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Persönlichkeitsrechte

 
 
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Pinfeather
Geschlecht:weiblichSchneckenpost


Beiträge: 11



Beitrag19.06.2008 14:46
Persönlichkeitsrechte
von Pinfeather
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

da ich hier noch so 'ne ganz Neue bin, weiß ich nun nicht so genau, ob meine Frage hier hinein gehört. Man möge mir also verzeihen, falls ich mich geirrt habe
Aaaaaalsoooo:
Wie ist das mit den Persönlichkeitsrechten gegenüber Personen (z.B Promis) welche zwar real existieren, deren Namen im Roman aber geändert wurden?

Bisher konnte ich noch keine Antwort auf diese Frage finden, kann meinen Roman aber ohne diese nicht beenden
Vielleicht weiß hier jemand darüber Bescheid Würde mich freuen. Liebe Grüsse und...


_________________
"Wer nicht wagt hat schon verloren"
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talegal
Wortedrechsler


Beiträge: 90



Beitrag19.06.2008 15:00

von talegal
Antworten mit Zitat

Ich finde die Frage passt super hierher, nicht weil ich etwa eine Antwort wüsste, sondern weil sie mich genauso quält. Ich möchte sie sogar noch ausweiten:

 1) Handhabe von real existierenden Personen, Unternehmen, Organisationen, etc. unter ihrem richtigen Namen? (z.B. Wieso regt sich das FBI nicht auf, wenn in zahlreichen Filmen seine Agenten als korrupte Doppelspieler dargestellt werden? Darf meine Heldin zu McDonald's gehen und Coca Cola trinken? Darf sie den Big Mac scheusslich finden? Eine tote Maus drin finden?)

2) Real existierende Personen, Unternehmen, Organisationen, etc. unter einem Fantasienamen, die aber trotzdem recht eindeutig zu erkennen sind?

Bitte um eure Erfahrungswerte, bin sehr gespannt!
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Aníro
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 33
Beiträge: 301



Beitrag19.06.2008 15:12

von Aníro
Antworten mit Zitat

Ich meine einen Autor zu kennen, oder von ihm gelesen zu haben, der das gemacht hat und damit keine Probleme hatte, nämlich hat Markus Heitz das so mit diversen Dingen in "Shadowrun so gemacht"
müsste mal genau raussuchen, was...


_________________
If I tell you, will you listen, will you stay?
Will you be here forever, never go away?
Never thought things would change, hold me tight
Please don't say again that you have to go...

A bitter thought
I had it all
But I just let it go
Hold your silence
It's so violent since you're gone...
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Gast







Beitrag21.06.2008 11:48

von Gast
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Das FBI oder MacDonalds ist sicherlich kein Problem. Das sind schon gar keine wirklichen Firmen mehr (romantechnisch betrachtet), die stehen als Symbole für etwas. Schwieriger wird es da, wo z.B. ein Familienbetrieb aus einem bestimmten Ort mit Namen und Ort, eventuell sogar Adresse und den richtigen Namen von Angestellten, genannt wird. Das könnte in die Hose gehen. Aber ob in einem Buch steht, daß jemand aussieht wie Brad Pitt oder gern Junkfood bei MacDonalds ißt oder eben nicht gern oder schlechte Erfahrungen damit macht - darüber kann man hinwegsehen. Schwieriger wird es natürlich, wenn Du sagst, "in der Filiale von MacDonalds in der Hamburger Straße in Berlin" (ist eine Erfindung von mir) "wurde in einem Hamburger eine Maus gefunden". Ich glaube zwar nicht, daß das große Auswirkungen hätte, aber sicherlich könnte MacDonalds Dich da verklagen (auch wenn sie das nicht tun würden, weil es zu unbedeutend ist, es sei denn, Du schreibst einen Bestseller, der verfilmt wird Wink ), deshalb würde ich in dem Fall sagen "In der Filiale einer großen Hamburger-Kette" - denn dann wird niemand persönlich genannt.

Liebe Grüße
Angela
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Brynhilda
Felix Aestheticus

Alter: 44
Beiträge: 7748
Wohnort: Oderint, dum probent.


