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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Wer muss beim Selfpublishing die Lizenz für eine Schriftart haben? Autor oder Buchsetzer?

 
 
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A.C.
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
A

Alter: 43
Beiträge: 85



A
Beitrag25.11.2023 23:38
Wer muss beim Selfpublishing die Lizenz für eine Schriftart haben? Autor oder Buchsetzer?
von A.C.
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

ich habe in letzter Zeit immer mal wieder gehört, dass man entweder eine Open-Source-Lizenz-Schriftart
benutzen oder halt in den sauren Apfel beißen und eine Lizenz erwerben sollte.

Nun aber der Knackpunkt meiner Frage: Wenn ich den Buchsatz in Auftrag gebe und ein pdf zurückerhalte ...
wer muss dann die Lizenz haben? Mehrere Profis aus dem Bereich Buchsatz haben mir gesagt, wenn es so liefe
wie beschrieben, müssten sie die jeweilige Lizenz haben und nicht ich.

Kann mir das jemand so bestätigen? Ich gestehe, ich habe nirgendwo etwas Schriftliches und Eindeutiges in dieser Richtung gefunden.


_________________
Liebe Grüße
A.C
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2840



Beitrag26.11.2023 02:18

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Ich würde sagen, es ist der Setzer, bzw. Drucker.
Aber fundiert juristisch zu begründen vermag ich es nicht.

In der Praxis dürfte das freilich ziemlich irrelevant sein, da ich noch nie gehört habe, daß ein Selfpublisher wegen der nicht lizensierten Verwendung einer Schriftart auf Schadenersatz verklagt worden wäre.
Denn um selbigen geltend zu machen, müßte der Rechteinhaber zuerst einmal überhaupt in den Besitz deines Buches gelangen, dann müßte er anhand von Gutachten belegen, daß es sich tatsächlich um dieselbe (und nicht eine ähnlich ausschauende) Schrift handelt, und zu guter Letzt, müßte er einen konkreten Schaden geltend machen, der sich bei den durchschnittlichen Auflagen solcher Bücher in einem sehr niedrigen Bereich bewegen dürfte, welcher den o.g. Aufwand nicht rechtfertigt.


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fwagner
Geschlecht:männlichWortedrechsler
F


Beiträge: 60



F
Beitrag26.11.2023 11:31

von fwagner
Antworten mit Zitat

Ich würde sagen, wenn du einen Dienstleister nutzt, solltest du dabei mit ihm im Auftrag/Vertrag genau das festhalten, dass es eine Schriftart sein soll, die du auch zur Veröffentlichung verwenden darfst oder noch spezifischer, dass es eine Open-Source-Lizenz sein soll. Es gibt da hervorragende Schriften und auch eine große Auswahl, so dass ich finde, es lohnt sich nicht, Geld für eine Lizenz zu investieren.
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Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

Alter: 49
Beiträge: 2346
Wohnort: Annaburg


Beitrag26.11.2023 15:21

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, es ist der Setzer, bzw. Drucker.
.

Haarscharf daneben. Es haftet derjenige,  der im Impressum steht.
(deswegen auch die ladungsfähige Adresse...)
Er steht auch in der Verantwortung für seine Subunternehmer. (Unternehmerische Sorgfaltspflicht.)
Wo du aber durchaus wahr hast; in der Praxis als kleiner SPler mit Auflage im dreistelligen Bereich ist die Wahrscheinlichkeit höher, beim Ka....n vom Blitz getroffen zu werden als eine Abmahnung wegen Schriftlizenzen.


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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen.
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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

Alter: 72
Beiträge: 8667
Wohnort: Bayern
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Beitrag26.11.2023 15:54

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
... In der Praxis dürfte das freilich ziemlich irrelevant sein, da ich noch nie gehört habe, daß ein Selfpublisher wegen der nicht lizensierten Verwendung einer Schriftart auf Schadenersatz verklagt worden wäre ...


Das ist unklug, denn es gibt Abmahnanwälte, die sich genau auf derartige vermeintlich "kleine" Lizenzverstöße spezialisiert haben. Deren Kosten musst Du dann in jedem Fall berappen und die tun weh. Auf "nicht erwischt werden" zu setzen ist also ein schlechter Rat.

