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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6413 Wohnort: 50189 Elsdorf
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07.11.2019 19:31
von Ralphie
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Das Versetzenlassen ist nicht so einfach. Ich denke, dass deine Kommissarin sich auf eine Dienstpostenausschreibung in Bremen beworben und Erfolg hatte.
Nun stellt sich die Frage, ob es in Bonn überhaupt möglich ist, Amtsblätter aus Bremen zu lesen. Aber die Stelle in Bremen kann bundesweit ausgeschrieben sein.
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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J 08.11.2019 14:05
von JanaC
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Danke für den Hinweis. Das habe ich noch gar nicht bedacht.
_________________ Liebe Grüße
JanaC |
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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6413 Wohnort: 50189 Elsdorf
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08.11.2019 16:27
von Ralphie
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Schreib doch einfach, dass sie ein Haus in Niedersachsen geerbt und sich deshalb hat versetzen lassen. Das Versetzungsgesuch wurde genehmigt, weil ihre politischen Ansichten nicht mit denen des Polizeidirektors übereinstimmen.
So kannst du deinen Heimatort und ggf. deine Straße in deine Geschichte einbauen, ohne dich großartig nach einem Schauplatz umzusehen.
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Hippo1612 Gänsefüßchen
H Alter: 30 Beiträge: 22 Wohnort: Berlin
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H 11.11.2019 16:47
von Hippo1612
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Ich hätte da noch eine Frage zu einem Thema, was vermutlich ein Dauerbrenner ist...
Wie ist der Verhältnis der meisten Polizeibeamten zu Privatdetektiven?
Der Protagonist ist nämlich ein solcher Detektiv und die Polizeibeamten nehmen ihn eher als lästigen Fremdkörper wahr. Gleichzeitig tun diese ihn aber auch nicht als Spinner ab, sondern nehmen das ein oder andere durchaus ernst.
Insgesamt treten sie jedoch eher kritisch auf.
Ist das so realistisch wiedergegeben?
Und an dieser Stelle... der Detektiv hat nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch. Kann er also strafrechtlich belangt werden, wenn er sich auf die Gefahr im Verzug beruft, wenn er:
a) wie ein Verrückter mit Blaulicht von Ebay (eigentlich Amtsanmaßung und Verkehrsgefährdung) durch die Gegend rast, um ein Opfer zu retten und er die Polizei während der Fahrt alarmiert (ohje, Handy am Steuer, das wäre dann das Nächste..)?
b) Türen eintritt, wenn er vermutet, dass sich dahinter eine gefangene Person befindet?
c) Sich als anderer Mensch (z.B. Versicherungsvertreter oder Drogendealer) ausgibt, um wichtige Informationen zu erhalten?
d) Informationen ggü. den ermittelnden Beamten verschweigt?
Vielen Dank!
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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12.11.2019 04:39
von Nina C
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Ich versuche mal mein Glück – alle Angaben ohne Gewähr:
a) Es würde auf jeden Fall bestraft, ob er dabei die Jungs ruft oder nicht.
b) Wäre schon gut für ihn, wenn die Person dann da wäre. Dann gäb’s vielleicht bisschen „dudu!“ aber sicherlich nichts sonst. Schlechte Presse und so. Bei einer Sachbeschädigung an einer privaten Tür + Hausfriedensbruch würde eher kein öffentliches Interesse vorliegen, käme also darauf an, ob der, dem die Tür gehört, Anzeige erstattet. Wenn ja, wird er sicherlich bestraft, wenn er aber glaubhaft begründen kann, was Gutes gewollt zu haben, wird die Strafe wohl recht milde ausfallen. Tür ersetzen wäre wohl immer.
c) Kommt darauf an als wer. Wenn es ein Beamter ist, ist es Amtsanmaßung, aber als Drogendealer darf sich erst mal jeder ausgeben (ob’s ne gute Idee ist, ist wohl eine andere Frage). Bei der Beamtensache ist natürlich von Interesse, ob derjenige, dem gegenüber er sich als solcher ausgibt, überhaupt Anzeige erstattet (der Dealer würde das wohl unterlassen, aber Oma Kleinmann findet das vielleicht zurecht nicht so witzig).
