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Mit hundert Sachen und freien Füssen


 
 
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Bawali
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 80
Beiträge: 538
Wohnort: Wettingen, Schweiz


Beitrag04.01.2016 22:27
Mit hundert Sachen und freien Füssen
von Bawali
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Hallo Freunde der Feder.

Ich habe aus lauter Freude am Spaß versucht, eine für mich neue Textform, die Glosse, zu schreiben.
Hier also mein Versuch zu eurer Beurteilung:

Mit hundert Sachen und freien Füssen
Eine Glosse

Auf den Beginn des Jahres 2016 sind veränderte Verkehrsvorschriften für den schweizerischen Straßenverkehr in Kraft getreten. Was damit Neues auf den Verkehrsteilnehmer zukommt, ist aus den zahlreichen mehr oder weniger verständlichen Meldungen nur schwer zu erkennen. Die kommenden Monate werden es wohl im einen oder anderen Fall, aufgrund empörtem Unverständnisses und den verärgerten Ausrufen: »Das wusste ich nicht! Seit wann denn das? Das darf doch nicht wahr sein!«, verdeutlichen.
Je eine Änderung für die Spezies der Fahrzeugführer und der sportlichen Fahrradtreter seien hier stellvertretend kurz angesprochen. Neu für den Autobahnbenutzer ist, dass die äußerste linke Spur von dreispurigen Autobahnen nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen. Für die rechte und die mittlere Spur gelten nach wie vor die mindestens 80 km/h, die das Fahrzeug bringen muss.
Was das soll, werden sie sich vielleicht fragen. Nun ja, ganz einfach. Man möchte damit den Verkehrsfluss verbessern. Die lahmen Enten von Autobussen, Wohnmobilen und Anhängerfahrzeugen, von den LKW’s gar nicht zu reden, sollen weg von der zweiten Überholspur. Platz und (fast) freie Fahrt für die Fahrer von potenten Highend-Limousinen. Endlich können die nun auch in der Schweiz die Gaspedale wenigstens bis zur Hälfte runterdrücken. Ich selbst bin froh über diese neue Regelung. Nun kann ich guten Gewissens auch mit meiner Reisschüssel auf die Überholspur. Bisher war ich nämlich, aufgrund langzeitiger Beobachtungen, zur Meinung gelangt, dass diese dritte Spur ausschließlich für Audi, BMW und Mercedes reserviert sei. Ein Hoch für die Gleichberechtigung.
Ebenfalls zu einer weiteren Befreiung führt die Abänderung der Vorschrift, wonach es Radfahrerinnen und Radfahrern verboten ist, die Füße von den Pedalen zu nehmen. Man stuft nun diese Vorschrift als unnötig ein, mit u.a. der Aussage: 'Ein kurzfristiges oder – je nach Situation – auch längerfristiges Loslassen der Pedale steht der Beherrschung des Fahrzeuges nicht zwingend entgegen.'
Auch hier wieder ein Hoch auf das schweizerische Freiheitsdenken. Nun kann man guten Gewissens, seine heiß getretenen Füße zwecks Kühlung in den Fahrtwind strecken ohne sich davor fürchten zu müssen, die bisher üblichen zwanzig Schweizerfränkli abgeknöpft zu bekommen. Außerdem greift nun auch hier die Gleichberechtigung zwischen Auto- und Fahrradfahrer. Im Auto konnte man schon immer, so man wollte und konnte, den Tempomat einschalten und danach entspannt die Füße von den Pedalen ziehen, ohne damit ein Gesetz zu verletzen.
So also ein drittes allgemeines Hoch auf die Liberalisierung der Vorschriften und Regeln. Hoffen wir, dass es so weitergeht und in nicht allzu ferner Zeit das Benutzen eines Fortbewegungsmittels so weiterentwickelt ist, dass der Fahrer ohne Einschränkungen beim Telefonieren, dem Genuss von Getränken und der unbehinderten körperlichen Beweglichkeit, den Verkehr in all seinen Formen nutzen kann.

Ich freue mich über eure Anmerkungen
LG Bawali



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BlueNote
Geschlecht:männlichStimme der Vernunft


Beiträge: 7304
Wohnort: NBY



Beitrag05.01.2016 09:46

von BlueNote
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Hallo Bawali,

deine "Glosse" schwankt für mich zwischen Polizeibericht und Leserbrief hin und her. Für eine Glosse hast du meiner Meinung nach noch nicht den richtigen Tonfall gefunden (zumal das Thema ja nur sehr regional von Interesse ist). Schon der erste Satz fasst alles zusammen: Warum soll ich mich für Vorschriften für den schweizerischen Straßenverkehr interessieren? Dann: Worin besteht eigentlich das Problem (es handelt sich im Grunde um Lappalien - OK! Das mit dem Radfahren war ganz witzig!)? Der Text ist einerseits recht nüchtern, dann wieder ironisch (ein Hoch auf irgendwas), um nicht zu sagen "geschmäcklerisch", abgefasst. Diese Glosse könnte ich mir höchstens in einem regionalen Kirchenblatt oder in einem Internetforum vorstellen und weniger in einer Zeitung, die auch auf einen angemessenen journalistischen Stil Wert legt.
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Oktoberkatze
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 58
Beiträge: 314

Ei 1 Ei 9


Beitrag05.01.2016 15:22
Re: Mit hundert Sachen und freien Füssen
von Oktoberkatze
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Hallo Bawali,

mir gefällt dein Text. Ich könnte ihn mir gut als kritischen oder besser zynischen Blogeintrag vorstellen.

