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Lona21
Geschlecht:weiblichLeseratte

Alter: 42
Beiträge: 156
Wohnort: bei Frankfurt am Main


Beitrag18.10.2022 16:22
Honorar
von Lona21
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

welches Honorar ist für ein Erstlingswerk (bei einem kleinen Verlag, falls das eine Rolle spielt) realistisch?

Und ich habe mir sagen lassen, dass das Honorar für E-Books wesentlich höher ausfallen sollte - laut einem Text, auf den ich verwiesen wurde, liegt es zwischen 25% und 50% des Nettoverlagserlöses ... ist das richtig?
Und wie verhält sich dies bei einer Verfilmung?
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2842



Beitrag18.10.2022 18:01

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Für Taschenbücher ca. 5-6% vom Ladenpreis, für Gebundene 9-10%.
Wie viel davon im Voraus bezahlt wird, weiß ich nicht. Das hängt von der Auflage, dem Verhandlungsgeschick des Autors und der Finanzkraft des Verlages ab. Ich würde aber mal vermuten, daß du kaum mehr als die Hälfte des Erstauflagenhonorars im Voraus als Garantiehonorar bekommen dürftest.

Verfilmt werden in der Regel nur Bestseller. Was da gezahlt wird, kann man nicht pauschal sagen. Das hängt von sehr vielen Faktoren ab. (Bekanntheit des Autors/Buches, Film- oder Fernsehproduktion, Produktionsland, usw.) Im Amerika kann man durchaus 250'000 $ für ein Drehbuch bekommen. Für die Rechte an Tolkiens Werken wurden sogar mehrere Hundert Millionen hingeblättert. In Deutschland würde ich nicht mit mehr als einer niedrigen fünfstelligen Summe rechnen.


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"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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teegebeutelt
Eselsohr


Beiträge: 407



Beitrag19.10.2022 14:06

von teegebeutelt
Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß bei E-Literatur um die 10% Print, bei Unterhaltungsliteratur um die 7%

Und Ebook mindestens 25% vom Nettoverlagserlös. 50% hab ich noch von keinem gehört (muss natürlich nichts bedueten^^), in meinem Kleinverlag (Debüt) bekomme ich 35% und hab einem anderen Verlag gerade abgesagt weil sie u.a. beim Ebook nur auf 15% hochgegangen sind...
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Lona21
Geschlecht:weiblichLeseratte

Alter: 42
Beiträge: 156
Wohnort: bei Frankfurt am Main


Beitrag19.10.2022 16:26

von Lona21
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Zitat:
Und Ebook mindestens 25% vom Nettoverlagserlös.


Wie viel wären das denn umgerechnet auf den Nettoladenpreis?
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2842



Beitrag20.10.2022 01:53

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Die Ebookrechte würde ich behalten. Bei Amazon kannst du bis 70% vom Verkaufspreis bekommen. Da Amazon auch der Marktführer für Ebook-Reader ist, dürfte ein großer Teil ohnehin über diese Plattform verkauft werden.

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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
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Alter: 59
Beiträge: 2371
Wohnort: Braunschweig


G
Beitrag20.10.2022 08:49

von Gerling
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Die Ebookrechte würde ich behalten. Bei Amazon kannst du bis 70% vom Verkaufspreis bekommen. Da Amazon auch der Marktführer für Ebook-Reader ist, dürfte ein großer Teil ohnehin über diese Plattform verkauft werden.


Unabhängig davon, dass bei Amazon tatsächlich ein großer Teil der Ebooks verkauft werden, ist das Leben kein Wunschkonzert. Wenn jemand sich für den Verlagsweg entscheidet, sollte ihr/ihm klar sein, dass der Verlag den Vertrag nicht wegen Sympathie anbietet, sondern aus wirtschaftlichen Gründen. Und diese beschränken sich nicht nur aufs Taschen- und Hörbuch, sondern auch aufs EBook. Insofern ist es ein äußerst schwieriges Unterfangen, diese Rechte einzubehalten.


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Niederrheiner
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N
Beitrag20.10.2022 12:44

von Niederrheiner
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Ja, Ebook und Hörbuch gehören zum Print dazu.
Das wollen (zumindest große) Verlage im „Paket“.

Bei Auslandslizenzen, Film- und Hörspielrechten kann es anders aussehen. Gerade große Agenturen vermitteln die oft selbst.
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tintenteufelchen
Leseratte
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Beiträge: 150



T
Beitrag17.12.2022 16:08

von tintenteufelchen
Antworten mit Zitat

Hi Zusammen,

ich krame diesen Thread nochmal hervor.

