|
|
Autor |
Nachricht |
Ribanna Klammeraffe
Alter: 61 Beiträge: 772 Wohnort: am schönen Rhein...
|
27.04.2021 13:15 Pseudonym sichern lassen von Ribanna
|
|
|
Ich habe mir ein Pseudonym ausgedacht, unter dem ich gern veröffentlichen würde.
Kann (muss?) ich mir das irgendwo sichern lassen? Ich meine, dass irgendwo festgelegt werden muss, dass ich unter diesem Namen schreibe?
Wie bringe ich das Pseudonym am besten bei der Agentensuche unter - in der Vita? Oder?
_________________ Wenn Du einen Garten hast und eine Bibliothek wird es Dir an nichts fehlen. |
|
Nach oben |
|
|
Schreibkopf Eselsohr
Beiträge: 230
|
27.04.2021 13:33 Re: Pseudonym sichern lassen von Schreibkopf
|
|
|
Ribanna hat Folgendes geschrieben: | Kann (muss?) ich mir das irgendwo sichern lassen? |
Müssen tust du es nicht. Können schon. Allerdings ist das nicht ganz ohne Aufwand machbar.
Du kannst ein Pseudonym z. B. als Marke bei dpma.de eintragen lassen. Kostet ca. 300 Euro und ist nur möglich, wenn es keine anderen Markenrechte verletzt oder gegen umfangreiche Regeln für die Vergabe von Markennamen verstößt.
Meines Wissens nach, kannst du einen Künstlernamen sogar im Perso eintragen lassen. Dafür musst du freischaffende Künsterin sein. Wie dieser Staturs rechtlich bestätigt werden kann oder muss, lässt sich bestimmt herausfinden.
Darüber hinaus gilt vermutlich: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn du ein Werk mit deinem Pseudonym veröffentlichst, ist der gewählte Name i. d. R. für andere blockiert. Kommt es zum Rechtsstreit, zählt vermutlich, wer die besseren Anwälte hat
|
|
Nach oben |
|
|
Ribanna Klammeraffe
Alter: 61 Beiträge: 772 Wohnort: am schönen Rhein...
|
27.04.2021 16:19
von Ribanna
|
|
|
Danke, das hilft mir schon weiter!
_________________ Wenn Du einen Garten hast und eine Bibliothek wird es Dir an nichts fehlen. |
|
Nach oben |
|
|
IQ Dino Alter Ego
I Alter: 62 Beiträge: 516 Wohnort: MG
|
I 27.04.2021 16:39
von IQ Dino
|
|
|
Das ist eine Frage, die ich mir bisher noch nicht gestellt habe. Danke für diesen vorbeugenden Augenöffner.
Vor allem interessant die Frage:
Welche unterschiedliche rechtliche Wirkungen haben ein Künstlername und ein Pseudonym? Vor allem, wie sind die Unterschiede in der Einsetzbarkeit.
Beide Namensgebungen sind, habe ich inzwischen recherchiert, zwei ganz verschiedene Dinge.
Reicht z.B. ein Pseudonym als notwendiger Bestandteil für ein Impressum einer Autoren-Webseite?
Mein Gefühl sagt mir ... nein.
Aber in beiden Fällen kann das durchaus der angegebene Autorenname auf dem Buchdeckel sein.
Vielleicht hat einer der anwesenden Autorinnen und Autoren eine diese Frage vertiefende Information?
|
|
Nach oben |
|
|
IQ Dino Alter Ego
I Alter: 62 Beiträge: 516 Wohnort: MG
|
|
Nach oben |
|
|
Ribanna Klammeraffe
Alter: 61 Beiträge: 772 Wohnort: am schönen Rhein...
|
27.04.2021 18:30
von Ribanna
|
|
|
Ist ja nicht verwässert, nur ergänzt
_________________ Wenn Du einen Garten hast und eine Bibliothek wird es Dir an nichts fehlen. |
|
Nach oben |
|
|
BirgitJ Klammeraffe
Beiträge: 650 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
|
27.04.2021 20:36
von BirgitJ
|
|
|
Zitat: | Wenn du ein Werk mit deinem Pseudonym veröffentlichst, ist der gewählte Name i. d. R. für andere blockiert. Kommt es zum Rechtsstreit, zählt vermutlich, wer die besseren Anwälte hat |
Was muss ich mir hierunter vorstellen? Es hat jemand unter den Pseudonym Oskar Müller veröffentlich, was machen dann echte Träger dieses Namens? Müssen sie sich wiederum ein Pseudonym überlegen, weil jemand ihren Namen nutzt? Und welche Art von Rechtsstreit soll um einen Autorennamen geführt werden?
