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mati Eselsohr
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Beiträge: 203
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mpris Gänsefüßchen
M Alter: 43 Beiträge: 42
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M 06.03.2013 10:20
von mpris
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...ich befürchte, die Frage wird dir nur ein Anwalt verbindlich beantworten können. Evtl. kannst du es - wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast - über deren Hotline versuchen (meine hat eine kostenlose Hotline, da wird man direkt mit einem Anwalt verbunden).
Alternativ würde mir ein Anbieter einfallen, den ich selbst schon ein paar Mal für Rechtsfragen genutzt habe, und der pauschal abrechnet (ca. 25 Euro). Name findest du sicher bei google.de bzw. gebe ich dir in einer PN (ich will keine Werbung machen und habe auch keine Vorteile durch den Hinweis).
So long.
mpris
_________________ Irgendwann hat mir mal irgendwer gesagt, dies sei ein freies Land. (John Smith) |
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Gast
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06.03.2013 12:06
von Gast
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Hi Mati,
m.E. völlig frei. Du hast der einmaligen Veröffentlichung in diesem einem Kontext zugestimmt - nichts weiter.
Da es keinen eigentlichen Vertrag gibt, liegen die Vorteile so und so auf deiner Seite - denn der Verlag müsste ja nachweisen, dass er die Rechte an deiner Story hat. Und das kann er eben nur in diesem ganz engen Rahmen.
Meistens gibt es bei so Ausschreibungen auch den Zusatz: die (weiteren) Rechte verbleiben beim Autor.
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Alien78 Reißwolf
Alter: 46 Beiträge: 1441 Wohnort: Portugal
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06.03.2013 14:18
von Alien78
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Mich hat vor Kurzem genau die gleiche Frage beschäftigt, weil ich gerne zwei KGs, die in einer Antho erschienen sind, selbst als ebook herausbringen wollte.
Ich habe letztendlich einfach die Verlegerin direkt angesprochen. In meinem Fall war es genauso wie bei dir, kein schriftlicher Vertrag und da die Ausschreibungen länger zurückliegen, wurden diese inzwischen von der HP des Verlags gelöscht.
Meine Verlegerin hatte absolut nichts dagegen, dass ich die Geschichten selbst veröffentliche und somit war alles geklärt.
_________________ "Brennende Träume" - Kann eine Liebe Jahrhunderte überdauern? Jetzt bei dotbooks und allen eBook-Händlern erhältlich
"So nah, so fern" (Neuauflage "Gänseblümchen aus dem Jenseits") - Jetzt bei dotbooks und allen eBook-Händlern erhältlich
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mati Eselsohr
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Beiträge: 203
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Gast
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07.03.2013 11:34
von Gast
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Zitat: | ob durch die Teilnahme nicht doch eine Art Vertrag zustande gekommen |
Jep. Ist. Und zwar über die eine Veröffentlichung - dafür hast du deine Rechte abgeben. Das war es dann aber auch. Der Rest ist deins.
(Kniffelig wären eher so Fragen: was ist, wenn die in 5 Jahren nochmals eine Auflage machen/eine Antho in veränderter Form - oder aber wenn sie die Antho drucken, einsprechen wollen: dürfen sie das?)
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Alien78 Reißwolf
Alter: 46 Beiträge: 1441 Wohnort: Portugal
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07.03.2013 16:02
von Alien78
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Ich habe mich vor einigen Tagen mit jemandem, der sich in Rechtsfragen sehr gut auskennt, in Verbidung gesetzt, um mich abzusichern.
Diese Person hat mir genau das bestätigt, was Debruma oben schon geschrieben hat. In diesem Fall bekommt der Verlag das Veröffentlichungsrecht für den Text in der Anthologie, die weiteren Rechte bleiben beim Autor. Erst recht, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt (was auch nicht 100% korrekt ist, bei Kleinverlagen allerdings nicht unüblich) und auch nie Geld geflossen ist.
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