Edgar Allan Poe (1809 bis 1849) - Zum 200. Geburtstag
Beitrag21.06.2008 11:50

von Brynhilda
Antworten mit Zitat

Gibt es da nicht eine Sonderreglung für Personen der Zeitgeschichte?

Wie ist es, wenn man etwas derartiges schreibt:
"Peter saß allein in seinem Zimmer und bließ Trübsal, während im Hintergrund das neue Album von Amy Winehouse lief."

(Das ist nur ein Beispiel.)
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Pismo
Geschlecht:weiblichEselsohr


Beiträge: 212
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Beitrag21.06.2008 12:12
Re: Persönlichkeitsrechte
von Pismo
Antworten mit Zitat

Pinfeather hat Folgendes geschrieben:

Wie ist das mit den Persönlichkeitsrechten gegenüber Personen (z.B Promis) welche zwar real existieren, deren Namen im Roman aber geändert wurden?


Grundsätzlich müssten die Promis erst einmal beweisen, dass es sich tatsächlich um sie handelt, wenn sie denn etwas gegen die Veröffentlichung deines Romans hätten.

Aber das ist eine ziemliche Grauzone, die du am Besten mit einem Anwalt besprechen solltest, der sich damit auskennt.

Man denke an Maxim Billers Roman "Esra" und das abschließende Gerichtsurteil, dass meines Erachtens die Grundfesten der Literaturfreiheit sehr zum Erschüttern gebracht hat, wenn nicht sogar generell die Freiheit des Wortes eingeschränkt hat. Und da ging es noch nicht einmal um Prominente, sondern "nur" um eine Ex-Geliebte, nebst deren Mutter.

LG,
Pismo


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Ernest Hemingway
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Gast







Beitrag21.06.2008 12:14

von Gast
Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie ist es, wenn man etwas derartiges schreibt:
"Peter saß allein in seinem Zimmer und bließ Trübsal, während im Hintergrund das neue Album von Amy Winehouse lief."


Ja, genau, so etwas kann man ohne Bedenken schreiben. Etwas anderes ist es natürlich, wenn Amy Winehouse die Heldin des Buches wäre und man über sie irgend etwas Privates, Persönliches schreiben würde (wie z.B. wie sie sich beim Sex im Bett verhält, vor allem, wenn es negativ ist). Dann könnte sie schon dagegen klagen. Aber im großen und ganzen sind Personen der Zeitgeschichte "Freiwild", ebenso wie wenn ich schreibe "der CIA hat mal wieder einen Präsidenten eines afrikanischen Landes ermordet".

Liebe Grüße
Angela
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Probber
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Beitrag21.06.2008 12:20

von Probber
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Ab wann ist man eine Person der Zeitgeschichte? Steven King ja ganz sicher, aber wie sieht es mit Ralphie, Angela oder Probber aus?
Da muß es ja auch eine feste Regelung geben.
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Brynhilda
Felix Aestheticus

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Edgar Allan Poe (1809 bis 1849) - Zum 200. Geburtstag
Beitrag21.06.2008 12:23

von Brynhilda
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Mit ein bißchen Glück sind auch bald Ralphie, Angela und Probber Personen der Zeitgeschichte.
Und dann werde ich euch allesamt und voller Stolz in Geschichten verbraten.

"Peter lag auf dem Bett und blies Trübsal. Probbers neuer Roman hatte wieder einmal nicht das gehalten, was er versprochen hatte. Zum Trost hatte er immer noch Angelas gesamelte Werke in seiner Biographie. Und im Spiegel hatte er schon die Vorankündigung zu Ralphies neuer Sammlung hochkarätiger Kurzgeschichten gelesen. All das trug sich zu an dem Tag, an dem Brynhilda den Büchner-Preis erhielt und zurück gab - aus Solidarität zu Peter Handke."
lol
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Pismo
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Beitrag21.06.2008 12:31

von Pismo
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Grundsätzlich ist das vom Gesetzgeber ziemlich schwammig formuliert.
Guckt man hier: Persönlichkeitsrecht

Verschiedne Gerichtsurteile der jüngsten Zeit sprechen eine eigene Sprache:
"Meere" von herbst bleibt verboten
Maxim Billers "Esra" bleibt verboten

Sehr unschöne Schlammschlachten in denen es auch um erkleckliche Sümmchen an Schmerzensgeld geht.


