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MrT Klammeraffe
Beiträge: 726
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09.06.2018 23:25 Frage zu Titelschutz von MrT
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Eben war ich noch total happy über die bevorstehende Uraufführung meines Debüt-Theaterstücken und nun bin ich schon wieder unsicher, ob bzw. was ich machen soll(te).
Es geht um folgendes:
Ich habe nach Infos (u. a. über die Spielgruppe) im I-Net gesucht, nachdem ich von der Aufführung meines Stückes erfahren habe. Dabei bin ich auf eine Seite eines Theaters gestoßen, welche auf mich einen professionellen Eindruck macht (somit wohl kaum von Laien betrieben wird, was aber an der Sache nichts ändert), auf der für Theaterstücke für diese Saison geworben wird, wo ich u. a. auch den Titel meines Stückes 1 zu 1 gefunden habe (jedoch unter einem anderen Namen). Leider habe ich keine Angaben zum Inhalt dieses Stückes gefunden.
Nun meine Frage:
Geistiges Eigentum ist üblicherweise automatisch geschützt - bitte mich korrigieren, wenn dies nicht ganz korrekt sein sollte -, soviel ich weiß. Doch wie ist es mit Titeln von Theaterstücken, Romanen, ect.? Sind diese auch geschützt (event. wegen Verwechslungsgefahr)?
Ich spiele mit dem Gedanken, meinen Verlag zu informieren, damit dieser sich kundig macht, was es damit auf sich hat. Doch zunächst wollte ich eure Meinung wissen, wie ihr diese Sache seht bzw. wie ihr an meiner Stelle reagieren würdet.
_________________ "Zwei Engel wider Willen", theaterboerse, 08/2017 |
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purpur Klammeraffe
Beiträge: 964
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10.06.2018 12:20
von purpur
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gelöscht
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© auf alle Werke |
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Arcularius Eselsohr
A
Beiträge: 202
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A 10.06.2018 15:23
von Arcularius
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Für den Titelschutz ist das Markengesetz zuständig, dazu muss der Titel aber entsprechend kennzeichnungskräftig sein. Ein Werktitel wie "Der Gartenratgeber" wird wohl eher nicht schutzfähig sein, anders als "Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaften".
Hier kommt es also auf den Werktitel deines Bühnenstücks an: Ist er entsprechend kennzeichnungskräftig? Zum anderen stellt sich die Frage, ob nicht ggf. das andere Bühnenstück zuerst veröffentlicht wurde?
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MrT Klammeraffe
Beiträge: 726
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10.06.2018 19:01
von MrT
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Arcularius hat Folgendes geschrieben: | (...) Ist er entsprechend kennzeichnungskräftig? Zum anderen stellt sich die Frage, ob nicht ggf. das andere Bühnenstück zuerst veröffentlicht wurde? |
Danke für die Info.
Ob der Titel meines Theaterstückes kennzeichnungskräftig genug ist, kann ich nicht beurteilen, sollte aber der Verlag wissen.
Mir geht es vielmehr darum, inwieweit eine Verwechslungsgefahr besteht - auf den Titel bezogen - da ich zum Inhalt des anderen Stückes nichts gefunden habe (sollte dieser "zufällig" sehr ähnlich sein, sieht die Sache ohnehin ganz anders aus).
Die Frage nach dem Veröffentlichszeitpunkt sollte sich zum Glück gar nicht erst stellen, da mein Theaterstück bereits letztes Jahr erschienen ist, das namensgleiche Stück aber erst dieses Jahr als Debüt vorgestellt wurde.
_________________ "Zwei Engel wider Willen", theaterboerse, 08/2017 |
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2836
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R 10.06.2018 20:01
von Rübenach
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Verstehe ich das richtig: Da bringt eine Theatergruppe dein Stück auf die Bühne, aber "unter einem anderen Namen"? Heißt das Stück jetzt anders, oder nennen Sie einen anderen Autoren?
Für solche Fälle hat man doch einen Verlag. Laß die sich kümmern.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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MrT Klammeraffe
Beiträge: 726
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10.06.2018 21:56
von MrT
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Rübenach hat Folgendes geschrieben: | Verstehe ich das richtig: Da bringt eine Theatergruppe dein Stück auf die Bühne, aber "unter einem anderen Namen"? Heißt das Stück jetzt anders, oder nennen Sie einen anderen Autoren? |
Zumindest wird nicht mein Name genannt, sondern ein anderer Autor.
