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Wortwörtlich Leseratte
Beiträge: 143 Wohnort: Basel
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23.04.2019 19:44 Rechte an früheren Büchern verkaufen? von Wortwörtlich
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Möglicherweise eine sehr naive Frage, auf alle Fälle eine aus Unwissenheit geborene:
Bei Verlag A habe ich zwei Bücher als Hardcover bzw. Paperback veröffentlicht. Die beiden Bücher bilden den Beginn einer Reihe, die thematisch und durch den Protagonisten definiert ist.
Nun bewerbe ich aktuell Band 3 bei anderen Verlagen und habe dafür bereits Zusagen erhalten. Ein Verlag B fragt nun, welche Konditionen mir für die Bände 1 und 2 vorschweben, wenn er diese gemeinsam mit dem 3. Band als Taschenbücher herausgeben möchte. Das wäre nicht zwingend erforderlich, für das Verständnis von Band 3 muss man noch nicht einmal wissen, dass es die Bände 1 und 2 gegeben hat, aber der Verlag will das so, und das hat ja auch charmante Vorteile.
Die Verträge für die beiden ersten Bände bei Verlag A sind so formuliert, dass mir die Taschenbuchrechte (und auch weitere Rechte, z. B. Hörbuch usw.) automatisch nach einer gewissen Zeit (die inzwischen verstrichen ist) gehören, wenn der Verlag A sie nicht wahrnimmt.
Kurzum: Ich habe die Taschenbuchrechte und könnte sie Verlag B problemlos geben.
Wieso fragt mich aber nun Verlag B nach den Konditionen, die mir vorschweben? Ist es üblich, solche Rechte zu verkaufen? Spontan würde ich sagen, dass ich doch dadurch nur gewinnen kann, wenn die beiden vorherigen Bücher nun auch noch als Taschenbücher erscheinen.
Falls es üblich ist, Rechte zu verkaufen: Was sind solche Rechte überhaupt wert? 3 Euro? 30 Euro? 300 Euro? 30.000 Euro?
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Abari Alla breve
Alter: 43 Beiträge: 1838 Wohnort: ich-jetzt-hier
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23.04.2019 20:13
von Abari
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Hey,
das Urheberrecht ist immer bei Dir, bis Du eines Tages gehst. Dann gehören für 70 Jahre die erst einmal Deinen Erben. Es sei denn, Du bestimmst es anders.
Damit kannst Du grundsätzlich erst einmal mit Deinen Texten machen, was Du willst (einschließlich umschreiben).
Zitat: | Die Verträge für die beiden ersten Bände bei Verlag A sind so formuliert, dass mir die Taschenbuchrechte (und auch weitere Rechte, z. B. Hörbuch usw.) automatisch nach einer gewissen Zeit (die inzwischen verstrichen ist) gehören, wenn der Verlag A sie nicht wahrnimmt. |
Das wundert mich ein bisschen, denn eigentlich geht es mW nicht, einem Künstler die Rechte für sein Werk abzukaufen. Du bist und bleibst der Urheber und Urheberrechtsinhaber, daran ändert auch ein Vertrag nichts. Du kannst lediglich die Druckrechte auf eine gewisse Zeit abtreten, aber mE hat das immer wenig Sinn. Besonders, wenn sich dann andere Verlage einstellen. Hmmm.
Das ist auf jeden Fall ein spannendes Thema, was Du da anschneidest.
_________________ Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.
LG
Abari |
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V.K.B. [Error C7: not in list]
Alter: 51 Beiträge: 6155 Wohnort: Nullraum
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23.04.2019 21:52
von V.K.B.
