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Akiragirl Dünnhäuterin
Alter: 33 Beiträge: 3632 Wohnort: Leipzig
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20.09.2012 09:00 Rechtliche Frage: Bereits Veröffentlichtes übernehmen? von Akiragirl
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Hallo Leute,
ich habe eine prinzipielle, rechtliche Frage. Vielleicht kennt sich ja der eine oder andere hier aus.
Es ist so, dass ich in meinem aktuellen Buchprojekt u.a. damit arbeiten möchte, "Zeitungsausschnitte" bzw. Auszüge aus Zeitschriften-Interviews zu listen, welche der Protagonist liest und somit Teile der Handlung rekonstruiert. Dabei wäre es mir wichtig deutlich zu machen, dass die Entwicklung an etwas anknüpft, dass es JETZT (also in der heutigen Zeit - der Roman spielt in der Zukunft) bereits gibt. Dafür wäre es dann natürlich notwendig, den entsprechenden Artikel, den es ja wirklich gibt, komplett aus einer Zeitschrift in den Roman abzutippen (natürlich würde die Quelle angegeben); die folgenden Ausschnitte sind dann "erfunden", da sie eben in der Zukunft liegen.
Kriege ich da rechtliche Probleme? Es handelt sich vom Umfang her um Artikel in der Wortanzahl 500 - 1000 Wörter.
Es würde dem Roman sicherlich noch eine gewisse zusätzliche Authentizität verleihen, denke ich, aber ich will jetzt nicht alles darauf aufbauen und dann am Ende erfahren, dass soetwas nicht geht.
Vielen Dank schonmal, bin gespannt, wie ihr das seht!
Anne
_________________ "Man bereut nicht, was man getan hat, sondern das, was man nicht getan hat." (Mark Aurel) |
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MT Reißwolf
Alter: 52 Beiträge: 1090 Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)
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20.09.2012 09:04
von MT
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Hi Anne,
m. E. gibt es da rechtlich keine Probleme. Gib die Quellen an, dann bist Du safe!
Liebe Grüße
Markus
_________________ Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.
Siegfried Lenz |
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zwima Klammeraffe
Beiträge: 640 Wohnort: Reihenhausidyll
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20.09.2012 09:14
von zwima
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Zitat: | Dafür wäre es dann natürlich notwendig, den entsprechenden Artikel, den es ja wirklich gibt, komplett aus einer Zeitschrift in den Roman abzutippen (natürlich würde die Quelle angegeben) |
Exerts sollten okay sein (mit Quelle), bei kompletten Artikeln wäre ich vorsichtig, da könnte die VG Wort sich zu Worte melden denn ganz korrekterweise müsstest du in dem Fall Lizenzgebühren an den Rechteinhaber der Artikel zahlen. IdR reicht aber eine kurze Mail an das jeweilige Verlagshaus mit einer Abdruckbitte und der Frage nach etwaigen Lizenzgebühren - die Verlage sind ja auch froh, wenn der Name ihrer Publikationen gestreut wird und erlauben es meist ohne, dass du extra eine Nutzungslizenz erwerben musst.
_________________ HarperCollins:
Winterglück am Meer, Nordlichtträume am Fjord, Sommerzauber am Fjord, Winterküsse unterm Nordstern, Lichter, die vom Himmel fallen, Lichterzauber in Whispering Heights (2024), AT Van (2025)
Piper:
Späte Ernte, AT Moor
Lübbe:
Everything-for-youo-Trilogie, Unter-Haien-Dilogie |
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6367 Wohnort: USA
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20.09.2012 15:58
von Murmel
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MT hat Folgendes geschrieben: | Hi Anne,
m. E. gibt es da rechtlich keine Probleme. Gib die Quellen an, dann bist Du safe!
Liebe Grüße
Markus |
Leider nicht unbedingt so, wenn wörtlich übernommen wird, wie zwima richtig darauf hinweist. Verlage erwarten, dass das Copyright geklärt ist, oder dass sie von anfang an darauf aufmerksam gemacht werden, dass es eine Copyright Frage geben wird. Gegebenenfalls wirst du eine Alternative einsetzen müssen.
Das weiß ich aus eigener Erfahrung. BBC und die Süddeutsche hatten sich bei meinem Projekt bedeckt gezeigt, sie gaben keine Lizensen aus.
