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Rechte an einer veröffentlichten Geschichte

 
 
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mati
Eselsohr
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Beiträge: 203



M
Beitrag06.03.2013 09:06
Rechte an einer veröffentlichten Geschichte
von mati
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ein Text wurde über eine Ausschreibung in einer Anthologie als Ebook veröffentlicht. Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht geschlossen. In dem Wettbewerbstext stand lediglich:

Die Autorin/der Autor ist mit einer Veröffentlichung seines Beitrages in der Wettbewerbsanthologie des Verlages zu den in der Ausschreibung genannten Bedingungen einverstanden

wobei sich die in der Ausschreibung genannten Bedingungen nur auf noch nicht erfolgte Veröffentlichung, frei von Rechten Dritter, vom Autor selbst erstellter Text, etc. beziehen.
Nun die Frage: Inwieweit kann die AutorIn weiterhin frei über den Text verfügen?


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mpris
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
M

Alter: 43
Beiträge: 42



M
Beitrag06.03.2013 10:20

von mpris
Antworten mit Zitat

...ich befürchte, die Frage wird dir nur ein Anwalt verbindlich beantworten können. Evtl. kannst du es - wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast - über deren Hotline versuchen (meine hat eine kostenlose Hotline, da wird man direkt mit einem Anwalt verbunden).

Alternativ würde mir ein Anbieter einfallen, den ich selbst schon ein paar Mal für Rechtsfragen genutzt habe, und der pauschal abrechnet (ca. 25 Euro). Name findest du sicher bei google.de bzw. gebe ich dir in einer PN (ich will keine Werbung machen und habe auch keine Vorteile durch den Hinweis).

So long.
mpris


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Irgendwann hat mir mal irgendwer gesagt, dies sei ein freies Land. (John Smith)
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Gast







Beitrag06.03.2013 12:06

von Gast
Antworten mit Zitat

Hi Mati,

m.E. völlig frei. Du hast der einmaligen Veröffentlichung in diesem einem Kontext zugestimmt - nichts weiter.

Da es keinen eigentlichen Vertrag gibt, liegen die Vorteile so und so auf deiner Seite - denn der Verlag müsste ja nachweisen, dass er die Rechte an deiner Story hat. Und das kann er eben nur in diesem ganz engen Rahmen.

Meistens gibt es bei so Ausschreibungen auch den Zusatz: die (weiteren) Rechte verbleiben beim Autor.
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Alien78
Geschlecht:weiblichReißwolf

Alter: 46
Beiträge: 1441
Wohnort: Portugal


Beitrag06.03.2013 14:18

von Alien78
Antworten mit Zitat

Mich hat vor Kurzem genau die gleiche Frage beschäftigt, weil ich gerne zwei KGs, die in einer Antho erschienen sind, selbst als ebook herausbringen wollte.

Ich habe letztendlich einfach die Verlegerin direkt angesprochen. In meinem Fall war es genauso wie bei dir, kein schriftlicher Vertrag und da die Ausschreibungen länger zurückliegen, wurden diese inzwischen von der HP des Verlags gelöscht.

Meine Verlegerin hatte absolut nichts dagegen, dass ich die Geschichten selbst veröffentliche und somit war alles geklärt.  Smile


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mati
Eselsohr
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Beiträge: 203



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Beitrag07.03.2013 11:28

von mati
pdf-Datei Antworten mit Zitat

@mpris: danke für den Tipp, aber von Anwälten bin ich täglich umgeben, da gibt es soviel Meinungen und Auslegungen, wie Rechtsverdreher im Raum sind. Dafür würde ich kein Geld ausgeben. Bei meiner Anfrage ging es mehr um Erfahrung und Präzedenzfälle.

@debruma: sehe ich ähnlich. Die Frage ist lediglich, ob durch die Teilnahme nicht doch eine Art Vertrag zustande gekommen ist, ...

@alien78: ... der sich mündlich nicht rechtsverbindlich auflösen lässt.

Natürlich wird in dem von mir geschilderten Fall nicht groß am Rad gedreht werden. Danke für eure Meinungen.


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Gast







Beitrag07.03.2013 11:34

von Gast
Antworten mit Zitat

Zitat:
ob durch die Teilnahme nicht doch eine Art Vertrag zustande gekommen


Jep. Ist. Und zwar über die eine Veröffentlichung - dafür hast du deine Rechte abgeben. Das war es dann aber auch. Der Rest ist deins.

(Kniffelig wären eher so Fragen: was ist, wenn die in 5 Jahren nochmals eine Auflage machen/eine Antho in veränderter Form - oder aber wenn sie die Antho drucken, einsprechen wollen: dürfen sie das?)
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Alien78
Geschlecht:weiblichReißwolf

Alter: 46
Beiträge: 1441
Wohnort: Portugal


Beitrag07.03.2013 16:02

von Alien78
Antworten mit Zitat

Ich habe mich vor einigen Tagen mit jemandem, der sich in Rechtsfragen sehr gut auskennt, in Verbidung gesetzt, um mich abzusichern.

Diese Person hat mir genau das bestätigt, was Debruma oben schon geschrieben hat. In diesem Fall bekommt der Verlag das Veröffentlichungsrecht für den Text in der Anthologie, die weiteren Rechte bleiben beim Autor. Erst recht, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt (was auch nicht 100% korrekt ist, bei Kleinverlagen allerdings nicht unüblich) und auch nie Geld geflossen ist.


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