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Sonne Schneckenpost
Alter: 55 Beiträge: 13 Wohnort: Schleswig-Holstein
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13.10.2013 03:27 Persönlichkeitsrechte im Memoir von Sonne
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Hallo zusammen,
ich habe zum Thema Persönlichkeitsrechte einige Threads hier gelesen und zT widersprüchliche Kommentare gelesen, sinngemäß zwischen "du riskierst eine Klage" und "du darfst alles schreiben".
Ich habe ein Memoir geschrieben, in dem zwangsläufig einige Personen vorkommen, die sich wiedererkennen werden, obwohl ich alle Namen geändert habe. Jeder, der mich kennt, wird die Personen auch erkennen, und eine oder zwei Personen könnten meine Darstellung als unangemessen oder gar rufschädigend empfinden, obwohl ich mich um eine faire Darstellung bemüht habe.
Bin ich allein durch die Namensänderung rechtlich geschützt?
Oder dadurch, dass es sich klar erkennbar um meine subjektive Meinung handelt?
Zweite Frage: Ich möchte einen bekannten Arzt namentlich nennen als Entdecker einer seltenen Erkrankung. Und er hat in der Geschichte eine kleine Nebenrolle, denn ich beschreibe ihn kurz und erzähle von seinem Vortrag in der Uni, den ich besucht habe.
Muss ich ihn um Erlaubnis bitten?
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Heaven Leseratte
Alter: 55 Beiträge: 116 Wohnort: Münsterland
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13.10.2013 07:30
von Heaven
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Hallo Sonne,
ich habe auch das Problem, das sich jemand in meinem Roman wieder erkennen könnte. Ich habe Namen und Ort geändert. Ebenfalls habe ich darauf geachtet, das ich die Person in Bezug auf ihr Aussehen und ihr Handeln nicht 1:1 beschreibe. Ein befreundeter Anwalt hat mir bestätigt das ich mich nicht strafbar mache.
Wenn du jemanden namentlich benennst und ihm eine Nebenrolle in deinem Buch gibst, würde ich sicherheitshalber fragen - sagt mir mein Bauchgefühl. Es sei denn es ist eine Person, die im Internet offen beschrieben wird und du hältst dich an diese Details.
LG
Heaven
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BlueNote Stimme der Vernunft
Beiträge: 7304 Wohnort: NBY
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13.10.2013 07:57
von BlueNote
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Ich denke, es ist jetwas anderes, wenn man eine Figur in einem Roman verwendet, die an eine reale Person angelehnt ist, als wenn man in einer "Biografie" sämtliche Schlafzimmergeschichten des Ex ausplaudert. Prominente Beispiele wie Paul McCartney haben in einem längeren Rechtstreit verfügt, dass das Buch der Verflossenen nicht veröffentlicht werden darf (durch die Zahlung von jeder Menge Kohle - man hat sich also eher darauf "geeinigt", das Buch nicht zu veröffentlichen). Aber es gibt genug "Biografien" irgendwelcher Schmierenliteraten, die sich über sämtliche Grenzen des guten Geschmacks und irgendwelcher Persönlichkeitsrechte hinwegsetzen, die nicht belangt wurden. Aber warum musst du überhaupt irgendwelche rufschädigende Biografien schreiben? Das finde ich nicht gut!
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hobbit Erklärbär
H
Beiträge: 1
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H 13.10.2013 08:56 Reale Person von hobbit
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Hallo,
ist die Verwendung realer Personen, die nicht mehr leben, in Thrillern erlaubt?
Also dürfte ich beispielsweise Pinochet als Mitglied einer bestimmten Sekte (fiktiv) schriftstellerisch verwenden? Oder Hitler, Göbbels usw in einen fiktiven Kontext setzen, den es so nie gegeben hat? Oder beispielsweise Komponisten Werke erschaffen lassen, die es niemals gab?
Danke!
