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R Rüesch Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 78 Wohnort: San Rafael, CA, USA
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11.11.2023 20:29
von R Rüesch
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Sprechen wir immer noch von Observation, wo ich weiss wer im Auto sitzt?
_________________ Roland |
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F.J.G. Bitte keinen Weichspüler verwenden
Alter: 33 Beiträge: 1955 Wohnort: Wurde erfragt
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11.02.2024 17:38
von F.J.G.
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Liebe Schwarmintelligenz!
Folgende Frage von mir:
Gegeben sei eine Jazzband, die um das Millennium herum durch Deutschland tingelt. Irgendwie muss ich es hinbiegen, dass sich die Bandmitglieder (4-5 Personen) mit ihren Auftritten justiziabel machen.
Abgesehen vom Punkt "Schwarzarbeit" (der ja hauptsächlich den Arbeitgebern auf die Füße fallen würde), was gibt es noch für Möglichkeiten der Illegalität des Ganzen? Zum Beispiel, Dinge wie gesetzlichen Musikschutz, fehlende Auftrittsgenehmigungen oder Verwertungsrechte für Musik?
Danke vielmals im Voraus!
_________________ Ab sofort erhältlich: Achtung Ungarn! Ein humorvolles Benutzerhandbuch |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2840
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11.02.2024 17:41
von Maunzilla
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Haben die nicht oft gewisse Drogen dabei, damit sie besser Musik machen können?
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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R Rüesch Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 78 Wohnort: San Rafael, CA, USA
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11.02.2024 17:49
von R Rüesch
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15 jährige Gruppies die sich älter ausgeben.
_________________ Roland |
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Pickman Plottdrossel
Beiträge: 2293 Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare
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12.02.2024 03:06
von Pickman
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Der rechteckige Kasten für das Instrument des Gitarristen hat es in sich. Einer der Vorbesitzer hatte darin Zünder für das Dynamit, das er bei seinen terroristischen Freizeitaktivitäten benötigte, versteckt, was dem Einbrecher, der Gefallen an der Kiste fand, dem Hehler, der ihm das Ding abkaufte, und dem Guitarrero, der es schließlich gutgläubig auf einem Flohmarkt erwarb, nicht auffiel, wohl aber einem beim dem Konzert anwesenden LKA-Beamten, dem die Zünder vor die Füße rollen, als der Kasten beim allzu sorglosen Umgang zerbrach.
_________________ Tempus fugit. |
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Nordlicht Waldschrätin
Beiträge: 3755
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20.02.2024 19:39
von Nordlicht
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Frage zur Wortwahl:
Bezeichnen Polizeibeamte unter sich einen Selbstmord typischerweise als Suizid oder Selbstmord?
_________________ If I waited for perfection, I would never write a word - Margaret Atwood |
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Constantine Bücherwurm
Beiträge: 3311
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21.02.2024 00:22
von Constantine
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Nordlicht hat Folgendes geschrieben: | Frage zur Wortwahl:
Bezeichnen Polizeibeamte unter sich einen Selbstmord typischerweise als Suizid oder Selbstmord? |
Soweit ich weiß, werden die Begriffe "Suizid" bzw. "Selbsttötung" verwendet.
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R Rüesch Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 78 Wohnort: San Rafael, CA, USA
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21.02.2024 04:45
von R Rüesch
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Suizid.
Das Deutsche Wort Selbstmord ist im Strafverfahren eigentlich falsch. Mord ist nicht nur vorsätzlich sondern muss dem Täter unter anderem auch einen Vorteil erbringen. Die Justiz müsste also (wie oben erwähnt) von Selbsttötung sprechen.
_________________ Roland |
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Globo85 Klammeraffe
Alter: 38 Beiträge: 744 Wohnort: Saarland
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21.02.2024 10:16
von Globo85
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Der im StGB verwendete Begriff ist "Selbsttötung". Ob Polizeibeamte "unter sich" Fachtermini verwenden, kommt, denke ich, auf die Polizeibeamten an. Wäre mMn. ein guter Weg, Figuren schon über ihren Dialog zu charakterisieren. Wenn z.B. einer im perfekten Beamtendeutsch ständig von Maßnahmen, Verhältnismäßigkeit und Selbstötung spricht, während der andere "Löffel abgeben" ect. nutzt.
Zitat: | Mord ist nicht nur vorsätzlich sondern muss dem Täter unter anderem auch einen Vorteil erbringen. |
Nein. Mord bedarf eines Vorsatzes, das ist richtig, aber Totschlag braucht einen solchen ebenfalls, wie auch (beinah) jedes andere strafbewehrte Delikt. Mord nach deutschem Strafrecht ist dann gegeben, wenn ein Totschlag vollendet wurde und der Täter/die Täterin dabei eines der im StGB (§ 211) aufgeführten Mordmerkmale verwirklicht hat. Das sind ganz unterschiedliche.
