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Rechtliche Absicherung beim Coverart

 
 
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Vargo
Geschlecht:männlichSchneckenpost
V

Alter: 39
Beiträge: 12



V
Beitrag01.07.2017 16:58
Rechtliche Absicherung beim Coverart
von Vargo
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo!

Im August will ich mein erstes Buch veröffentlichen, momentan fehlen aber noch ein paar Dinge, wozu auch das Coverart gehört. Eine Künstlerin habe ich bereits kontaktiert, die ist aber diese Woche noch mit einer eigenen Ausstellung beschäftigt und kann deshalb erst nächste Woche mit ersten Skizzen beginnen.

Problematisch an der ganzen Sache ist lediglich, dass ich die rechtliche Seite noch nicht komplett ausgearbeitet habe. Sie selbst hat keine Erfahrung mit Coverdesign, ist aber ansonsten in ihrem Beruf (Ölgemälde, Zeichnungen, Skizzen) sehr erfolgreich. Nun brauch ich natürlich einen Vertrag, der mich rechtlich schützt, falls sie hinterher Ansprüche anmeldet.

Beraten habe ich mich bereits lassen, unteranderem von einem Medienanwalt, der aber für die Ausarbeitung und die Übersetzung (sie lebt in Costa Rica) sagenhafte 700 Euro (OHNE Übersetzung!) haben will. Auch habe ich mit der anwaltlichen Beratung meiner Gewerkschaft geredet und dort wurde mir zu einem simplen Werkvertrag geraten.

Eine Schablone für einen englischen Werkvertrag (sie spricht auch englisch), habe ich mir runtergeladen und sitze gerade dran, um ihn passend abzuändern. Mein Englisch ist zwar gut, aber ich stoße nun doch an meine Grenzen, da dort häufiger von Anhängen oder Paragrafen die Rede ist, die ich nicht recht einordnen kann. Außerdem scheint die Vorlage wirlich für England ausgelegt zu sein, da häufiger die Rede von V.A.T. die Rede ist.

Hat irgendjemand dahingehend einen Ratschlag? Oder muss ich wirklich tief in die Tasche greifen, um mich gegen Urheberrechtsklagen abzusichern?
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Nagini
Leseratte
N


Beiträge: 163



N
Beitrag01.07.2017 19:09

von Nagini
Antworten mit Zitat

Hallo,

Die Künstlerin muss dir Nutzungsrechte an ihrem Werk einräumen, damit du in der Nutzung desselbigen abgesichert bist.

Siehe hier: https://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html

Bereits ein einfaches (nichtexklusives) Nutzungsrecht genügt.
Das Nutzungsrecht kann exklusiv (teurer) oder nichtexklusiv (günstiger) für den jeweiligen Zweck eingeräumt werden.

Beispiel:
- "einfaches NR für Buchcover" heißt, du darfst das Bild als Buchcover nutzen, aber die Urheberin kann jedem anderen dasselbe Recht ebenfalls einräumen.
- "exklusives NR für Buchcover" heißt, du darfst das Bild als Buchcover nutzen, und die Urheberin kann niemand anderem dasselbe Recht ebenfalls einräumen, sondern nur andere Rechte.

Nutzungsrechte können auf jede Art definiert werden; also zB nach

- Zweck (unbedingt für Buchcover definieren, wenn du die Nutzung für ein Buchcovoer willst)
- zeitlich (wie lange willst du es nutzen)?
- räumlich (wo nutzen)?
- bei Büchern auch nach Auflagenhöhe sinnvoll (eine Nutzung für eine niedrige Auflage würde weniger kosten als die Nutzung bei einer hohen Auflage)
usw.

All dies ist Verhandlungssache zwischen dir und Künstler/in.

Haltet es unbedingt schriftlich fest!
Dann habt ihr euren Vertrag.

Ein speziell vom Juristen aufgesetzter Vertrag ist nicht nötig!
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Nagini
Leseratte
N


Beiträge: 163



N
Beitrag01.07.2017 19:12

von Nagini
Antworten mit Zitat

P.S. Vor allem im englischen Sprachraum werden Nutzungsrechte oft license (Lizenz) genannt, ansonsten right of use. Ansonsten gelten überall dieselben Regeln, nämlich was ihr verhandelt. Zum Beispiel:

The Artist grants Author the license to use the artwork in the following way:
- as a book cover, exclusively
- for a period of five years,
- in XY country
- for a print run of 500 books



So einfach kann es sein!
Die Details müsst ihr natürlich nach eigenem Bedarf und Ermessen definieren und aushandeln.
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Vargo
Geschlecht:männlichSchneckenpost
V

Alter: 39
Beiträge: 12



V
Beitrag01.07.2017 19:47

von Vargo
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort! smile

In welcher Form wäre es denn am Besten?

Momentan kommuniziere ich mit ihr über Facebook. Reicht es, das dort abzuklären und den Chatverlauf zu speichern? Sollte das besser per Mail geklärt werden? Oder sogar am Besten handschriftlich mit Unterschrift? (Was wieder mehr einem Vertrag gleich käme.)
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Nagini
Leseratte
N


Beiträge: 163



N
Beitrag01.07.2017 19:53

von Nagini
Antworten mit Zitat

Ich mache es immer per E-Mail, weil das für mich am einfachsten ist.
Wenn du einen Chatverlauf für die Zukunft sichern kannst, geht das natürlich auch.
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