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Nevermoire Erklärbär
Alter: 34 Beiträge: 1 Wohnort: Bamberg
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28.08.2012 13:58 Hommage+Songlyrics von Nevermoire
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Hallo liebe Leute,
ich bin mir nicht ganz sicher wie sich meine rechtliche Lage gestaltet,wollte daher einmal fachkundigen Rat.
Ich habe ein Kurzgeschichtenbuch geschrieben und sogar einen Künstler gefunden, der mir Illustrationen zu den einzlenen stories angefertigt hat.
Ich würde sie gerne selber drucken und unter den Mann/Frau bringen und als ebook,vielleicjht bei amazon vertreiben.
Jetzt habe ich aber aus rechtlicher Sicht Sorge.
8 Geschichten sind völlig Wort um Wort aus meiner Feder.
In einer Geschichte,dreht ein Stephen King Fan durch und kann die Grenze zwischen Realität und Wirklichkeit nicht mehr ziehen. Es werden hier keinee Textstücke,Figuren etc. "geklaut", sondern nur darauf hingewiesen "dass etwas erinnert ani Stephen King - Geschichte ".
Hierbei bin ich mir noch einigermaßen sicher,dass das okay ist-oder?
Problematischer wird das in letzter Story, in der ein Killer bei seinen Taten immer Songzeilen des Liedes "Free Bird" von Lynyrd Skynyrd hört.
Diese Worte sind nicht als meine ausgegeben.Die Figur ist Musiker und erwähnt,dass die Songzeilen von besagter Band und Lied stammen. Reicht das, mit ANgabe der CD und Firma am Anfang des Buches oder brauche ich wirklich die "Rechte"?
Ich bitte um Hilfe!
Will kein großes Geld machen mit diesem Buch,
sondern nur ein paar leuten den zuganz zu meinen Geschichten ermöglichen.ohne mir SOrgen machen zu müssen.
Danke.
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Gast
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28.08.2012 14:13
von Gast
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Zitat: |
"dass etwas erinnert ani Stephen King - Geschichte ". |
... das ist gar kein Problem, zumindest nicht so, wie du es hier schilderst. Solange dein Text eigenständig ist, kann er durchaus auf Literatur (Kunst, Musik) verweisen und diese einbinden.
Schwieriger ist:
Zitat: | in der ein Killer bei seinen Taten immer Songzeilen des Liedes "Free Bird" von Lynyrd Skynyrd hört.
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Das Zitat darf nicht länger sein, als für den Text unbedingt nötig - und genau da beginnt eben immer die Frage: "Und wie lang ist das?"
Sicher gehst du, wenn du wirklich nur jeweils! zwei/drei Liedzeilen zitierst, eben soweit das der Song erkennbar ist und erkennbar, worauf du abspielst. Den Song in Gänze oder z.B. zwei Strophen + Ref. - würde ich mir nicht trauen.
Ansonsten: es genügt eigentlich, wenn erkennbar ist, woher etwas stammt - aber auf Nr. sicher + eigentlich finde ich das auch den Schöpfern gegenüber nett und fair, wenn entweder hinten um Buch die Quellen nochmal zu finden sind oder eben eine schicke Fußnote dranbebbt.
edit: ach so, nochwas: ob du damit großes, kleines oder gar kein Geld verdienst, spielt keine Rolle. Du darfst dir ja auch nicht den Rasenmäher deines Nachbarn einfach so nehmen, selbst wenn du dem Waisenhaus damit umsonst den Rasen mähen willst.
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