Ob es eine Kopie meines Stückes ist, weiß ich noch nicht, da ich bisher keine Inhaltsangaben zu dem anderen Stück gefunden habe.
Meine Frage bezog sich zunächst auf den Titel dieses Theaterstückes, denn der ist identisch und könnte zu einer Verwechslung führen. Nun muss ich klären, in wie weit dies Probleme verursachen könnte.
Ich bin mir sicher (und habe diverse Quellen bemüht), dass es den von mir verwendeten AT (der vom Verlag übernommen wurde) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht existierte. Außerdem erwarte ich von einem Verlag, dass dieser seinerseits derartige Dinge vorab prüft.
_________________ "Zwei Engel wider Willen", theaterboerse, 08/2017 |
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MrT Klammeraffe
Beiträge: 726
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11.06.2018 12:26
von MrT
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Update:
Ich habe eben beim Verlag nachgefragt. Dort sieht man nur Handlungsbedarf, wenn sich herausstellen sollte, dass mein Theaterstück und das andere Stück inhaltlich zu ähnliche wären, was aber noch geprüft werden muss. Wobei die Frage, was "zu ähnlich" bedeutet, seitens des Mitarbeiters nicht klar benannt wurde bzw. werden konnte.
Vielleicht kann aber hier jemand etwas dazu schreiben. Eine wirklich Vorstellung habe ich nicht, wo die Grenze zu "zu ähnlich" und zu "nicht zu ähnlich" liegt. Allein ein paar Namen und die Location abändern wäre mM sicher nicht ausreichend.
Gegen die Verwechslungsgefahr beider Stücke wegen des gleichlautenden Titels könne man aber (Zitat: "nach Bauchgefühl") nichts unternehmen.
_________________ "Zwei Engel wider Willen", theaterboerse, 08/2017 |
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8676 Wohnort: Bayern
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12.06.2018 12:58
von Merlinor
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Hallo MrT
Zum Titelschutz folgender Link: *Urheberrecht.de: Titelschutz: Wann stehen Werktitel unter Schutz?*
Anders sieht es aus, wenn Du begründete Sorge hast, hier könne Dein Werk kopiert, oder ein Plagiat verfertigt worden sein.
Das Urheberrecht gehört immer Dir und kann Dir nach deutschem Gesetz nicht genommen werden. Abgeleitet vom Urheberrecht darfst und kannst Du lediglich Verwertungsrechte abgeben.
Die Zustimmung hierfür muss aber zumindest ursprünglich immer von Dir stammen.
An Deiner Stelle würde ich einfach bei dem fraglichen Theater anrufen und mich über Autor und Inhalt des Stückes dort kundig machen.
Sollten Deinerseits Zweifel bestehen, ob dort nicht ein Plagiat oder gar eine Kopie Deines Stückes aufgeführt wird, würde ich auf Klärung bestehen.
Den Leuten dort muss ja klar sein, dass Du selbst - oder einer Deiner Bekannten - bei einer Aufführung immer mit im Publikum sitzen könntest und der Versuch einer Verschleierung deshalb sehr riskant wäre.
Kein seriöses Theater wird vermutlich einen solchen Eklat riskieren wollen. Deshalb werden sie Dir aus wohl verstandenem eigenem Interesse bei einer Aufklärung in aller Regel behilflich sein.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Klärung dieser Angelegenheit ...
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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MrT Klammeraffe
Beiträge: 726
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12.06.2018 22:47
von MrT
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Merlinor hat Folgendes geschrieben: | An Deiner Stelle würde ich einfach bei dem fraglichen Theater anrufen und mich über Autor und Inhalt des Stückes dort kundig machen. |
Zunächst vielen Dank für deinen Link. Er hilft mir schon mal weiter.
Doch nun zum neusten Stand:
Nachdem ich vergeblich nach einer Tel-Nr. des betreffenden Theaters gesucht habe (Impressum führt direkt zurück zur Hauptseite, ergo, es gibt keines), versuchte ich es per e-Mail (die ich auf einer anderen Seite gefunden habe), in der Hoffnung, dass diese existiert und irgendjemand auf mein Anliegen reagiert.
