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Grim Eselsohr
Beiträge: 280
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07.05.2023 21:13 Pseudonym: Wie viel darf man dazuerfinden? von Grim
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Romantikschreibende Männer geben sich gerne als Frauen aus, Frauen haben teilweise männchliche Pseudonyme für andere Genres. Aber wie weit darf man eigentlich gehen?
Sicher dichten viele Autorem etwas dazu, haben angeblich jahrelang in dem Dorf gelebt, in dem der Krimi spielt, usw. Aber darf ich als SciFi Autor unter Pseudonym zB. behaupten, ich sei Professor der Physik? Darf mein Pseudonym Titel tragen, darf er behaupten, Literaturnobelpreisträger zu sein?
Kann nicht jeder unter Pseudonym Bestsellerautor sein?
Mich würde eher die rechtliche Seite interessieren.
_________________ bonk |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5444 Wohnort: OWL
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07.05.2023 21:54
von Willebroer
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Ich glaube, um solche (oder ähnliche ) Fragen werden die meisten Prozesse geführt.
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V.K.B. [Error C7: not in list]
Alter: 51 Beiträge: 6155 Wohnort: Nullraum
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07.05.2023 22:31
von V.K.B.
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Ich glaub auch, da müsstest du einen Anwalt fragen. Bei dem Professor im SciFi-Bereich hängt es wahrscheinlich auch vom Realitätsbezug ab. Behauptest du, Professor für Dimensionstunnelphysik von Metaluna-4 zu sein, wird das wohl niemand ernst nehmen. Bist du hingegen angeblicher Professor einer existenten irdischen Bildungseinrichtung in einem ebenfalls existenten Fachbereich, ist die Fiktion nicht sofort durchschaubar und das könnte möglicherweise Ärger geben. Aber wie gesagt, genaueres kann dir wohl eher ein Anwalt für Medienrecht sagen.
Edit/Add: Gerade nochmal nachgelesen: Dr. Seuss war auch kein Doktor, zumindest nicht, als er das Pseudonym angenommen hat. Er hat später einen Ehrendoktortitel verliehen bekommen und dann darüber gewitzelt, ob er sich mit Künstlernamen jetzt Dr. Dr. Seuss nennen müsste.
Ein erfundener Doktor scheint also unter Umständen zu gehen, aber das war ja nun auch nicht gestern und auch nicht hier in Deutschland.
_________________ Hang the cosmic muse!
Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills … |
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JLBORK Gänsefüßchen
J Alter: 27 Beiträge: 20
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J 07.05.2023 23:12
von JLBORK
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Ich habe bisschen in google gestöbert und bin auf diese Seite gestoßen. Ein Anwalt hat die Frage beantwortet.
ABER ich würde trotzdem jeden empfehlen mit ein Anwalt zusprechen, wenn man wirklich ein Doktortitel als Pseudonym benutzen möchte.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Doktortitel-als-Kuenstlername--f114005.html
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Pickman Plottdrossel
Beiträge: 2294 Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare
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07.05.2023 23:17
von Pickman
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Nach meinem Kenntnisstand darf ein gewisser Matthias Roeingh sich auch ohne Promotion legal Dr. Motte nennen. Ich glaube, der Witz besteht darin, dass es sich hier erkennbar um einen Künstlernamen oder ein Pseudonym handelt.
Edit: Okay, ich sehe gerade, dass das so ziemlich das ist, was auch der verlinkte Anwalt schreibt. Gez. Dr. Ehwurm
_________________ Tempus fugit. |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2832
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08.05.2023 00:22
von Maunzilla
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Im Gegensatz zum Doktortitel ist Professor in Deutschland kein geschützter Titel.
Doktortitel kann man sich übrigens auch kaufen. (Der Preis hängt vom Studienfach und der Seriosität der Uni ab, die ihn vergibt.)