d) Käme auf die Informationen und die Folgen des Verschweigens an. Er muss sich nicht selbst belasten, er muss keine Ehepartner oder direkte Verwandte belasten. Außerdem ist es meistens schwer zu beweisen, dass und wann jemand was wusste. Er kann behaupten, er habe eine Information z. B. für einen Scherz gehalten. Wenn es aber strafrechtlich relevant und beweisbar ist, dazu ev. noch Folgen hat, dürfte das schon eine Anzeige nach sich ziehen.
Habe fertig, mal gucken, wer mir wiederspricht
Liebe Grüße
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6413 Wohnort: 50189 Elsdorf
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12.11.2019 07:14
von Ralphie
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Der Beruf eines Privatdetektivs ist wohl nicht, Kriminalfälle zu bearbeiten. Das ist Kintopp. Diese Leute verdienen ihr Geld, indem sie fremdgehende Ehefrauen observieren und fotografieren.
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Hippo1612 Gänsefüßchen
H Alter: 30 Beiträge: 22 Wohnort: Berlin
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H 12.11.2019 12:08
von Hippo1612
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Ralphie hat Folgendes geschrieben: | Der Beruf eines Privatdetektivs ist wohl nicht, Kriminalfälle zu bearbeiten. Das ist Kintopp. Diese Leute verdienen ihr Geld, indem sie fremdgehende Ehefrauen observieren und fotografieren. |
Das stimmt, wobei das Gros der Fälle im Bereich der Wirtschaft anfällt. Was seine eigentlichen Aufgaben sind, wird natürlich auch hinreichend in den Kapiteln dargelegt, vom Realitätsniveau des Kinos möchte ich mich schon abheben. Aber ein Detektiv als Protagonist in Krimis muss zwangsweise seine Kompetenzen überschreiten, um wirklich entscheidend im Fall mitzuwirken. Daher ist es auch interessant, welche Konsequenzen im realen Leben drohen.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2840
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12.11.2019 13:04
von Maunzilla
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Das unbefugte Nutzen eines Blaulichts ist erstaunlich günstig. Die Strafe beträgt 20€. Allerdings könnte ggf. eine Anzeige wegen Amtsanmaßung hinzukommen, welche deutlich härter bestraft wird.
Türen eintreten geht nur bei absoluter Gefahr im Verzug, sonst ist es Einbruch.
Sich als jemand anderer ausgeben, ist nicht strafbar, so lange es kein Beamter ist oder man unbefugt eine Uniform trägt.
Der Polizei Informationen vorenthalten, ist ebenfalls nicht strafbar, da man nicht zur Denuntiation verpflichtet ist. Vor Gericht allerdings muß man aussagen, wenn man als Zeuge geladen wird.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Hippo1612 Gänsefüßchen
H Alter: 30 Beiträge: 22 Wohnort: Berlin
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H 12.11.2019 18:43
von Hippo1612
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Danke für alle bisherigen Antworten.
Bei der Raserei ist es wohl eine Ermessenssache. Hab ich eine Person in höchster Not (Verblutende, Frau die ihr Kind bekommt, etc.) im Auto und der Rettungswagen ist noch nicht unterwegs oder ist weit weg (gerade in ländlichen Gebieten) kann das wohl folgenlos bleiben... Wer hingegen angibt, es war Druck auf der Blase, wird belangt werden. Schwierig.