Mir liegt neuerdings ein Verlagsvertrag vor und ich habe überhaupt keine Ahnung, worauf zu achten ist. Dass kein Geld von mir in Richtung Verlag fließen darf, ist klar. Aber sonst? Gibt es irgendwelche absoluten no-gos?

Ich danke euch!
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bookowlbecca
Geschlecht:weiblichLeseratte
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Alter: 28
Beiträge: 115



B
Beitrag17.12.2022 18:16

von bookowlbecca
Antworten mit Zitat

tintenteufelchen hat Folgendes geschrieben:
Hi Zusammen,

ich krame diesen Thread nochmal hervor.

Mir liegt neuerdings ein Verlagsvertrag vor und ich habe überhaupt keine Ahnung, worauf zu achten ist. Dass kein Geld von mir in Richtung Verlag fließen darf, ist klar. Aber sonst? Gibt es irgendwelche absoluten no-gos?

Ich danke euch!


Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Vertragsangebot! Hm also ein wichtiger Punkt ist z.B. die Vertragslaufzeit. Manche Kleinverlage wollen Autor:innen tatsächlich unbefristete Verträge unterjubeln, das ist ein absolutes No-Go. Hier gilt: je kürzer die Vertragslaufzeit, desto besser. Mein Vertrag bei einem Kleinverlag war auf drei Jahre befristet (zum Glück), mein Vertrag bei einem Großverlag auf zehn Jahre. Ich persönlich würde mich nicht länger als drei Jahre an einen Kleinverlag binden wollen.
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tintenteufelchen
Leseratte
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Beiträge: 150



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Beitrag17.12.2022 19:04

von tintenteufelchen
Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort!
Aber ich binde mich doch nur bezogen auf dieses eine Projekt an den Verlag, nicht? Ist es dann nicht egal? Die Wahrscheinlichkeit ist doch gering, dass ich es ein zweites Mal woanders veröffentlichen möchte.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2842



Beitrag17.12.2022 19:18

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Unbefristete Verträge sind in Ordnung, sofern sie eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen. Ansonsten ist eine Befristung (ggf. mit der Option auf Verlängerung) vorzuziehen.
Ich würde darüber hinaus auf einer Klausel bestehen, die besagt, daß nicht verwertete Nebenrechte nach einer gewissen Frist automatisch an den Autor zurückfallen.
Ebenfalls wichtig:
-Ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsverzug des Verlegers.
-Wenn man Wert auf Werksintegrität legt, sollte man sich zusagen lassen, daß keine Änderungen oder Kürzungen ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgen dürfen, und daß Illustrationen vom Autor genehmigt werden müssen. (Ich habe schon Bücher gesehen, die durch extrem häßliche Illustrationen entstellt wurden!)
-Ein verbindlicher Erscheinungstermin oder die Zahlung des Garantiehonorars spätestens bei Manuskriptablieferung. (Sonst kann der Verleger die Publikation und somit dein Honorar bis St. Nimmerlein verschieben.)

Optionale Klauseln:
-Geheimhaltungsvereinbarung bezüglich Identität, Pseudonymen und anderen persönlichen Daten gegenüber Jedermann.
-Teilnahme an Wettbewerben und Preisauslobungen nur mit Einverständnis des Autors.
-Bei Änderung an Text und Titel Nennung des Originals bzw. des Bearbeiters im Impressum.
-Mitsprache oder Vetorecht bei Gestaltung und Umschlagsillustration.
-Gewährung einer uneingeschränkten Lizenz für die Verwendung von Umschlagbildern nach Vertragsende. (Damit man das Buch in der gleichen bekannten Aufmachung selber weiter vertreiben kann.)
-Sich das Recht auf ein unzensiertes Vor- und/oder Nachwort ausbedingen.
-Bei ausländischen Verlagen: einen Gerichtsstand am eigenen Wohnsitz vereinbaren.
-Zahlungsmodalitäten bezüglich der Honorare (sofern sie vom Üblichen abweichen sollen.)
-Vereinbarungen bezüglich Frei- und Autorenexemplaren, Verramschung oder Makulierung (sofern vom Üblichen abweichend.)

tintenteufelchen hat Folgendes geschrieben:
Ist es dann nicht egal? Die Wahrscheinlichkeit ist doch gering, dass ich es ein zweites Mal woanders veröffentlichen möchte.