Bei der Biographie darf man lügen bis sich die Balken biegen. (Ist ja mittlerweile sogar in der Politik salonfähig geworden. )
Allenfalls stellt sich zivilrechtlich die Frage, ob jemand den Kauf eines Buches wieder rückabwickeln darf, wenn er sich von der Person des Verfassers, bzw. dessen angeblicher Expertise auf dem Fachgebiet getäuscht sah. Nach meiner Rechtsauffassung ist das nur der Fall, wenn der Käufer nachweisen kann, daß die Aussagen in dem Buch falsch und unwissenschaftlich sind und selbige ausschlaggebend für die Kaufentscheidung waren. Bei einem Werk der Belletristik dürfte das grundsätzlich schwierig werden.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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08.05.2023 00:47
von Nina C
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Ich wäre da nahe bei V.K.B. – es dürfte rechtlich kein Hindernis geben, zu behaupten, du seist Professor der Physik, du würdest aber relativ sicher Probleme bekommen, wenn du behaupten würde, Professor der Physik am Helmholtz-Instutit der Uni Bonn zu sein. Die haben auch einen Ruf (zu verlieren) und lassen sich daher nicht allzu gern unterstellen, Hinz und Kunz zu beschäftigen. Und es ist natürlich immer kritisch, wenn du anderleuts Namensrechte verletzt, also als John Grisham auftreten, geht auch nicht. <-- keine Rechtsberatung
Liebe Grüße
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 709
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08.05.2023 08:16
von BrianG
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Ebenfalls keine Rechtsberatung sondern nur wirre und krude Spekulation:
Es könnte auch eine Rolle spielen, wie das Pseudonym genutzt wird. Wenn es eine Kunstfigur ist, die vom Autoren öffentlich verkörpert wird. Ich denke da an Daniel Handler, der, wenn er unter seinem Pseudonym Lemony Snickett auftritt die "Handler-Persona" nur als seinen Manager bezeichnet. Hier verschwimmen die Grenzen zum Schauspiel, und ebensowenig wie die Schauspieler die Dr. Moriarty gespielt haben, notwendigerweise selber einen Doktortitel haben müssen, wird das wohl auch für solche Kunstfiguren mit akademischen Titeln gelten.
Es wird auch der Kontext eine Rolle spielen. Wer als Dr. Healthy medizinische Ratgeber schreibt, vermittelt Kentnisse und Kompetenzen, bei denen sich die Leser und Innen betrogen fühlen könnten. Das wäre wohl bei einem Dr. Doom, der düstere urbane Fantasy verfasst, eher nicht zu erwarten.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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10.05.2023 10:18
von Günter Wendt
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Nach meiner Ansicht darf jeder seine Biografie fälschen wie er oder sie möchte.
Nur zu dumm, wenn es irgendwann auffliegt. Jeder in (m)einem persönlichen Umfeld weiß woher man kommt und welche Titel man erworben hat.
Daneben gibt’s Gesetze die beispielsweise Amtsanmaßung und ähnliches strafrechtlich behandeln.
Kann man googeln.
Solange jemand behauptet einen akademischen Titel zu besitzen ohne daraus „Profit“ (finanziell oder reputatorisch) zu schlagen oder anderen (auch finanziell oder reputatorisch) Schaden zuzufügen, kann sich jeder solcher Titel bedienen.
Auch darf er sich Titel der Polizei oder des Militärs zulegen, solange (siehe oben) er oder sie niemandem Schaden zufügt oder einen (auch siehe oben) Vorteil daraus schlägt.
Ein Autor ist, nebenbei bemerkt, kein Politiker oder Akademiker der sich einen akademischen Titel erschwindelt hat um daraus einen Vorteil für sich zu ziehen.
Ein Autor, der sich für etwas anderes ausgibt als er es ist, wandert immer auf einem Grat. Strafrechtlicher Betrug (oder siehe oben) kommt immer auf die Umstände (Vorteilsnahme oder andere finanziell schädigen) an.
Streng genommen ist jemand, der mit einem Titel seine Verkäufe steigert, ein Betrüger. Allerdings meist ohne strafrechtliche Relevanz.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5444 Wohnort: OWL
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10.05.2023 10:57
von Willebroer
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Die Brüder Grimm haben das auch schon thematisiert. Da heißt er "Doktor Allwissend".
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V.K.B. [Error C7: not in list]
Alter: 51 Beiträge: 6155 Wohnort: Nullraum
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10.05.2023 11:21
von V.K.B.
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Solange jemand behauptet einen akademischen Titel zu besitzen ohne daraus „Profit“ (finanziell oder reputatorisch) zu schlagen oder anderen (auch finanziell oder reputatorisch) Schaden zuzufügen, kann sich jeder solcher Titel bedienen.
Auch darf er sich Titel der Polizei oder des Militärs zulegen, solange (siehe oben) er oder sie niemandem Schaden zufügt oder einen (auch siehe oben) Vorteil daraus schlägt. | Das stimmt so einfach nicht! Das Führen eines akademischen Titels, den man nicht erworben hat, ist grundsätzlich strafbar (siehe Hinweis auf Antwaltsantworten im Netz oben). Selbiges gilt für Amtsanmaßung bei Polizei und Militär. Das kann in Ausnahmefällen okay sein, wenn klar ist, dass es nicht ernstgemeint ist.