Aber nun weiß ich näher, welche Grauzonen ein Detektiv betreten kann, ohne unmittelbare strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
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finis Klammeraffe
F
Beiträge: 577 Wohnort: zurück
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F 12.11.2019 19:57
von finis
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Hi Hippo1612,
Angaben natürlich ohne Gewähr.
a) Raserei. Ist so pauschal schwierig. Kommt im Einzelfall darauf an. Faustregel: Die Straßenverkehrsdelikte sind konkrete Gefährdungsdelikte, d.h. du brauchst für eine vollendete Tat eine Gefahr für Leben/Gesundheit (lies 315 b, 315 c StGB). Das einfache Übertreten der Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Autorennen sind mittlerweile strafbar (315 d StGB), das wäre bei einer Verfolgungsjagd evtl. relevant.
b) Türen eintreten ist grundsätzlich strafbar (Sachbeschädigung 303 StGB, Hausfriedensbruch 123 StGB). Wenn er jemanden retten wollte, hat er sich Umstände vorgestellt, unter denen er gemäß 34 StGB gerechtfertigt wäre, sog. Erlaubnistatbestandsirrtum. Die rechtl. Konsequenzen sind strittig, i. d. R. aber bleibt er straflos. (Mit Gefahr im Verzug hat das NICHTS zu tun! Der Begriff gehört ins Polizeirecht, bzw. Strafprozessrecht.)
c) Amtsanmaßung ist denkbar. Wenn er eine konkrete Identität verwendet o. Ausweis fälscht hast du Probleme mit Urkundenfälschungsdelikten, Ausspähen v. Daten etc. Also sollte dein Detektiv keine echten Personen verwenden.
d) Das ist so pauschal auch schwierig. Bei der Polizei keine Strafbarkeit wegen falscher uneidlicher Aussage. Kann aber strafbar sein, wenn er damit die Bestrafung von jemandem ganz oder teilweise verhindert (258 stgb).
Kommt halt immer drauf an. Hoffe das hilft dir.
LG. finis
_________________ "Mir fehlt ein Wort." (Kurt Tucholsky) |
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Hippo1612 Gänsefüßchen
H Alter: 30 Beiträge: 22 Wohnort: Berlin
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H 12.11.2019 20:13
von Hippo1612
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finis hat Folgendes geschrieben: | Hi Hippo1612,
Angaben natürlich ohne Gewähr.
a) Raserei. Ist so pauschal schwierig. Kommt im Einzelfall darauf an. Faustregel: Die Straßenverkehrsdelikte sind konkrete Gefährdungsdelikte, d.h. du brauchst für eine vollendete Tat eine Gefahr für Leben/Gesundheit (lies 315 b, 315 c StGB). Das einfache Übertreten der Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Autorennen sind mittlerweile strafbar (315 d StGB), das wäre bei einer Verfolgungsjagd evtl. relevant.
b) Türen eintreten ist grundsätzlich strafbar (Sachbeschädigung 303 StGB, Hausfriedensbruch 123 StGB). Wenn er jemanden retten wollte, hat er sich Umstände vorgestellt, unter denen er gemäß 34 StGB gerechtfertigt wäre, sog. Erlaubnistatbestandsirrtum. Die rechtl. Konsequenzen sind strittig, i. d. R. aber bleibt er straflos. (Mit Gefahr im Verzug hat das NICHTS zu tun! Der Begriff gehört ins Polizeirecht, bzw. Strafprozessrecht.)
c) Amtsanmaßung ist denkbar. Wenn er eine konkrete Identität verwendet o. Ausweis fälscht hast du Probleme mit Urkundenfälschungsdelikten, Ausspähen v. Daten etc. Also sollte dein Detektiv keine echten Personen verwenden.
d) Das ist so pauschal auch schwierig. Bei der Polizei keine Strafbarkeit wegen falscher uneidlicher Aussage. Kann aber strafbar sein, wenn er damit die Bestrafung von jemandem ganz oder teilweise verhindert (258 stgb).
Kommt halt immer drauf an. Hoffe das hilft dir.
LG. finis |
Das hilft mir definitiv, denn es gibt mir konkrete Hinweise, wo ich nachlesen kann, wenn es dann an den konkreten Sachverhalt im Buch geht. Wenngleich ich im Zivilrecht nicht unbewandert bin - Strafrecht hatte ich leider nie, und umso mehr schätze ich eure Hilfsbereitschaft, die mir wohl stundenlanges Kommentarlesen erspart.
