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Testleser - rechtliche Absicherung?

 
 
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Circum
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 34
Beiträge: 814



Beitrag10.02.2011 01:04
Testleser - rechtliche Absicherung?
von Circum
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Guten Abend, liebe Forumgemeinde.

Zwar ist es bei mir noch nicht soweit, dass das Thema akut wäre, aber interessieren tut es mich doch sehr. An mehreren Stellen habe ich nun schon gelesen, dass man den Einsatz von Testlesern rechtlich absichern sollte, damit diese später nicht auf eine gewisse Beteiligung am Erlös (sofern es denn so gut läuft *g*) pochen oder behaupten können, man habe ihnen Geld dafür versprochen, obwohl nichts dergleichen ausgemacht war.
Abgesehen von einer Nennung der Personen im Nachwort: Wie regelt ihr das? Ich stelle es mir sehr taktlos vor, einem Testleser neben dem Manuskript auch einen Schrieb zur Unterschrift vor die Nase zu halten, auf dem sie alle Geldansprüche abtreten. Oder wie regelt ihr das? Macht ihr das einfach so mündlich und vertraut, dass alles gut geht? Werden Testleser von euch einmal oder prozentual vergütet? Oder erhalten die Testleser von euch generell nichts außer einer Erwähnung und einem "danke"?

Ich hoffe, dass ihr etwas Licht in die Sache bringen könnt. Würde mich freuen. Immerhin gibt es hier sehr viele kompetente User und viele publizierte Autoren.

Viele Grüße,

Circum
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Theresa87
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 527
Wohnort: bei Berlin


Beitrag10.02.2011 02:20

von Theresa87
Antworten mit Zitat

Mir stellt sich da eher die Frage: Wie will der Testleser vor Gericht seine Forderung belegen? Wenn nichts Schriftliches existiert, hat auch der Testleser keinerlei Beweis für seine Behauptungen, und ich denke mal, dass in so einem Fall die Beweislast beim Testleser liegen würde ...

Ich habe bisher nur ein paar Mal jemanden gehabt, der meine Kindergeschichte durchgelesen hat, und habe mir fest vorgenommen, den Testlesern, sollten die Geschichten tatsächlich veröffentlicht werden, ein signiertes Exemplar zuzuschicken. Abgemacht ist aber gar nichts; sie haben es einfach aus kollegialer Hilfe getan.


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DasProjekt
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2898
Wohnort: Ørbæk, Nyborg, Dänemark


Beitrag10.02.2011 07:58

von DasProjekt
Antworten mit Zitat

Üblicherweise werden Testleser in Danksagungen erwähnt. Und üblicherweise sind sie damit auch zufrieden. Wie auch damit, dass sie den neuen Bestseller schon ein Jahr vor dem Erscheinungstermin lesen und ein großes Geheimnis mit sich herumtragen durften. Das unter der Voraussetzung, dass sie bei einem "richtigen" Schriftsteller testgelesen haben. Und bei einem "Irgendwann-werde-ich-ein-Schriftsteller-sein" testzulesen ist ja nochmal was anderes - da winken ja ohnehin keine Millionen am Horizont.

Ich finde solche Anfragen in diesem Stadium durchaus befremdlich. Man sollte zu diesem Zeitpunkt eher froh sein, überhaupt Testleser zu finden, und nicht damit anfangen, die Integrität derjenigen zu hinterfragen, die sich bereiterklären, über unfertige Texte eines "Irgendwann-werde-ich-ein-Schriftsteller-sein" drüberzugehen und das vielleicht auch noch mit genug Hingabe, um ehrliche Mäkelei auszuüben. Wenn man dann schon mal drei "richtige" Veröffentlichungen auf dem Konto hat, rennen dem Autor die gewillten Testleser die Türe ein, und sei es nur, um der erste zu sein, der das neue Buch des beliebten Autors vor den Augen hat - egal in welchem Zustand. DANN dürfen (und sollen) auch Zweifel an den Testlesern kommen, die sich aber üblicherweise nicht um Finanzielles drehen sondern eher um die Verschwiegenheit - es gibt immerhin Vertragsklauseln, die aus zukünftigen Projekten zwischen Autor und Verlag ein Geheimnis machen, bis es denn endlich druckreif ist.

Sich um die finanzielle Absicherung gegenüber Testlesern zu sorgen ist eher ein Zeichen von - ich sag's jetzt brutal - "schriftstellerischer Unreife".


_________________
25. Mai 2017 - Kim Henry "Be Mine Forever"
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Circum
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 34
Beiträge: 814



Beitrag10.02.2011 13:46

von Circum
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke für eure Rückmeldungen.

Es ist legitim, dass du das so siehst, Projekt. Zum einen möchte ich aber noch erwähnen, dass das weder auf mich bezogen (sondern nur interessehalber) war und dass es mir eher um die rechtliche denn um die finanzielle Absicherung geht. In dem Moment, in dem jemand an einem Werk mitarbeitet, hat er ja etwas zum Gesamtwerk beigetragen. Dieser Anteil mag im Vergleich zur Arbeit des Autors verschwindend gering sein. Ich wollte nur wissen, ob Testleser deshalb aufgefordert werden, ihre Rechte - sofern sie denn welche haben - abzutreten. Und wenn man über diese Rechte spricht, ist der finanzielle Aspekt nunmal nicht unwichtig.

Sicherlich ist man froh, wenn man es überhaupt geschafft hat, verlegt zu werden. Aber wenn dich der Verlag mit Gummibärchen statt Geld entlohnen würde, weiß ich nicht, ob du noch bereit wärst, etwas für diese Entlohnung zu tun. Außer es reicht einem, veröffentlicht zu werden. Aber das ist eine völlig andere Diskussion.

Ich nehme dennoch an, was du gesagt hast und werde meine Ansichten und Befürchtungen diesbezüglich mal überdenken.
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