_________________ "Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017 |
|
Nach oben |
|
|
IQ Dino Alter Ego
I Alter: 62 Beiträge: 516 Wohnort: MG
|
I 27.04.2021 22:35
von IQ Dino
|
|
|
Mit "echtem Träger" meinst Du eine andere Person, die das als Pseudonym nutzt? Wahrscheinlich dann die, die dieses Pseudonym zuerst genutzt hat?
Oder eben als Künstlernamen hat eintragen lassen?
Soweit ich jetzt im Web kurz und quer an-recherchiert habe, ist ein Pseudonym eben ein Pseudonym. Man hat keine besonderen Rechte ... es sei denn, Du hast das Pseudonym zusätzlich als Marke eintragen lassen. Dann greift dieser Markenschutz und nicht etwa ein Recht auf dieses Pseudonym. Die Marke ist dann das Schutzschild für das Pseudonym.
Ich vermute aber auch, dass überregionale Bekanntheit bei einem Pseudonym Markenrecht begründen kann, so wie es auch bei einem beliebigen anderen Wort oder Begriff passieren kann. Das Tempo-Taschentuch wäre heute auch eine Marke, selbst wenn es nicht eingetragen wäre ... weil praktisch jeder es unter diesem Namen und für diese Verwendung kennt. Das reicht (u.a.) zur faktischen Begründung einer Marke.
Ich vermute aber auch, wenn ein einfaches Pseudonym eines nicht so super-bekannten Autoren ein zweites Mal, diesmal in ehrverletzender Weise genutzt wird, Stichwort Adult, dann greift nochmal etwas anderes. Da tippe ich eher auf eine zivilrechtliche Möglichkeit wegen Beleidigung, Geschäftsschädigung mit Forderung Schadenersatz, oder was auch immer.
Ein Künstlername geht ein gutes Stück weiter. Da ist in der Regel, nach meinem ganz eigenen Eindruck, auch keine Marke als "Verstärker" notwendig. Mit einem eingetragenen und auch im Personalausweis vermerkten Künstlernamen kannst Du sogar Verträge unterschreiben und für Deinen Künstlernamen sollten auch Deine Persönlichkeitsrechte, mit allen rechtlichen Möglichkeiten, greifen.
Aber selbst dann dürfte ich mich wahrscheinlich auch wie jemand mit diesem Künstlernamen nennen, es sei denn, es besteht eine überregionale Bekanntheit. Ein Pseudonym namens Udo Jürgens dürfte also Probleme machen. Da greift dann zusätzlich wieder eine automatisches Begründung einer Marke (wenn der Künstler, das ist eines jeden Recht, nicht einfach selbst schon eine Marke anmeldet und dafür die Klassen benennt, für die diese Marke gelten soll).
Das bitteschön ist nur mein Eindruck aus meiner Querrecherche im Web ... Ich kann da durchaus zu 80 Prozent richtig liegen ... oder auch falsch
Ich habe hochspekulativ aber aus einem gesunden Bauchgefühl formuliert, vorher ein paar Berichte und Infos quergelesen und mein eigenes Branchen-Markenwissen beigemischt.
Sehr interessantes Thema
aber jetzt genug Verwirrung ...
|
|
Nach oben |
|
|
Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1127
|
B 28.04.2021 07:34
von Beckinsale
|
|
|
Namen sind bekanntermaßen Schall und Rauch:
* Thomas Müller, geb. als Thomas Müller, schreibt ein Buch als Thomas Müller.
* Thomas Müller, geb. als Thomas Meier, hat den Namen seiner Ehefrau angenommen, als sie heirateten - und als Thomas Müller ein Buch geschrieben.
* Klaus Hinterhuber hat den Künstlernamen Thomas Müller angenommen, weil es sich so ergab. Der Name steht in all seinen Papieren und auf dem Klingelschild am Haus. Er schreibt unter seinem Künstlernamen ein Buch.
* Maximilian Brunzzunzler schreibt ein Buch unter dem Pseudonym Thomas Müller.