Für mich muss ein Buch, welches eine fiktionale Geschichte zum Zweck der Unterhaltung erzählt, nun auch nicht 100% juristisch akkurat sein, ein gesundes Maß an Realitätsnähe ist aber schon mein eigener Anspruch, wir sind hier ja nicht bei Alarm für Cobra 11.
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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J 14.10.2020 14:56
von JanaC
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Weiß Jemand, ob die Mordkommission irgendeine Genehmigung braucht, um bei der Bank Kontobewegungen einsehen zu dürfen? Ich denke dabei an das Konto des Opfers als auch das Konto einer Verdächtigen (Schwester).
_________________ Liebe Grüße
JanaC |
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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6413 Wohnort: 50189 Elsdorf
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14.10.2020 15:34
von Ralphie
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Per Gerichtsbeschluss
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2840
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14.10.2020 17:58
von Maunzilla
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Ich glaube, den braucht es seit der Abschaffung des Bankgeheimnises nicht mehr. Das Sozialamt und die Steuerbehörde darf auch alle Bankdaten einsehen ohne einen Gerichtsbeschluß. Es werden mittlerweile sogar Bankdaten standardmäßig mit dem Ausland geteilt. Es könnte allenfalls sein, daß man einen Unterschied zwischen der Art und dem Umfang der Datenabfrage macht.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Abari Alla breve
Alter: 43 Beiträge: 1838 Wohnort: ich-jetzt-hier
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14.10.2020 18:17
von Abari
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Die Einzigen, die in Deutschland außer der Polizei mit Gerichtsbeschluss Zugang zu sensiblen Daten des Bankwesens haben, ist das Finanzamt, das eine Einbahnstraße ist. Allen anderen muss die/der Betreffende alles selbst erbringen, zB um Leistungen zu erhalten.
Ganz so schlimm ist es noch nicht.
_________________ Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.
LG
Abari |
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Rodge Klammeraffe
Beiträge: 845 Wohnort: Hamburg
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15.10.2020 08:58
von Rodge
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nein, das Bankgeheimnis wurde meines Wissens nach noch nicht vollständig abgeschafft. Bei der Bankauskunft für Privatpersonen (bei Unternehmen ist das anders) gibt es zwei Stufen.
1. Bankauskunft gem. §24, KWG
Alle, die dazu berechtigt sind (z. B. Finanzamt) können sehen, welche Konten eine Person hat. Hierfür muss jede Bank entsprechende Informationen abrufbar halten (das machen die meisten über einen Dienstleister). Zu diesen Informationen gehören aber nicht der Kontostand und die Kontobewegungen
2. Detailliertere Kontoauskünfte, z. B. Abgabenordnung (AO) oder Erbschaftssteuergesetz, Strafprozessordnung
Hier ist eine vollkommene Offenlegung möglich, der genaue Rahmen hängt davon ab, auf welches Gesetz man sich mit welcher Legitimation berufen kann. Ermittlungsbehörden brauchen i.d.R. einen Gerichtsbeschluss.
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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stenzeljulia Gänsefüßchen
Alter: 22 Beiträge: 18 Wohnort: Tübingen
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09.12.2020 20:02
von stenzeljulia
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Hallöchen,
ich hätte da auch eine Frage.
Es geht darum, dass ein Charakter tot aufgefunden wird, mit einem Abschiedsbrief an der Seite. Die Waffe neben ihm und die Wunden an seinem Körper zeugen davon, dass es sich um Selbstmord handeln könnte. Die Freunde und die Familie werden befragt, alle weisen auf die depressive Vergangenheit des Verstorbenen hin und jeder hat ein Alibi.
Wie schnell wird aber von der Polizei grünes Licht für diese Feststellung "Selbstmord" gegeben? Gibt es noch weitere Schritte bevor man den Fall abhakt oder würden Krankheit und Abschiedsbrief schon reichen?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir das beantworten könntet.
