18 Jahre Schriftstellerforum!
 
Suchen
Suchabfrage:
erweiterte Suche

Login

Jetzt erhältlich! Eine Anthologie von und mit unseren Usern. Jetzt bestellen! Die erste, offizielle DSFo-Anthologie! Lyrikwerkstatt Das DSFo.de DSFopedia


Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Selbsthilfe -> Ideenfindung, Recherche
RECHERCHE Polizei und Recht: Fragen und Antworten


 
 
Gehe zu Seite   Zurück  1, 2, 3 ... 41, 42, 43
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
 Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  « | »  
Autor Nachricht
R Rüesch
Geschlecht:männlichWortedrechsler

Alter: 61
Beiträge: 78
Wohnort: San Rafael, CA, USA


Beitrag11.11.2023 20:29

von R Rüesch
Antworten mit Zitat

Sprechen wir  immer noch von Observation, wo ich weiss wer im Auto sitzt?

_________________
Roland
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
F.J.G.
Geschlecht:männlichBitte keinen Weichspüler verwenden

Alter: 33
Beiträge: 1955
Wohnort: Wurde erfragt


Beitrag11.02.2024 17:38

von F.J.G.
Antworten mit Zitat

Liebe Schwarmintelligenz!

Folgende Frage von mir:

Gegeben sei eine Jazzband, die um das Millennium herum durch Deutschland tingelt. Irgendwie muss ich es hinbiegen, dass sich die Bandmitglieder (4-5 Personen) mit ihren Auftritten justiziabel machen.
Abgesehen vom Punkt "Schwarzarbeit" (der ja hauptsächlich den Arbeitgebern auf die Füße fallen würde), was gibt es noch für Möglichkeiten der Illegalität des Ganzen? Zum Beispiel, Dinge wie gesetzlichen Musikschutz, fehlende Auftrittsgenehmigungen oder Verwertungsrechte für Musik?

Danke vielmals im Voraus!


_________________
Ab sofort erhältlich: Achtung Ungarn! Ein humorvolles Benutzerhandbuch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2840



Beitrag11.02.2024 17:41

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Haben die nicht oft gewisse Drogen dabei, damit sie besser Musik machen können? Very Happy

_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
R Rüesch
Geschlecht:männlichWortedrechsler

Alter: 61
Beiträge: 78
Wohnort: San Rafael, CA, USA


Beitrag11.02.2024 17:49

von R Rüesch
Antworten mit Zitat

15 jährige Gruppies die sich älter ausgeben.

_________________
Roland
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pickman
Geschlecht:männlichPlottdrossel


Beiträge: 2293
Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare


Beitrag12.02.2024 03:06

von Pickman
Antworten mit Zitat

Der rechteckige Kasten für das Instrument des Gitarristen hat es in sich. Einer der Vorbesitzer hatte darin Zünder für das Dynamit, das er bei seinen terroristischen Freizeitaktivitäten benötigte, versteckt, was dem Einbrecher, der Gefallen an der Kiste fand, dem Hehler, der ihm das Ding abkaufte, und dem Guitarrero, der es schließlich gutgläubig auf einem Flohmarkt erwarb, nicht auffiel, wohl aber einem beim dem Konzert anwesenden LKA-Beamten, dem die Zünder vor die Füße rollen, als der Kasten beim allzu sorglosen Umgang zerbrach.

_________________
Tempus fugit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nordlicht
Geschlecht:weiblichWaldschrätin


Beiträge: 3755



Beitrag20.02.2024 19:39

von Nordlicht
Antworten mit Zitat

Frage zur Wortwahl:
Bezeichnen Polizeibeamte unter sich einen Selbstmord typischerweise als Suizid oder Selbstmord?


_________________
If I waited for perfection, I would never write a word - Margaret Atwood
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Constantine
Geschlecht:männlichBücherwurm


Beiträge: 3311

Goldener Sturmschaden Weltrettung in Bronze


Beitrag21.02.2024 00:22

von Constantine
Antworten mit Zitat

Nordlicht hat Folgendes geschrieben:
Frage zur Wortwahl:
Bezeichnen Polizeibeamte unter sich einen Selbstmord typischerweise als Suizid oder Selbstmord?

Soweit ich weiß, werden die Begriffe "Suizid" bzw. "Selbsttötung" verwendet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
R Rüesch
Geschlecht:männlichWortedrechsler

Alter: 61
Beiträge: 78
Wohnort: San Rafael, CA, USA


Beitrag21.02.2024 04:45

von R Rüesch
Antworten mit Zitat

Suizid.
Das Deutsche Wort Selbstmord ist im Strafverfahren eigentlich falsch. Mord ist nicht nur vorsätzlich sondern muss dem Täter unter anderem auch einen Vorteil erbringen. Die Justiz müsste also (wie oben erwähnt) von Selbsttötung sprechen.


