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Titelschutz

 
 
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Kito
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 40
Beiträge: 50



Beitrag22.01.2013 12:08
Titelschutz
von Kito
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich quäle mich jetzt seit drei Tagen mit dem Titelschutz rum und kriege keine befriedigende Antwort.

Wie schon irgendwo hier geschrieben, werde ich das Buch selbst verlegen und das dann mit CreateSpace und KPD machen. So. Soweit so gut und ich bin damit glücklich.

Manuskript ist fertig, ich bin jetzt in den letzten Zügen der Korrektur. Danach geht es ans Cover und da fängt mein Problem an:

Der Titel.

Eigentlich steht er fest: "Zeitlos"

Jetzt gibt es allerdings ja so etwas wie den Titelschutz und nach Sucherei, unter Anderem auch bei Amazon, habe ich eben gesehen, dass es schon diverse Bücher mit diesem Titel gibt, genauso auch wie CD's von nicht gerade unbekannten Künstlern. - Ich meine, dass da auch eine Schlagersängerin unter denen war, die "Zeitlos" als Titel verwendet haben.

Deswegen habe ich überlegt, es abzuändern: "Denn zeitlos ist nur eines." Bzw "Denn zeitlos ist nicht alles."


Und dann habe ich doch wieder widersprüchliches gelesen; vonwegen, einiges sei nicht schützbar - und dann doch und dann doch wieder nicht. Die Erklärung: "Allgemein gebräuchliche Worte sind nicht schützbar"
Was sind aber allgemein gebräuchliche Worte?! Was heißt das jetzt explizit für meinen Titel?

Je mehr man recherchiert, forscht, je mehr man versucht, sich vor habgierigen Anwälten oder eigenen fehlern zu schützen, umso mehr wird man verunsichert.


_________________
Man wächst indem man eine Sache beendet und eine neue beginnt
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suntime
Geschlecht:männlichEselsohr
S


Beiträge: 433



S
Beitrag22.01.2013 16:26

von suntime
Antworten mit Zitat

Also rechtlich kann ich dir da nicht helfen.

Allerdings würde ich dir raten einen Titel zu wählen, den es noch nicht gibt. Recht hin oder her.

So viel ich weiß, kannst du den Titel mit Untertiteln versehen, um rechtlich sauber zu sein.

Also z.B.
Zeitlos - die Uhr im Nacken
Zeitlos - xxx
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Fjodor
Geschlecht:männlichReißwolf


Beiträge: 1485



Beitrag22.01.2013 17:26

von Fjodor
Antworten mit Zitat

Titelschutz entsteht durch Veröffentlichung oder durch eine spezielle (kostenpflichtige) Anzeige in "geeigneten Medien", durch die man schon einige Zeit im Vorfeld einer Veröffentlichung Schutz für einen Titel reklamieren kann.

Eine professionelle Titelschutzrecherche muss deshalb tatsächliche Veröffentlichungen (z.B. Nationalbibliothek) und die üblichen Organe für Titelschutzanzeigen im Blick haben.

Verwendest du einen Titel, der geschützt ist, begehst du allerdings keine Ordnungswidrigkeit und kein Strafdelikt, sondern riskierst "nur", dass Dir die Verwendung des Titels vom Rechteinhaber untersagt wird, was aber auch blöd werden kann, wenn Du 1000 gedruckte Bücher im Keller hast. Riskant ist es also vor allem, sich an ein aktuelles Erfolgsprodukt "ranzuhängen" und gar "Verwechslungsgefahr" zu beschwören. Vorsätzlich doof wäre die Verwendung bekannter Markennamen ohne Genehmigung. Da ist dann sehr wahrscheinlich, dass sich die Rechteinhaber melden.

Ein Vampir in Form eines Abmahnanwalt (ohne Mandat) droht nicht, da du nicht gegen ein Gesetz verstößt, sondern "nur" die Rechte eines Andern verletzt, die dieser Dir gegenüber geltend machen  k a n n.

Was schützbar ist und was nicht kann oft nur durch Richterspruch geklärt werden. In eine Titelschutzanzeige z.B. kann jeder reinschreiben was er will; man könnte später im Streitfall trotzdem feststellen, dass es sich um einen allgemeingebräuchlichen Begriff handelt.      

Dein konkreter Fall:
Die Tatsache, dass es zig Produkte dieses Titels gibt, könnte sogar dafür sprechen, dass man ihn relativ unbesorgt verwenden kann ... ein Zusatz, der eine Verwechslungsgefahr ausschließt, kann dennoch auch in Deinem Interesse liegen, um Dich mit Deinem Werk erfolgreich abzusgrenzen.

Wichtig ist vor allem, dass die Verwendung keine Verwechslungsgefahr heraufbeschwört, wenns z.B. ein aktuelles belletristisches Werk mit dem Titel schon gibt ...

Zitat:
Je mehr man recherchiert, forscht, je mehr man versucht, sich vor habgierigen Anwälten oder eigenen fehlern zu schützen, umso mehr wird man verunsichert.
 