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F.J.G. Bitte keinen Weichspüler verwenden
Alter: 33 Beiträge: 1954 Wohnort: Wurde erfragt
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10.05.2023 11:25
von F.J.G.
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Streng genommen ist jemand, der mit einem Titel seine Verkäufe steigert, ein Betrüger. Allerdings meist ohne strafrechtliche Relevanz. |
Den letzten Satz hätte ich gern belegt.
Wie kann Betrug strafrechtlich irrelevant sein?
Wenn du ein neues Auto kaufst und den Kaufvertrag mit "Prof. Dr. Wendt" (sofern du das nicht tatsächlich bist) unterschreibst, so machst du dich ganz klar strafbar, auch wenn hier weder Profitsteigerung deinerseits noch Schädigung seitens des Verkäufers vorliegen.
_________________ Ab sofort erhältlich: Achtung Ungarn! Ein humorvolles Benutzerhandbuch |
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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6407 Wohnort: 50189 Elsdorf
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10.05.2023 11:36
von Ralphie
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Ich verstehe nicht, wie jemand ein Betrüger sein sollte, weil er mit einem Titel seine Verkäufe steigert.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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10.05.2023 11:40
von Günter Wendt
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V.K.B. hat Folgendes geschrieben: | Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Solange jemand behauptet einen akademischen Titel zu besitzen ohne daraus „Profit“ (finanziell oder reputatorisch) zu schlagen oder anderen (auch finanziell oder reputatorisch) Schaden zuzufügen, kann sich jeder solcher Titel bedienen.
Auch darf er sich Titel der Polizei oder des Militärs zulegen, solange (siehe oben) er oder sie niemandem Schaden zufügt oder einen (auch siehe oben) Vorteil daraus schlägt. | Das stimmt so einfach nicht! Das Führen eines akademischen Titels, den man nicht erworben hat, ist grundsätzlich strafbar (siehe Hinweis auf Antwaltsantworten im Netz oben). Selbiges gilt für Amtsanmaßung bei Polizei und Militär. Das kann in Ausnahmefällen okay sein, wenn klar ist, dass es nicht ernstgemeint ist. |
Nuuuuun … dann lesen wir doch mal im StGb nach.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2.
die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3.
die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4.
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
——
Stimmt. Du hast Recht.
Ich hatte oben bereits geschrieben: „ Daneben gibt’s Gesetze die beispielsweise Amtsanmaßung und ähnliches strafrechtlich behandeln.“
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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10.05.2023 11:43
von Günter Wendt
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Ralphie hat Folgendes geschrieben: | Ich verstehe nicht, wie jemand ein Betrüger sein sollte, weil er mit einem Titel seine Verkäufe steigert. |
Es geht um falsche, unrechtmäßig „zugelegte“ Titel.
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F.J.G. Bitte keinen Weichspüler verwenden
Alter: 33 Beiträge: 1954 Wohnort: Wurde erfragt
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10.05.2023 11:44
von F.J.G.
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Ralphie hat Folgendes geschrieben: | Ich verstehe nicht, wie jemand ein Betrüger sein sollte, weil er mit einem Titel seine Verkäufe steigert. |
Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor?
Es geht hier nicht um Buchtitel, sondern um akademische und Ehrentitel.
Wenn du Titel erfindest, die dir nicht zustehen, ist das Betrug, denn du betrügst damit die, die darauf vertrauen, dass du jene Kompetenzen innehast, die mit dem Titel einhergehen.
Hat sich Frank Abagnale in Catch Me If You Can etwa legal verhalten, als er ein Abschlussdiplom der Humanmedizin fälschte, um einen Arztposten zu besetzen und kräftig zu kassieren?
Was ist mit Karl Theodor zu Guttenberg (Edit: Okay, bei ihm war es keine Urkundenfälschung, aber nahe dran)? Was ist mit George Santos in Amerika? Warum sollte dieses Prinzip nicht auch für Schriftsteller gelten?
_________________ Ab sofort erhältlich: Achtung Ungarn! Ein humorvolles Benutzerhandbuch |
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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6407 Wohnort: 50189 Elsdorf
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10.05.2023 11:49
von Ralphie
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Ok. Sorry.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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10.05.2023 12:10
von Günter Wendt
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Kojote hat Folgendes geschrieben: | Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Streng genommen ist jemand, der mit einem Titel seine Verkäufe steigert, ein Betrüger. Allerdings meist ohne strafrechtliche Relevanz. |
Den letzten Satz hätte ich gern belegt.
Wie kann Betrug strafrechtlich irrelevant sein?