Thomas Müller ist der häufigste deutsche Name. Mehr als 50.000 Deutsche (und Angehörige anderer Nationalitäten) heißen so. Welcher Thomas Müller darf nun welchem Thomas Müller verbieten, unter dem Namen Thomas Müller ein Buch zu schreiben - und wer hat die dafür nötigen Beweise?
My.
|
|
Nach oben |
|
|
Schreibkopf Eselsohr
Beiträge: 230
|
28.04.2021 07:36
von Schreibkopf
|
|
|
BirgitJ hat Folgendes geschrieben: | Es hat jemand unter den Pseudonym Oskar Müller veröffentlich, was machen dann echte Träger dieses Namens? Müssen sie sich wiederum ein Pseudonym überlegen, weil jemand ihren Namen nutzt? |
Das könnte theoretisch sogar passieren - allerdings nur im Falle eines Pseudonyms. Es gab einen berühmten Schlagersänger Peter Alexander. Das war ein Künstlername. Sein richtiger Name war Peter Alexander Ferdinand Maximilian Neumayer.
Dann gab es noch einen "echten" Peter Alexander und der hatte eine Band, mit der er unter dem Namen "Peter Alexander Band" auftrat. Er musste seine Band umbenennen, weil vermutlich das Label vom Künstler PETER ALEXANDER, das rechtlich durchgesetzt hatte.
Ich bin kein Jurist - deshalb meine Vermutung: Hätte der "echte" Peter Alexander Werke als Solosänger oder Komponist veröffentlicht, hätte ihm niemand das Recht zur Nennung seines eigenen Namens streitig machen können (Urheberrecht). Da seine Band aber ein "Kunstprodukt" war und keinen natürlichen Namen tragen konnte, verletzte er damit den Rechte eines anerkannten Künstlernamens evtl. sogar Markenrechte.
Der Fall kann dennoch nicht als Schablone dienen, weil noch andere Fakten eine Rolle spielen.
Wie Hr. Bossi schon richtig bemerkt hat, muss zwischen
a) Pseudonym (frei wählbar)
b) Künstlernamen (setzt überregionale Bekanntheit voraus)
c) Markenrecht (rechtsssichere Eintragung)
unterschieden werden.
Unter deinen natürlichen Namen kannst du als Urheber veröffentlichen was du willst und hast das Recht, auch so genannt zu werden.
Wählst du ein Pseudonym, tust du das i. d. R. aus zwei Gründen:
a) deinen natürlichen Namen verschleiern
b) einen Namen mit besseren Marktchancen zu nutzen
Wählst du z. B. Astrid Lindgren als Pseudonym für ein Kinderbuch, wird es sicher Ärger geben, weil die Rechteinhaber an Lindgrens Werken vermutlich klagen werden. Vielleicht ist der Name sogar als Marke eingetragen (müsste ich mal recherchieren, wenn ich Zeit finde). Du würdest diesen Namen wohl wählen, um vom guten Ruf der Schriftstellerin zu profitieren - das wäre dann so etwas wie Rufausbeutung (ähnlich Markenpiraterie).
Du siehst schon, dass es keine ganz einfache Antwort gibt. Ich kann mein Wissen auch nur aus dem Marken- und Urheberrecht ableiten, mit dem ich mich ein wenig auskenne.
Vielleicht ist ein rechtskundiger Forumnutzer mal so freundlich, das komplizierte Thema aus seiner Kenntnis heraus, detailliert zu beleuchten.
|
|
Nach oben |
|
|
IQ Dino Alter Ego
I Alter: 62 Beiträge: 516 Wohnort: MG
|
I 28.04.2021 08:12
von IQ Dino
|
|
|
hätte ihm niemand das Recht zur Nennung seines eigenen Namens streitig machen können
.... und sogar da gewinnt die "stärkere Marke", also der, der sich vor einem Gericht erfolgreich durchsetzt ....
Hätte dieser "falsche Peter", also der echte aber schwächere Name 😉, es vorher schon geschafft, eine Wortmarke oder eine Wort-Bildmarke mit den passenden Nutzungsklassen anzumelden (also hätte weder das Markenamt von vornherein als "nicht registrierbar" abgelehnt noch der Anwalt von Peter Alexander Widerspruch innerhalb der Frist für einen Einspruch eingelegt), wäre das wieder ein nicht von vornherein klares Spiel gewesen.
Spannende Materie.
Nicht wenige ungerechte Deals sind so schon gelaufen.
