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Maren Gänsefüßchen
M Alter: 46 Beiträge: 36
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M 04.11.2012 09:45 Frage zu Vertrag von Maren
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Letztens fragte ich nach, ob ich ein paar Passagen aus meinen Werken zum Bewerten einstellen darf. Puetchen meinte, ja, aber ich solle nochmal in meinen Vertrag sehen, ob ich das vom Vertrag aus darf.
Also habe ich nachgesehen und könnte nun Faust zitieren, daß ich so schlau wie vorher bin.
Da steht (habe nur das aufgeschrieben, das mir wichtig erschien):
§2 Rechtseinräumung
(1) Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist (insbes. u. a. im Rahmen des Urheberrechts) das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes für alle Druckausgaben und elektr. Ausgaben sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung und zwar für alle Sprachen. Sollte in irgendeinem Land der Welt die gesetzliche Schutzfrist in Zukunft verlängert werden, so gilt dieser Vertrag in jenem Lande auch für den Verlängerungszeitraum.
(2) Der Autor räumt ausschließlich dem Verlag für die Dauer des vorgenannten Hauptrechts außerdem folgende Nebenrechte ein:
a. Das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks, auch in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet (z.B. als Leseprobe)
f. Das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbes. durch photomechanische oder ähnliche Verfahren (Photokopie)
g. Das Recht zur Übertragung auf Trägermaterial zur digitalen Wiedergabe (Disketten, CD-Rom und Ähnliches) und zu dessen Verwertung
Dann aber auch §12 Urheberbenennung
Der Verlag weist den Autor in angemessener Weise als Urheber des Werkes aus.
Wie ist das zu bewerten? Heißt das, daß ich etwas einstellen darf oder nicht?
_________________ Viele Grüße
Maren |
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Guerillero Eselsohr
Beiträge: 410 Wohnort: In einem kleinen Dorf
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04.11.2012 12:38 Re: Frage zu Vertrag von Guerillero
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Hallo Maren,
hier wird dir mit Sicherheit niemand eine verbindliche Rechtsauskunft geben können und wollen. Also bleiben nur Interpretation und Einschätzung der Rechtslage.
Maren hat Folgendes geschrieben: |
(2) Der Autor räumt ausschließlich dem Verlag für die Dauer des vorgenannten Hauptrechts außerdem folgende Nebenrechte ein:
a. Das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks, auch in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet (z.B. als Leseprobe)
f. Das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbes. durch photomechanische oder ähnliche Verfahren (Photokopie)
g. Das Recht zur Übertragung auf Trägermaterial zur digitalen Wiedergabe (Disketten, CD-Rom und Ähnliches) und zu dessen Verwertung |
Hier sehe ich ein Problem! Laut Vertragstext hast du selbst nicht das Recht eine Leseprobe irgendwo zu veröffentlichen. Es bleibt dir eigentlich nur die Möglichkeit, dir vom Verlag eine schriftlich genehmigte Ausnahme von dieser Klausel geben zu lassen.
Maren hat Folgendes geschrieben: | Dann aber auch §12 Urheberbenennung
Der Verlag weist den Autor in angemessener Weise als Urheber des Werkes aus. |
Das heißt eigentlich nur, dass du z.B. im Impressum, auf dem Buchdeckel etc. als Autor angegeben wirst.
So lese ich das aus den vorgelegten Vertragsauszügen heraus. Vor einer Unterzeichnung solch eines Vertrages hätte ich zumindest die erstgenannte Klausel genauer definieren, und mir weitergehende Rechte einräumen lassen.
Liebe Grüße
Guerillero
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JGuy Mann spricht deutsch
Beiträge: 339 Wohnort: Saarpfalz
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04.11.2012 13:43
von JGuy
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Hallo Maren
Ich frage mich: Wenn du bei einem Verlag unter Vertrag stehst, ist es dann so schwer, mit dem Verlag kurz in Kontakt zu treten und einfach dort zu fragen?
Dort wirst du am ehesten eine verbindliche Auskunft erhalten.
_________________ ... on the other hand, a little knowledge and a vivid imagination can really make a person cuckoo.
-Wilson Wilson jr.-
Writer's block is a fancy term made up by whiners so they can have an excuse to drink alcohol.
-Steve Martin- |
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Maren Gänsefüßchen
M Alter: 46 Beiträge: 36
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JGuy Mann spricht deutsch
Beiträge: 339 Wohnort: Saarpfalz
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07.11.2012 17:30
von JGuy
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Gerne.
Manchmal verrennt man sich halt in Gedanken und braucht einen kleinen Schubs von außen.
Kenne ich zur Genüge.
Ich hoffe nur für dich, dass der Verlag nun auch verständlich und nicht in einem Juristenkauderwelsch antwortet.
Gruß von
JGuy
_________________ ... on the other hand, a little knowledge and a vivid imagination can really make a person cuckoo.
-Wilson Wilson jr.-
Writer's block is a fancy term made up by whiners so they can have an excuse to drink alcohol.
-Steve Martin- |
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Pütchen Weltenbummler
Moderatorin
Beiträge: 10312 NaNoWriMo: 40788 Wohnort: Im Ländle
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07.11.2012 18:32
von Pütchen
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Auf die Antwort vom Verlag bin ich auch gespannt! Ich drücke dir die Daumen
_________________ ****************************************************************
"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)
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Maren Gänsefüßchen
M Alter: 46 Beiträge: 36
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Pat Langdon Reißwolf
Alter: 59 Beiträge: 1052 Wohnort: Siegburg
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10.11.2012 14:33
von Pat Langdon
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Na super! Dann hat es sich doch gelohnt, dass du direkt dort nachgefragt hast.
_________________ "Wirklich gut bist du nur, wenn du einmal mehr aufstehst, als du gefallen bist" (Pat Langdon)
#Palliative Begleitung - Abschied nehmen" Pat Langdon |
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Pütchen Weltenbummler
Moderatorin
Beiträge: 10312 NaNoWriMo: 40788 Wohnort: Im Ländle
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11.11.2012 07:14
von Pütchen
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Super, das freut mich!
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"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)
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