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Pseydonym benutzen

 
 
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puttanesca
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
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Alter: 54
Beiträge: 16
Wohnort: Domstadt


P
Beitrag22.02.2013 11:16
Pseydonym benutzen
von puttanesca
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Ich werde mein Drehbuch im März beim Filmfest Emden einreichen. Kann ich dann ein Pseydonym benutzen oder muss es zwingend mein natürlicher Name sein?

12Wie es weitergeht »

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Harald
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant

Alter: 76
Beiträge: 5104
Wohnort: Schlüchtern


Beitrag22.02.2013 11:28

von Harald
Antworten mit Zitat

Bei Wilipedia findest du alles dazu -->

http://de.wikipedia.org/wiki/Pseudonym

Rechtliches, aus -->

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Standesamt-und-Urkunden/Namensaenderungen/-ffentlich-rechtliche-Namensaenderung.html

Zitat zu Pseudonym:

"Künstlername (Pseudonym)

Bei Künstlernamen, Ordensnamen, Pseudonymen und sonstigen Beinamen, die willkürlich gewählt und jederzeit ablegbar sind, handelt es sich zwar um keine echten Namen im Rechtssinn. Künstlernamen sind aber wie bürgerliche Namen Objekte des Namensschutzes.
Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht. Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform grundsätzlich genügt.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises (1.11.2010) wurde im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis als Nebenregelung beschlossen, dass Künstlernamen im Personalausweis und Reisepass wieder eingetragen werden können. Die Regelung gilt auch für Ordensnamen.
Gründe dafür, einen Künstlernamen durch behördliche Namensänderung zu verrechtlichen, werden selbst bei einer langjährigen Führung des Pseudonyms im Allgemeinen nicht vorliegen."

 Wink


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Harald

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puttanesca
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
P

Alter: 54
Beiträge: 16
Wohnort: Domstadt


P
Beitrag22.02.2013 11:53

von puttanesca
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Nochmal danke!
Die Infos hatte ich mir schon angesehen.
Jedoch ist mein Künstlername noch nirgendwo eingetragen und somit bin ich der einzige Zeuge meines Alter Ego.

Aber ich werde einfach weitersuchen!

 Confused

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Harald
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant

Alter: 76
Beiträge: 5104
Wohnort: Schlüchtern


Beitrag22.02.2013 11:59

von Harald
Antworten mit Zitat

Du brauchst den Namen nicht irgendwo einzutragen, es ist aber sinnvoll - spätetstens, wenn Einnahmen fließen auf der Steuererklärung.


Icvh würde ihn aber bei VG Wort und/oder GEMA melden ...



 Wink


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Jana2
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 46
Beiträge: 424
Wohnort: Sachsen


Beitrag22.02.2013 18:27

von Jana2
Antworten mit Zitat

Handelt es sich um so eine Art Wettbewerb? Dann solltest du dein Drehbuch unbedingt unter deinem bürgerlichen Namen einreichen mit dem Hinweis, bei einer eventuellen Veröffentlichung (ich weiß ja nicht, welche Bedingungen mit dem Wettbewerb verbunden sind) möchtest du ein Pseudonym.
Zumindest bei Büchern ist das ganz normal und ohne weiteres zu machen, nur der Verlag o.ä. möchte den richtigen Namen wissen.
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