Also da eher im reinen Markenrecht.
|
|
Nach oben |
|
|
Schreibkopf Eselsohr
Beiträge: 230
|
28.04.2021 08:36
von Schreibkopf
|
|
|
Nachtrag:
Astrid Lindgren ist tatsächlich als Wortmarke im deutschen Markenregister eingetragen.
Markeninhaber ist The Astrid Lindgren Company AB, Stockholm
und PETER ALEXANDER ist auch eine Marke
|
|
Nach oben |
|
|
Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2837
|
28.04.2021 11:43
von Maunzilla
|
|
|
Die Eintragung einer Marke begründet noch keine Rechte. Man kann auch Marken eintragen lassen, auf die man gar kein Anrecht hat. Diese Marken können dann aber auf Antrag eines Berechtigten gelöscht werden. Die Eintragung einer Marke dient in erster Linie der Feststellung der Priorität, vergleichbar mit dem Patentschutz.
Marken sind stets auf eine Kategorie von Waren oder Dienstleistungen und ein Gebiet begrenzt.
Ich finde jedoch die grundsätzliche Fragestellung der Erstellers hier sehr typisch aber auch sehr wirklichkeitsfremd. Sich Gedanken um den Schutz eines Pseudonyms zu machen, noch bevor man etwas veröffentlicht, geschweige denn verkauft hat, erinnert mich an jemanden, der sich heute Prospekte für Segelyachten bestellt, weil er am Samstag einen Lottozettel auszufüllen beabsichtigt.
Um es klar und deutlich zu sagen:
So lange du keinen Bestseller schreibst, über den alle Zeitungen und das Fernsehen berichten, interessiert sich kein Schwein dafür, wie du heißt oder dich nennst.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
|
Nach oben |
|
|
Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5448 Wohnort: OWL
|
28.04.2021 13:05
von Willebroer
|
|
|
Dann ergibt sich natürlich die Frage, warum man einen bekannten Namen als Pseudonym haben will.
|
|
Nach oben |
|
|
IQ Dino Alter Ego
I Alter: 62 Beiträge: 516 Wohnort: MG
|
|
Nach oben |
|
|
Jarandrel Wortedrechsler
Beiträge: 56 Wohnort: Hamburg
|
28.04.2021 15:31
von Jarandrel
|
|
|
Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | Sich Gedanken um den Schutz eines Pseudonyms zu machen, noch bevor man etwas veröffentlicht, geschweige denn verkauft hat, erinnert mich an jemanden, der sich heute Prospekte für Segelyachten bestellt, weil er am Samstag einen Lottozettel auszufüllen beabsichtigt.
|
Ich finde es aber wichtig, dieses Gedankenspiel zu machen, um abzuwägen, ob sich die Investition in den Lottozettel überhaupt lohnt.
Was ist denn, wenn ich mit dem Geld nachher gar nichts anfangen kann?
Mein Vater war Ingenieur und als solcher hatte er ein Büro, was einen Namen hatte, der auch irgendwo eingetragen worden ist. Vielleicht sogar, um sich den als Marke zu sichern ... ich war damals nicht eingebunden, ist lange her.
Es fiel in dem Zusammenhang einer Änderung des Firmennamens auf, dass es eine gleichnamige Firma in einer anderen Stadt bereits gab - und das bei dem seltenen Nachnamen. Also wurde aus "[Nachname] und Partner" kurzerhand "[Nachname] + Partner".
Will damit sagen, es gibt einfache Lösungen. Einen Buchstaben abkürzen oder einen middle name einschieben, etwa dann "Thomas T. Müller". Fertig.
Und ja, da bin ich dann bei maunzilla, das kann man wirklich auf sich zukommen lassen und das Problem dann lösen, wenn es auftritt.
|
|
Nach oben |
|
|
Ribanna Klammeraffe
Alter: 61 Beiträge: 772 Wohnort: am schönen Rhein...
|
28.04.2021 16:37
von Ribanna
|
|
|
Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | .....
Ich finde jedoch die grundsätzliche Fragestellung der Erstellers hier sehr typisch aber auch sehr wirklichkeitsfremd. Sich Gedanken um den Schutz eines Pseudonyms zu machen, noch bevor man etwas veröffentlicht, geschweige denn verkauft hat, erinnert mich an jemanden, der sich heute Prospekte für Segelyachten bestellt, weil er am Samstag einen Lottozettel auszufüllen beabsichtigt.
