18 Jahre Schriftstellerforum!
 
Suchen
Suchabfrage:
erweiterte Suche

Login

Jetzt erhältlich! Eine Anthologie von und mit unseren Usern. Jetzt bestellen! Die erste, offizielle DSFo-Anthologie! Lyrikwerkstatt Das DSFo.de DSFopedia


Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Selbsthilfe -> Ideenfindung, Recherche
RECHERCHE Polizei und Recht: Fragen und Antworten


 
 
Gehe zu Seite   Zurück  1, 2, 3 ... 26, 27, 28 ... 41, 42, 43  Weiter
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
 Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  « | »  
Autor Nachricht
Michel
Geschlecht:männlichBücherwurm

Alter: 52
Beiträge: 3374
Wohnort: bei Freiburg
Das bronzene Bühnenlicht Das goldene Niemandsland
Der silberne Durchblick Der silberne Spiegel - Prosa
Silberne Neonzeit


Beitrag07.09.2017 11:30

von Michel
Antworten mit Zitat

Sah bei uns genauso aus. Vielleicht 7-8 m², Glastüren nach außen und nach innen, der Diensthabende hinter Panzerglas mit Durchreiche für Schriftstücke und Ausweise etc. Vielleicht hatten wir einfach Pech und er war nach langer Dienstnacht am Sonntagvormittag einfach fertig ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mika
Geschlecht:männlichSchachtelkönig

Alter: 42
Beiträge: 1046
Wohnort: NRW


Beitrag07.09.2017 13:52

von Mika
Antworten mit Zitat

Hier bei uns:

Man kommt erst in eine Art Flur mit Warte-Möglichkeit. Frontal ne Glastür, die in einen weiteren großen Flur führt mit Treppenhaus etc, aber die ist dicht - man muss erst rechts zur Anmeldung. Das läuft über ne Gegensprechanlage (aber ich glaube, die Tür da ist nicht abgeschlossen; eigentlich wartet man da nur, wenn da schon einer drin ist - das sieht man ja) und man kann durch die (ebenfalls) Glastür in das offene Büro gucken.

Wenn man dann aufgerufen wird/in das Anmeldebüro reinkommt, tritt man vor so ne Theke, wie ein kleiner Balkon. (Also um zu den Beamten zu gelangen, müsste man also quasi über die Theke klettern, ist wahrscheinlich so ne minimale Sicherheitssache, dass man denen nicht an die Gurgel geht. ^^) Ich kann dir das mal aufmalen nachher.

Da kann man sein Anliegen vortragen und darf dann - also ich zumindest letztens - wieder im Wartebereich warten, bis von oben eine Kollegin kommt und einen ins Gebäude/den hinteren Flur reinholt und in die Büros dahinter führt. War jetzt aber auch eher aus Anzeigegründen da (weißt du ja glaube noch, die Sache mit dem Stalker ...) und nicht, weil ich selbst vernommen wurde, aber ich glaub, die haben da jetzt keine Spiegelwand, hinter der das FBI steht. Laughing

(Aber das ist schon sehr spannend. Kannst dir vorstellen, wie ich da durch die Gänge geschwebt bin und versucht habe, möglichst alles in mich aufzusaugen. *lol*)

Edit: Ich hab dir mal ne Skizze geschickt, hoffe du kannst was damit anfangen.


_________________
"If you don't know it's impossible it's easier to do."
- Neil Gaiman
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Murmel
Geschlecht:weiblichSchlichter und Stänker

Alter: 68
Beiträge: 6367
Wohnort: USA
DSFo-Sponsor


Beitrag07.09.2017 15:13

von Murmel
Antworten mit Zitat

In der PI Coburg: Du kommst in einen Warteraum am Eingang mit Pförtnereinrichtung, in dem ein Angestellter dich fragt, was anliegt. Je nach dem, kommt ein Polizist und geleitet dich in die Büroräume.

Für spezielle Vernehmungen gibt es auch einen durch viel Glas einsehbaren, aber akustisch abgeschotteten Vernehmungsraum.