Bawali hat Folgendes geschrieben:

Mit hundert Sachen und freien Füssen
Eine Glosse

Auf den Beginn des Jahres 2016 sind veränderte Verkehrsvorschriften für den schweizerischen Straßenverkehr in Kraft getreten. Ist das speziell schweizerisch? Für mich würde sich entweder "Mit Beginn sind in Kraft getreten" oder "Auf den Beginn folgen" besser anhören. Was damit Neues auf den Verkehrsteilnehmer zukommt, ist aus den zahlreichen mehr oder weniger verständlichen Meldungen nur schwer zu erkennen. Die kommenden Monate werden es wohl im einen oder anderen Fall, aufgrund empörten Unverständnisses und/oder den verärgerten Ausrufen, wie: »Das wusste ich nicht! Seit wann denn das? Das darf doch nicht wahr sein!«, verdeutlichen.
Je eine Änderung für die Spezies der Fahrzeugführer und der sportlichen Fahrradtreter seien hier stellvertretend kurz angesprochen. Neu für den Autobahnbenutzer ist, dass die äußerste linke Spur von dreispurigen Autobahnen nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen. Für die rechte und die mittlere Spur gelten nach wie vor die mindestens 80 km/h, die das Fahrzeug bringen muss.
Was das soll, werden Sie sich vielleicht fragen. Nun ja, ganz einfach. Man möchte damit den Verkehrsfluss verbessern. Die lahmen Enten von Autobussen, Wohnmobilen und Anhängerfahrzeugen, von den LKW’s gar nicht zu reden, sollen weg von der zweiten Überholspur. Platz und (fast) freie Fahrt für die Fahrer von potenten Highend-Limousinen. Endlich können die nun auch in der Schweiz die Gaspedale wenigstens bis zur Hälfte runterdrücken. Ich selbst bin froh über diese neue Regelung. Nun kann ich guten Gewissens auch mit meiner Reisschüssel auf die Überholspur. Bisher war ich nämlich, aufgrund langzeitiger Beobachtungen, zur Meinung gelangt, dass diese dritte Spur ausschließlich für Audi, BMW und Mercedes reserviert sei. Ein Hoch für die Gleichberechtigung.
Ebenfalls zu einer weiteren Befreiung führt die Abänderung der Vorschrift, wonach es Radfahrerinnen und Radfahrern verboten ist, die Füße von den Pedalen zu nehmen. Man stuft nun diese Vorschrift als unnötig ein, mit u.a. muss da nicht ein Leerzeichen zwischen? der Aussage: 'Ein kurzfristiges oder – je nach Situation – auch längerfristiges Loslassen der Pedale steht der Beherrschung des Fahrzeuges nicht zwingend entgegen.'
Auch hier wieder ein Hoch auf das schweizerische Freiheitsdenken. Nun kann man guten Gewissens, seine heiß getretenen Füße zwecks Kühlung in den Fahrtwind strecken ohne sich davor fürchten zu müssen, die bisher üblichen zwanzig Schweizerfränkli abgeknöpft zu bekommen. Ich zieh sie ja eher über Pfützen in die Höhe, um mir nasse Füße zu ersparen wink Außerdem greift nun auch hier die Gleichberechtigung zwischen Auto- und Fahrradfahrer. Im Auto konnte man schon immer, so man wollte und konnte, den Tempomat einschalten und danach entspannt die Füße von den Pedalen ziehen, ohne damit ein Gesetz zu verletzen.
So also ein drittes allgemeines Hoch auf die Liberalisierung der Vorschriften und Regeln. Hoffen wir, dass es so weitergeht und in nicht allzu ferner Zeit das Benutzen eines Fortbewegungsmittels so weiterentwickelt ist, dass der Fahrer ohne Einschränkungen beim Telefonieren, dem Genuss von Getränken und/oder der unbehinderten körperlichen Beweglichkeit, den am Straßenverkehr in all seinen Formen nutzen teilhaben kann.
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fancy
Geschlecht:weiblichSchmuddelkind

Alter: 64
Beiträge: 2758
Wohnort: Im sonnigen Süden


Beitrag05.01.2016 16:19
Re: Mit hundert Sachen und freien Füssen
von fancy
Antworten mit Zitat

Bawali hat Folgendes geschrieben:
Hallo Freunde der Feder.

Ich habe aus lauter Freude am Spaß versucht, eine für mich neue Textform, die Glosse, zu schreiben.
Hier also mein Versuch zu eurer Beurteilung:

Mit hundert Sachen und freien Füssen
Eine Glosse (Musst du das dazu sagen? Ich glaube nicht.)