Um es klar und deutlich zu sagen:
So lange du keinen Bestseller schreibst, über den alle Zeitungen und das Fernsehen berichten, interessiert sich kein Schwein dafür, wie du heißt oder dich nennst. |
Der Ersteller ist eine Erstellerin, hätte man eventuell aus dem Namen schließen können...
Ich bin gerade dabei, Bewerbungen bei Agenturen fertig zu machen. Natürlich hätte ich ganz unbedarft einfach schreiben können: ich heiße Maximiliane Müller, mein Pseudonym soll sein Theodora Meier. Ohne das geringste Wissen darüber, ob "man das so machen darf".
Sicherer erschien mir, hier zu fragen, da der eine oder die andere diese Phase schon hinter sich hat. Schließlich sind diese Schritte von enormer Wichtigkeit, und ich möchte gern alle Unwägbarkeiten soweit möglich aus dem Weg räumen.
Zum Glück waren die meisten Antworten hilfreich und nicht überheblich. Wenn du mir klar machen kannst, warum es wirklichkeitsfremd ist, zu fragen, ob ich das Recht habe, einen Namen zu benutzen, der nicht mein eigener ist - okay. Wenn nicht, einfach mal...
_________________ Wenn Du einen Garten hast und eine Bibliothek wird es Dir an nichts fehlen. |
|
Nach oben |
|
|
Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6413 Wohnort: 50189 Elsdorf
|
28.04.2021 16:45
von Ralphie
|
|
|
Irgendwann wird dein Pseudonym so berühmt sein, dass sich kein Anderer wagt, es zu benutzen.
|
|
Nach oben |
|
|
IQ Dino Alter Ego
I Alter: 62 Beiträge: 516 Wohnort: MG
|
|
Nach oben |
|
|
Ribanna Klammeraffe
Alter: 61 Beiträge: 772 Wohnort: am schönen Rhein...
|
28.04.2021 17:04
von Ribanna
|
|
|
DANKE RALPHIE
*Ironiemodus an* Du findest also, Margaret Mitchell wäre als Pseudonym geeignet für mich?*Ironiemodus aus*
_________________ Wenn Du einen Garten hast und eine Bibliothek wird es Dir an nichts fehlen. |
|
Nach oben |
|
|
zwima Klammeraffe
Beiträge: 640 Wohnort: Reihenhausidyll
|
03.05.2021 08:49 Re: Pseudonym sichern lassen von zwima
|
|
|
Ribanna hat Folgendes geschrieben: | Ich habe mir ein Pseudonym ausgedacht, unter dem ich gern veröffentlichen würde.
Kann (muss?) ich mir das irgendwo sichern lassen? Ich meine, dass irgendwo festgelegt werden muss, dass ich unter diesem Namen schreibe?
Wie bringe ich das Pseudonym am besten bei der Agentensuche unter - in der Vita? Oder? |
Ich bin keine Juristin, kann dir aber sagen, wie es branchenüblich ist. Bei immerhin drei Großverlagen habe ich unter verschiedenen Pseudonymen veröffentlicht und immer war es so, dass meine Agentin die Stoffe unter Klarnamen angeboten hat und das Pseudonym dann NACH Vertragsunterschrift mit dem Verlag in Abstimmung mit dem Verlag festgelegt wurde. Meist haben die Verlage selbst nämlich auch recht konkrete Vorstellungen das gewünschte Pseudonym betreffend.
_________________ HarperCollins:
Winterglück am Meer, Nordlichtträume am Fjord, Sommerzauber am Fjord, Winterküsse unterm Nordstern, Lichter, die vom Himmel fallen, Lichterzauber in Whispering Heights (2024), AT Van (2025)
Piper:
Späte Ernte, AT Moor
Lübbe:
Everything-for-youo-Trilogie, Unter-Haien-Dilogie |
|
Nach oben |
|
|
Ribanna Klammeraffe
Alter: 61 Beiträge: 772 Wohnort: am schönen Rhein...
|
03.05.2021 10:08
von Ribanna
|
|
|
Danke Zwima, solche Informationen sind mir wichtig!
Auch allen anderen vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
_________________ Wenn Du einen Garten hast und eine Bibliothek wird es Dir an nichts fehlen. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
Seite 1 von 1 |
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen. In diesem Forum darfst Du Ereignisse posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
|