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Mothra38 Schneckenpost
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Beiträge: 5
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hobbes Tretbootliteratin & Verkaufsgenie
Moderatorin
Beiträge: 4299
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09.02.2013 00:36 Re: Wichtiges für neueinsteiger von hobbes
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Mothra38 hat Folgendes geschrieben: | 1. Muss ich die schriftlichen Aktivitäten an meinem Arbeitgeber melden? (Veröffentliche aber unter einem Pseudonym) |
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, (ob und) was da zu Nebentätigkeiten drinsteht.
Mothra38 hat Folgendes geschrieben: | 3. Welche Steuern habe ich zu zahlen und wo muss ich diese anmelden?
4. Ist die Steuererklärung Pflicht?
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Such mal hier im Forum nach Kleinunternehmer, da müsstest du Antworten auf diese Fragen finden.
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Mothra38 Schneckenpost
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Beiträge: 5
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hobbes Tretbootliteratin & Verkaufsgenie
Moderatorin
Beiträge: 4299
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09.02.2013 00:53
von hobbes
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Tja nun. Das kommt ganz auf dich und deinen Arbeitgebern an.
Ich hab es damals gesagt, weil:
a) ich gern auf der (rechtlich) sicheren Seite war
b) ich es meinem Arbeitgeber gegenüber fairer fand
c) ich mir sowieso ziemlich sicher war, dass mein Arbeitgeber kein Problem damit haben würde, da das Schreiben meine Arbeit in keinster Weise beeinträchtigt hat
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Nayeli Irkalla Reißwolf
Alter: 41 Beiträge: 1083 Wohnort: Ruhrgebiet
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09.02.2013 01:11
von Nayeli Irkalla
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Wenn der Arbeitgeber das gerne "wissen" möchte, dann sag es ihm, damit bist du auf der sicheren Seite.
Ich habe es so gemacht: Schreiben als künstlerisches Nebengewerbe beim Arbeitsamt angemeldet (braucht man eigentlich erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze, die ich da noch lange nicht erreicht habe). Dann dem Arbeitgeber ganz offiziell schriftlich gemeldet (nicht um Erlaubnis gefragt, das muss man bei künstlerischen Nebenjobs meines nicht juristisch einwandfreien Wissens nach auch nicht), dass ich ein schriftstellerisch-künstlerisches Nebengewerbe habe, das in geringfügigem Umfang mit 0 bis 6 Stunden pro Woche ausgeübt wird. Mündlich habe ich dazu gesagt, dass es im Grunde nur darum geht, mit meinem Hobbie Geld zu verdienen, weil ich zur Entspannung und zum Ausgleich schreibe. War für die Chefetage auch völlig okay so, ich habe dann noch mal einen Schrieb bekommen, dass ich jetzt offiziell eine künstlerische Nebentätigkeit habe und ich den Arbeitgeber informieren muss, wenn sich Änderungen auftun.
Wie viele Stunden es nachher tatsächlich sind, die in die Arbeit gesteckt werden, interessiert am Ende keine Sau. Schreiben wird nicht nach Stunden bezahlt, also taucht das auch in keiner Abrechnung auf. Und selbstverständlich würde ich nie auf die Idee kommen, heimlich mehr zu arbeiten, als ich offiziell angegeben habe .
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Paradigma Klammeraffe
Alter: 54 Beiträge: 959 Wohnort: Östlich von Westfalen
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09.02.2013 10:12
von Paradigma
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Zitat: | Schreiben als künstlerisches Nebengewerbe beim Arbeitsamt angemeldet |
Meinst du nicht eher, das du es beim FINANZAMT angegeben hast? Das Arbeitsamt interessiert sich nicht für deine beruflichen Aktivitäten nebenher, außer, du stehst im Leistungsbezug (aufstockendes Hartz 4 oder so?)