 


Stimmt. Da man Dir besondere Gewissenhaftigkeit und den Hang zur Besorgnis auch nicht einfach ausreden kann und soll, wärst Du eigentlich jemand, der bei einem Verlag besser aufgehoben wäre.
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Dadan
Erklärbär
D


Beiträge: 2



D
Beitrag30.10.2013 02:43

von Dadan
Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem wie die Threaderstellerin. Und zwar möchte ich mein Buch über BoD unter einem Titel veröffentlichen, der nur aus zwei alltäglichen Worten besteht, nehmen wir als Beispiel mal den Titel "Die Flucht". Nun gibt es allerdings bereits ein Buch mit exakt dem gleichen Titel. Sollte mir nicht in absehbarer Zeit ein Untertitel einfallen, möchte ich das Buch nur unter diesem Titel (also ohne Untertitel) veröffentlichen. Muss ich da mit rechtlichen Problemen rechnen? Ist so ein allgemeiner Titel überhaupt schützbar und falls ja, was droht mir bei einer Veröffentlichung mit dem gleichen Titel?

LG

Dadan
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Harald
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant

Alter: 76
Beiträge: 5104
Wohnort: Schlüchtern


Beitrag30.10.2013 13:00

von Harald
Antworten mit Zitat

Verfremdem!

Kito hat Folgendes geschrieben:

Der Titel.

Eigentlich steht er fest: "Zeitlos"


 "Zeit-Los"  

 "Zeit-(en)-los"


Dadan hat Folgendes geschrieben:
nehmen wir als Beispiel mal den Titel "Die Flucht". Nun gibt es allerdings bereits ein Buch mit exakt dem gleichen Titel.


"Fluch-t".

"Fluch(t)".

"Der Flüchtende"

"Fluch der Flucht"


_________________
Liebe Grüße vom Dichter, Denker, Taxi- Lenker

Harald

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wonderland
Eselsohr

Alter: 59
Beiträge: 201
Wohnort: bei Giessen, Hessen


Beitrag30.10.2013 13:27

von wonderland
Antworten mit Zitat

Question

Seit wann kann jemand Wörter schützen, welche im allgemeinen Wörterbuch stehen?

Es müsste schon eine ganz besondere, ganz eigene Kombination sein, die da einer schützen lässt. Jurassic Parc vielleicht. Harry Potter. Aber Zeitlos? oder: Flucht?

Kläger müsste nachweisen, dass er der erste war, der das erfunden hat, dass das eine ganz besondere eigene Leistung repräsentiert und dass du ihm mit der Verwendung des Begriffes irgendeinen Schaden zugefügt hast.

Nee, nee, zeitlos und Flucht darf jeder verwenden wie er mag.


http://de.wikipedia.org/wiki/Titelschutz

Zitat:
Da Titel lediglich kurze Sprachwerke darstellen, kommt ein Urheberrechtsschutz mithin nicht in Frage. Der Werktitel ist wie die Marke eine Produktkennzeichnung. Er bezeichnet Inhalt und Beschaffenheit eines Werkes. Da Titel nur aus Schlagworten bestehen, die im Hinblick auf ihre Kürze keine Eigentümlichkeit entfalten können, gehen die überwiegende Rechtsprechung und die herrschende Literaturmeinung bei Titeln grundsätzlich nicht von einem Urheberrechtsschutz aus.[1] Wegen ihrer prägnanten Kürze erreichen sie meist nicht die für eine persönliche geistige Schöpfung notwendige Gestaltungshöhe (§ 2 UrhG).

LG


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Denk selbst
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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
G

Alter: 59
Beiträge: 2372
Wohnort: Braunschweig


G
Beitrag30.10.2013 17:58

von Gerling
Antworten mit Zitat

Wie in einem anderen Threat schon besprochen, sollte man bei wikipedia als Quelle vorsichtig sein. Vor allem, wenn es um rechtliche Dinge geht. Nichst ist ärgerlicher, als ein Buch vom Markt nehmen zu müssen, weil jemand der Meinung ist, der Titel gehört ihm. Und das geht ganz schnell - leider. Entweder im Titelschutzanzeiger veröffentlichen - das kostet Geld und gilt nur für ein halbes Jahr, oder einen anderen Titel wählen. Oder, wie schon vorgeschlagen, ein klein wenig abändern.
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wonderland
Eselsohr

Alter: 59
Beiträge: 201
Wohnort: bei Giessen, Hessen


Beitrag30.10.2013 18:11

von wonderland
Antworten mit Zitat

Wikipedia, gebe ich zu, nützt einem vor Gericht wenig.

Edit:
[url]
http://www.avj-online.de/brancheninformationen/special_interest/titelschutz_eine_einfuehrung/[/url]

Kurz: Titel ist nicht gleich Marke. Nur wenn er besonders oder schutzfähig ist oder (wie manchmal) tatsächlich als Marke eingetragen wurde.

Der Name der Rose
Momo

LG


_________________
Denk selbst
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Leene
Eselsohr


Beiträge: 448



Beitrag30.10.2013 18:17
Re: Titelschutz
von Leene
Antworten mit Zitat

Kito hat Folgendes geschrieben:
sich vor habgierigen Anwälten (...) zu schützen


Fjodor hat Folgendes geschrieben:
Ein Vampir in Form eines Abmahnanwalt


 Confused

Was soll man dazu sagen?!

Titelschutz ist in der Regel (Ausnahmen ....!) eher kein Urheberrecht oder Namensrecht (oder ...), sondern Markenrecht. Sprich: Die Verwechslungsgefahr eines Titels mit einem möglichen anderen spielt tatsächlich eine Rolle. Man sollte also zunächst eine entsprechende Recherche machen; spätestens wenn die "positiv" verläuft, kommt die Frage einer "Verwechslungsgefahr" zum Tragen. Wer hier Bedenken hat, möge zum Anwalt gehen. Ja, doch. Und nein, das ist keine Werbung. Confused
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