_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
--Gast--
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
-

Alter: 34
Beiträge: 68



-
Beitrag07.09.2017 20:56

von --Gast--
Antworten mit Zitat

Wie ist die Verjährungsfrist bei Facebook Häcking?
Im Internet findet man unterschiedliche Angaben. Vielleicht ist hier ja jemand der sich damit auskennt


_________________
Egal was du tust, du wirst Niemals alle begeistern können. Selbst wenn du übers Wasser läufst, wird einer kommen und dich fragen, ob du zu dumm zu schwimmen bist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Suenderlein
Geschlecht:männlichWortedrechsler
S

Alter: 61
Beiträge: 62
Wohnort: Bochum


S
Beitrag05.11.2017 12:41
Verjährung
von Suenderlein
Antworten mit Zitat

Das ergibt sich §78 StGB
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
--Gast--
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
-

Alter: 34
Beiträge: 68



-
Beitrag05.11.2017 20:53
Re: Verjährung
von --Gast--
Antworten mit Zitat

Suenderlein hat Folgendes geschrieben:
Das ergibt sich §78 StGB


Und woher soll ich wissen, wie viele Jahre man für Häcking bekommen würde?


_________________
Egal was du tust, du wirst Niemals alle begeistern können. Selbst wenn du übers Wasser läufst, wird einer kommen und dich fragen, ob du zu dumm zu schwimmen bist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Akiragirl
Geschlecht:weiblichDünnhäuterin

Alter: 33
Beiträge: 3632
Wohnort: Leipzig
Der goldene Spiegel - Prosa DSFo-Sponsor


Beitrag05.11.2017 21:01

von Akiragirl
Antworten mit Zitat

Hacking. Es heißt Hacking ...

_________________
"Man bereut nicht, was man getan hat, sondern das, was man nicht getan hat." (Mark Aurel)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
--Gast--
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
-

Alter: 34
Beiträge: 68



-
Beitrag05.11.2017 22:25

von --Gast--
Antworten mit Zitat

Akiragirl hat Folgendes geschrieben:
Hacking. Es heißt Hacking ...



Dann halt Hacking...welches Strafmaß/Verjährungfrist hat das?

Es ist nämlich geplant, dass der Täter es dem "Opfer" einen Tag nach der Verjährungsfrist sagt. Das "Opfer" ist stinken sauer und plant deswegen ein Verbrechen


_________________
Egal was du tust, du wirst Niemals alle begeistern können. Selbst wenn du übers Wasser läufst, wird einer kommen und dich fragen, ob du zu dumm zu schwimmen bist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5448
Wohnort: OWL


Beitrag06.11.2017 00:55

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Die Verjährungsfrist hängt vor allem vom zu erwartenden Strafmaß ab.

http://www.stgb.de/78.html

Beim einfachen Hacken dürften das 3 Jahre sein. Also wenn damit keine weiteren Straftaten begangen wurden. Ohne anwaltliche Beratung würde ich aber keinem Täter raten, sich auf den Tag genau festzulegen.

Wenn es keine Beweise gibt (außer dem mündlichen Geständnis), ist die Verjährung sowieso egal.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
--Gast--
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
-

Alter: 34
Beiträge: 68



-
Beitrag06.11.2017 23:21

von --Gast--
Antworten mit Zitat

Willebroer hat Folgendes geschrieben:
Die Verjährungsfrist hängt vor allem vom zu erwartenden Strafmaß ab.
.


Okay nur wie ist das Strafmaß bei so etwas...

Okay du meinst also knapp 3 Jahre. Aber zur Sicherheit lasse ich dann mal so 5 Jahre verstreichen


_________________
Egal was du tust, du wirst Niemals alle begeistern können. Selbst wenn du übers Wasser läufst, wird einer kommen und dich fragen, ob du zu dumm zu schwimmen bist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5448
Wohnort: OWL


Beitrag11.11.2017 00:37

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Vom Strafmaß her würde ich hier eher eine Geldstrafe erwarten. Manche Leute beeindruckt das mehr als Bewährung. Wink

Das Hacken alleine ohne weitere Taten kann man nur schwer zum Maßstab nehmen. Es gibt auch Hacker, die Firmen auf Sicherheitslücken aufmerksam machen und dafür sogar noch belohnt werden.

Es kommt also immer noch drauf an, was mit den gehackten Daten angestellt wurde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
--Gast--
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
-

Alter: 34
Beiträge: 68



-
Beitrag11.11.2017 23:47

von --Gast--
Antworten mit Zitat

Willebroer hat Folgendes geschrieben:


Es kommt also immer noch drauf an, was mit den gehackten Daten angestellt wurde.


Es wurde ein Facebook-Profil gehackt und dann unsaubere Sachen an die Pinnwand geschrieben.