Das kommt darauf an. Angenommen, du wechselst später zu einem anderen, besseren Verlag und möchtest daß alle deine Bücher am selben Ort in der selben Ausstattung veröffentlicht werden, oder du möchtest das Buch selber publizieren (z.B. als E-Book über Amazon, usw.), weil der Verlag zu wenig verkauft oder Reklame macht, oder du mit dem Verleger nicht zurechtkommst und aus dem Vertrag aussteigen willst. (Das ist wie in der Arbeitswelt: nur weil du jetzt in deinem Job glücklich bist, bedeutet das nicht unbedingt, daß es dir in 5 oder 10 Jahren immer noch in der selben Firma gefällt.)


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bookowlbecca
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Beitrag17.12.2022 19:27

von bookowlbecca
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tintenteufelchen hat Folgendes geschrieben:
Danke für deine Antwort!
Aber ich binde mich doch nur bezogen auf dieses eine Projekt an den Verlag, nicht? Ist es dann nicht egal? Die Wahrscheinlichkeit ist doch gering, dass ich es ein zweites Mal woanders veröffentlichen möchte.


Gerade bei Kleinverlagen kann man sich eigentlich nie hundertprozentig sicher sein, dass man nicht doch an ein schwarzes Schaf geraten ist. Ist mir bei meinem Debüt passiert. Die Arbeit des Verlags war unter aller Kanone, deswegen war ich extrem froh darum, dass ich meine Rechte automatisch nach drei Jahren zurückhatte und nicht mehr mit diesem Verlag in Verbindung gebracht wurde.
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tintenteufelchen
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Beitrag17.12.2022 19:56

von tintenteufelchen
Antworten mit Zitat

Die Gefahr sehe ich in diesem konkreten Fall eher nicht. Der Verlag existiert seit zwölf Jahren, alles aus dem Programm erscheint mir hochwertig und liebevoll aufbereitet.

Danke dir, Maunzilla, für die umfangreiche Liste. Wobei ich mich als Debütantin nicht trauen werde, einen so umfangreichen Anforderungskatalog auf den Tisch zu knallen. Ich werde deine Punkte mit dem Vertrag abgleichen und mir das heraussuchen, das mir persönlich wirklich wichtig ist.
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tintenteufelchen
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Beitrag17.12.2022 20:02

von tintenteufelchen
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Eine Frage noch: Was steht denn normalerweise zur Auflagenhöhe drin?
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bookowlbecca
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Beitrag17.12.2022 20:12

von bookowlbecca
Antworten mit Zitat

tintenteufelchen hat Folgendes geschrieben:
Die Gefahr sehe ich in diesem konkreten Fall eher nicht. Der Verlag existiert seit zwölf Jahren, alles aus dem Programm erscheint mir hochwertig und liebevoll aufbereitet.

Danke dir, Maunzilla, für die umfangreiche Liste. Wobei ich mich als Debütantin nicht trauen werde, einen so umfangreichen Anforderungskatalog auf den Tisch zu knallen. Ich werde deine Punkte mit dem Vertrag abgleichen und mir das heraussuchen, das mir persönlich wirklich wichtig ist.


Das ist schon einmal ein sehr gutes Zeichen smile ich war damals leider so naiv und habe mich bei einem gerade erst gegründeten Kleinverlag beworben ^^'
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bookowlbecca
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Beitrag17.12.2022 20:13

von bookowlbecca
Antworten mit Zitat

tintenteufelchen hat Folgendes geschrieben:
Eine Frage noch: Was steht denn normalerweise zur Auflagenhöhe drin?


In meinen Verträgen stand bisher nichts zu den Auflagehöhen.
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tintenteufelchen
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Beitrag17.12.2022 20:24

von tintenteufelchen
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Mit dem Punkt müssten die Hauptbedenken doch ausgeräumt sein, richtig?

5.1. Der Verlag verpflichtet sich, das vertragsmäßig erstellte Werk abzunehmen und die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Verlag ist zur Verwertung des Werkes und der ihm eingeräumten Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes, nicht verpflichtet. In letzterem Fall ist der Verfasser berechtigt, vom Rückrufrecht nach §41 des Urheberrechtsgesetzes Gebrauch zu machen.
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Maunzilla
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Beitrag18.12.2022 17:20

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Auf solch einen Passus würde ich mich nur einlassen, wenn die Vergütung sehr hoch ist. Sonst kann es geschehen, daß man mit einem Mini-Honorar abgespeist wird, das Buch nie erscheint, und man mindestens zwei Jahre lang warten muß, bis man das Manuskript einem anderen Verleger anbieten kann.

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