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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Zitate und Urheberrecht

 
 
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Magpie
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Beitrag18.05.2014 20:18
Zitate von bekannten Dichtern?
von Magpie
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,
darf man in Büchern bekannte Dichter zitieren (mit Namensnennung natürlich), die noch keine 70 Jahre tot sind?
Ich wollte gerne ein Kapitel mit einem Zitat von Eugen Roth beginnen, da dies so treffend ist. Wäre das legal oder muss es irgendwo genehmigt werden?
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Pütchen
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Beitrag19.05.2014 13:45

von Pütchen
Antworten mit Zitat

Mit den Zitaten ist ein schwieriges Thema, damit kämpfe ich auch gerade, weil ich einige in meinem Manuskript verwendet habe.

Wenn es ein Deutscher ist, wie bei dir, sollte es mit Nennung des Urhebers okay sein (laut meinen Informationen). Ansonsten würde ich es so hineinnehmen (und später ggf. mit dem Lektorat Rücksprache halten).

Wenn es jedoch eine Übersetzung ist, benötigst du - laut den Angaben, die ich letzte Woche auf einem Seminar erhalten habe - auch den Übersetzer dazu.

Eine Bekannte arbeitet in einem Bibelverlag. Sämtliche Bibel-Zitate unterliegen z.B. auch dem Urheberrecht der Übersetzer. Das macht es richtig kompliziert.

Sobald ich mehr Infos habe, gebe ich sie weiter, ich versuche das für mich auch gerade zu klären Laughing


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"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)

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Magpie
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Beitrag19.05.2014 13:56

von Magpie
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Oje, das klingt ja wirklich kompliziert!
Gut, Eugen Roth ist auch überall im Internet zitiert, da dachte ich, das würde vielleicht gehen.
Aber ist ohnehin noch in Arbeit. Danke!
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Pütchen
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Beitrag02.06.2014 09:13

von Pütchen
Antworten mit Zitat

Hallo Magpie,

so hier weitere Infos, die ich jetzt erhalten habe:

Zitate müssen einen bestimmten "Zweck" erfüllen und mit dem Inhalt verbunden sein. Ansonsten fallen sie  in den Bereich "Schmuckzitate" und unterliegen dem § 51 des UrhG.

Zitat:
§ 51
Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.



Ganz gut ist das hier erkärt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Schmuckzitat-verwendet-Urheberrechtsverletzung-Konsequenz---f67465.html

(ohne Gewähr)

Sprich: Es ist also von Vorteil, wenn dein Urheber keine Rechte mehr auf das Zitat hat (bereits 70 Jahre tot ist) und auch keine weiteren Rechteinhaber mehr vorhanden sind smile

Ansonsten würde ich die (Rechte)Erben des Verfassers einfach anschreiben, ob du das Zitat verwenden darfst  - vielleicht freuen sie sich ja auch wink


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Magpie
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Beitrag03.06.2014 12:25

von Magpie
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Vielen Dank!! smile
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lucada
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Beiträge: 53



L
Beitrag26.08.2014 11:10
Uralte Sprüche
von lucada
Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

darf ich in einem Roman von mir, Sprüche oder Zitate bennen, die schon 2000 Jahre alt sind oder kann es sein, dass irgend jemand sich berühmte Sprüche (wenn es überhaupt geht) hat schützen lassen.
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Ron Swanson
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Beitrag26.08.2014 11:45

von Ron Swanson
Antworten mit Zitat

Hallo Lucada,

das dürfte kein Problem sein wink
Auch wenn er es hat schützen lassen (was ich bezweifle), endet dieser Schutz siebzig Jahre nach Tod des Autors

Hier nachzulesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_%28Deutschland%29

LG
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Pütchen
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Beitrag26.08.2014 19:18

von Pütchen
Antworten mit Zitat

Das Urheberrecht kann auch über 70 Jahre hinaus noch vererbt werden, aber bei 2000 Jahren würde ich auch davon ausgehen, dass du die Zitate frei verwenden kannst smile

Nur denke daran, dass auch ggf. die Übersetzer Rechte haben. Diese sind zwar eher schwer nachweisbar, man sollte das nur nicht außer Acht lassen smile


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Ithanea
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Beiträge: 1062

Ei 3 Pokapro 2017


Beitrag26.08.2014 19:37

von Ithanea
Antworten mit Zitat

Vom Urheberrecht ganz abgesehen kann man Zitate sowieso verwenden, wenn man den Urheber korrekt angibt, also in diesem Fall darunter schreibt, wer das so gesagt hat. Oder liege ich da falsch?

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Verschrieben. Verzettelt.
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Pütchen
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Beitrag26.08.2014 19:49

von Pütchen
Antworten mit Zitat

Zitate, die im direkten Bezug zum Inhalt stehen, können mit korrekter Angabe der Quelle verwendet werden.

Zitate, wie sie gerne in der Unterhaltungsliteratur Verwendung finden, und nicht in direktem Bezug zum Inhalt stehen, fallen unter den Begriff "Schmuck-Zitate" und hierfür gibt es eigene Regeln - es greift das Urheberrecht (Verfasser mind. 70 Jahre tot, keine weiteren Rechte an den Texten vorhanden etc. )

Das Ganze fällt übrigens unter §51 UrhG
http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html

Weitere Infos z.B. hier: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/urheberrecht/urheberrecht-das-zitatrecht-nach-%C2%A751-urhg-zitierfreiheit-zitatzweck-rechtsanwalt/8410/

Ein ziemlich komplexes Thema Laughing

Es gibt hier auch schon einen Thread dazu - ich füge die mal zusammen smile

Edit: Oben steht auch noch ein mMn hilfreicher Link!


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BerndA
Geschlecht:männlichGänsefüßchen

Alter: 68
Beiträge: 31
Wohnort: Deutschland


Beitrag29.08.2014 16:00

von BerndA
Antworten mit Zitat

Und wie ist es bei einem Zitat in einer wörtlichen Rede?

Peter erklärte Moni lächelnd: "Durch diese hohle Gasse muss er kommen."
Okay, ist ein schlechtes Beispiel, weil das Zitat schon uralt ist und vermutlich kein Schutz mehr drauf. Aber gesetzt den Fall, es wäre neu, was dann? Darf ich es in der wörtlichen rede überhaupt nutzen, und muss ich eine evtl. Quellenangabe dazu machen?

"Let’s get ready to rumble" ist ein in USA marken-rechtlich geschützter Spruch. Darf das mein Held sagen, bevor er sich in den Sommerschlussverkauf stürzt?

Bernd


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Der einen Teil von Alexanderstory
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