Timo
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wonderland Eselsohr
Alter: 59 Beiträge: 201 Wohnort: bei Giessen, Hessen
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13.10.2013 09:29
von wonderland
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Hi,
zur ersten Frage:
Hat mal ein Vater gegen einen Bericht seiner Tochter über sexuellen Missbrauch geklagt, in dem er als Täter benannt wurde. (Es gab kein Gerichtsurteil zum Vorwurf der Tochter). Letztinstanzlich hat er verloren. Hier wurde das Recht der Tochter, ihre eigene Geschichte zu erzählen (weiß nicht wie die Rechtsgrundlage hierfür heißt) als vorrangig gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Vaters eingestuft.
Grundsätzlich sind Verfremdung und Pseudonym empfehlenswert, wenn die Veröffentlichung nicht der Rache dienen sollte, und das sollte sie nie.
http://www.smuda-berlin.de/ansicht/biografien-personlichkeitsrechte-beachten/
LG
_________________ Denk selbst |
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Gast
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13.10.2013 09:36
von Gast
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Guten Morgen.
Es stimmt, es wurde hier diskutiert und ich erinnere mich, die enstprechenden Rechtssprechungen auch verlinkt zu haben. Ich habe gerade keine Lust nochmal zu danach zu suchen. Vielleicht muss ich das mal in Pedia hauen
Also nochmal, die Faktenlage. Den Einzelfall müsst ihr euch selbst ableiten.
Es gibt hier zwei Grundrechte, die sich entgegen stehen - einmal das, was man so hausläufig künstlerische Freiheit nennt und das andere: die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person.
In einem fiktiven Roman - und Belletristik gilt immer erstmal als fiktiv und ist nun wieder ein anderer Schuh, BN, als Sachbuch - dürfen auch reale Personen, tot oder lebendig, vorkommen. Es dürfen auch fiktive Personen sein, die eindeutig an reale Personen angelehnt sind.
Da gibt es nur eines, was dem entgegensteht:
Das Persönlichkeitsrecht. Der Person, über die ich schreibe. Jetzt wird es halt lustig - denn wie schwer dieses wiegt, hängt vom Fall der Fälle ab. Eine Person der Zeitgeschichte z.B. muss mehr ab können, als die Bäckereifachverkäuferin von MüllersBäckEck. Eine lebende Person vs. eine schon verstorbene.
Man muss einfach verstehen, dass nach deutschem Recht solches eine Einzelfallentscheidung ist - die sich eben nicht mit einem: Das darfste/das nicht beantworten lässt.
Nun ist es aber auch nicht so, dass man völlig verängstigt vor der Tastatur sitzen muss, weil man sich vor Klage fürchtet. Der gesunde Menschenverstand ist eine große Hilfe:
Eine Person darf - auch nicht per Buch - verunglimpft und beleidigt werden.
Es darf der Ruf nicht geschädigt und keine falschen Aussagen über sie gemacht werden.
So. Was ist nun aber eine Beleidigung/Verunglimpfung/Verleumdung?
Da liegt der Hase im Pfeffer.
Wenn ich jetzt über ein reales Dorf, das genau einen Tierarzt hat, schreibe und diesen Tierarzt nun in Namen, Aussehen und Verhalten 1:1 nachempfinde und dann schreibe, dass er seit 5 Jahren ein Verhältnis mit seiner Assistentin hat?
--> dann wird es sich wahrscheinlich und zu Recht dagegen wehren und könnte Streichung verlangen. Ob er damit durchkommt, hängt vom Kontext hab. Denn ein belletristischer Roman gilt immer erst mal als Fiktion und je fiktiver das gesamte, um so mehr ... aber das ist eben ein Fall für den Richter.
Wenn der Tierarzt aber vor 100 Jahren lebte, wird die Erbengemeinschaft nur im Ausnahmefall damit durchkommen, einfach ja keiner mehr da ist, den das so richtig in die Bredouille bringt.