Auf den Mit Beginn des Jahres 2016 sind veränderte Verkehrsvorschriften für den schweizerischen Straßenverkehr in Kraft getreten. Was damit Neues auf den Verkehrsteilnehmer zukommt, ist aus den zahlreichen mehr oder weniger verständlichen Meldungen nur schwer zu erkennen.
Die kommenden ggf. um die Wiederholung zu vermeiden: die folgenden Monate verwenden. Monate werden es wohl im einen oder anderen Fall, aufgrund empörtem Unverständnisses und den verärgerten Ausrufen: »Das wusste ich nicht! Seit wann denn das? Das darf doch nicht wahr sein!«, verdeutlichen.
Die Monate werden es eher nicht verdeutlichen, oder?
Je eine Änderung für die Spezies der Fahrzeugführer und der sportlichen Fahrradtreter seien hier stellvertretend kurz angesprochen. Neu für den Autobahnbenutzer ist, dass die äußerste linke Spur von dreispurigen Autobahnen nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen. Für die rechte und die mittlere Spur gelten nach wie vor die mindestens 80 km/h, die das Fahrzeug bringen muss.
Was das soll, werden sSie sich vielleicht fragen. Nun ja, ganz einfach. Man möchte damit den Verkehrsfluss verbessern. Die lahmen Enten von Autobussen, Wohnmobilen und Anhängerfahrzeugen, von den LKW’s gar nicht zu reden (ggf. sprechen) , sollen weg von der zweiten Überholspur. Platz und (fast) freie Fahrt für die Fahrer von potenten Highend-Limousinen. Endlich können die nun auch in der Schweiz die Gaspedale wenigstens bis zur Hälfte runterdrücken (ggf. durchtreten) . Ich selbst bin froh über diese neue Regelung. Nun kann ich guten Gewissens auch mit meiner Reisschüssel auf die Überholspur. Bisher war ich nämlich, aufgrund langzeitiger Beobachtungen, zur Meinung gelangt, dass diese dritte Spur ausschließlich für Audi, BMW und Mercedes reserviert sei.(Ja, denn bei denen ist auch die prinzipielle Vorfahrt im Kaufpreis inbegriffen. Wink )  Ein Hoch für auf die Gleichberechtigung.
Ebenfalls zu einer weiteren Befreiung führt die Abänderung der Vorschrift, wonach es Radfahrerinnen und Radfahrern verboten ist, die Füße von den Pedalen zu nehmen. Man stuft nun diese Vorschrift als unnötig ein, mit u.a. der Aussage: 'Ein kurzfristiges oder – je nach Situation – auch längerfristiges Loslassen der Pedale steht der Beherrschung des Fahrzeuges nicht zwingend entgegen.'
Auch hier wieder ein Hoch auf das schweizerische Freiheitsdenken. Nun kann man guten Gewissens, seine heiß getretenen Füße zwecks Kühlung in den Fahrtwind strecken ohne sich davor fürchten zu müssen, die bisher üblichen zwanzig Schweizerfränkli abgeknöpft zu bekommen. Außerdem greift nun auch hier die Gleichberechtigung zwischen Auto- und Fahrradfahrer. Im Auto konnte man schon immer, so man wollte und konnte, den Tempomat einschalten und danach entspannt die Füße von den Pedalen ziehen, ohne damit ein Gesetz zu verletzen.
So also ein drittes allgemeines Hoch auf die Liberalisierung der Vorschriften und Regeln. Hoffen wir, dass es so weitergeht und in nicht allzu ferner Zeit das Benutzen eines Fortbewegungsmittels so weiterentwickelt ist, dass der Fahrer ohne Einschränkungen beim Telefonieren, dem Genuss von Getränken und der unbehinderten körperlichen Beweglichkeit, den Verkehr in all seinen Formen nutzen kann.

Ich freue mich über eure Anmerkungen
LG Bawali


Hallo Bawali,

mir gefällt es. Mir ist klar, dass solch eine Glosse wohl nur in dem Land veröffentlicht wird, in dem diese Gesetzesänderungen vorgenommen wurden.

Nachdem eine Glosse die Meinung des Verfassers wiedergibt, die er satirisch angehaucht hat, sehe ich in deinem Text sehr wohl eine Glosse.

Ich persönlich fand ja die Änderungen zum Bündner Fleisch, die auch auf YouTube ein Renner waren, unwiderstehlich. Mr. Green

Liebe Grüße

fancy


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Bawali
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Beitrag05.01.2016 19:28

von Bawali
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Hallo BlueNote,
BlueNote hat Folgendes geschrieben:

deine "Glosse" schwankt für mich zwischen Polizeibericht und Leserbrief hin und her. Für eine Glosse hast du meiner Meinung nach noch nicht den richtigen Tonfall gefunden (zumal das Thema ja nur sehr regional von Interesse ist). Schon der erste Satz fasst alles zusammen: Warum soll ich mich für Vorschriften für den schweizerischen Straßenverkehr interessieren?
Schade, dass du meinen Versuch eine Glosse zu Schreiben, so unsensibel in der Luft zerfetzt. Ich bin mir zwar vollkommen bewusst, dass es alles andere als einfach ist, eine gute Glosse zu schreiben. So unter jeder Sau, wie du sie darstellst, ist sie aber nun auch wieder nicht.
Zum Thema: Wo steht, dass das Thema ein Übergreifendes sein soll? Nirgends. Das Thema einer Glosse bezieht sich fast immer auf Ereignisse, über die gerade in den Medien berichtet wird. Als Vorlage für meinen Schreibversuch hatte ich eben das genommen, was live zur Jahreswende in der Schweiz über die verschiedensten Medienkanäle berichtet wurde. Nicht mehr, nicht weniger.
Natürlich gehe ich davon aus, dass diese 'weltbewegenden' Verkehrsneuigkeiten der Schweizer niemand in Deutschland interessiert. Darum ging es mir auch gar nicht, sondern wie schon erwähnt um meinen Versuch, so eine Textart zu schreiben.
BlueNote hat Folgendes geschrieben:
Dann: Worin besteht eigentlich das Problem (es handelt sich im Grunde um Lappalien - OK! Das mit dem Radfahren war ganz witzig!)? Der Text ist einerseits recht nüchtern, dann wieder ironisch (ein Hoch auf irgendwas), um nicht zu sagen "geschmäcklerisch", abgefasst.
Wieso ein Problem? Es gibt kein Problem, muss es auch gar nicht. Ich habe eben versucht die 'Lappalien' etwas ironisch und geschmäcklerisch (was du auch immer darunter verstehst) zu verfassen. Eben so, wie man es in einer Glosse erwartet.
BlueNote hat Folgendes geschrieben:
Diese Glosse könnte ich mir höchstens in einem regionalen Kirchenblatt oder in einem Internetforum vorstellen und weniger in einer Zeitung, die auch auf einen angemessenen journalistischen Stil Wert legt.
Was ich nicht verstehen kann: Was hat mein Schriftstück mit einem regionalen Kirchenblatt zu tun? Es geht darin doch nicht um die zehn Gebote sondern um Straßenverkehrsvorschriften.
Letztlich bleibt die Frage, was ein angemessener journalistischer Stil ist, eine in Anbetracht der durch Politik und Wirtschaft sehr unterschiedlichen Couleur der Zeitungen, ist eine Diskussion darüber wohl ziemlich nutzlos.

Danke für die Bemerkungen, auch wenn diese alles andere als konstruktiv und zu einer Verbesserung hilfreich sind.

Bawali


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Bawali
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Beitrag05.01.2016 22:11
Re: Mit hundert Sachen und freien Füssen
von Bawali
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Hallo Oktoberkatze,

Oktoberkatze hat Folgendes geschrieben:
Auf den Beginn des Jahres 2016 sind veränderte Verkehrsvorschriften für den schweizerischen Straßenverkehr in Kraft getreten. Ist das speziell schweizerisch? Für mich würde sich entweder "Mit Beginn sind in Kraft getreten" oder "Auf den Beginn folgen" besser anhören.
Ja man könnte es natürlich neutral halten, aber ich hatte mir ein Thema gewählt, zu dem tatsächlich über den Jahreswechsel hinweg hier in der Schweiz über die verschiedensten Medienkanäle darüber Informationen verbreitet wurde. Es ist eben ein Beispiel aus dem aktuellen Blick.
Oktoberkatze hat Folgendes geschrieben:
Nun kann man guten Gewissens, seine heiß getretenen Füße zwecks Kühlung in den Fahrtwind strecken ohne sich davor fürchten zu müssen, die bisher üblichen zwanzig Schweizerfränkli abgeknöpft zu bekommen. Ich zieh sie ja eher über Pfützen in die Höhe, um mir nasse Füße zu ersparen wink
Ja natürlich. Da hieß es eben leider bisher: Entweder nasse Füße oder ev. zwanzig Franken. Confused
Oktoberkatze hat Folgendes geschrieben:
Hoffen wir, dass es so weitergeht und in nicht allzu ferner Zeit das Benutzen eines Fortbewegungsmittels so weiterentwickelt ist, dass der Fahrer ohne Einschränkungen beim Telefonieren, dem Genuss von Getränken und/oder der unbehinderten körperlichen Beweglichkeit, den am Straßenverkehr in all seinen Formen nutzen teilhaben kann.
Hier hat mich wohl ein, (wahrscheinlich typisch männlicher), weiterführender Gedanke geritten. Ich habe bewusst das 'Straßen' weggelassen um dem Leser völlig offen zu lassen, welche Art von Verkehr gemeint ist. Embarassed

Vielen Dank noch für die grammatikalischen Anmerkungen (natürlich wieder das verflixte alte Leiden mit dem Groß/Klein 'Sie' Grmmmm...).

Herzlichen Dank für Deine konstruktiven, sachlichen Anmerkungen. Ich werde sie noch zur Verbesserung einbringen, obwohl ich den Text nicht anbieten werde.

Liebe Grüße
Bawali


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Bawali
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Beitrag05.01.2016 22:46
Re: Mit hundert Sachen und freien Füssen
von Bawali
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Hallo fancy,
fancy hat Folgendes geschrieben:
Hallo Bawali,

mir gefällt es. Mir ist klar, dass solch eine Glosse wohl nur in dem Land veröffentlicht wird, in dem diese Gesetzesänderungen vorgenommen wurden.
Nachdem eine Glosse die Meinung des Verfassers wiedergibt, die er satirisch angehaucht hat, sehe ich in deinem Text sehr wohl eine Glosse.
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Liebe Grüße
fancy
Natürlich würde diese Glosse nur in der Schweiz veröffentlicht. Wird es aber nicht geben, da ich sie ausschließlich als Übungsobjekt gewählt habe.
Es freut mich natürlich, dass der Text bei dir wirklich als Glosse sichtbar wird.
Ich werde deine grammatikalischen Vorschläge ebenfalls einbauen, um ein fertige Glosse als Beispiel zur Hand zu haben.
Ja, da pflichte ich dir bei. Beim Kauf dieser Luxuskarossen scheint wirklich das Recht auf prinzipielle Vorfahrt im Kaufpreis inbegriffen zu sein. Mindestens Europaweit (oder gar Weltweit?).

