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Allangua Erklärbär
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Beiträge: 1 Wohnort: Wedel
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BirgitJ Klammeraffe
Beiträge: 650 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
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07.09.2016 18:09
von BirgitJ
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Moin,
wäre die rechtliche Abklärung einer Situation in den Händen eines Anwalts nicht besser aufgehoben? Hier wirst du allenfalls laienhafte Antworten oder mehr oder minder fundierte Überzeugungen zu hören bekommen.
Ein paar Euro sollte ein Verein schon mal ausgeben können, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
Besten Gruß von BirgitJ
_________________ "Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017 |
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1485
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12.09.2016 16:55
von Fjodor
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Redet erst einmal mit dem Autor!
Wenn er dagegen ist, dann lasst es möglichst!
Gerade, wegen der Nähe eurer Anliegen besteht eben auch eine Art Verwechslungsgefahr - bzw. die Gefahr, Buchautor und Verein werden in einen Topf geworfen.
Wenn der Autor (und ggfs. sein Verlag) nichts dagegen haben, seid ihr einigermaßen auf der sicheren Seite.
Eine Rechtsauskunft schafft nur relative Sicherheit, denn man kann auch verklagt werden, wenn man im Recht ist - und dieser Komplex ist relativ kompliziert und umstritten und nicht jeder Anwalt ist da ein Fachmann.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5455 Wohnort: OWL
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12.09.2016 18:31
von Willebroer
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Es gibt zumindest ein prominentes Beispiel: terre des hommes.
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Gast
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08.01.2017 05:27
von Gast
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Ich kann dir dazu eine relativ sichere Auskunft geben, da es sich um meine zuerst eingeschlagene Berufsrichtung handelt. Im Gesellschaftsrecht, darunter fallen beispielsweise Aktiengesellschaften, Genossenschaften und selbstverständlich Vereine, geht es in der Frage der Namensbenennung ( Name ist rechtlich identisch mit der Gesellschaft, also Firma oder Verein!) um die Unverwechselbarkeit. Das soll verhindern, dass Namen ähnlich klingen, um Geschäfte oder anderen Schwindel durch Verbrauchertäuschung zu machen. Würdet ihr beispielsweise euren Verein Bännetton nennen ( wegen Benneton), oder "die weiße Massai" ( wegen des gleichnamigen Romans), dann ginge das nur mit Einverständnis des betreffenden Autors/Firmeninhabers. Um ein Gegenbeispiel zu bringen: Wenn ein Autor einen Roman mit dem Titel 'Frau' geschrieben hätte, dann könnte er keiner Gesellschaft der Welt verbieten, sich auch so zu nennen, weil der Name so allgemein gefasst ist, dass er nicht schutzwürdig in Bezug auf den Autor wäre. Das ist der gedankliche Hintergrund, zu dem sich eine Handelsrechtskammer oder ein anderes Zivilgericht in solchen Angelegenheiten ein Urteil bildet. Ist das verständlich? Aus meiner Sicht ist ein Verein mit dem Namen ' rettet die Naturvölker' so allgemein und unspezifisch, dass ich einen Rechtsstreit für nicht wahrscheinlich halte. Es ist auch so: Der Autor müsste euch verklagen und trägt das Prozesskostenrisiko. Das wird er sich überlegen, da die Chancen für ihn schlecht stehen. Alles andere würde mich wundern.
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