_________________
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fancy Schmuddelkind
Alter: 64 Beiträge: 2758 Wohnort: Im sonnigen Süden
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20.09.2012 17:30
von fancy
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Hallo Anne,
ich würde dir auch empfehlen, die Genehmigung einzuholen. Nur die Quelle angeben reicht nicht aus. Da gingen erst vor einigen Monaten wahre Abmahnungswellen raus.
Liebe Grüße
fancy
_________________ Don't start doing things, just do them. Fang nicht an, Dinge zu tun, tu sie einfach! (Me)
Wer wenig denkt, irrt viel (Leonardo da Vinci)
Meinungsverschiedenheiten über ein Kunstwerk beweisen, dass das Werk neu, komplex und lebenswichtig ist. (Oscar Wilde)
Wenn Kritiker uneins sind, befindet sich der Künstler im Einklang mit sich selbst. (Oscar Wilde)
https//mlpaints.blogspot.com |
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lupus Bücherwurm
Alter: 56 Beiträge: 3913 Wohnort: wien
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20.09.2012 17:42
von lupus
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ich halte das eigentlich prinzipiell für keinen sehr guten (i.S.v. schriftstellerisch-kreativen) Ansatz.
Name einer Zeitung erfinden, Artikel selber schreiben (so an tatsächliche Artikel annähern, dass erkannt werden kann: es ist/war tatsächlich so) --> du bist aus dem Schneider und ALLES in DEINEM Manuskript ist von DIR.
_________________ lg Wolfgang
gott ist nicht tot noch nicht aber auf seinem rückzug vom schlachtfeld des krieges den er begonnen hat spielt er verbrannte erde mit meinem leben
-------------------------------------------------------
"Ich bin leicht zu verführen. Da muss nur ein fremder Mann herkommen, mir eine Eiskugel kaufen und schon liebe ich ihn, da bin ich recht naiv. " (c) by Hubi |
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8670 Wohnort: Bayern
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20.09.2012 19:04
von Merlinor
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Hallo Anne
Ich sehe das wie zwima, Murmel und fancy.
Deshalb schließe ich mich lupus Vorschlag an: Schreib den Artikel selber.
Das ist in jedem Fall die eleganteste Lösung und erspart Dir überdies eine Menge Schriftverkehr mit Urhebern, Rechteinhabern und besorgten Lektoren.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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G.T. Klammeraffe
G Alter: 38 Beiträge: 674
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G 20.09.2012 19:22
von G.T.
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Absicherung ist auf jeden Fall am besten! Viele Redaktionen erlauben, dass ihre Artikel bis zu einem gewissen Grad zitiert werden dürfen (ca. 25%). Einen Teil aus einem Artikel zu zitieren ist also in bestimmtem Umfang ok, einen ganzen abzutippen kann da schon problematisch werden und ein bisschen kosten. Das kommt weniger auf die Wortzahl an, sondern eben ob es sich um einen kompletten Text handelt. Auf jeden Fall nachfragen, sonst kann's noch teurer werden!
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8670 Wohnort: Bayern
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20.09.2012 21:03
von Merlinor
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Hm ...
Ich hab das mal nach Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright verschoben.
Xuma hat mich daran erinnert, dass wir für solche Fragen ja eine spezielle Rubrik haben.
Recht hat er ...
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Akiragirl Dünnhäuterin
Alter: 33 Beiträge: 3632 Wohnort: Leipzig
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21.09.2012 09:55
von Akiragirl
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Hallo @ll,
danke für eure Gedanken!
Klar, ich könnte den Artikel selber schreiben, aber irgendwie ginge in meinen Augen dadurch der "Kick" verloren, dass "ungläubige" Leser, die lesen: Oh, veröffentlicht 2012?!, dann vielleicht echt mal in entsprechenden Archiven nachforschen und sehen: Wow, diese/n Professor/in gibt es ja wirklich! Das ist ja gar nicht mal so weit an den Haaren herbeigezogen!
Weil, ich fürchte, wenn dieser Bezug fehlt, könnte die Story manchem "unglaubwürdig" erscheinen.
Aber 25% ... Vielleicht ist es dann wirklich sinnvoll, nur Auszüge abzutippen und nicht das komplette Dingens ... Dort jetzt schon anzufragen, wo eine Veröffentlichung sich noch nicht einmal anbahnt, das fänd ich dann auch wieder übertrieben.
Vllt. reicht es ja, wenn ich es mir merke und im Fall des Falles, wenn es ernst werden sollte, den Verlag dann darauf hinweise ...?