Diese Bündnerfleisch-Geschichte war und ist ein wirklicher Aufsteller gewesen. Diese Lachkanonade hatte dem höchsten Regierungsmann unglaubliche Zuwendung aus der Bevölkerung gebracht.

Vielen dank für Deine Einschätzung meines Beitrages. Er ist mir hilfreich.

Liebe Grüße
Bawali


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BlueNote
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Beitrag06.01.2016 10:27

von BlueNote
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Guten Morgen Bawali,
Zitat:

So unter jeder Sau ... ist sie aber nun auch wieder nicht.

Nein, ist sie nicht!
Zitat:

Danke für die Bemerkungen, auch wenn diese alles andere als konstruktiv und zu einer Verbesserung hilfreich sind.

Meine Kritik bezog sich vor allem auf die "Machart" deiner Glosse. Als Verbesserung würde ich z.B. die Abänderung des Einstiegs vorschlagen. Wenn du dir andere Glossen ansiehst, fangen die meistens (fast wie bei einem Unterhaltungsroman) mit einer witzigen/Interesse weckenden/neugierig machenden Sequenz an, mit einer originellen Zusammenfassung oder eben einem (unverkrampften) Beispiel (was sich in deinem Fall anbieten würde). Mache das doch auch und beginne nicht mit einer Faktenlage, die erst mal nicht besonders interessant ist. Stell dir vor, du musst das Interesse deiner Leserschaft in den ersten Sätzen wecken, damit sie die Zeitung nicht sofort umblättert. Mit den Vorschriften kannst du später kommen, wenn das Interesse, überhaupt weiterzulesen, erst einmal geweckt ist.

Ein Beispiel aus der letzten FAS:

Frauen sind das Grauen. Tut uns leid, aber nach dem jüngsten Blick durch die Fachpresse können wir kein anderes Fazit ziehen. Zu viel mussten wir lesen über vermeintlich ehrbare Damen der Gesellschaft, die ihre diabolischen Energien hinter Engelsgesichtern verbergen.

Die eigentliche Glosse geht dann u.a. über die Rolle von Helene Fischer im Tatort (was ja jetzt nicht unbedingt jeden interessieren würde). Wenn der Text so begänne: Helene Fischer hat im letzten Tatort neben Til Schweiger die Rolle von XY übernommen und damit mittelmäßiges schauspielerisches Talent bewiesen (= Faktenlage), würdest du den meisten FAZ Lesern wahrscheinlich nur ein Gähnen entlocken und sie würden umblättern zum Dieselskandal von VW in Amerika. Und schon hast du es für immer verpasst, von der Mehrheit der Leser gelesen zu werden.

BN
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Bawali
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Beitrag06.01.2016 12:53

von Bawali
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Hallo BlueNote,

Dein Verbesserungsvorschlag mit einem witzigeren, Interesse weckenden Einstieg in die Glosse ist sehr gut. Das hilft mir weiter. Hätte eigentlich auch selbst darauf kommen müssen, aber ich habe mich von den zahlreichen Definitionen für eine Glosse: man soll immer erst das Thema klarmachen, ablenken lassen.

Ich danke für den konstruktiven Vorschlag. Ich werde versuchen, ihn umzusetzen als Muster falls ich später doch mal versuchen sollte, den Zeitungen Glossen anzubieten.

Danke dir
Bawali


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DieGunkel
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Beitrag13.01.2016 14:14

von DieGunkel
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Hallo Bawali
ich finde die Idee deiner Glosse gut und von den Anmerkungen der anderen habe ich für mich einiges mitgenommen. Mich würde interessieren, wie du sie überarbeitet hast. Würde mich freuen, wenn du sie oder ein anderes "Übungsbeispiel" Gosse einstellst.
LG
Gunkel
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Bawali
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Beitrag03.02.2016 12:42

von Bawali
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Hier noch meine leicht überarbeitete Version mit der ich als Muster zufrieden bin.
Danke euch allen für die hilfreichen Anmerkungen.