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Zitat: | Ein Verlag B fragt nun, welche Konditionen mir für die Bände 1 und 2 vorschweben, wenn er diese gemeinsam mit dem 3. Band als Taschenbücher herausgeben möchte. | Ich verstehe die Frage einfach so, wie sie gestellt ist: Wie lange würdest du ihnen das Druckrecht geben? Ist das exklusiv oder nicht? Gibst du weitere Verbreitungsrechte mit ab (z.B. Hörbuch, eBook, etc.) Und was willst du dafür haben? Einen Vorschuss in einer bestimmten Höhe? Wieviel pro verkauftem Taschenbuch? Das sind doch die gängigen Vertragskonditionen, oder? Und die wollen halt erstmal wissen, was dir vorschwebt, bevor sie ein Vertragsangebot machen. Wahrscheinlich, um zu vermeiden, dir ein zu hohes Angebot zu machen, wenn sie es auch billiger haben könnten, wenn du dich für die alten Bände mit weniger zufrieden gibst, als sie normalerweise kalkulieren.
_________________ Hang the cosmic muse!
Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills … |
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Wortwörtlich Leseratte
Beiträge: 143 Wohnort: Basel
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24.04.2019 00:27
von Wortwörtlich
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Danke für Eure Antworten. Das hilft mir weiter.
Klar, mit den gängigen Vertragskonditionen käme ich zurecht - so wie Du, V.K.B., formulierst.
Ich wusste (oder weiss) nur nicht, ob das Druckrecht per se etwas "wert" ist, also jenseits dieser Vereinbarungen (Vorschuss, Anteil pro verkauftem Buch usw.). Also simpel formuliert: Damit du das Buch überhaupt drucken und in den Handel bringen darfst, Verlag B, verlange ich erst mal 3000 EUR oder so, denn die Rechte gehören ja mir.
Da wäre meine naive Auffassung, dass das Druck- und Publikationsrecht für ein in anderer Form bereits veröffentlichtes Werk per se eigentlich nichts von Wert ist, sondern dass dieser Wert nur über die Vertragskonditionen abgewickelt wird.
Wenn es hingegen üblich ist, für die Publikationsrechte früherer Bücher etwas zu verlangen, müsste ich ja irgendeinen "Preis" festlegen.
Ich werde natürlich beim Verlag nachfragen, was die meinen, aber ich sammle hier gerne Erfahrungen, was in der Branche üblich ist. Dabei helfen mir Eure Beiträge sehr. Danke dafür.
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Abari Alla breve
Alter: 43 Beiträge: 1838 Wohnort: ich-jetzt-hier
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24.04.2019 00:48
von Abari
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Ein Unternehmer sagte mir mal, dass man bei Verhandlungen überlegen soll, was einem selber als Preis weh täte und da noch ca. 10% aufschagen. Runterhandeln könne man immer noch. Nimmt der Verhandlungspartner das Abgebot wortlos an, war es noch zu billig. Ich würde mich auf das Wort des Verhandlungspartners nicht zwingend verlassen.
Wenn Du eher denkst, dass eine Wiederauflage sich gut verkaufen könnte, wären buchpreisbezogene Tantiemen eine bedenkenswerte Option.
_________________ Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.
LG
Abari |
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crisihasi Eselsohr
Alter: 40 Beiträge: 243
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24.04.2019 09:22
von crisihasi
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Ohne deinen vorherigen Vertrag zu kennen würde ich dir raten, dich einfach daran zu orientieren, was dir nach erreichen des Vorschusses bei deinem ersten Verlag zugestanden hätte.
Wenn du zum Beispiel EUR 3000 als Vorschuss bekommen hast und nach X erreichten Verkäufen zB 6% des Nettoladenpreises bekommen hättest, wäre das mein Preis. Ob du einen neuen "Vorschuss" forderst, musst du selbst bestimmen. Abhängig davon, wie erfolgreich die Reihe bisher lief kann das okay sein. Wenn du aber schon beim letzten Mal den Vorschuss nicht eingefahren hast, ist es vielleicht einfach als neue Chance für deine Bücher mit der Neuauflage zu sehen. Das kannst leider nur wirklich du beurteilen. Jedenfalls würde ich für den %, die die seinerzeit geboten wurden nicht unbedingt heruntergehen, denn die sind ohnehin meist schon ziemlich gering.