_________________
Roland
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Globo85
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 38
Beiträge: 744
Wohnort: Saarland
Das silberne Eis in der Waffel DSFo-Sponsor


Beitrag21.02.2024 10:16

von Globo85
Antworten mit Zitat

Der im StGB verwendete Begriff ist "Selbsttötung". Ob Polizeibeamte "unter sich" Fachtermini verwenden, kommt, denke ich, auf die Polizeibeamten an. Wäre mMn. ein guter Weg, Figuren schon über ihren Dialog zu charakterisieren. Wenn z.B. einer im perfekten Beamtendeutsch ständig von Maßnahmen, Verhältnismäßigkeit und Selbstötung spricht, während der andere "Löffel abgeben" ect. nutzt.

Zitat:
Mord ist nicht nur vorsätzlich sondern muss dem Täter unter anderem auch einen Vorteil erbringen.

Nein. Mord bedarf eines Vorsatzes, das ist richtig, aber Totschlag braucht einen solchen ebenfalls, wie auch (beinah) jedes andere strafbewehrte Delikt. Mord nach deutschem Strafrecht ist dann gegeben, wenn ein Totschlag vollendet wurde und der Täter/die Täterin dabei eines der im StGB (§ 211) aufgeführten Mordmerkmale verwirklicht hat. Das sind ganz unterschiedliche.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hugin_Hrabnaz
Geschlecht:männlich(N)Ich-Erzähler

Alter: 48
Beiträge: 248
Wohnort: Ulm


Beitrag21.02.2024 13:13

von Hugin_Hrabnaz
Antworten mit Zitat

Globo85 hat Folgendes geschrieben:
Der im StGB verwendete Begriff ist "Selbsttötung". Ob Polizeibeamte "unter sich" Fachtermini verwenden, kommt, denke ich, auf die Polizeibeamten an. Wäre mMn. ein guter Weg, Figuren schon über ihren Dialog zu charakterisieren. Wenn z.B. einer im perfekten Beamtendeutsch ständig von Maßnahmen, Verhältnismäßigkeit und Selbstötung spricht, während der andere "Löffel abgeben" ect. nutzt.

Zitat:
Mord ist nicht nur vorsätzlich sondern muss dem Täter unter anderem auch einen Vorteil erbringen.

Nein. Mord bedarf eines Vorsatzes, das ist richtig, aber Totschlag braucht einen solchen ebenfalls, wie auch (beinah) jedes andere strafbewehrte Delikt. Mord nach deutschem Strafrecht ist dann gegeben, wenn ein Totschlag vollendet wurde und der Täter/die Täterin dabei eines der im StGB (§ 211) aufgeführten Mordmerkmale verwirklicht hat. Das sind ganz unterschiedliche.


Wobei das mit dem "einen Vorteil bringen" insoweit nicht ganz verkehrt ist, wenn auch natürlich für sich genommen nicht ausreichend, als die im StGB genannten subjektiven Mordmerkmale zum größten Teil auf von der Rechtsordnung als besonders verwerflich angesehene Absichten der Selbstbegünstigung (= niedrige Beweggründe) abstellen, insbesondere auf die Habgier, die Verdenkungsabsicht, die Ermöglichungsabsicht, oder den Zweck zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.

"Vorteilsunabhängige" objektive Mordmerkmale wären die Grausamkeit, die Gemeingefährlichkeit und die Heimtücke.

Sprich, wenn klar ist, dass jemand um seines eigenen Vorteils willen tötet, dann lohnt es sich, die Mordmerkmale sehr genau zu subsumieren, denn in sehr vielen Fällen wird dann eines von ihnen erfüllt sein.

-----

Was die Threadfrage angeht, wurde das Wesentliche schon gesagt. Ich denke, das ist bei den Polizisten nicht groß anders als bei Juristen. Wenn wir mit Kumpels am Stammtisch sitzen, auch wenn es Berufskollegen sind, werden wir in einem Gespräch, über einen gemeinsamen Bekannten der sich umgebracht hat, im Zweifel so reden, wie man es im privaten Umfeld gewohnt ist. Wenn es indes ein beruflich-dienstlicher Vorgang ist, dann wird es eher dahin gehen, sich rechtstechnisch präzise auszudrücken, wobei selbst da auch durchaus nicht immer die legaldefinierten Rechtsbegriffe zur Anwendung kommen werden.