Über Personen des Zeitgeschehen - kurz: Promis und Politiker - kann ich vieles sagen. Es empfiehlt sich zur Recherche ein paar Folgen South Park zu sehen. (wenn man über 16 ist, versteht sich)
(die von BN angesprochen Bios sind ein ganz andere Fall und außerdem darf man nie vergessen, dass dt. Recht nicht für alle anderen Länder dieses Planeten gilt)
Zitat: | Bin ich allein durch die Namensänderung rechtlich geschützt? |
Es gibt so etwas wie einen rechtlichen Schutz nicht - es gibt immer nur den Einzelfall. Persönliche Erinnerungen sind persönlich und Erinnerungen. Es fragt sich halt, ob du das als Roman oder Autobio hochziehst, es fragt sich, ob es sich um 'stadtbekannte' Fakten handelt oder um Geheimnisse aus der Familiengruft, und ob dein Recht auf freie 'Äußerung' stärker wirkt, als das Recht der Betroffenen, sich nicht verunglimpfen zu lassen.
Das ist, was du abwägen musst. Im Zweifel such dir einen Anwalt.
Und der Vortrag: du musst da niemanden fragen, wenn du bekannte, belegbare Fakten nennst und auch nicht, wenn du einen realen Vortrag im fiktiven! Rahmen in eine andere Stadt verlegst.
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Sonne Schneckenpost
Alter: 55 Beiträge: 13 Wohnort: Schleswig-Holstein
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13.10.2013 16:22
von Sonne
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Erstmal danke für eure Antworten!
Es ist so: Bei einem Memoir ist klar, dass es sich um eine wahre Geschichte und keine Fiktion handelt, es ist ein Erfahrungsbericht.
Zwangsläufig tauchen darin auch reale Personen auf, deren Handeln zT für die Geschichte wichtig ist und also nicht verfremdet werden kann - ich will ja auch bei der Wahrheit bleiben.
Weder geht es um Rache, noch um das Ausplaudern von Intimitäten, die nichts mit der Geschichte zu tun haben!
Ich nenne weder Orte noch Namen, noch beschreibe ich diese Personen äußerlich, sie treten nur in ihrer Rolle als Vater meiner Tochter, bzw als Arzt meiner Tochter auf.
Das Memoir beschreibt knapp 4 Jahre meines Lebens, in denen meine Tochter im Mittelpunkt steht und ihre Erkrankung. Es ist eine erst kurz zuvor entdeckte und seltene Erkrankung, eine Autoimmun-Enzephalitis. (Eine selbst Betroffene aus den USA hat darüber bereits sehr erfolgreich geschrieben, das Buch ist kürzlich auf dem deutschen Markt erschienen, sie beschreibt darin auch Eltern, Freunde, Ärzte... Und sie war eben schneller als ich mit der Veröffentlichung.)
Wie gesagt, ich habe mich um faire Darstellung bemüht, also keine bewusste Verunglimpfung, aber eben doch zB die Tatsache, dass der Vater sich nicht ausreichend gekümmert und aggressiv verhalten hat - was ich ihm als Überforderung auslege, sowohl im Text, als auch in Wirklichkeit. Er wird das natürlich nicht gern gedruckt sehen wollen! Aber ich kann diesen Teil auch nicht ausklammern, es muss ein Rahmen geschaffen werden, in dem sich auch mein Handeln als nachvollziehbar darstellen lässt. UND - es werden nur mir persönlich bekannte Personen die Verbindung zu ihm herstellen können, da er ja weder namentlich genannt, noch beschrieben wird (kein Wohnort, kein Beruf, keine Äußerlichkeiten). Und diese Leute kennen unsere Geschichte sowieso...
Trotzdem bleibt ein unsicheres Gefühl bei mir, ich will niemandem auf die Füße treten.
Den Arzt beschreibe ich an einer Stelle als "nicht übereifrig" und gebe wahrheitsgemäß wieder, dass er zu mir sagte, ich sei auf einem aktuelleren Stand als er selbst bezüglich der Recherche über die Erkrankung. Allerdings betone ich an anderer Stelle auch, dass er schließlich die richtige Diagnose stellte und nach bestem Wissen behandelt hat.
Kann man das als Verunglimpfung auslegen? Schwer zu sagen, oder?