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Pismo
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Beitrag21.06.2008 12:32

von Pismo
Antworten mit Zitat

Brynhilda hat Folgendes geschrieben:


"Peter lag auf dem Bett und blies Trübsal. Probbers neuer Roman hatte wieder einmal nicht das gehalten, was er versprochen hatte. Zum Trost hatte er immer noch Angelas gesamelte Werke in seiner Biographie. Und im Spiegel hatte er schon die Vorankündigung zu Ralphies neuer Sammlung hochkarätiger Kurzgeschichten gelesen. All das trug sich zu an dem Tag, an dem Brynhilda den Büchner-Preis erhielt und zurück gab - aus Solidarität zu Peter Handke."
lol


Da dürft ihr alle klagen (noch als Privatpersonen), weil man euch nicht ausreichend verfremdet hat.  Very Happy


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Brynhilda
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Edgar Allan Poe (1809 bis 1849) - Zum 200. Geburtstag
Beitrag21.06.2008 12:39

von Brynhilda
Antworten mit Zitat

Pismo hat Folgendes geschrieben:
Brynhilda hat Folgendes geschrieben:


"Peter lag auf dem Bett und blies Trübsal. Probbers neuer Roman hatte wieder einmal nicht das gehalten, was er versprochen hatte. Zum Trost hatte er immer noch Angelas gesamelte Werke in seiner Biographie. Und im Spiegel hatte er schon die Vorankündigung zu Ralphies neuer Sammlung hochkarätiger Kurzgeschichten gelesen. All das trug sich zu an dem Tag, an dem Brynhilda den Büchner-Preis erhielt und zurück gab - aus Solidarität zu Peter Handke."
lol


Da dürft ihr alle klagen (noch als Privatpersonen), weil man euch nicht ausreichend verfremdet hat.  Very Happy


Ich denke nicht.
In den von dir zitierten Beispielen geht es ja auch darum, daß Personen erwähnt und und dabei nicht gerade ins positive Licht gerückt wurden.
Außerdem ist für mich v.a. die Biller-Sache ein Skandal.

Also, ich relativiere:
Der einzige, der klagen könnte, wäre Probber.
Aber weil ich seine dunklen Geheimnisse kenne, wird er das auch lassen, der Gute.
lol
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Probber
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Beitrag21.06.2008 12:41

von Probber
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JUHUU!!! Ilka schluldet mir Geld. Oder ein Bier. Das kannst du dir beim nächsten gemeinsamen Forentreffen aussuchen. smile

@Pismo
Danke für die Links, leider funzen die bei mi nicht.  Sad
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Pismo
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Beitrag21.06.2008 12:44

von Pismo
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Ruhig Blut Brynhilda, das sollte auch eher ein Witz sein.

PS: Klagen kann man übrigens immer. Das es für einen Schadensersatzanspruch eventuell nicht reichen würde, steht wohl außer Frage, es sei denn du veröffentlichst Probbers dunkelsten Geheimnisse...
Ich bin so neugierig!!!


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Brynhilda
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Edgar Allan Poe (1809 bis 1849) - Zum 200. Geburtstag
Beitrag21.06.2008 12:46

von Brynhilda
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Pismo hat Folgendes geschrieben:
Klagen kann man übrigens immer. Das es für einen Schadensersatzanspruch eventuell nicht reichen würde, steht wohl außer Frage, es sei denn du veröffentlichst Probbers dunkelsten Geheimnisse...
Ich bin so neugierig!!!


Na, schaun wir mal.

Wenn Probber weiter so macht, ...
Probber hat Folgendes geschrieben:
JUHUU!!! Ilka schluldet mir Geld. Oder ein Bier. Das kannst du dir beim nächsten gemeinsamen Forentreffen aussuchen. smile

... muß ich das ernsthaft erwägen!

lol
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Pinfeather
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Beitrag21.06.2008 12:46

von Pinfeather
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Nachdem was ich nun hier an Antworten gelesen habe (auch über die Links) gehe ich davon aus, dass Protagonisten eines Romanes, welche an real existierende Personen angelehnt sind, ausreichend verfremdet sein müssen, um den Autor nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Habe ich das so richtig verstanden?