Mit Hundert Sachen und freien Füssen

Haben Sie sich auch schon geärgert über die Bummler auf der Überholspur der Autobahn. Kilometerlang schleichen sie dahin und produzieren Stau und Aggression. Die scheinen zu glauben, dass sie die Einzigen auf der Welt sind. Oder, wenn sie umweltfreundlich mit dem Fahrrad unterwegs sind: Freuen sie sich über das unfreiwillige Fußbad in den Schuhen, weil sie durch dicke Regenpfützen fahren mussten ohne die Füße anzuheben, weil dies ja verboten ist?
   Mit Beginn des neuen Jahres sind veränderte Verkehrsvorschriften für den schweizerischen Straßenverkehr in Kraft getreten. Was damit Neues auf den Verkehrsteilnehmer zukommt, ist aus den zahlreichen mehr oder weniger verständlichen Meldungen nur schwer zu erkennen. Die nächsten Monate werden es wohl im einen oder anderen Fall, aufgrund empörten Unverständnisses und/oder den verärgerten Ausrufen, wie: »Das wusste ich nicht! Seit wann denn das? Das darf doch nicht wahr sein!«, verdeutlichen.
   Je eine Änderung für die Spezies der Fahrzeugführer und der sportlichen Fahrradtreter seien hier stellvertretend kurz angesprochen. Neu für den Autobahnbenutzer ist, dass die äußerste linke Spur von dreispurigen Autobahnen nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen. Für die rechte und die mittlere Spur gelten nach wie vor die mindestens 80 km/h, die das Fahrzeug bringen muss.
   Was das soll, werden Sie sich vielleicht fragen. Nun ja, ganz einfach. Man möchte damit den Verkehrsfluss verbessern. Die lahmen Enten von Autobussen, Wohnmobilen und Anhängerfahrzeugen, von den LKW’s gar nicht zu sprechen, sollen weg von der zweiten Überholspur. Platz und (fast) freie Fahrt für die Fahrer von potenten Highend-Limousinen. Endlich können die nun auch in der Schweiz die Gaspedale wenigstens bis zur Hälfte durchtreten. Ich selbst bin froh über diese neue Regelung. Nun kann ich guten Gewissens auch mit meiner Reisschüssel auf die Überholspur. Bisher war ich nämlich, aufgrund lang-zeitiger Beobachtungen, zur Meinung gelangt, dass diese dritte Spur ausschließlich für Audi, BMW und Mercedes reserviert, die prinzipielle Vorfahrt im Kaufpreis inbegriffen, sei. Ein Hoch auf die Gleichberechtigung.
   Ebenfalls zu einer weiteren Befreiung führt die Abänderung der Vorschrift, wonach es Radfahrerinnen und Radfahrern verboten ist, die Füße von den Pedalen zu nehmen. Man stuft nun diese Vorschrift als unnötig ein, mit u. a. der Aussage: 'Ein kurzfristiges oder – je nach Situation – auch längerfristiges Loslassen der Pedale steht der Beherrschung des Fahrzeuges nicht zwingend entgegen.'
   Auch hier wieder ein Hoch auf das schweizerische Freiheitsdenken. Nun kann man guten Gewissens, seine heiß getretenen Füße zwecks Kühlung in den Fahrtwind strecken, ohne sich davor fürchten zu müssen, die bisher üblichen zwanzig Schweizerfränkli abgeknöpft zu bekommen. Außerdem greift nun auch hier die Gleichberechtigung zwischen Auto- und Fahrradfahrer. Im Auto konnte man schon immer, so man wollte und konnte, den Tempomat einschalten und danach entspannt die Füße von den Pedalen ziehen, ohne damit ein Gesetz zu verletzen.
   So also ein drittes allgemeines Hoch auf die Liberalisierung der Vorschriften und Regeln. Hoffen wir, dass es so weitergeht und in nicht allzu ferner Zeit das Benutzen eines Fortbewegungsmittels derart weiterentwickelt ist, dass der Fahrer ohne Einschränkungen beim Telefonieren, dem Genuss von Getränken und/oder der unbehinderten körperlichen Beweglichkeit, den Verkehr in all seinen Formen nutzen kann.


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Constantine
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Goldener Sturmschaden Weltrettung in Bronze


Beitrag03.02.2016 21:01

von Constantine
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Hallo Bawali,

deine Kolumne gefällt mir. Vor allem ihr leiser, ironischer Humor.


Dein Einstieg reißt mich aufgrund der unterschiedlichen "Sie" oder "sie" raus.
Meine Anmerkungen zu deinem Text:
Bawali hat Folgendes geschrieben:


