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PainMelMagic Schneckenpost
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Schreibmaschine Klammeraffe
Beiträge: 529
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29.01.2014 11:20 Re: Fragen zum Urheberrecht/Vertragsdeutsch von Schreibmaschine
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Hallo,
PainMelMagic hat Folgendes geschrieben: | Wenn ich einen Autorenvertrag unterschreibe, übergebe ich die Rechte eines Werkes an den Verlag, oder?
Wie ist das dann, wenn der Vertrag beendet ist - ausgelaufen? Gehen die Rechte dann wieder an mich?
Sprich: Könnte ich dann wieder mit dem Buch (Manuskript) machen was ich will, z.B wieder wo anderes veröffentlichen z.B Selbstverlag? |
Du überträgst mit einem Verlagsvertrag die Nutzungsrechte an deinem Manuskript, also das Recht, aus deinem Manuskript Geld zu machen.
Dabei ist das Nutzungsrecht in Haupt- und Nebenrechte unterteilt. Ein Hauptrecht ist zum Beispiel das Veröffentlichen deines Buches als Taschenbuch. Ein Nebenrecht ist z.B. die Rechteverwertung in Form einer Übersetzung. Sowohl die Haupt- und Nebenrechte sind in jedem Vertrag formuliert.
Je nach Rechtsart unterscheiden sich die Honorare des Autors.
Zu deiner zweiten Frage: Im Vertrag ist immer auch eine Laufzeit genannt. Einige Verlage bestehen immer noch auf eine unbeschränkte Vertragsdauer. Da gibt es auch Möglichkeiten aus dem Vertrag herauszukommen, jedoch ist es sehr viel schwieriger. Besser für den Autor sind Verträge mit Vertragslaufzeit zwischen 3 und 8 Jahren. Wichtig ist immer, was im Vertrag steht. Auch wichtig: Jeder Punkt im Vertrag ist verhandelbar. Auf keinen Fall würde ich einem Autor empfehlen, zeitlich unbeschränkt seine Rechte an den Verlag abzutreten.
Ein Vertrag muss in aller Regel fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfristen stehen im Vertrag. Beispiel: Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre und es besteht eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Dann muss spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden.
Nach den sechs Jahren dürfte dann das Manuskript einem anderen Verlag angeboten werden oder der Autor könnte das Buch selbst herausbringen. Jedenfalls würden sämtliche Nutzungsrechte wieder an den Autor zurückgehen.
PainMelMagic hat Folgendes geschrieben: | Der Verfasser (=Urheber) als alleiniger Inhaber aller Rechte an dem Werk räumt dem Verlag, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sowie für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in Buchform für alle Auflagen und Ausgaben ein und erklärt, dass über Nutzungsrechte an dem Werk weder ganz noch teilweise anderweitig verfügt worden ist.
Steht der Satz in jedem Autorenvertrag? Könnte mir den jemand näher erklären? Das wäre super! |
Grundsätzlich steht dieser Satz in jedem Verlagsvertrag. Nur die hier erwähnte Vertragsdauer ist heute nicht mehr zeitgemäß und sollte (wie oben erwähnt) von Autoren nicht akzeptiert werden.
Mal aufgeschlüsselt (in Stichworten) sagt dieser Satz folgendes:
1. Du und nur du hast sämtliche Rechte an deinem Manuskript. Du hast es allein geschrieben und hast die Nutzungsrechte auch noch nicht anderweitig abgegeben (also z.B. einem anderen Verlag)
2.Du überträgst dem Verlag alle Nutzungsrechte an deinem Manuskript und das für die Dauer des gesetzlichen Urheberschutzes. Das sind 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Oder anders ausgedrückt (für dich) für immer.
3. Das Nutzungsrecht geht nur an den Verlag und du darfst es niemandem sonst noch geben.
4. Das Nutzungsrecht wird für alle Auflagen und Ausgaben übertragen. Also auch Zweit- und Drittauflagen zum Beispiel und auch für Sonderausgaben und so weiter. E-Books sind in der von dir zitierten Passage nicht ausdrücklich genannt, aber das sollte in jedem Fall explizit geregelt werden.
5. Du sagst noch einmal ganz ausdrücklich, dass du die (Nutzungs)rechte noch niemanden sonst gegeben hast. Weder ganz noch teilweise.
PainMelMagic hat Folgendes geschrieben: | Der Verlag ist zur ganzen oder teilweisen Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag berechtigt. Er haftet für die Dauer von zwei Jahren nach Übertragung für die Erfüllung der Verfasseransprüche aus der zur Zeit der Übertragung laufenden Auflage. Danach wird der Verlag von seinen Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag befreit. |
Hier geht es um die oben erwähnten Nebenrechte.
1. Nach Vertragsunterschrift darf dein Verlag die Nutzungsrechte an einen anderen Verlag oder zum Beispiel eine Produktionsfirma (zur Verfilmung) abgeben.
2. Der Satz ist etwas verzwickt. Kurzversion: (Nur) zwei Jahre lang (nachdem die Rechte einem anderen Verlag etc. übertragen wurden) haftet dein Verlag dafür, dass der neue Rechteinhaber deiner Nutzungsrechte sich auch an den mit dir geschlossenen Vertrag hält. Das gilt aber nur für die aktuelle Auflage. Nach diesen zwei Jahren geht es deinen Verlag nichts mehr an, was der neue Verlag - oder wer auch immer deine Nutzungsrechte dann hat - mit deinem Werk macht.
Um diese beiden Sätze beurteilen zu können, müsste jetzt mehr vom Vertrag hier genannt werden.
Grundsätzlich würde ich dir dringend empfehlen, einen Anwalt (oder eine Person, die Erfahrung mit Verlagsverträgen hat) hinzuzuziehen, bevor du deinen Vertrag unterschreibst. Gerade wenn man all das Fachchinesisch nicht versteht (und bei einigen Dingen ist es zugegebenermaßen wirklich schwer), sollte man nichts unterschreiben ohne zu wissen, worauf man sich einlässt. Denn einmal unterschrieben kann es sehr teuer und zeitaufwendig sein, wieder aus dem Vertrag herauszukommen.
Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte.
Vielleicht hat ja noch jemand anderes etwas zu ergänzen oder zu spezifizieren.
Liebe Grüße,
Alison
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PainMelMagic Schneckenpost
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