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Persönlichkeitsrechte

 
 
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Brynhilda
Felix Aestheticus

Alter: 44
Beiträge: 7748
Wohnort: Oderint, dum probent.


Edgar Allan Poe (1809 bis 1849) - Zum 200. Geburtstag
Beitrag21.06.2008 13:00

von Brynhilda
Antworten mit Zitat

Probber hat Folgendes geschrieben:
Ich habe eine Lücke gefunden:

Zitat:
Briefe oder sonstige private Aufzeichnungen dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers und nur in der vom Verfasser gebilligten Weise veröffentlicht werden.


Ich weiß, wie man das Problem mit dem Persönlichkeitsrechts umgehen kann.  Dummerweise hat man stattdessen eine Anklage wegen Totschlags am Hals.  Laughing


Ich glaube, da bedarf es einer sehr sorgfältigen Kosten-Nutzen-Rechnung!
lol
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Pinfeather
Geschlecht:weiblichSchneckenpost


Beiträge: 11



Beitrag21.06.2008 13:08

von Pinfeather
Antworten mit Zitat

Brynhilda hat Folgendes geschrieben:
Pinfeather hat Folgendes geschrieben:
Nachdem was ich nun hier an Antworten gelesen habe (auch über die Links) gehe ich davon aus, dass Protagonisten eines Romanes, welche an real existierende Personen angelehnt sind, ausreichend verfremdet sein müssen, um den Autor nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Habe ich das so richtig verstanden?


Ich denke mal: Du darfst niemanden beleidigen, bloßstellen oder diffamieren.
Verfremdung ist immer eine gute Sache.
Laß doch, anstatt einfach 1-zu-1-Porträts anzufertigen, dich einfach von den betreffenden Personen inspirieren. Verarbeite ihre Charaktere und Persönlichkeiten, ohne sie selbst als Menschen anzugreifen.


Schreibst du allerdings deine Autobiographie, ist das wohl wieder eine andere Sache. Da mußt du ja möglichst authentisch auch dein Leben und dein Umfeld beschreiben.

Jemanden als Kinderschänder zu bezeichnen, ist sicher eine Beledigung, aber wenn eine Tochter, die von ihrem Vater mißbraucht worden ist, diesen in ihre Autobiographie als Kinderschänder bezeichnet, hat sie jedes Recht dazu. Ein Mensch muß sich eben nach dem beurteilen lassen, was er  getan hat.

Aber ich denke auch, daß dies zwei Paar Schuhe sind.


ZITAT
Ich denke mal: Du darfst niemanden beleidigen, bloßstellen oder diffamieren.
Um Himmels willen!
Nichts dergleichen!!!
Ich habe lediglich ein paar prominente Menschen, die ich sehr mag, als Vorbild mit in meine Geschichte übernommen. Einige Charakterzüge, Aussehen, Marotten usw. Keine authentischen Namen genannt.
Ist das verboten?
(Siehe Thread Klappentext)


_________________
"Wer nicht wagt hat schon verloren"
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Pismo
Geschlecht:weiblichEselsohr


Beiträge: 212
Wohnort: Berlin


Beitrag21.06.2008 13:12

von Pismo
Antworten mit Zitat

Es wird hier keine eindeutige Antwort auf deine Frage geben.
Wenn das "Vorbild" auch noch eine andere Staatsangehörigkeit hat, wird es noch schwieriger. Internationales Recht.

Am Sichersten ist es, wenn du ihn so verfremdest, dass ihn niemand mehr erkennt.


_________________
Autoren sollten stehend an einem Pult schreiben. Dann würden ihnen ganz von selbst kurze Sätze einfallen.
Ernest Hemingway
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Pinfeather
Geschlecht:weiblichSchneckenpost


Beiträge: 11



Beitrag21.06.2008 13:17

von Pinfeather
Antworten mit Zitat

Pismo hat Folgendes geschrieben:
Es wird hier keine eindeutige Antwort auf deine Frage geben.
Wenn das "Vorbild" auch noch eine andere Staatsangehörigkeit hat, wird es noch schwieriger. Internationales Recht.