Du kannst ja aber auch ganz vorsichtig einfach das angeben, was dir der erste Verlag geboten hat (inkl. Vorschuss) und es auch genauso formulieren ("Also bisher habe ich ...."). Anhand der Reaktion lässt sich dann ja schon ableiten, ob das ganz daneben schießt oder nicht.
Jedenfalls drücke ich dir die Daumen und wünsche dir viel Erfolg für deine Reihe!
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Gerling Exposéadler
G Alter: 59 Beiträge: 2371 Wohnort: Braunschweig
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G 24.04.2019 13:06
von Gerling
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Abari hat Folgendes geschrieben: | Hey,
das Urheberrecht ist immer bei Dir, bis Du eines Tages gehst. Dann gehören für 70 Jahre die erst einmal Deinen Erben. Es sei denn, Du bestimmst es anders.
Damit kannst Du grundsätzlich erst einmal mit Deinen Texten machen, was Du willst (einschließlich umschreiben).
Zitat: | Die Verträge für die beiden ersten Bände bei Verlag A sind so formuliert, dass mir die Taschenbuchrechte (und auch weitere Rechte, z. B. Hörbuch usw.) automatisch nach einer gewissen Zeit (die inzwischen verstrichen ist) gehören, wenn der Verlag A sie nicht wahrnimmt. |
Das wundert mich ein bisschen, denn eigentlich geht es mW nicht, einem Künstler die Rechte für sein Werk abzukaufen. Du bist und bleibst der Urheber und Urheberrechtsinhaber, daran ändert auch ein Vertrag nichts. Du kannst lediglich die Druckrechte auf eine gewisse Zeit abtreten, aber mE hat das immer wenig Sinn. Besonders, wenn sich dann andere Verlage einstellen. Hmmm.
Das ist auf jeden Fall ein spannendes Thema, was Du da anschneidest. |
Keine Ahung, was du damit sagen willst. Man verkauft nicht die Urheberrechte. Wie soll das auch gehen? Es geht hier um die Taschenbuch-Lizenzen. Und die fallen (meistens) nach drei Jahren an den Verfasser zurück.
Aber Achtung: Meist steht im Vertrag, dass der Autor diese explizit zurückfordern muss. Automatisch geschieht dies normalerweise nicht. Darüber hinaus muss der Autor sehr oft diese TB Lizenzen dem alten Vertrag zuerst anbieten. Will der diese Rechte nicht verwerten, ist der Autor frei in seiner weiteren Vorgehensweise.
_________________ Die Ewigen (Juni 2018)
Architekt des Bösen - Edition M (Aug 2019)
Tag X - Bookspot Verlag (2020)
Caldera - Bookspot Verlag (März 2021)
Brandmale - Rowohlt Verlag (Okt 2021)
Argusaugen - Rowohlt Verlag (Okt 2021)
Kopfgeld - Rowohlt Verlag (April 2022)
Der Perfektionist - Rowohlt Verlag (Mrz 2023)
Die Schuldigen - Rowohlt Verlag (Mrz 2023)
Der Seelsorger - Rowohlt Verlag (Juli 2023) |
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Wortwörtlich Leseratte
Beiträge: 143 Wohnort: Basel
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24.04.2019 14:58
von Wortwörtlich
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Zitat: | Aber Achtung: Meist steht im Vertrag, dass der Autor diese explizit zurückfordern muss. Automatisch geschieht dies normalerweise nicht. |
Danke, Gerling, für diese Ergänzung. Das ist tatsächlich wichtig, man muss im Vertrag schauen, wie es formuliert ist.
Bei Hardcover steht bei mir beispielsweise drin, dass ich nach Abverkauf der ersten Auflage erst den Verlag auffordern muss, eine Neuauflage herauszubringen. Erst wenn der Verlag dieses ablehnt, fällt das Recht nach weiteren drei Monaten an mich zurück.
Gut möglich, dass das bei anderen auch für andere Rechte gilt - in meinem Fall ist es "automatisch" so, dass der Verlag sämtliche Rechte, die er nicht wahrnimmt, (nach ich glaube drei Jahren) an den Autor ohne weiteres zurückgibt.
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