Ich bemühe mich um eine wahrheitsgemäße und dabei faire Darstellung, aber ist das so in Ordnung..?
Da ich mit Verlagen und dem ganzen Prozedere keine Erfahrung habe: Würde der Lektor/der Verlag evtl heikle Stellen bemängeln?
@BlueNote
Ich will nicht "irgendwelche rufschädigenden Biographien" schreiben.
Ich will anderen Betroffenen und Angehörigen einen Erfahrungsbericht an die Hand geben, der ihnen sicherlich eine Hilfe sein kann (für mich wäre es eine riesengroße Hilfe gewesen!). Würde ich aus dieser Geschichte aber alles herausschneiden, was andere Personen nicht ausschließlich positiv darstellt, dann würde nur ein Skelett übrigbleiben, das den Sinn der Sache nicht erfüllt und langweilig zu lesen wäre.
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BlueNote Stimme der Vernunft
Beiträge: 7304 Wohnort: NBY
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13.10.2013 16:37
von BlueNote
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Zitat: |
Wie gesagt, ich habe mich um faire Darstellung bemüht, also keine bewusste Verunglimpfung, aber eben doch zB die Tatsache, dass der Vater sich nicht ausreichend gekümmert und aggressiv verhalten hat - was ich ihm als Überforderung auslege, sowohl im Text, als auch in Wirklichkeit. Er wird das natürlich nicht gern gedruckt sehen wollen! Aber ich kann diesen Teil auch nicht ausklammern
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Als Vater würde ich versuchen zu verhindern, dass diese Auslassungen veröffentlicht werden. Es ist ja letztendlich nur eine einseitige Darstellung einer Meinung, ohne dass die Gegenpartei zu Wort käme. Wenn auf Unterlassung geklagt wird, hat man eine gewisse Chance auf Erfolg. Aber die meisten Betroffenen klagen ja gar nicht. Wahrscheinlich werden deswegen so viele "Ausplauderbücher" (vor allem über Prominente) veröffentlicht, weil jeder vor diesen Schritt zurückschreckt. Aber im privaten Bereich muss so was ja wirklich nicht sein. Allerdings fallen mir spontan tatsächlich ein paar Beispiele ein, wo auch Privatleute intimste Details ausplaudern z.B. bei einem Buch über die Schilderung des Alltags mit einem autistischen Kind. Vielleicht ist es ja auch so, dass man in unserer Gesellschaft mit Menschen, die sich nicht wehren können, inzwischen alles machen kann (jede Einzelheit aus dem Leben des autistischen Kindes z.B. veröffentlichen).
Vielleicht leben wir auch inzwischen in einer Zeit, in der man alles darf, in der andere Menschen nicht mehr respektiert werden, in der das veröffentlichte Buch, der Sensationsbericht in der Zeitung, das superentlarvende Interview mehr zählt als die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen.
Schöne neue Welt!
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Sonne Schneckenpost
Alter: 55 Beiträge: 13 Wohnort: Schleswig-Holstein
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13.10.2013 17:14
von Sonne
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Dir wäre eine schöne neue Welt lieber, in der man aus Angst vor Klagen oder aus moralischem Druck nicht einmal mehr die eigenen Erfahrungen oder die eigene Meinung öffentlich machen kann..?
Wir schreiben ab jetzt alles um und reden alles schön, damit sich ja niemand auf den Schlips getreten fühlen kann..?
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Gast
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13.10.2013 17:42
von Gast
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Es bleibt für mich die Frage offen, ob du einen Schicksalsroman schreibst/geschrieben hast oder eher eine Reportage. (Wie nennt sich ein Sachbuch, dass eine reale Erfahrungsgeschichte als Hintergrund hat?)
Das mag jetzt erst Mal nicht groß nach einem Unterschied klingen, ist es aber.
Schicksalsroman ist sowas wie ... äh ... Nicht ohne meine Tochter. Oder (ok, ist jetzt uralt, aber ist einfach nicht mein Genre) Die Last die du nicht trägst.
Oder auch der berühmte Rosengarten.