Am Sichersten ist es, wenn du ihn so verfremdest, dass ihn niemand mehr erkennt.


Okay, Dankeschön! Das sieht mir dann nach einer Menge Arbeit aus, die da jetzt auf mich zukommt ...


_________________
"Wer nicht wagt hat schon verloren"
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SchreibeOhneStift
Geschlecht:männlichEselsohr

Alter: 30
Beiträge: 213
Wohnort: Hannover


Beitrag21.06.2008 13:19

von SchreibeOhneStift
Antworten mit Zitat

Ja hier hat wer vor kurzem doch ein Zitat gemacht

Zitat:
Wir nennen sie L.Simpson, nee doch lieber Lisa S.
Laughing

Spaß bei Seite. Es ist aber bestimmt nicht immer möglich, eine Person so zu verfremden, so dass sie niemand mehr erkennt, weil man ja einen Grund haben wird, warum man aussgerechnet die Person zum Vorbild genommen hat.


_________________
Bei einem Hindernis ist der gerade Weg zwischen zwei Punkten oftmals der Längere
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Restlessbeat
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
R

Alter: 34
Beiträge: 17



R
Beitrag21.06.2008 20:28

von Restlessbeat
Antworten mit Zitat

Ach so ein Schmarn! Persönlichkeitsrecht?! schreib einfach das über die Personen was du willst und wenn du etwas kritisierend schreiben kannst verstecke dich einfach hinter einem betrunkenen der in deiner Story mitspielt.  so sagt es erstens schonmal nicht der autor, auch nicht der oft übersehene erzähler, sondern so sagt es ein Charakter.

Ausserdem wie viele Anklagen hätten Boris Becker und Dieter Bohlen wegen ihren autobiographien denn schon?
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Pismo
Geschlecht:weiblichEselsohr


Beiträge: 212
Wohnort: Berlin


Beitrag22.06.2008 00:03

von Pismo
Antworten mit Zitat

Restlessbeat hat Folgendes geschrieben:


Ausserdem wie viele Anklagen hätten Boris Becker und Dieter Bohlen wegen ihren autobiographien denn schon?


Zumindest Dieter hatte einiges an Prozessen am Hals.
Zitat:
(...)Fast genau ein Jahr nach Herausgabe seines ersten Buches, veröffentlichte Dieter Bohlen im Oktober 2003 die Fortsetzung unter dem Titel "Hinter den Kulissen". Zahlreiche Personen, unter anderem sein ehemaliger "Modern Talking"-Kollege Thomas Anders, die in der Darstellung des Buches eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte sahen, verhinderten durch eine einstweilige Verfügung dessen Veröffentlichung, die auch nach einer entsprechenden Umarbeitung untersagt blieb.(...)

Quelle: whoiswho


_________________
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Ernest Hemingway
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Restlessbeat
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
R

Alter: 34
Beiträge: 17



R
Beitrag26.06.2008 23:46

von Restlessbeat
Antworten mit Zitat

hm... schlechte Recherche mr.Restlessbeat

... aber, dass solche Dinge schnell ins Auge bzw. die Hüfte gehen können, zeigte uns denke ich oft genug Heinrich Heine durch seine Auseinandersetungen mit Börne oder Platen
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i-Punkt
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

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Beiträge: 512
Wohnort: Baden-Württemberg


Beitrag03.02.2009 19:11

von i-Punkt
Antworten mit Zitat

Ich hole dieses Thema mal wieder hoch, weil ich das auch noch mal ganz genau wissen will  Rolling Eyes

Weiß zufällig jemand wie das aussieht, wenn man noch lebende Personen der Zeitgeschichte (im Stile von mancher Fanfiction) als sie selbst auftreten lässt, mit ihrem eigenen Namen und passend zu offiziell bekannten Lebenslaufdaten aber klar in von mir ersponnener Geschichte. (Was ich deutlich mache)

(Also, wenn zum Beispiel Boris Becker nett mit dem Zimmermädchen plauscht, was gerade mal an den Staubsauger muss, während er sich in der Besenkammer noch die Krawatte gerade rückt und vor dem Putzschrank steht... oder so ähnlich...)