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Probber
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Beitrag21.06.2008 12:51

von Probber
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Wenn ich jetzt meine dunkelsten Geheimnisse selber veröffentliche, könnte Ilka mich dann ihrerseits verklagen, da ich ihr die Idee mit der Veröffentlichung geklaut habe?

Zum Glück habe ich noch alle alten PN's gespeichert. Vor Gericht sind sie bestimmt viel Geld wert. Very Happy
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Brynhilda
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Edgar Allan Poe (1809 bis 1849) - Zum 200. Geburtstag
Beitrag21.06.2008 12:52

von Brynhilda
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Probber, du bist wirklich ein finsterer Geselle!

Selbst wenn du mir durch Selbstveröffentlichung deiner Geheimnisse den Wind aus den Segel nehmen würdest, könnte ich das noch immer durch gnadenlose Übertreibung derselben schlagen!
 Twisted Evil  Laughing
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Pismo
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Beitrag21.06.2008 12:54

von Pismo
Antworten mit Zitat

Pinfeather hat Folgendes geschrieben:
Nachdem was ich nun hier an Antworten gelesen habe (auch über die Links) gehe ich davon aus, dass Protagonisten eines Romanes, welche an real existierende Personen angelehnt sind, ausreichend verfremdet sein müssen, um den Autor nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Habe ich das so richtig verstanden?


Yep.
Aber du siehst, wie schwierig es ist, zu entscheiden, wann ausreichend verfremdet wurde.
Du darfst über eine Person öffentlichen Lebens schreiben, dass du sie nicht magst. Eine Bettszene mit ihr zu gestalten wird schon schwieriger.
Die Grenzen sind fließend.

LG,
Pismo


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Edgar Allan Poe (1809 bis 1849) - Zum 200. Geburtstag
Beitrag21.06.2008 12:56

von Brynhilda
Antworten mit Zitat

Pinfeather hat Folgendes geschrieben:
Nachdem was ich nun hier an Antworten gelesen habe (auch über die Links) gehe ich davon aus, dass Protagonisten eines Romanes, welche an real existierende Personen angelehnt sind, ausreichend verfremdet sein müssen, um den Autor nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Habe ich das so richtig verstanden?


Ich denke mal: Du darfst niemanden beleidigen, bloßstellen oder diffamieren.
Verfremdung ist immer eine gute Sache.
Laß doch, anstatt einfach 1-zu-1-Porträts anzufertigen, dich einfach von den betreffenden Personen inspirieren. Verarbeite ihre Charaktere und Persönlichkeiten, ohne sie selbst als Menschen anzugreifen.

Schreibst du allerdings deine Autobiographie, ist das wohl wieder eine andere Sache. Da mußt du ja möglichst authentisch auch dein Leben und dein Umfeld beschreiben.

Jemanden als Kinderschänder zu bezeichnen, ist sicher eine Beledigung, aber wenn eine Tochter, die von ihrem Vater mißbraucht worden ist, diesen in ihre Autobiographie als Kinderschänder bezeichnet, hat sie jedes Recht dazu. Ein Mensch muß sich eben nach dem beurteilen lassen, was er  getan hat.

Aber ich denke auch, daß dies zwei Paar Schuhe sind.
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Probber
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Beitrag21.06.2008 12:58

von Probber
Antworten mit Zitat

Ich habe eine Lücke gefunden:

Zitat:
Briefe oder sonstige private Aufzeichnungen dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers und nur in der vom Verfasser gebilligten Weise veröffentlicht werden.


Ich weiß, wie man das Problem mit dem Persönlichkeitsrechts umgehen kann.  Dummerweise hat man stattdessen eine Anklage wegen Todschlags am Hals.  Laughing
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Enfant Terrible
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Beiträge: 7278
Wohnort: München


Ein Fingerhut voller Tränen - Ein Gedichtband
Beitrag21.06.2008 13:00

von Enfant Terrible
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Wartet mal, gibt es nicht auch in dem Fall eine "70-Jahre-tot" Regelung?

_________________
"...und ich bringe dir das Feuer
um die Dunkelheit zu sehen"
ASP

Geschmacksverwirrte über meine Schreibe:
"Schreib nie mehr sowas. Ich bitte dich darum." © Eddie
"Deine Sprache ist so saftig, fast möchte man reinbeißen." © Hallogallo
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