_________________ Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will.
William Faulkner |
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mitras essener Gänsefüßchen
Alter: 69 Beiträge: 41
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09.02.2013 15:32 Hallo Mothra von mitras essener
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Hallo Mothra,
schriftstellerische und künstlerische Tätigkeiten sind nebenberuflich frei und dem Finanzamt nicht meldepflichtig. Die jeweiligen Paragraphen sind im Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu finden.
Es sei denn, du meldest es als Gewerbe an und verdienst damit richtig kräftig Geld mit einem Bestseller.
Das kommt aber relativ selten vor.
Oft ist es das Gegenteil. Ich erinnere dich an das Bild von Spitzweg, "Der arme Poet". Das hat bis heute nichts an Aktualität eingebüßt.
Viele Grüße von Matthias
_________________ Wir werden doch tatsächlich in der Freiheit
überwacht, dass wir nicht die Freiheit haben,
das zu tun und das zu sagen,
was die Freiheit ist.
Matthias Elstner |
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hobbes Tretbootliteratin & Verkaufsgenie
Moderatorin
Beiträge: 4299
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09.02.2013 16:36 Re: Hallo Mothra von hobbes
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mitras essener hat Folgendes geschrieben: | schriftstellerische und künstlerische Tätigkeiten sind nebenberuflich frei und dem Finanzamt nicht meldepflichtig. |
Meintest du nicht eher das Arbeitsamt, als das Finanzamt? Das Finanzamt will nämlich ganz bestimmt Bescheid wissen, sobald du mit dem Schreiben Geld verdienst.
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mitras essener Gänsefüßchen
Alter: 69 Beiträge: 41
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09.02.2013 18:26 Hallo Hobbes von mitras essener
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Hallo Hobbes,
ich meinte das Finanzamt. Die Paragraphen, das Schriftstellerische Tätigkeiten frei sind, findest du im Verwaltungverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Zeige mir den Schriftsteller, der viel Geld mit seinen Büchern bisher verdient hat?
Matthias
_________________ Wir werden doch tatsächlich in der Freiheit
überwacht, dass wir nicht die Freiheit haben,
das zu tun und das zu sagen,
was die Freiheit ist.
Matthias Elstner |
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helo Leseratte
H
Beiträge: 195 Wohnort: Balearen
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H 09.02.2013 19:58
von helo
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Zu 1. nein. Wenn Du den Rasen Deiner Eltern mähst, wirst Du Deinen Ag sicherlich nicht informieren.
Zu 2. nein; sofern Du lediglich schreibst und nicht verkaufst, betreibst Du kein Gewerbe.
Zu 3. Natürlich beim zuständigen Finanzamt, sofern Du nicht unerhebliche Einkünfte aus Deinen Veröffentlichungen erzielst, Wenn die Einnahmen kommen, solltest Du Dir einen Steuerberater leisten können und sollen.
Zu 4. Ja, ab einem bestimmten Einkommen, bezogen auf die persönlichen Verhältnisse. Ruf einfach die Jungs vom Finanzamt an, die geben Dir gerne Auskunft.
Zu 5. siehe oben
Zu 6. Sofern Du Dir fremdes Wissen angeeignet hast und dann eigene Schlussfolgerungen ziehst, bist Du nicht zitatpflichtig. Eleganter ist allerdings, die Quellen seines Wissens anzugeben
Zu 7. Selbstverständlich; wichtig ist aber, dass ein Unterschied zwischen Deinem und dem Bild eines anderen ist, ansonsten verletzt Du das Urheberrecht.
Zu 8. Patente befassen sich mit dem Schutz technischer Errungenschaften, was Dich wahrscheinlich weniger betrifft. Wichtiger für Dich ist das Urheberrecht, das vereinfacht besagt, dass Du nicht geistiges Eigentum Dritter zu Deinem wirtschaftlichen Vorteil ausnutzen kannst, es sei denn Du hast eine Genehmigung des Urhebers.
_________________ Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. ( Einstein ) |
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