Mit Hundert Sachen und freien Füssen Füßen

Haben Sie <-- = der Leser sich auch schon geärgert über die Bummler auf der Überholspur der Autobahn. Kilometerlang schleichen sie <-- = die Bummler dahin und produzieren Stau und Aggression. Die scheinen zu glauben, dass sie <-- = die Bummler die Einzigen auf der Welt sind. Oder, wenn sie <-- hier meinst du nicht die Bummler, sondern richtest dich wieder an den Leser, oder? MMn müsstest du "Sie" schreiben. umweltfreundlich mit dem Fahrrad unterwegs sind: Freuen sie <-- dito: Sie sich über das unfreiwillige Fußbad in den Schuhen, weil sie <-- Sie durch dicke Regenpfützen fahren mussten ohne die Füße anzuheben, weil dies ja verboten ist?
   Mit Beginn des neuen Jahres sind veränderte Verkehrsvorschriften für den schweizerischen Straßenverkehr in Kraft getreten. Was damit Neues auf den Verkehrsteilnehmer zukommt, ist aus den zahlreichen mehr oder weniger verständlichen Meldungen nur schwer zu erkennen <-- ist das nicht doppelt gemoppelt? Von etwas, was weniger verständlich ist, ist die Ableitung davon schwer zu erkennen. Oder?. Die nächsten Monate werden es wohl im einen oder anderen Fall, aufgrund empörten Unverständnisses und/oder den verärgerten Ausrufen, wie: »Das wusste ich nicht! Seit wann denn das? Das darf doch nicht wahr sein!«, verdeutlichen.
   Je eine Änderung für die Spezies der Fahrzeugführer und der sportlichen <-- mMn kannst du auf dieses Adjektiv verzichten. Vor allem, da du weiter oben den Radfahrer eher als umweltfreundlich charakterisierst und Radfahren an sich schon eine sportliche, sprich körperlich für die Fittness gesunde  Assoziation besitzt. Fahrradtreter seien hier stellvertretend kurz angesprochen. Neu für den Autobahnbenutzer ist, dass die äußerste linke Spur von dreispurigen Autobahnen nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen. <-- verstehe ich richtig, dass das minimale Tempolimit runtergesetzt worden ist?  Für die rechte und die mittlere Spur gelten nach wie vor die mindestens 80 km/h, die das Fahrzeug bringen muss.
   Was das soll, werden Sie sich vielleicht fragen. Nun ja, ganz einfach. Man möchte damit den Verkehrsfluss verbessern. Die lahmen Enten von Autobussen, Wohnmobilen und Anhängerfahrzeugen, von den LKW’s gar nicht zu sprechen, sollen weg von der zweiten Überholspur. Platz und (fast) freie Fahrt für die Fahrer von potenten Highend-Limousinen. Endlich können die nun auch in der Schweiz die Gaspedale wenigstens bis zur Hälfte durchtreten. Ich selbst bin froh über diese neue Regelung. Nun kann ich guten Gewissens auch mit meiner Reisschüssel auf die Überholspur. Bisher war ich nämlich, aufgrund lang-zeitiger Beobachtungen, zur Meinung gelangt, dass diese dritte Spur ausschließlich für Audi, BMW und Mercedes reserviert, die prinzipielle Vorfahrt im Kaufpreis inbegriffen, sei. Ein Hoch auf die Gleichberechtigung.
   Ebenfalls zu einer weiteren Befreiung führt die Abänderung der Vorschrift, wonach es Radfahrerinnen und Radfahrern verboten ist, die Füße von den Pedalen zu nehmen. Man stuft nun diese Vorschrift als unnötig ein, mit u. a. der Aussage: 'Ein kurzfristiges oder – je nach Situation – auch längerfristiges Loslassen der Pedale steht der Beherrschung des Fahrzeuges nicht zwingend entgegen.'
   Auch hier wieder ein Hoch auf das schweizerische Freiheitsdenken. Nun kann man guten Gewissens <-- die Redundanz der "Guten Gewissens"-Formulierung erscheint mir von Aufbau her wichtig und dahingehend würde ich versuchen dies einheitlicher zu verfassen. Warum im einen Fall "ich" und im anderen Fall "man"? Für mich entsteht hier ein Bruch und eine Distanz. Hier fände ich textlich schöner, wenn der Verfasser, sowohl zur Autofahrer-  wie der Radfahrer-Fraktion gehört, wodurch diese hier im Text erwähnten Neuerungen persönlicher und für mich - von der Erwähnung her - auch motivierter wären. , seine heiß getretenen Füße zwecks Kühlung in den Fahrtwind strecken, ohne sich davor fürchten zu müssen, die bisher üblichen zwanzig Schweizerfränkli abgeknöpft zu bekommen. Außerdem greift nun auch hier die Gleichberechtigung zwischen Auto- und Fahrradfahrer. Im Auto konnte man schon immer, so man wollte und konnte, den Tempomat einschalten und danach entspannt die Füße von den Pedalen ziehen, ohne damit ein Gesetz zu verletzen. <-- diesen dritten Punkt würde ich auch textlich als drittes Hoch der Liberalisierung in einem eigenständigen Absatz betonen.
   So also ein drittes allgemeines Hoch auf die Liberalisierung der Vorschriften und Regeln. Hoffen wir, dass es so weitergeht und in nicht allzu ferner Zeit das Benutzen eines Fortbewegungsmittels derart weiterentwickelt ist, dass der Fahrer ohne Einschränkungen beim Telefonieren, dem Genuss von Getränken und/oder der unbehinderten körperlichen Beweglichkeit, den Verkehr in all seinen Formen nutzen kann.



Gerne gelesen.

LG,
Constantine
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Bawali
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Beitrag05.02.2016 14:11

von Bawali
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Hallo Constantine,

Einmal mehr bin ich wieder meiner alten Schwäche zum Opfer gefallen: Dem verflixten Sie oder sie. Ich sollte das doch endlich mal auf die Reihe kriegen. Kopf an die Wand
Zitat:
gesunde Assoziation besitzt. Fahrradtreter seien hier stellvertretend kurz angesprochen. Neu für den Autobahnbenutzer ist, dass die äußerste linke Spur von dreispurigen Autobahnen nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen. <-- verstehe ich richtig, dass das minimale Tempolimit runtergesetzt worden ist? Für die rechte und die mittlere Spur gelten nach wie vor die mindestens 80 km/h, die das Fahrzeug bringen muss.
Es gibt Fahrzeugkategorien, die nicht schneller als 100 km/h fahren dürfen, zumindest in der schweizer Gesetzgebung (z.B. Reisecars, Fahrzeuge mit Anhänger). Die dürfen jetzt nicht mehr auf der dritten Spur fahren.