Was hier der Punkt ist: es findet eine literarische Bearbeitung statt, es wird eine persönliche Geschichte erzählt. Es ist ganz klar, dass eben die Befindlichkeit und Sichtweise der erzählenden Person eine subjektive ist. Solche Romane haben immer auch eine fiktive Seite - z.B. indem für die Leserbarkeit Figuren zusammengelegt werden (zwei Ärzte zu einem), Dinge weggelassen, Orte verlegt werden.
Wäre dein Anspruch ein journalistischer, dann geht und ginge es ganz klar um eine objektive Berichterstattung - z.B. über Zustände im Gesundheitssystem, entstehende Familienbelastung, Hintergründe der Erkrankung.
Solche journalstischen Berichte gibt es zur Genüge als Lesebeispiel in Zeitungen, Zeitschriften. SPON.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13497278.html
Je objektiver sich der Bericht gibt, um so objektiver muss er auch sein.
Mehr kann ich dir auch nicht sagen. Ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung ersetzen.
*
An sich aber darf man - was wahr ist - immer auch schreiben. Das Verarbeiten von Erlebten in Literatur ist eine der Triebfedern des Schreibens, was wären wir ohne?
Daneben gibt es aber auch immer die Frage, ob man alles, was man darf, auch tun sollte. Das ist aber eine moralische, keine juristische.
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Heaven Leseratte
Alter: 55 Beiträge: 116 Wohnort: Münsterland
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13.10.2013 18:47
von Heaven
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Veröffentliche doch unter einem Pseudonym. Dann trittst du wenigstens niemandem offensichtlich auf die Füße.
LG
Heaven
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Rheinsberg écrivaine émigrée
Alter: 64 Beiträge: 2251 NaNoWriMo: 35000 Wohnort: Amman
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13.10.2013 19:10
von Rheinsberg
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Debruma: Memoir ist tatsächlich eine Literaturgattung, die im amerikanischen Raum sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Insofern benutzt Sonne schon die korrekte Bezeichnung, denke ich.
Eventuell könnte man da mit Suchanfragen entsprechenden Inhalts - z.B.: Memoir - Persönlichkeitsrecht - fündig werden.
_________________ "Write what should not be forgotten…" Isabel Allende
"Books are written with blood, tears, laughter and kisses. " - Isabel Allende
"Die größte Gefahr ist die Selbstzensur. Dass ich Texte zu bestimmten Themen gar nicht schreibe, weil ich ahnen kann, welche Reaktionen sie hervorrufen." - Ingrid Brodnig |
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Sonne Schneckenpost
Alter: 55 Beiträge: 13 Wohnort: Schleswig-Holstein
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13.10.2013 21:07
von Sonne
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Vielen Dank für eure Antworten.
Dass es sich um ein Memoir handelt, hat mir ein namhafter Wissenschaftsjournalist gesagt, der sich bereiterklärt hat, mich bei der Veröffentlichung mit seinen Kontakten zu unterstützen, da er das Thema für wichtig hält. Er bekam eine Leseprobe von mir, von der er sagte, sie habe "hohe literarische Qualität".
Das hat mich natürlich sehr ermutigt!
Zuerst wollte ich nur unter Pseudonym veröffentlichen, um mich, meine Tochter und andere Personen zu schützen (ich selbst mach mich damit ziemlich nackich..) - aber leider sagten sowohl der Journalist, als auch seine Agentin mit Überzeugung, dass das in diesem Genre nicht möglich sei, da kein seriöser Verlag ein Memoir unter Pseudonym verlegen würde. Das muss ich jetzt einfach mal glauben... Aber inzwischen habe ich mich auch an den Gedanken gewöhnt, unter meinem Namen zu veröffentlichen (so es denn auch klappt!), lediglich diese zwei o.g. Personen machen mir noch etwas Bauchweh.