Wenn du ein neues Auto kaufst und den Kaufvertrag mit "Prof. Dr. Wendt" (sofern du das nicht tatsächlich bist) unterschreibst, so machst du dich ganz klar strafbar, auch wenn hier weder Profitsteigerung deinerseits noch Schädigung seitens des Verkäufers vorliegen. |
In einer rechtsgültigen Unterschrift dürfen keine Titel, sondern nur der Name verwendet werden. Titel sind nicht Teil eines Namens, so wie er bei Geburt, Heirat oder amtlicher Namensänderung amtlich bescheinigt wurde.
Mit anderen Worten: ich bin nicht als Prof. Dr. geboren worden.
Das Hochschulgesetz ist da ein wenig strenger. Wenn ich mich an einer Hochschule mit Prof. Dr. bewerbe, und meine Bewerbungen so unterschreibe, liegt nach dem Hochschulgesetz ein Betrug vor.
Da wir hier nicht in einem Juraforum sind und auch keine rechtsverbindlichen Hilfestellungen geben können, liegt der Begriff „Betrug“ im Zusammenhang mit Autoren eher im Bereich „allgemein anerkannt“. Falsche Tatsachen vorspiegeln: Betrug.
Über strafrechtliche Relevanz ist dabei nichts gesagt worden.
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AdaGro Wortedrechsler
A
Beiträge: 71 Wohnort: unbekannt verzogen
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A 10.05.2023 12:38
von AdaGro
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Warum sich solcher Schwindeleien bedienen?
Entweder man (hat was drauf) steht dazu, was man macht, oder nicht.
Lügen haben kurze Beine. Man kann doch nicht glauben (hoffen), dass alle anderen dumm sind und man selbst die einzige Leuchte ist. Die Leute, die andere belügen, belügen sich meistens auch selbst.
ABER: Was ist mit einem Laden, der Doktor Döner heißt?
Ist der Inhaber ein Doktor der Medizin? Oder ein anderer Doktor? Hat er vielleicht die Dönerherstellung studiert?
Fragen über Fragen!
Warum zerbrecht ihr euch eure Köpfe darüber?
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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10.05.2023 12:52
von Günter Wendt
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AdaGro hat Folgendes geschrieben: | Warum sich solcher Schwindeleien bedienen?
Entweder man (hat was drauf) steht dazu, was man macht, oder nicht.
Lügen haben kurze Beine. Man kann doch nicht glauben (hoffen), dass alle anderen dumm sind und man selbst die einzige Leuchte ist. Die Leute, die andere belügen, belügen sich meistens auch selbst.
ABER: Was ist mit einem Laden, der Doktor Döner heißt?
Ist der Inhaber ein Doktor der Medizin? Oder ein anderer Doktor? Hat er vielleicht die Dönerherstellung studiert?
Fragen über Fragen!
Warum zerbrecht ihr euch eure Köpfe darüber? |
Ganz meine Meinung. Vor allem weil letztendlich Gerichte entscheiden und nicht „Volks-Schnellgerichte“ oder „Bürgerbegragungen“.
Niemand hier ist Fachmann (oder Fachfrau) und jeder gibt nur seine Meinung ab.
„Betrug“, sagt der eine Laie, Staatsanwalt oder Anwalt, „Freispruch“, sagt der Richter am Gericht.
gez. Prof. Dr. (hc) G. A. W. Wendt
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AdaGro Wortedrechsler
A
Beiträge: 71 Wohnort: unbekannt verzogen
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F.J.G. Bitte keinen Weichspüler verwenden
Alter: 33 Beiträge: 1954 Wohnort: Wurde erfragt
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10.05.2023 13:04
von F.J.G.
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Niemand hier ist Fachmann (oder Fachfrau) und jeder gibt nur seine Meinung ab. |
Na dann sag bei einer Verhandlung mal dem Richter, dass er keine Gesetzbücher befolgt, sondern "nur seine Meinung" abgibt.
Stimmt, hier im Forum gibt es wenige "Fachmänner", wie ein Richter einer wäre.
Damit darf man aber nicht verschleiern, dass manche Aussagen zum Thema Recht eben die Gesetzestexte oder Urteilsentscheidungen korrekt wiedergeben, und manche eben nicht. Wenn jemand fachlichen Nonsense schreibt, kann er sich doch unmöglich herausreden, der, der die Wahrheit sagt, sei "auch kein Fachmann" und äußere nur seine Meinung.
_________________ Ab sofort erhältlich: Achtung Ungarn! Ein humorvolles Benutzerhandbuch |
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