Beispielsweise ist "Unerlaubtes Entfernen" ein sehr umständlicher Begriff, so dass im gesprochenen Wort auch die meisten Juristen und Polizisten von "Fahrerflucht" reden werden. Wenn es natürlich darum geht, die Anklage zu verlesen, oder den Beschuldigten über seine Rechte zu belehren und ihm den Verdacht zu eröffnen, dann wird man den legaldefinierten Begriff benutzen.

Wie schon angedeutet, kann diese "Begriffsverwirrung" durchaus auch Chancen für ein wenig Charakterbuilding und "Juristenhumor" liefern, wenn du beispielsweise einen volksnahen, lockeren Polizisten hast, und einen Streberschlumpf als Vorgesetzten oder Kollegen.


Polizist A:
"Leichenfund am Bahngleis. Schon wieder ein Selbstmord."

Polizist B:
"Hat der sich aus Habgier oder oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs auf die Gleise gelegt?"

Polizist A:
"Nö. Schulden und Beziehungsprobleme."

Polizist B:
"Die krieg ich jetzt aber nicht unter § 211 StGB subsumiert."



Vielleicht ein wenig speziell, in Sachen Zielgruppenorientierung, aber das kann man natürlich auch abmildern zu:


Polizist A:
"Leichenfund am Bahngleis. Schon wieder ein Selbstmord."

Polizist B:
"Selbsttötung!"

Polizist A:
"Korinthenkacker!"

Polizist B:
"Kein Mordmerkmal, kein Mord."



 Wink
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RainerSta68
Erklärbär
R


Beiträge: 1



R
Beitrag21.02.2024 20:55

von RainerSta68
Antworten mit Zitat

Allgemein zu Recherche und Polizeiarbeit: früher gab es von der Polizei Berlin eine Autorenberatung, die wurde aber 2013 eingestellt.

Ein Bekannter hat für seinen Roman mit einem professionellen Anbieter zusammengearbeitet und war begeistert. Das ist ein Zusammenschluss von Polizisten, die allgemeines Know-How zu Ermittlungsarbeit teilen und insbesondere die logischen Zusammenhänge bei Krimis und co. beleuchten:

www.krimiberater.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nordlicht
Geschlecht:weiblichWaldschrätin


Beiträge: 3755



Beitrag22.02.2024 02:39

von Nordlicht
Antworten mit Zitat

Lieben Dank für euren Input zum Suizid! Dass Selbstmord inzwischen so ein Unwort geworden ist, ist total an mir vorbeigegangen; ich bin wohl schon zu lange aus Deutschland weg smile Danke euch!

_________________
If I waited for perfection, I would never write a word - Margaret Atwood
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

Alter: 49
Beiträge: 2346
Wohnort: Annaburg


Beitrag22.02.2024 07:22

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Zumindest im Funk-oder Schriftverkehr werden auch viele Codes und Abkürzungen verwandt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_polizeilicher_Abk%C3%BCrzungen
P1: "Wir sollen sofort zum alten Güterbahnhof. Leichenfund."
P2:  "Mal wieder ein Null-Achtundvierziger?. Wäre diesen Monat ja schon der Dritte, der es satt hatte."


_________________
Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sluver
Wortedrechsler
S


Beiträge: 52



S
Beitrag06.04.2024 18:55
Persönlichkeitsrecht
von sluver
Antworten mit Zitat

Hallo allerseits!
Folgende Prämisse stellt mich vor ein Problem:
Ein im außereuropäischen Ausland (z.B. Chile) erschienenes Buch verunglimpft meine Protagonistin. Nach deutschem Recht könnte sie als Privatperson dagegen vorgehen, aber weiß jmd., ob es auch Möglichkeiten im internationalen Raum gibt? Für Websites (und Wikipedia) habe ich was gefunden, nicht aber für Bücher.
Ich schätze, sie müsste dann tatsächlich vor einem z.B. chilenischen Gericht klagen.
Kennt sich jmd. damit aus?

Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2840



Beitrag07.04.2024 00:23

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Lebt die Person in Deutschland? Sie kann auf jeden Fall vor einem Gericht an ihrem Wohnsitz auf Unterlassung klagen. Die Frage ist, ob das Urteil von Chile anerkannt und durchgesetzt wird. Das hängt davon ab, welche internationalen Verträge bezüglich der gegenseitigen Rechtshilfe und Anerkennung von Zivilgerichtsurteilen zwischen der BRD und Chile bestehen. Sie kann selbstverständlich auch in Chile am Sitz des Verlages klagen.