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wonderland Eselsohr
Alter: 59 Beiträge: 201 Wohnort: bei Giessen, Hessen
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15.10.2013 10:46
von wonderland
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Hi nochmal,
also ich finde, wie du deinen Ex darstellen willst, fair und nicht beanstandenswert. Wichtig finde ich, dass aus seinem jetzigen Umfeld Leute ihn nicht erkennen und dann mit dem Finger auf ihn zeigen. Ursache seines Handelns war ja nicht Bösartigkeit oder kriminelle Energie. In einem Fall, den ich persönlich kenne, sehe ich es wie du: Hilflosigkeit, Unfähigkeit, Überforderung, daraus resultierend immense Schuldgefühle usw.
Was den Arzt betrifft, stört mich deine Wertung als "nicht übereifrig". Klingt danach als hättest du noch eine Rechnung mit ihm offen. Es ist aber vollkommen normal, dass Ärzte sich heute mit seltenen Krankheiten nicht so auskennen können wie ihre Patienten. Die haben schlicht nicht die Zeit, überleg mal, wie viele Stunden du mit Infobeschaffung verbracht hast.
Also eine seltene Diagnose richtig stellen, ist eine Superleistung und hat dir und deiner Tochter viel weiteres Leid erspart.
Wenn er auch noch zugibt, weniger zu wissen als du ... um so besser. Wenn er dich außerdem unterstützt hat ...
Es gibt (in Deutschland!) keinen Rechtsanspruch auf richtige Diagnosen und Behandlungen, das habe ich leider schon oft gesehen und auch selbst erlebt.
Ich kann daher diese negative Wertung von dir nicht nachvollziehen, aber ich kenne ja auch nicht die ganze Geschichte. Von mir würde er alleine für die Diagnose und das Eingeständnis der Bildungslücken 9 von 10 Punkten kriegen.
Aber ist deine Geschichte.
LG
_________________ Denk selbst |
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3611 Wohnort: Mönchengladbach
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15.10.2013 11:25
von Nicki
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Hallo Sonne,
ich denke, wenn es dir um die Darstellung einer Krankheit geht, um die Hilfe, die damit anderen Betroffenen zuteil werden kann, dann kannst du dir auch so viel künstlerische Freiheit erlauben, dein Memoir so zu verfremden, dass sich keiner der Beteiligten auf den Schlips getreten fühlt.
Verlege den Schauplatz in einen anderen Teil Deutschlands. Mache aus deiner Tochter kein Einzelkind, sondern erfinde Geschwister. Mache den Vater älter oder jünger, die Lebensumstände wohlhabender oder einfacher. Streiche Hobbies, erfinde neue.
All das wird deine eigentliche Aussage nicht verwässern, aber kaum jemand wird sagen können, dass sie in dem Buch verunglimpft werden, weil: sie sind ja schließlich jünger oder älter oder sonstwie anders.
Geht es dir um die Aussage, wirst du dein Ziel erreichen, geht es dir um die Personen, ...
_________________ MfG
Nicki
"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." Henry Ford
"Fantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt." A.Einstein
*Sommerblues* September 2017 Eisermann Verlag
*Trommelfeuer* November 2017 Eisermann Verlag
*Silvesterliebe* 30. November 2018 Eisermann Verlag
*Gestohlene Jahre* Work in Progress |
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Sonne Schneckenpost
Alter: 55 Beiträge: 13 Wohnort: Schleswig-Holstein
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15.10.2013 16:19
von Sonne
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@ wonderland
Interessant, dass du den Vater als Ex bezeichnest, obwohl ich das so nicht geschrieben habe - aber du hast ins Schwarze getroffen. Auch dass es sich nicht um Bösartigkeit handelt habe ich wörtlich geschrieben.
Nicht mit dem Finger auf ihn zeigen können, tja, das ist eben immer subjektiv, wie man als Freund oder Bekannter so eine Schilderung deutet...schwer vorhersagbar... Könnte von "der arme Kerl, gleich nach der Trennung so 'ne Hammergeschichte, das hätte ich auch nicht so wegstecken können" bis "boah, warum hat der sich nicht mal zusammengerissen und Kind und Mutter unterstützt?" reichen.
Meine Darstellung entspricht natürlich meiner Wahrnehmung, das kann gar nicht anders sein, auch wenn man sich um Objektivität bemüht.
