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puttanesca Gänsefüßchen
P Alter: 54 Beiträge: 16 Wohnort: Domstadt
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Harald Show-don't-Tellefant
Alter: 76 Beiträge: 5104 Wohnort: Schlüchtern
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22.02.2013 11:28
von Harald
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Bei Wilipedia findest du alles dazu -->
http://de.wikipedia.org/wiki/Pseudonym
Rechtliches, aus -->
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Standesamt-und-Urkunden/Namensaenderungen/-ffentlich-rechtliche-Namensaenderung.html
Zitat zu Pseudonym:
"Künstlername (Pseudonym)
Bei Künstlernamen, Ordensnamen, Pseudonymen und sonstigen Beinamen, die willkürlich gewählt und jederzeit ablegbar sind, handelt es sich zwar um keine echten Namen im Rechtssinn. Künstlernamen sind aber wie bürgerliche Namen Objekte des Namensschutzes.
Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht. Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform grundsätzlich genügt.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises (1.11.2010) wurde im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis als Nebenregelung beschlossen, dass Künstlernamen im Personalausweis und Reisepass wieder eingetragen werden können. Die Regelung gilt auch für Ordensnamen.
Gründe dafür, einen Künstlernamen durch behördliche Namensänderung zu verrechtlichen, werden selbst bei einer langjährigen Führung des Pseudonyms im Allgemeinen nicht vorliegen."
_________________ Liebe Grüße vom Dichter, Denker, Taxi- Lenker
Harald
Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste! |
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puttanesca Gänsefüßchen
P Alter: 54 Beiträge: 16 Wohnort: Domstadt
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Harald Show-don't-Tellefant
Alter: 76 Beiträge: 5104 Wohnort: Schlüchtern
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22.02.2013 11:59
von Harald
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Du brauchst den Namen nicht irgendwo einzutragen, es ist aber sinnvoll - spätetstens, wenn Einnahmen fließen auf der Steuererklärung.
Icvh würde ihn aber bei VG Wort und/oder GEMA melden ...
_________________ Liebe Grüße vom Dichter, Denker, Taxi- Lenker
Harald
Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste! |
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Jana2 Eselsohr
Alter: 46 Beiträge: 424 Wohnort: Sachsen
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22.02.2013 18:27
von Jana2
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Handelt es sich um so eine Art Wettbewerb? Dann solltest du dein Drehbuch unbedingt unter deinem bürgerlichen Namen einreichen mit dem Hinweis, bei einer eventuellen Veröffentlichung (ich weiß ja nicht, welche Bedingungen mit dem Wettbewerb verbunden sind) möchtest du ein Pseudonym.
Zumindest bei Büchern ist das ganz normal und ohne weiteres zu machen, nur der Verlag o.ä. möchte den richtigen Namen wissen.
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