Herzliche Grüße
Julia
_________________ "Gebt mir den Mann, den seine Leidenschaft / Nicht macht zum Sklaven" - Hamlet von Shakespeare (III,2) |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2840
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10.12.2020 16:03
von Maunzilla
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Bei gewaltsamen Todesfällen wird immer eine Leichenschau durchgeführt. Auch der Fundort wird untersucht, fotografiert und vermessen.
Dabei schaut man nach Indizien wie Fingerabdrücken auf der Waffe, Schmauchspuren, Schußkanal, Blutspritzer usw. Man kann dabei leicht erkennen, ob das Opfer die Waffe selber in der Hand hielt oder ein anderer. Wie lange das dauert, ist unterschiedlich, hängt sicher auch von der Auslastung und Personalausstattung der Ermittlungsbehörden ab.
Kleiner Tip: Wenn du dich für solche Untersuchungen interessierst, schau die mal die Reihe "Medical Detectives" an. Das läuft meist bei VOX im Nachtprogramm. Die Fälle sind zwar schon älter, zeigen aber recht gut, was man durch gründliche Tatortanalyse so alles herausfinden kann und welche Methoden dabei zum Einsatz kommen.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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stenzeljulia Gänsefüßchen
Alter: 22 Beiträge: 18 Wohnort: Tübingen
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10.12.2020 17:24
von stenzeljulia
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | Bei gewaltsamen Todesfällen wird immer eine Leichenschau durchgeführt. Auch der Fundort wird untersucht, fotografiert und vermessen.
Dabei schaut man nach Indizien wie Fingerabdrücken auf der Waffe, Schmauchspuren, Schusskanal, Blutspritzer usw. Man kann dabei leicht erkennen, ob das Opfer die Waffe selber in der Hand hielt oder ein anderer. Wie lange das dauert, ist unterschiedlich, hängt sicher auch von der Auslastung und Personalausstattung der Ermittlungsbehörden ab.
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Ich schiebe hier mal ein kurzes Dankeschön in die Zeilen, so schnell eine Antwort zu bekommen habe ich nicht geglaubt.
Das klingt logisch, klar. Auf anderen Seiten habe ich auch immer wieder gelesen, dass die Polizei bei Selbstmord gerufen werden muss, da es sich um einen nicht natürlichen Tod handelt (ist auch verständlich).
Ich denke bei meinem Fall ist es dann wohl ein wenig einfacher, denn die Waffe ist ein Messer und die Person hat es tatsächlich selbst getan, nur unter Zwang. Ganz ähnlich zu Sokrates, der zum Tode verurteilt wurde, aber den Schierlingsbecher selbst nahm und (laut Überlieferung) vollständig trank. Das würde doch sicher schneller abgehakt werden, oder?
_________________ "Gebt mir den Mann, den seine Leidenschaft / Nicht macht zum Sklaven" - Hamlet von Shakespeare (III,2) |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2840
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10.12.2020 17:55
von Maunzilla
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Wenn es keine Hinweise auf Fremdeinwirkung gibt, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Die haben auch genug zu tun und sind froh, um jeden Fall, den sie abhaken können. Wie lange das dauert, kann ich aber nicht sagen.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5448 Wohnort: OWL
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10.12.2020 17:59
von Willebroer
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stenzeljulia hat Folgendes geschrieben: |
Ich denke bei meinem Fall ist es dann wohl ein wenig einfacher, denn die Waffe ist ein Messer und die Person hat es tatsächlich selbst getan, nur unter Zwang. |
Wenn ein Messer im Spiel war, dürfte die Selbstmorddiagnose nicht so trivial sein - da würde ich eher eine Untersuchung erwarten. Das fängt schon bei der Frage an, ob das Messer dem Opfer gehörte, ob andere Personen anwesend waren/gewesen sein könnten usw. Wie es ausgeht, kann man allerdings kaum vorhersagen. Hängt sehr von den Umständen ab.
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