LG
Anne
_________________ "Man bereut nicht, was man getan hat, sondern das, was man nicht getan hat." (Mark Aurel) |
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Xumandar Oberstabspsycho
X Alter: 40 Beiträge: 1385 Wohnort: Psy Korps 3. Division
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X 21.09.2012 10:04
von Xumandar
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Merlinor hat Folgendes geschrieben: |
Xuma hat mich daran erinnert, dass wir für solche Fragen ja eine spezielle Rubrik haben.
Recht hat er ... |
Eigentlich, hat er ja nur nachgefragt, wo eine Diskussion um Sinn oder Unsinn, der Benutzung von Dingen, für die man eventuel irgendwelche Rechte einholen muss, im Forum hingehören würde.
Nicht dass noch jemand denkt, er hätte irgendwas im Schilde geführt.
X
_________________ Der Sieg braucht keine Erklärung; die Niederlage erlaubt keine.
Grade du solltest doch wissen, dass ich nicht glaube was mir andere einreden, selbst wenn ich das verstehe, was sie mir sagen wollen! |
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Nordlicht Waldschrätin
Beiträge: 3755
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22.09.2012 16:58
von Nordlicht
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Andere Möglichkeit: Wenn die Zeitschrift nicht alle Rechte des Artikels hat, sondern nur die first serial rights (=Erstveröffentlichung und die Möglichkeit, ihn beliebig oft wieder zu drucken), kannst du dir vom Reporter die second rights besorgen - die Genehmigung, den gesamten Artikel oder einen Auszug in dein Buch aufzunehmen. Nachdem die first serial rights verkauft sind, bekommt man als Journalist für die weitere Verwendung eines bereits veröffentlichten Artikels nur noch einen Appel und ein Ei.
Ich würde erst den Reporter kontaktieren und dann weitersehen.
_________________ If I waited for perfection, I would never write a word - Margaret Atwood |
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Akiragirl Dünnhäuterin
Alter: 33 Beiträge: 3632 Wohnort: Leipzig
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24.09.2012 18:00
von Akiragirl
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@Nordlicht: Das klingt zumindest nachvollziehbar.
Aber wie gesagt, eine solche Nachfrage würde doch dann auch erst notwendig werden, wenn es "ernst" wird von wegen Veröffentlichung, oder? Also, ich muss mir jetzt halt aufschreiben, woher ich es habe und es dann im Fall des Falles später klären ... Hoffe nur, dass kein Verlag es dann direkt ablehnt, weil er rechtliche Probleme befürchtet?
Danke nochmal, ihr seid mir alle eine große Hilfe gewesen!
_________________ "Man bereut nicht, was man getan hat, sondern das, was man nicht getan hat." (Mark Aurel) |
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Gerd aus Berlin Erklärbär
G
Beiträge: 4 Wohnort: Berlin
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G 25.09.2012 00:00
von Gerd aus Berlin
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Ab wieviel Sätzen ist ein Text ein geschütztes Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)? Sobald die dazu nötige Schöpfungshöhe erreicht ist. Also selten schon bei einem Satz - und ganz sicher nicht erst ab mehr als einem Viertel eines Textes, wie hier fälschlicherweise suggeriert wurde.
Als Faustregel kann man nehmen, dass in den meisten Fällen ein wissenschaftlicher oder ein journalistischer Text ab drei, vier Sätzen ein "Sprachwerk" im Sinne von § 2 UrhG darstellt, das ohne eine "§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten" nicht genutzt werden darf,
höchstens als "§ 51 Zitate" unter den strengen, da genannten Bedingungen. Weitere Ausnahmen spielen hier vielleicht ebenfalls eine Rolle, etwa die in § 24 Freie Benutzung, aber dazu gibt es auch ein negatives Urteil im Fall Brecht-Erben versus Heiner Müller.
Wer solche Kosten sowie die nach § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz vermeiden möchte, verhandele zuvor mit sämtlichen Rechteinhabern, in der Regel sind das der Verlag sowie teilweise auch (wieder) der Urheber selbst.
Mehr zum Thema Zitate gibt es hier, mehr zur freien Benutzung da. Und knapper da.
Ansonsten kann ich mir keinen Verlag vorstellen, der die von mir genannten rechtlichen Fragen nicht automatisch vor einer Veröffentlichung klärt - aber heute weiß man ja nie: Kommt zum Web 2.0 nun auch noch der Verlag 2.0?
Gruß aus Berlin, Gerd
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