Internationales Recht ist ziemlich speziell. Damit habe ich mich nicht wirklich befaßt. Du kannst schauen, ob du einen Anwalt findest, der darauf spezialisiert ist, oder allenfalls bei einer zuständigen Behörde (Außenamt, Justizministerium?) nach Auskunft fragen. Oder vielleicht bei der chilenischen Botschaft. Ich weiß natürlich nicht, inwieweit diese Zeit und Lust haben, darauf einzugehen. ^^"

Neben der Frage, ob und wo man allenfalls Klage erheben kann, stellt sich auch die, ob diese Aussicht auf Erfolg hätte, denn "Verunglimpfung" ist ein weit gefaßter Begriff. Der wird in unterschiedlichen Rechtsordnungen unterschiedlich behandelt. Es hängt auch davon ab, ob die Person prominent oder ein Politfunktionär ist. Ob es sich um die Wahrheit oder um Lügen, um bewußte Rufschädigung oder Satire handelt, usw.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5448
Wohnort: OWL


Beitrag07.04.2024 12:30

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Kann man eine "Protagonistin" verunglimpfen? Eine fiktive Person?

Theoretisch wäre dann nur diese fiktive Person klageberechtigt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Drakenheim
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 44
Beiträge: 389
NaNoWriMo: 50166
Wohnort: Burg Drakenheim Gelehrtenturm


Beitrag07.04.2024 14:28

von Drakenheim
Antworten mit Zitat

Ja, eine fiktive Person kann von einem fiktiven Buch in einer fiktiven Welt verunglimpft werden. Jedenfalls habe ich die Frage von Sluver so verstanden, dass dass die verunglimpfte fiktive Person in der Geschichte jetzt die gleichen Möglichkeiten erhalten soll, die sie in unserer Welt auch hat, und das läuft auf die Zusammenarbeit zwischen Chile und Deutschland hinaus.

Ich bin kein Jurist. Nach Maunzillas Beitrag habe ich neugierig nach "Zivilrecht Chile und DEutschland" gegoogelt und hier unter "Rechtshilfeordnung für Zivilsachen" und "Länderteil" -> "Länder C-F" sogar ein pdf zu Chile gefunden. Darin scheint es mir aber nur um allgemeine Formalitäten bei Ersuchen zu gehen. Ob für Verunglimpfung einer Person ein solches Ersuchen gestellt wird, weiß ich nicht.

Rechtsgelehrte anwesend?


_________________
Drakenheim - jetzt auch mit Signatur!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sluver
Wortedrechsler
S


Beiträge: 52



S
Beitrag07.04.2024 20:45

von sluver
Antworten mit Zitat

Vielen Dank für euer Input!
Jetzt habe ich eine Ahnung, wie ich es anpacken kann. Wahrscheinlich werde ich die Sachlage vereinfachen und die Protagonistin das deutsche Verlagshaus verklagen lassen, das die Übersetzung des Buches auf Deutsch vertreibt.
(Und nein, ich persönlich will niemanden in Chile verklagen, weil eine meiner fiktiven Figuren verunglimpft wurde Smile
Sorry, missverständlich ausgedrückt.)
Merci!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 43 von 43 Gehe zu Seite   Zurück  1, 2, 3 ... 41, 42, 43

Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Selbsthilfe -> Ideenfindung, Recherche
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
In diesem Forum darfst Du Ereignisse posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
 Foren-Übersicht Gehe zu:  


Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Rechtschreibung, Grammatik & Co
Semikolon und Apostroph
von Golovin
Golovin Rechtschreibung, Grammatik & Co 13 25.04.2024 22:56 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Profession Schriftsteller (Leid und Lust)
freie Lektoren und Testleser
von Colina
Colina Profession Schriftsteller (Leid und Lust) 22 23.04.2024 22:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Verlagsveröffentlichung
SPRINGS OF THE YELLOWSTONE RIVER und ...
von Alfred Wallon
Alfred Wallon Verlagsveröffentlichung 1 22.04.2024 19:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Plot, Handlung und Spannungsaufbau
Gliederung, Strukturierung und zeitli...
von BerndHH
BerndHH Plot, Handlung und Spannungsaufbau 26 20.04.2024 07:10 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Rezensionen
,,Die Ärztin“- ein Theaterstück m...
von Oneeyedpirate
Oneeyedpirate Rezensionen 0 19.04.2024 22:53 Letzten Beitrag anzeigen

EmpfehlungEmpfehlungBuchBuchEmpfehlungEmpfehlungBuchBuchEmpfehlungEmpfehlung

von EdgarAllanPoe

von kskreativ

von Lapidar

von Valerie J. Long

von Enfant Terrible

von Arminius

von MDK

von BiancaW.

von Gefühlsgier

von Nicki

Impressum Datenschutz Marketing AGBs Links
Du hast noch keinen Account? Klicke hier um Dich jetzt kostenlos zu registrieren!