_________________
Egal was du tust, du wirst Niemals alle begeistern können. Selbst wenn du übers Wasser läufst, wird einer kommen und dich fragen, ob du zu dumm zu schwimmen bist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5448
Wohnort: OWL


Beitrag12.11.2017 00:24

von Willebroer
Antworten mit Zitat

BlinkyBill hat Folgendes geschrieben:

Es wurde ein Facebook-Profil gehackt und dann unsaubere Sachen an die Pinnwand geschrieben.


Dann würde ich das als einen eher minderschweren Fall einstufen. Also in Richtung Verstoß gegen Datenschutz und Beleidigung. Evt. Verleumdung. Meistens geht das in Richtung Geldstrafe. Aber ich bin kein Jurist. Vielleicht meldet sich noch einer, der schon mal so einen Fall hatte. Kommt auch drauf an, ob das einmal passierte oder immer wieder.

Wenn die Beweislage halbwegs klar ist, könnte es zu einem Strafbefehl kommen. Wenn er den zahlt, ist alles abgeschlossen. Wenn nicht, kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Wie schwerwiegend der Fall ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Manchmal werden die Ermittlungen eingestellt, aus Mangel an öffentlichem Interesse. Dann kann man noch Zivilklage erheben (Schadenersatz). Aber dafür braucht man Geld.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Suenderlein
Geschlecht:männlichWortedrechsler
S

Alter: 61
Beiträge: 62
Wohnort: Bochum


S
Beitrag13.11.2017 20:45

von Suenderlein
Antworten mit Zitat

siehe 202a, 303a StGB und diverse Vorschriften im StGB, die sich auf Daten und Computer beziehen. Da steht dann immer ein Strafmaß, der auch die Verjährung festlegt......
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
--Gast--
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
-

Alter: 34
Beiträge: 68



-
Beitrag14.11.2017 16:11

von --Gast--
Antworten mit Zitat

Suenderlein hat Folgendes geschrieben:
siehe 202a, 303a StGB und diverse Vorschriften im StGB, die sich auf Daten und Computer beziehen. Da steht dann immer ein Strafmaß, der auch die Verjährung festlegt......



Soweit war ich auch schon...ich brauche aber die Verjährungsfrist.


_________________
Egal was du tust, du wirst Niemals alle begeistern können. Selbst wenn du übers Wasser läufst, wird einer kommen und dich fragen, ob du zu dumm zu schwimmen bist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Suenderlein
Geschlecht:männlichWortedrechsler
S

Alter: 61
Beiträge: 62
Wohnort: Bochum


S
Beitrag15.11.2017 18:55

von Suenderlein
Antworten mit Zitat

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 78 Verjährungsfrist
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1.dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5.drei Jahre bei den übrigen Taten.

Also mehr geht jetzt wirklich nicht....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5448
Wohnort: OWL


Beitrag15.11.2017 18:59

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Jetzt fehlt noch das rechtskräftige Urteil. Dann kann man in der Tabelle nachschauen. Wink
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Suenderlein
Geschlecht:männlichWortedrechsler
S

Alter: 61
Beiträge: 62
Wohnort: Bochum


S
Beitrag15.11.2017 19:17

von Suenderlein
Antworten mit Zitat

vermutlich....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
--Gast--
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
-

Alter: 34
Beiträge: 68



-
Beitrag15.11.2017 22:25

von --Gast--
Antworten mit Zitat

Suenderlein hat Folgendes geschrieben:

1.dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5.drei Jahre bei den übrigen Taten.

Also mehr geht jetzt wirklich nicht....


Soweit war ich auch schon....aber ich weiß nun mal nicht wie viele Jahre man für Sowas kriegen würde. Somit kann ich mit diesen Angaben auch nichts machen.
Kann man nicht einfach eine klare Antwort haben, ohne irgendwelche Links.
Kann mir jetzt nicht einfach einer sagen wie viele Jahre es sind Rolling Eyes Rolling Eyes


_________________
Egal was du tust, du wirst Niemals alle begeistern können. Selbst wenn du übers Wasser läufst, wird einer kommen und dich fragen, ob du zu dumm zu schwimmen bist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5448
Wohnort: OWL


Beitrag15.11.2017 22:45

von Willebroer
Antworten mit Zitat

BlinkyBill hat Folgendes geschrieben:

Kann mir jetzt nicht einfach einer sagen wie viele Jahre es sind Rolling Eyes Rolling Eyes


Da gibt es nur einen Weg: Tu es selber und warte ab, wozu du verurteilst wirst. Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
finis
Klammeraffe
F


Beiträge: 577
Wohnort: zurück
Die lange Johanne in Bronze


F
Beitrag16.11.2017 00:02

von finis
Antworten mit Zitat

Ich bin kein Experte und nicht befugt Rechtsberatung zu erteilen. Für mich fällt das unter 202a StGB: Zugang verschaffen zu Daten. Das wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Jetzt kommt es aber sehr darauf an, was da auf die Pinnwand geschrieben wurde, das kann für sich genommen wieder strafbar sein: Beleidigung, üble Nachrede, oder, warum nicht, Volksverhetzung.

Zitat:
Kann mir jetzt nicht einfach einer sagen wie viele Jahre es sind Rolling Eyes Rolling Eyes

Für das Verschaffen des Zugangs an sich verjährt die Strafverfolgung innerhalb von drei Jahren (wie Dir ja bereits gesagt wurde!).
Das rechnest Du nicht mit einer hypothetischen Strafe zusammen - der Witz ist ja, dass immer (Rechtsstaat sei Dank!) eine Individualstrafe verhängt wird und nicht einfach generisch Strafen für Deliktskategorien (außer beim Mord natürlich. Dafür musst Du aber auch erstmal sicher wissen, dass Du einen Mord begangen hast.). Entsprechend.  Ja. Meiner Meinung nach ist davon auszugehen, dass die Verfolgung des reinen Zugangsverschaffen zum Facebookaccount innerhalb von drei Jahren verjährt.

Aber ganz ehrlich. Mir würde das ja nicht reichen, um eine Straftat retour zu planen. Ob die Staatsanwalt das überhaupt anklagt... naja, kommt halt drauf an, was auf der Pinnwand steht.


_________________
"Mir fehlt ein Wort." (Kurt Tucholsky)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Murmel
Geschlecht:weiblichSchlichter und Stänker

Alter: 68
Beiträge: 6367
Wohnort: USA
DSFo-Sponsor


Beitrag17.11.2017 13:06

von Murmel
Antworten mit Zitat

BlinkyBill hat Folgendes geschrieben:
Kann man nicht einfach eine klare Antwort haben, ohne irgendwelche Links.
Kann mir jetzt nicht einfach einer sagen wie viele Jahre es sind Rolling Eyes


Offensichtlich nicht. Ein Autor sollte schon selbst denken können. Rolling Eyes
Außerdem werden es deine Leser auch nicht besser wissen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 27 von 43 Gehe zu Seite   Zurück  1, 2, 3 ... 26, 27, 28 ... 41, 42, 43  Weiter

Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Selbsthilfe -> Ideenfindung, Recherche
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
In diesem Forum darfst Du Ereignisse posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
 Foren-Übersicht Gehe zu:  


Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Rechtschreibung, Grammatik & Co
Semikolon und Apostroph
von Golovin
Golovin Rechtschreibung, Grammatik & Co 12 25.04.2024 22:56 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Profession Schriftsteller (Leid und Lust)
freie Lektoren und Testleser
von Colina
Colina Profession Schriftsteller (Leid und Lust) 22 23.04.2024 22:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Verlagsveröffentlichung
SPRINGS OF THE YELLOWSTONE RIVER und ...
von Alfred Wallon
Alfred Wallon Verlagsveröffentlichung 1 22.04.2024 19:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Plot, Handlung und Spannungsaufbau
Gliederung, Strukturierung und zeitli...
von BerndHH
BerndHH Plot, Handlung und Spannungsaufbau 26 20.04.2024 07:10 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Rezensionen
,,Die Ärztin“- ein Theaterstück m...
von Oneeyedpirate
Oneeyedpirate Rezensionen 0 19.04.2024 22:53 Letzten Beitrag anzeigen

EmpfehlungEmpfehlungBuchBuchEmpfehlungBuchBuchEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlung

von Constantine

von Kristin B. Sword

von JJBidell

von Berti_Baum

von anuphti

von ConfusedSönke

von Heidi Christina Jaax

von Gefühlsgier

von Enfant Terrible

von Gefühlsgier

Impressum Datenschutz Marketing AGBs Links
Du hast noch keinen Account? Klicke hier um Dich jetzt kostenlos zu registrieren!