@A.C.: Du solltest also in jedem Fall darauf achten, dass alles an Deiner Veröffentlichung legal ist. Ob es genügt, dass der Drucker die Lizenz für eine Schrift hält, ohne dass es für Dich finanzielle und organisatorische Folgen hat, wenn er sie für Dein Werk verwendet, daran habe ich Zweifel. Es ist dann wohl eher so, dass der Drucker eine solche Lizenz zwar an Dich weitergeben darf, Du die Lizenzgebühren aber an ihn zahlen musst. Das sollte auch explizit im Vertrag festgehalten werden und Du solltest Dich vergewissern, dass der Drucker die Lizenz auch wirklich hält.

Grundsätzlich ist es wohl so, wie Thomas74 schreibt: Als Herausgeber wirst am Ende immer Du haftbar gemacht, wenn etwas nicht stimmt und Du musst sämtliche Lizenzen für ein von Dir herausgegebenes Werk auf die eine oder andere Art selbst erworben haben.  

In Deinem Fall würde ich auch auf eine Schrift mit einer Open-Source-Lizenz setzen. Das ist die sichere Variante und es gibt im Open-Source-Bereich wunderschöne Schriften, die keinen Vergleich mit gewerbliche Schriften zu scheuen brauchen. Dabei bitte nicht vergessen, diese Schrift und ihre Lizenz ordnungsgemäß neben Deinen eigenen Daten als Herausgeber und sonstigen Veröffentlichungsdaten anzugeben. Das ist bei Open-Source-Lizenzen immer Pflicht.

LG Merlinor


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A.C.
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
A

Alter: 43
Beiträge: 85



A
Beitrag26.11.2023 15:56

von A.C.
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich habe auf jeden Fall vor, eine Open-Source-Schriftart zu nehmen.

Aber es irritiert mich schon, da die Profis das aus Fortbildungen usw. zu wissen meinen ...


_________________
Liebe Grüße
A.C
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Eris Ado
Klammeraffe


Beiträge: 748



Beitrag26.11.2023 16:33

von Eris Ado
Antworten mit Zitat

Thomas74 hat Folgendes geschrieben:
Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, es ist der Setzer, bzw. Drucker.
.

Haarscharf daneben. Es haftet derjenige,  der im Impressum steht.


Das lässt Raum für innovative Geschäftsideen. Der, der den Buchsatz für einen SPler macht, verwendet absichtlich eine Nicht-Open-Source Schriftart. Nach der Veröffentlichung informiert er gegen eine kleine Gebühr einen Abmahnanwalt. So kann er zwei Mal abkassieren.
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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

Alter: 72
Beiträge: 8667
Wohnort: Bayern
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Beitrag26.11.2023 16:40

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Hallo A.C.

Wie gesagt: Auch bei Open-Source-Schriften bitte immer darauf achten, an welche offene Lizenz sie konkret gebunden ist. Zwar sind Open-Spource Schriften frei verfügbar und kostenlos, aber auch für Open-Source-Schriften gibt es unterschiedliche Lizenzen, deren Bedingungen immer eingehalten werden müssen, sonst begeht man einen Lizenzverstoß. Die unterschiedlichen Lizenzen sind also an unterschiedliche Auflagen gebunden. Zumeist sind das "nur" die jeweiligen Bedingungen, auf welche Art und Weise sie im Schriftwerk kenntlich gemacht werden müssen. Bei manchen Open-Source-Lizenzen gibt es aber auch noch weitergehende Verpflichtungen.

LG Merlinor


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Maunzilla
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Beitrag26.11.2023 17:05

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Abmahn-Anwälte, die jedes Buch kaufen, das in Deutschland erscheint, und von Experten begutachten lassen (denn Anwälte sind in der Regel keine ausgebildeten Typographen), in der Hoffnung eine Schrift zu finden, die von einem ihrer Klienten stammt, um dann mit der Kundenliste selbiger abzugleichen? Ja, wieso nicht? Einfacher und billiger kommt man heute wirklich nicht an's Geld... Rolling Eyes

Ich sage ja nicht, daß man sich um Lizenzen foutieren sollte, aber man kann es auch ein bißchen übertreiben mit der German Angst vor dem Betreten des Rasens.