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Hugin_Hrabnaz (N)Ich-Erzähler
Alter: 48 Beiträge: 248 Wohnort: Ulm
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21.02.2024 13:13
von Hugin_Hrabnaz
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Globo85 hat Folgendes geschrieben: | Der im StGB verwendete Begriff ist "Selbsttötung". Ob Polizeibeamte "unter sich" Fachtermini verwenden, kommt, denke ich, auf die Polizeibeamten an. Wäre mMn. ein guter Weg, Figuren schon über ihren Dialog zu charakterisieren. Wenn z.B. einer im perfekten Beamtendeutsch ständig von Maßnahmen, Verhältnismäßigkeit und Selbstötung spricht, während der andere "Löffel abgeben" ect. nutzt.
Zitat: | Mord ist nicht nur vorsätzlich sondern muss dem Täter unter anderem auch einen Vorteil erbringen. |
Nein. Mord bedarf eines Vorsatzes, das ist richtig, aber Totschlag braucht einen solchen ebenfalls, wie auch (beinah) jedes andere strafbewehrte Delikt. Mord nach deutschem Strafrecht ist dann gegeben, wenn ein Totschlag vollendet wurde und der Täter/die Täterin dabei eines der im StGB (§ 211) aufgeführten Mordmerkmale verwirklicht hat. Das sind ganz unterschiedliche.
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Wobei das mit dem "einen Vorteil bringen" insoweit nicht ganz verkehrt ist, wenn auch natürlich für sich genommen nicht ausreichend, als die im StGB genannten subjektiven Mordmerkmale zum größten Teil auf von der Rechtsordnung als besonders verwerflich angesehene Absichten der Selbstbegünstigung (= niedrige Beweggründe) abstellen, insbesondere auf die Habgier, die Verdenkungsabsicht, die Ermöglichungsabsicht, oder den Zweck zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.
"Vorteilsunabhängige" objektive Mordmerkmale wären die Grausamkeit, die Gemeingefährlichkeit und die Heimtücke.
Sprich, wenn klar ist, dass jemand um seines eigenen Vorteils willen tötet, dann lohnt es sich, die Mordmerkmale sehr genau zu subsumieren, denn in sehr vielen Fällen wird dann eines von ihnen erfüllt sein.
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Was die Threadfrage angeht, wurde das Wesentliche schon gesagt. Ich denke, das ist bei den Polizisten nicht groß anders als bei Juristen. Wenn wir mit Kumpels am Stammtisch sitzen, auch wenn es Berufskollegen sind, werden wir in einem Gespräch, über einen gemeinsamen Bekannten der sich umgebracht hat, im Zweifel so reden, wie man es im privaten Umfeld gewohnt ist. Wenn es indes ein beruflich-dienstlicher Vorgang ist, dann wird es eher dahin gehen, sich rechtstechnisch präzise auszudrücken, wobei selbst da auch durchaus nicht immer die legaldefinierten Rechtsbegriffe zur Anwendung kommen werden.
Beispielsweise ist "Unerlaubtes Entfernen" ein sehr umständlicher Begriff, so dass im gesprochenen Wort auch die meisten Juristen und Polizisten von "Fahrerflucht" reden werden. Wenn es natürlich darum geht, die Anklage zu verlesen, oder den Beschuldigten über seine Rechte zu belehren und ihm den Verdacht zu eröffnen, dann wird man den legaldefinierten Begriff benutzen.
Wie schon angedeutet, kann diese "Begriffsverwirrung" durchaus auch Chancen für ein wenig Charakterbuilding und "Juristenhumor" liefern, wenn du beispielsweise einen volksnahen, lockeren Polizisten hast, und einen Streberschlumpf als Vorgesetzten oder Kollegen.
Polizist A:
"Leichenfund am Bahngleis. Schon wieder ein Selbstmord."
Polizist B:
"Hat der sich aus Habgier oder oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs auf die Gleise gelegt?"
Polizist A:
"Nö. Schulden und Beziehungsprobleme."
Polizist B:
"Die krieg ich jetzt aber nicht unter § 211 StGB subsumiert."
Vielleicht ein wenig speziell, in Sachen Zielgruppenorientierung, aber das kann man natürlich auch abmildern zu:
Polizist A:
"Leichenfund am Bahngleis. Schon wieder ein Selbstmord."
Polizist B:
"Selbsttötung!"
Polizist A:
"Korinthenkacker!"
Polizist B:
"Kein Mordmerkmal, kein Mord."
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RainerSta68 Erklärbär
R
Beiträge: 1
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R 21.02.2024 20:55
von RainerSta68
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Allgemein zu Recherche und Polizeiarbeit: früher gab es von der Polizei Berlin eine Autorenberatung, die wurde aber 2013 eingestellt.