Deshalb ist das Ganze ja ein Memoir, also meine persönliche Erinnerung.
Das "nicht übereifrig" bezieht sich auch auf die Anzahl bestimmter Untersuchungen, die bei Anderen häufiger gemacht wurden als bei meiner Tochter - könnt ihr nicht wissen, schon klar. Ist wahrscheinlich Blödsinn, einzelne Formulierungen zu bewerten, ohne den Zusammenhang zu kennen - mein Fehler.
Trotzdem danke für deine Einschätzung.
@ Nicki
Ich glaube, ein Memoir zu verfremden ist ein Widerspruch in sich, denn dann ist es eine teils fiktive Geschichte. Nein, ich möchte schon bei der Wahrheit bleiben, soweit es nötig und zumutbar ist. Es geht ja auch darum zu zeigen, was so eine Erkrankung mit den Angehörigen macht. Das ist ein Thema, das viel zu wenig Beachtung findet, es gibt für Betroffene kaum Informationen darüber.
Ich betreue ein Internetforum für Betroffene (das einzige deutschsprachige) und weiß daher genau, wie wichtig die Auseinandersetzung damit ist. Viele Angehörige leiden mehr als die Patienten (die meist eine Amnesie haben im akuten Stadium), und das auch über lange Zeit. Deshalb lege ich großen Wert darauf, auch und gerade meine seelischen (und körperlichen) Folgen zu schildern - und die Reaktion des Vaters.
Eine Verfremdung der Umstände (Ort, Aussehen etc.) halte ich für unsinnig, denn wer meinen Namen kennt, der weiß auch von wem die Rede ist. Ich beschreibe sein Aussehen ja nicht, nenne keinen Ort, keine Hobbies oder den Beruf. Nur einen falschen Vornamen.
Leider gibt es meinen Namen in Deutschland nur einmal, in dieser Situation wäre es schon günstig, zB Sabine Müller zu heißen...
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Leene Eselsohr
Beiträge: 448
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15.10.2013 23:25 Re: Persönlichkeitsrechte im Memoir von Leene
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Sorry, falscher Thread!
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Edit: Sonne, es ist zu spät heute für mich, was Gescheites dazu zu sagen. Ich habe mich vertippt, will dich jetzt aber auch nicht so stehen lassen.
Debruma hat Recht, es kommt bei solchen Fragen auf eine Abwägung im Einzelfall an. Mit anderen Worten: Das wird dir hier keiner pauschal sagen können. Es gibt eine Reihe von (teils sehr aktuellen) Urteilen, die sich genau mit solchen Fragen beschäftigen. Grundsätzlich ist Schmähkritik, Beleidigung, Ehrverletzung etc. nicht zulässig. Im Zweifel entscheidet das nicht der Lektor, sondern der Richter. Wenn du bereits schreibst: "unangemessen", "rufschädigend" und "Bauchweh" , dann sind deine Bedenken womöglich berechtigt ...
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Sonne Schneckenpost
Alter: 55 Beiträge: 13 Wohnort: Schleswig-Holstein
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17.10.2013 16:28
von Sonne
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@Leene
Also weder bei Schmähkritik, noch bei Ehrverletzung oder Beleidigung fühle ich mich wirklich angesprochen. Meine Wortwahl "unangemessen" und "rufschädigend" bezog sich nicht auf meine Einschätzung sondern darauf, dass es jemand so empfinden könnte, was mir etwas Bauchweh macht.
Ich bin wahrscheinlich übervorsichtig...
Hast recht, es ist sehr schwierig, so etwas einzuschätzen und es gibt keine Pauschallösung.
Eure Antworten haben mir immerhin dabei geholfen, das alles noch einmal differenzierter zu durchdenken, danke.
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BlueNote Stimme der Vernunft
Beiträge: 7304 Wohnort: NBY
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18.10.2013 15:04
von BlueNote
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Zitat: |
Ich bin wahrscheinlich übervorsichtig...
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Das glaube ich nicht! Eher im Gegenteil.
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