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F.J.G.
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Beitrag26.11.2023 17:21

von F.J.G.
Antworten mit Zitat

Tut mir leid das so sagen zu müssen, Maunzilla, aber teils scheinst du recht naive Ansichten zu haben. Und bei Urheberrechtsbedenken mit „German Angst“ zu kommen ist ein ausgesprochen schlechter Ratschlag.

Zum Einen gibt es ja noch E-Books, bei denen man nicht (wie im Print) die Type mit der Lupe identifizieren muss. Zum Anderen ist „wo kein Kläger da kein Richter“ sowas von 20. Jahrhundert … denn ja, inzwischen gibt es Kläger hinter jeder Milchkanne, und Richter braucht man nicht, um eine dicke Zahlungsaufforderung qua Abmahnung zu verschicken. Ich kann nur für dich hoffen, dass du bei deiner eigenen Arbeit mal nicht auf die Nase fällst mit diesem Rechtsverständnis.


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A.C.
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Beitrag26.11.2023 17:33

von A.C.
pdf-Datei Antworten mit Zitat

@Merlinor: ich habe vor, die EB Garamond zu benutzen, die nach der
SIL OPEN FONT LICENSE lizensiert ist.

Zusätzlich habe ich per Email Herrn Georg Mayr-Duffner kontaktiert
und sein O.K. hierzu eingeholt.
Die EB Garamond wird derzeit noch von Herrn Pardo weiterentwickelt,
aber auch unter OFL.


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Liebe Grüße
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Maunzilla
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Beitrag26.11.2023 17:55

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

@Kojote: Dir ist aber schon klar, daß Ebooks auf dem Endgerät gerendert werden (genau wie Webseiten) und daher nur die Schriften angezeigt werden, die der Nutzer installiert hat (bzw. auf dem Gerät hardwareseitig vorinstalliert sind) und nicht der Anbieter. (Von pdf-Dateien mit eingebetteten Schriften mal abgesehen, aber die sind bei typischen Ebooks nicht gebräuchlich.)

Ich nehme an, du kannst mir einen (einen einzigen) Fall nennen, wo ein Selfpublisher wegen einer Schriftlizenz verklagt wurde?
Lass' mich raten: wenn deine Oma dir 30€ zum Geburtstag schenkt, gibst du das selbstverständlich in deiner Jahressteuererklärung an, damit du nicht riskierst wegen Steuerhinterziehung ins Zuchthaus zu wandern. Schließlich könnte dich theoretisch ein Verwandter anonym anzeigen, der auch auf der Feier war und zu wenig vom Kuchen abbekommen hat... Sich kaputt lachen


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Merlinor
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Beitrag26.11.2023 18:01

von Merlinor
Antworten mit Zitat

A.C. hat Folgendes geschrieben:
@Merlinor: ich habe vor, die EB Garamond zu benutzen, die nach der
SIL OPEN FONT LICENSE lizensiert ist ...


Hallo A.C.

Da hast Du eine gute Wahl getroffen, finde ich.
Die EB Garamond ist eine sehr schöne Schrift und die OFL-License gibt Dir alle Freiheiten, die Du brauchst.

LG Merlinor


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Beitrag26.11.2023 18:09

von Merlinor
Antworten mit Zitat

...
@Maunzilla: Darf ich fragen, was das werden soll? Wirbst Du hier gerade dafür Lizenzverstöße zu begehen?


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Maunzilla
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Beitrag26.11.2023 18:44

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Unterstellst du mir etwa etwas, was du nicht durch eindeutige Zitate belegen kannst? Twisted Evil

Ich werbe für gar nichts. Ich kläre nur über Sachverhalte auf und stelle harmlose Fragen. Welche Schlüsse der geneigte Leser daraus ziehen mag und zu welchen Handlungen er sich bemüßigt fühlt, bleibt ihm selbst überlassen. Wink


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Beitrag26.11.2023 18:55

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
... Ich ... stelle harmlose Fragen ...


Ich auch ... Mr. Green


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Beitrag26.11.2023 18:56

von F.J.G.
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Lass' mich raten: wenn deine Oma dir 30€ zum Geburtstag schenkt, gibst du das selbstverständlich in deiner Jahressteuererklärung an, damit du nicht riskierst wegen Steuerhinterziehung ins Zuchthaus zu wandern. Schließlich könnte dich theoretisch ein Verwandter anonym anzeigen, der auch auf der Feier war und zu wenig vom Kuchen abbekommen hat...