Ein Bekannter hat für seinen Roman mit einem professionellen Anbieter zusammengearbeitet und war begeistert. Das ist ein Zusammenschluss von Polizisten, die allgemeines Know-How zu Ermittlungsarbeit teilen und insbesondere die logischen Zusammenhänge bei Krimis und co. beleuchten:
www.krimiberater.de
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Nordlicht Waldschrätin
Beiträge: 3755
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22.02.2024 02:39
von Nordlicht
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Lieben Dank für euren Input zum Suizid! Dass Selbstmord inzwischen so ein Unwort geworden ist, ist total an mir vorbeigegangen; ich bin wohl schon zu lange aus Deutschland weg Danke euch!
_________________ If I waited for perfection, I would never write a word - Margaret Atwood |
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2346 Wohnort: Annaburg
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22.02.2024 07:22
von Thomas74
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Zumindest im Funk-oder Schriftverkehr werden auch viele Codes und Abkürzungen verwandt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_polizeilicher_Abk%C3%BCrzungen
P1: "Wir sollen sofort zum alten Güterbahnhof. Leichenfund."
P2: "Mal wieder ein Null-Achtundvierziger?. Wäre diesen Monat ja schon der Dritte, der es satt hatte."
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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sluver Wortedrechsler
S
Beiträge: 52
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S 06.04.2024 18:55 Persönlichkeitsrecht von sluver
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Hallo allerseits!
Folgende Prämisse stellt mich vor ein Problem:
Ein im außereuropäischen Ausland (z.B. Chile) erschienenes Buch verunglimpft meine Protagonistin. Nach deutschem Recht könnte sie als Privatperson dagegen vorgehen, aber weiß jmd., ob es auch Möglichkeiten im internationalen Raum gibt? Für Websites (und Wikipedia) habe ich was gefunden, nicht aber für Bücher.
Ich schätze, sie müsste dann tatsächlich vor einem z.B. chilenischen Gericht klagen.
Kennt sich jmd. damit aus?
Danke!
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2840
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07.04.2024 00:23
von Maunzilla
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Lebt die Person in Deutschland? Sie kann auf jeden Fall vor einem Gericht an ihrem Wohnsitz auf Unterlassung klagen. Die Frage ist, ob das Urteil von Chile anerkannt und durchgesetzt wird. Das hängt davon ab, welche internationalen Verträge bezüglich der gegenseitigen Rechtshilfe und Anerkennung von Zivilgerichtsurteilen zwischen der BRD und Chile bestehen. Sie kann selbstverständlich auch in Chile am Sitz des Verlages klagen.
Internationales Recht ist ziemlich speziell. Damit habe ich mich nicht wirklich befaßt. Du kannst schauen, ob du einen Anwalt findest, der darauf spezialisiert ist, oder allenfalls bei einer zuständigen Behörde (Außenamt, Justizministerium?) nach Auskunft fragen. Oder vielleicht bei der chilenischen Botschaft. Ich weiß natürlich nicht, inwieweit diese Zeit und Lust haben, darauf einzugehen. ^^"
Neben der Frage, ob und wo man allenfalls Klage erheben kann, stellt sich auch die, ob diese Aussicht auf Erfolg hätte, denn "Verunglimpfung" ist ein weit gefaßter Begriff. Der wird in unterschiedlichen Rechtsordnungen unterschiedlich behandelt. Es hängt auch davon ab, ob die Person prominent oder ein Politfunktionär ist. Ob es sich um die Wahrheit oder um Lügen, um bewußte Rufschädigung oder Satire handelt, usw.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5448 Wohnort: OWL
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07.04.2024 12:30
von Willebroer
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Kann man eine "Protagonistin" verunglimpfen? Eine fiktive Person?
Theoretisch wäre dann nur diese fiktive Person klageberechtigt.
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Drakenheim Eselsohr
Alter: 44 Beiträge: 389 NaNoWriMo: 50166 Wohnort: Burg Drakenheim Gelehrtenturm
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07.04.2024 14:28
von Drakenheim
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Ja, eine fiktive Person kann von einem fiktiven Buch in einer fiktiven Welt verunglimpft werden. Jedenfalls habe ich die Frage von Sluver so verstanden, dass dass die verunglimpfte fiktive Person in der Geschichte jetzt die gleichen Möglichkeiten erhalten soll, die sie in unserer Welt auch hat, und das läuft auf die Zusammenarbeit zwischen Chile und Deutschland hinaus.
Ich bin kein Jurist. Nach Maunzillas Beitrag habe ich neugierig nach "Zivilrecht Chile und DEutschland" gegoogelt und hier unter "Rechtshilfeordnung für Zivilsachen" und "Länderteil" -> "Länder C-F" sogar ein pdf zu Chile gefunden. Darin scheint es mir aber nur um allgemeine Formalitäten bei Ersuchen zu gehen. Ob für Verunglimpfung einer Person ein solches Ersuchen gestellt wird, weiß ich nicht.
Rechtsgelehrte anwesend?
_________________ Drakenheim - jetzt auch mit Signatur! |
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sluver Wortedrechsler
S
Beiträge: 52
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