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renateottilie Gänsefüßchen
R Alter: 80 Beiträge: 16 Wohnort: 27574 Bremerhaven
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crisihasi Eselsohr
Alter: 40 Beiträge: 243
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18.02.2020 15:33
von crisihasi
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Hallo Renate,
weißt du, ob es einen Insolvenzverwalter o.ä. gibt? Normalerweise müssten die Gewinne der Bücher in die Insolvenzmasse fließen, aber so 100%ig kenne ich mich bei dem Thema nicht aus.
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Gliese581 Leseratte
G
Beiträge: 198 Wohnort: Sankt Augustin
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G 18.02.2020 15:35
von Gliese581
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Ich hab das gleiche Problem. Von meinem Buch "Das versteckte Experiment" werden sogar noch die Taschenbücher angeboten. Angeblich von "Rheinberg-Buch".
Ich verstehe sowieso nicht, warum der AAVAA-Verlag es nicht einmal für nötig befunden hat, seinen Autoren die Insolvenz per Mail mitzuteilen und das weitere Vorgehen zu erklären.
Ich hab allerdings keine Lust, Energie und Geld in irgendwelche rechtlichen Unternehmungen zu investieren.
_________________ Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein |
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2832
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R 18.02.2020 17:15
von Rübenach
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Auf www.insolvenzbekanntmachungen.de kannst du den Insolvenzverwalter ausfindig machen. Das iat der einzige, der dir kompetent Auskunft geben kann.
Afaik ist der AAVAA Verlag aber gar nicht insolvent, sondern hat nur seine Geschäftstätigkeit eingestellt. Rein rechtlich gibt es den Verlag bzw. die Gesellschaft (ist eine UG) also noch.l Wenn der Geschäftsbetrieb im Dezember eingestellt wurde, dann kann eine Löschung frühestens im Dezember 2020 (eher später) erfolgen.
Schaut mal in den elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de nach Bekanntmachungen des Verlags.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2837
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19.02.2020 00:22
von Maunzilla
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So lange der Verlag nicht insolvent ist, schuldet er dem Autor das vereinbarte Honorar. Danach fließen alle Einkünfte in die Insolvenmasse und werden nach den gesetzlichen Vorgaben verteilt. Allerdings steht dem Autor ein Sonderkündigungsrecht zu, da der insolvente Verlag seinen Teil der Vertragsverpflichtung nicht mehr erfüllen kann. In dem Fall erhält der Autor sämtliche Rechte zurück und kann anderweitig darüber verfügen.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Gliese581 Leseratte
G
Beiträge: 198 Wohnort: Sankt Augustin
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G 19.02.2020 09:35
von Gliese581
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Danke, Rübenach und Maunzilla für die kompetenten Posts.
_________________ Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein |
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renateottilie Gänsefüßchen
R Alter: 80 Beiträge: 16 Wohnort: 27574 Bremerhaven
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