Ich danke dir für deine guten Anmerkungen. Ich werde sie noch einarbeiten.

Gruß und Dank
Bawali


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Bawali
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Beitrag13.02.2016 13:50

von Bawali
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Nun definitif die endgültige Fassung meines Glossen-Versuchs:

Mit Hundert Sachen und freien Füssen

Haben Sie sich auch schon geärgert über die Bummler auf der Überholspur der Autobahn. Kilometerlang schleichen die dahin, produzieren Stau und Aggression. Die scheinen zu glauben, dass sie die Einzigen auf der Welt sind.
   Oder, wenn Sie umweltfreundlich mit dem Fahrrad unterwegs sind: Freuen Sie sich über das unfreiwillige Fußbad in den Schuhen, weil Sie durch dicke Regenpfützen fahren mussten ohne die Füße anzuheben, weil dies ja verboten ist?
   Mit Beginn des neuen Jahres sind veränderte Verkehrsvorschriften für den schweizerischen Straßenverkehr in Kraft getreten. Was damit Neues auf den Verkehrsteilnehmer zukommt, ist aus den zahlreichen mehr oder weniger verständlichen Meldungen für viele oft schwer zu erkennen. Die nächsten Monate werden es wohl im einen oder anderen Fall, aufgrund empörten Unverständnisses und/oder den verärgerten Ausrufen, wie: »Das wusste ich nicht! Seit wann denn das? Das darf doch nicht wahr sein!«, verdeutlichen.
   Je eine Änderung für die Spezies der Fahrzeugführer und der Fahrradtreter seien hier stellvertretend kurz angesprochen. Neu für den Autobahnbenutzer ist, dass die äußerste linke Spur von dreispurigen Autobahnen nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen. Für die rechte und die mittlere Spur gelten nach wie vor die mindestens 80 km/h, die das Fahrzeug bringen muss.
   Was das soll, werden Sie sich vielleicht fragen. Nun ja, ganz einfach. Man möchte damit den Verkehrsfluss verbessern. Die lahmen Enten von Autobussen, Wohnmobilen und Anhängerfahrzeugen, von den LKW’s gar nicht zu sprechen, sollen weg von der zweiten Überholspur. Platz und (fast) freie Fahrt für die Fahrer von potenten Highend-Limousinen. Endlich können die nun auch in der Schweiz die Gaspedale wenigstens bis zur Hälfte durchtreten. Ich selbst bin froh über diese neue Regelung. Nun kann ich guten Gewissens auch mit meiner Reisschüssel auf die Überholspur. Bisher war ich nämlich, aufgrund langzeitiger Beobachtungen, zur Meinung gelangt, dass diese dritte Spur ausschließlich für Audi, BMW und Mercedes reserviert, die prinzipielle Vorfahrt im Kaufpreis inbegriffen, sei. Ein Hoch auf die Gleichberechtigung.
   Ebenfalls zu einer weiteren Befreiung führt die Abänderung der Vorschrift, wonach es Radfahrerinnen und Radfahrern verboten ist, die Füße von den Pedalen zu nehmen. Man stuft nun diese Vorschrift als unnötig ein, mit u. a. der Aussage: 'Ein kurzfristiges oder – je nach Situation – auch längerfristiges Loslassen der Pedale steht der Beherrschung des Fahrzeuges nicht zwingend entgegen.'
   Auch hier wieder ein Hoch auf das schweizerische Freiheitsdenken. Nun können Sie guten Gewissens, ihre heiß getretenen Füße zwecks Kühlung in den Fahrtwind strecken, ohne sich davor fürchten zu müssen, die bisher üblichen zwanzig Schweizerfränkli abgeknöpft zu bekommen.
   Außerdem greift nun auch hier die Gleichberechtigung zwischen Auto- und Fahrradfahrer. Im Auto konnten Sie schon immer, wenn Sie wollten und konnten, den Tempomat einschalten und danach entspannt die Füße von den Pedalen ziehen, ohne damit ein Gesetz zu verletzen.
   So also ein drittes allgemeines Hoch auf die Liberalisierung der Vorschriften und Regeln. Hoffen wir, dass es so weitergeht und in nicht allzu ferner Zeit das Benutzen eines Fortbewegungsmittels derart weiterentwickelt ist, dass der Fahrer ohne Einschränkungen beim Telefonieren, dem Genuss von Getränken und/oder der unbehinderten körperlichen Beweglichkeit, den Verkehr in all seinen Formen nutzen kann.

* * *


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Constantine
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Goldener Sturmschaden Weltrettung in Bronze


Beitrag13.02.2016 17:40

von Constantine
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Hallo Bawali,

wenn du mit deiner Glosse soweit zufrieden bist, freut es mich. Die kleinen Veränderungen haben deinem Text gut getan.

Etwas Kosmetisches:
Zitat:
Haben Sie sich auch schon geärgert über die Bummler auf der Überholspur der Autobahn.

Dein erster Satz ist eine Frage, oder? Ich finde, es fehlt ein Fragezeichen.
Und für mein Leseempfinden steht das "geärgert" im Satz störend positioniert und fände diese Variante besser:
Zitat:
Haben Sie sich auch schon über die Bummler auf der Überholspur der Autobahn geärgert?


LG,
Constantine
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