Wenn du wirklich so ein Bild von mir in der Öffentlichkeit zeichnen willst, bin ich sehr enttäuscht von dir, Maunzilla.

Braucht man ein Geldgeschenk von 30 € beim Finanzamt angeben?
Kommt man ins "Zuchthaus", wenn man es nicht tut?

Alles Fragen, die eigentlich nicht mit Antwort gewürdigt werden sollten, denn du weißt ganz genau, dass du sie nur für rhetorische Polemik gebraucht hast.

Nein, meine Oma hat mir nie 30 € geschenkt, weil ich nie eine Oma hatte. Aber eigentlich wüsste ich nicht, was dich das angeht.

Also cui bono? In welches Licht du mich hier rücken willst, Maunzilla, ist offensichtlich. Warum tust du so etwas?

Übrigens: Der Apostroph ist ein Auslassungs- bzw. Abkürzungszeichen. Was kürzt du ab, wenn du mich aufforderst, "Lass' mich raten"? Nur, damit hier auch noch was faktisch Korrektes Platz findet.


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Maunzilla
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Beitrag26.11.2023 20:32

von Maunzilla
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Das war eine rhetorische Frage, ein wenig polemisch überspitzt, kein persönlicher Angriff. Es tut mir leid, wenn du es so aufgefaßt haben mochtest.
Und um deine letzte Frage zu beantworten: Der Imperativ Singular von lassen heißt lasse. Der Apostroph zeigt die Auslassung des letzten Buchstabens an. e.g. Sag' statt sage, sieh' statt siehe, usw.


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F.J.G.
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Beitrag26.11.2023 20:38

von F.J.G.
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Der Apostroph zeigt die Auslassung des letzten Buchstabens an. e.g. Sag' statt sage, sieh' statt siehe, usw.


Falsch.


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Beckinsale
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Beiträge: 1127



B
Beitrag26.11.2023 20:41

von Beckinsale
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Es ist gleichgültig, wer die Lizenz erworben hat. Wenn der Autor es getan hat und dem Setzer die Schrift zur Verfügung stellt, ist alles gut. Beschafft der Setzer die Schrift, dann überträgt er die Lizenz durch seine Rechnung für den Buchsatz. Eine Druckerei hat hier jedenfalls keine Verpflichtungen.

Vorsicht ist bei Schriften geboten, die als "free download" angeboten werden. Da sind häufig urheberrechtlich problematische Schriften dabei. Wenn man jedoch eine eindeutige Open-Source-Lizenz hat, ist alles gut.

Beim Thema Urheberrecht davon auszugehen, dass vermeintlicher "Kleinkram" ungefährlich ist, weil sich dafür niemand interessiert, ist eine Fehleinschätzung. Und pure Dummheit. Abmahnanwälte müssen nicht jedes Buch kaufen, um Abmahnungen zu verschicken. Es gibt Software, die das Internet durchforstet (z. B. die "Blick ins Buch"-Daten bei Amazon).

My.
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R Rüesch
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Beitrag26.11.2023 23:43

von R Rüesch
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Bitte schaut euch mal auf der Google Font Internetseite um.
Diese Font sind frei verwendbar für den Eigengebrauch und die kommerzielle Verwendung jeder Art (Buchdruck, ebooks, etc) Man erhält diese Angaben schriftlich.


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Roland
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Merlinor
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Beiträge: 8667
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Beitrag27.11.2023 12:53

von Merlinor
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Ja, das ist ein guter Rat ... smile

Die *Google Fonts* sind eine Sammlung von Fonts, die unter verschiedenen Open-Source-Lizenzen veröffentlicht wurden.
In den *FAQ* steht, wie man sie verwenden kann und welche Lizenzen die gängigsten sind.
Viele davon fallen wohl unter die *SIL Open Font-Lizenz*, die einem alle Freiheiten in der Nutzung bietet, die man sich nur wünschen kann.
Diese Sammlung ist sehr empfehlenswert, weil man dort alle Schriften, die einen interessieren, direkt miteinander vergleichen kann, ohne langwierig im Netz herumsuchen zu müssen.

LG Merlinor


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