Ich meine, es gibt ja Romane wie "Die souveräne Leserin", wo ja das britische Königshaus sehr realistisch in einer komplett erfundenen Geschichte dargestellt wird. Oder ich habe neulich "Maskeraden" von Walter Satterthwait gelesen, wo etliche reale Personen der intellektuellen Szene Paris' mitspielen. Haben die Autoren da mit den Personen was absprechen müssen (Kann ich mir nicht vorstellen)? Oder haben sie Riesen-Ärger (klingt für mich ebenfalls unwahrscheinlich)? Oder darf man das (wäre mir die liebste Antwort  Wink )?

HILFE! Wer weiß was?

I.
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Gast







Beitrag04.02.2009 15:44
Upps
von Gast
Antworten mit Zitat

Hallo I-Punkt,

wenn du real existierende Personen - ohne dessen Zustimmung- verwarbeitest, verletzt du klar deren Persönlichkeitsrechte. Gleiches gilt, wenn du mit all zu klaren HInweisen arbeitest, die zwangsläufig zu eine Person führen. Verwende den Namen, aber meide die Ähnlichkeit oder suche die Ähnlichkeit und vermeide die Namen.

In jedem Fall dünnes Eis. Im Falle der "ordentlichen" Veröffentlichung würde der Lektor fragwürdige Passagen ohnehin streichen.

Grüße

Bobbi
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caesar_andy
Geschlecht:männlichKlammeraffe
C

Alter: 42
Beiträge: 536



C
Beitrag04.02.2009 16:40

von caesar_andy
Antworten mit Zitat

Es gibt meines Wissens nach eine Sonderregelung für Satire. Sprich, wenn dein kompletter Roman explizit als Satire gekennzeichnet ist, oder als solche erkennbar, müssen erwähnte Personen auch eventuelle verletzungen ihrers Persönlichkeitsrechtes hinnehmen.

Bildet dein Roman hingegen eine finktionale, aber auf realismus ausgelegte welt ab, sieht die Sache anders aus. Du darfst deine Charaktere sicher ein bestimmtes lied hören lassen, ein Buch lesen, oder ein Konzert besuchen.
Gefährlich wird es dann, wenn du eine Person in irgend einer Form mit einer abwertenden Sichtweise in verbindung bringst, ohne diese Beweisen zu können. Einem Schauspieler XY zu unterstellen, er hätte einen bezug zur politischen rechte, kann schonmal böse ins Auge gehen. Ebenso ist die hier schon im Thema genannte "Maus bei McDonalds" eine gefährliche Kiste, da das als Rufschädigung ausgelegt werden kann.

Grundsätzlich gilt aber beim thema Rechtsfragen:
Verbindliche Ausagen zur rechtslage in konkreten Fällen DARF dir eigentlich nur ein Rechtsanwalt geben, und kein Hobbyschriftsteller in irgend einem Internetforum. Wir können nur Mutmaßungen anstellen.

Von der Sache mit Boris Becker würde ICH an deiner Stelle die Finger lassen, das wäre mir zu heiß. Ansonsten besuch einen studierten Juristen.
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i-Punkt
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 46
Beiträge: 512
Wohnort: Baden-Württemberg


Beitrag04.02.2009 21:37

von i-Punkt
Antworten mit Zitat

Danke mal für eure Antworten - eventuell klappt es über Rücksprache mit den Betroffenen. Mal abwarten... Und die Stelle mit Boris Becker war selbstverständlich nur ein Beispiel zur Veranschaulichung, weder Bobbele noch irgendwelche Wäschekammerstellen sind geplant  Laughing

Das mit der Satire fand ich interessant - habe ich gar nicht dran gedacht, ist im Nachhinein aber irgendwie logisch und "Die souveräne Leserin" ist damit auch erklärt!

I.
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BlackjackBradshaw
Gänsefüßchen
B


Beiträge: 28



B
Beitrag03.04.2013 08:52

von BlackjackBradshaw
Antworten mit Zitat

Dürfte man Unternehmen umschreiben? z.B. Telekom wäre mein Magendafarbender Telekommunikationsbetrieb mit ihrem Hauptsitz in Bonn? :)
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