Eine Antwort erhielt ich heute Abend. Per e-Mail wurde mir ein Telefonat angeboten, welches ich morgen wahrnehmen werde. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie ich den Inhalt dieser e-Mail verstehen soll. Allem Anschein nach hat es zum Einen vor einiger Zeit einen Besitzerwechsel gegeben und zum Anderen ist man sich sicher, dass ein Theaterstück mit meinem Titel weder beworben, noch aufgeführt wird, und auch nicht geplant ist. Dennoch ist es noch immer auf deren Seite zu finden.
Ich hoffe, dass ich morgen schlauer bin, bzw. sich alles aufklären wird.
_________________ "Zwei Engel wider Willen", theaterboerse, 08/2017 |
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MrT Klammeraffe
Beiträge: 726
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13.06.2018 16:48
von MrT
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Neues Update:
Ich hatte heute Morgen ein nettes, wenn auch recht seltsames Telefonat. Eines von der Sorte, wie man es sonst nur von Sketchen kennt.
Wie dem auch sei.
Mein Gesprächspartner war verwundert - vielleicht war alles nur gespielt, auch wenn er nicht den Eindruck auf mich gemacht hat -, nachdem ich ihn auf seine eigene I-Net-Seite gelotst habe, was für Inhalte dort zu finden sind. Unter anderem jenes Anliegen, weswegen ich seine Bekanntschaft machen wollte und worauf er keine Antwort hatte, da er sich dies alles nicht erklären könne.
Zumindest will er zeitnah dafür sorgen, dass alles in Ordnung gebracht wird. Ich kann mich nur überraschen lassen und werde die Sache weiter verfolgen, ob er auch Wort hält.
_________________ "Zwei Engel wider Willen", theaterboerse, 08/2017 |
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8676 Wohnort: Bayern
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13.06.2018 19:23
von Merlinor
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Es geht halt nichts über eine gute Organisation! ...
"Webseite? Welche Webseite? Unsere eigene? Und da steht sogar was drin? Danke dass sie uns darüber informiert haben." ...
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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MrT Klammeraffe
Beiträge: 726
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13.06.2018 20:32
von MrT
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Merlinor hat Folgendes geschrieben: | "Webseite? Welche Webseite? Unsere eigene? Und da steht sogar was drin? Danke dass sie uns darüber informiert haben." ... |
So ungefähr.
_________________ "Zwei Engel wider Willen", theaterboerse, 08/2017 |
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Stefan_Burban Klammeraffe
S Alter: 48 Beiträge: 571
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S 14.06.2018 06:04
von Stefan_Burban
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Bevor ich ein Werk veröffentliche, suche ich kurz davor mal bei Amazon, ob es den Titel schon gibt. Falls schon vorhanden, ändere ich den auch. Mal abgesehen vom Markenrecht, will man ja als Autor auch ein gewisses "Alleinstellungsmerkmal", damit dein Werk nicht mit anderen verwechselt wird.
_________________ Der Ruul-Konflikt:
Band 1 Düstere Vorzeichen
Band 2 Nahende Finsternis
Band 3 In dunkelster Stunde |
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MrT Klammeraffe
Beiträge: 726
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14.06.2018 10:18
von MrT
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Stefan_Burban hat Folgendes geschrieben: | Mal abgesehen vom Markenrecht, will man ja als Autor auch ein gewisses "Alleinstellungsmerkmal", damit dein Werk nicht mit anderen verwechselt wird. |
So sehe ich es auch. Außerdem frage ich mich, warum ich mir die Mühe gemacht habe stundenlang diverse Verzeichnisse und Verlage zu durchforsten, und andere es nicht für notwendig sehen, dies auch zu tun.
Was wäre zum Beispiel, wenn ich es in Zukunft genauso mache und mein nächstes Stück einfach aus Bequemlichkeit "Pension Schöller" nenne? Immerhin ist dies der Titel eines Stückes, dass den meisten Theatergänger bekannt sein dürfte.
Ich habe dem betreffenden Autor gestern eine nette e-Mail geschrieben und auf das Problem hingewiesen. Mal schauen, was passiert.
_________________ "Zwei Engel wider Willen", theaterboerse, 08/2017 |
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