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Diskussion: Zur rechtlichen Seite des Schreibens

 
 
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MosesBob
Geschlecht:männlichGehirn²

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Beiträge: 18339

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Beitrag07.02.2011 16:46
Diskussion: Zur rechtlichen Seite des Schreibens
von MosesBob
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Hallo!

In diesem Thread können wir alle Fragen, Vorschläge und Anregungen für unseren Ratgeber "Zur rechtlichen Seite des Schreibens" sammeln.

Der Ratgeber "lebt", wie man so schön sagt. Weitere Themen werden folgen.


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Das Leben geht weiter – das tut es immer.
(James Herbert)

Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt untergeht, wird die eines Experten sein, der versichert, das sei technisch unmöglich.
(Sir Peter Ustinov)

Der Weise lebt still inmitten der Welt, sein Herz ist ein offener Raum.
(Laotse)
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Alogius
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Alter: 47
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Vom Verschwinden der Muse
Beitrag07.02.2011 17:19

von Alogius
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Fragen usw. habe ich gerade keine, aber ich möchte meinen Dank für die Mühe und Arbeit zum Ausdruck bringen: danke.  Wink

_________________
Aus einem Traum:
Entsetzter Gartenzwerg: Es gibt immer noch ein nullteres Fußballfeld. Wir werden viele Evolutionen verpassen.
Busfahrer: Tröste dich. Mit etwas Glück sehen wir den Tentakel des Yankeespielers, wie er den Ereignishorizont des Schwarzen Loches verlässt.
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fancy
Geschlecht:weiblichSchmuddelkind

Alter: 64
Beiträge: 2759
Wohnort: Im sonnigen Süden


Beitrag07.02.2011 20:17

von fancy
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Hallo,

erst einmal auch von mir ein ganz dickes Danke schön für diese Informationen. Very Happy

Zu der Versteuerung hätte ich noch eine Nachfrage. Sehr viele Autoren, ich auch, gehen Hauptberuflich einem anderen Job nach. Darf man nicht zu seinem Einkommen einen gewissen Betrag hinzuverdienen, den man nicht angeben muss? Ich habe so etwas schon einmal in anderen Foren gelesen, aber die Angaben waren nicht so exakt. Im Internet habe ich dann auch gewisse Freibeträge gefunden, aber die waren allen von 2008 oder noch älter.

Da gibt es doch so etwas wie einen Trainerfreibetrag, oder so ähnlich?

Liebe Grüße

fancy


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Don't start doing things, just do them. Fang nicht an, Dinge zu tun, tu sie einfach! (Me)
Wer wenig denkt, irrt viel (Leonardo da Vinci)
Meinungsverschiedenheiten über ein Kunstwerk beweisen, dass das Werk neu, komplex und lebenswichtig ist. (Oscar Wilde)
Wenn Kritiker uneins sind, befindet sich der Künstler im Einklang mit sich selbst. (Oscar Wilde)

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Merlinor
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Beitrag07.02.2011 20:53

von Merlinor
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fancy hat Folgendes geschrieben:
... Darf man nicht zu seinem Einkommen einen gewissen Betrag hinzuverdienen, den man nicht angeben muss? ...


Hallo fancy

Zwar gibt es tatsächlich solche Freibeträge, aber die Beträge, die man zu seinem regulären Einkommen dazuverdient, muss man in jedem Fall zuerst einmal angeben.
Man kann sie danach allerdings als steuerbefreit geltend machen, falls dem so ist.
Verschweigen hingegen darf man sie nicht.
Verschweigen mag das Finanzamt gar nicht.

LG Merlinor


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„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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pna
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Paterson
Beitrag07.02.2011 21:00

von pna
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Das ist in Österreich anders - da muss man den Steuerfreibetrag nicht mellden sondern sich erst dann rühren, wenn man den Freibetrag überschreitet.

Dazu muss ich noch anmerken, dass ich seit 1998 (Als mein erstes Buch erschien) noch nie eine Prüfung oder Kontrolle hatte. Dies soll jetzt keineswegs angehende Bestsellerautoren dazu ermutigen, ihre Millionen am Finanzamt vorbei nach Liechtenstein zu schieben, sondern lediglich illustrieren, weolchen Stellenwert die Überschreitung des Freibetrags in AT hat.

lg/Peter
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MT
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Alter: 52
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Beitrag07.02.2011 21:44

von MT
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Moin, zusammen,

Melinor hat Recht.

fancy hat Folgendes geschrieben:
Da gibt es doch so etwas wie einen Trainerfreibetrag, oder so ähnlich?
Nein, gibt es nicht. Einkünfte, gleich welcher Art, werden zusammengerechnet und beim FA erklärt. Ob und ggf. in welcher Höhe versteuert wird, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Und der wiederum richtet sich nach der Höhe des insgesamt zu versteuernden Einkommens.

LGMT


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Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.

Siegfried Lenz
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Valerie J. Long
Eselsohr


Beiträge: 261



Beitrag07.02.2011 22:04

von Valerie J. Long
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Eine tolle Zusammenstellung, vielen Dank!
Unter dem Punkt "Rechtliches" würde ich vorschlagen, noch ein paar Absätze aufzunehmen:
> Pflichtablieferung an die Deutsche Nationalbibliothek (Selbstverleger müssen dies selbst beachten)
> Titelschutz durch Eintragung beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels
> Buchpreisbindung, eine deutsche Spezialität. Was bedeutet das, wenn der Autor seine Bücher bei Lesungen etc. selbst anbietet?


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Die Zoe-Lionheart-Saga auf stores.lulu.com/ValerieJLong : eine Frau findet ihre Herkunft und ihre Bestimmung auf dem harten Weg.
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Valerie J. Long
Eselsohr


Beiträge: 261



Beitrag07.02.2011 22:11

von Valerie J. Long
Antworten mit Zitat

Zum Thema Zitate... das ist ein weites Feld.

(1)
A sagt zu B: "Wenn du James Bond bist, bin ich Donald Duck."
Einerseits sind beide Namen so bekannt, dass sie jeder im Munde führen mag, auf der anderen Seite würde diese Zeile in einem Buch gleich zweimal klauen ... oder?

(2)
Darf mein Protagonist noch "Hasta la vista, Baby" sagen?
Muss ich alle Filmzeilen kennen, um nicht ins Messer zu laufen?
Oder, im musikalischen Fall, was passiert, wenn man eine Liedtextzeile erwischt? "The show must go on."

Das nur mal als Anstoß.


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pna
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Alter: 59
Beiträge: 1603
Wohnort: Wien, Ottakring


Paterson
Beitrag07.02.2011 22:36

von pna
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Also über derlei hab ich mir noch nie Gedanken gemacht, weil das Zuendeführen solcher Gedanken zur völligen Erstarrung jeglicher Kreativität führen würde.
Aber dass es solche Diskussionen und Denkansätze gibt, scheint zu illustrieren, wie kreutbrav, angepasst und bieder viele schon geworden sind.

Kreativität hat auch etwas mit Hemmungslosigkeit zu tun. Damit meine ich nicht das Plündern der Zitatenkiste sondern einfach damit, draufloszuschreiben, ohne dabei acht Sammelbände voller Vorlagen, Bedienungen, Gesetze, Vorschriften und Verbote im Kopf zu haben.

Mir ist das sowieso alles eins. Wenn mein Protagonist in einer Szene sagt: Hasta la vista Baby!", dann sagt er das halt - wer sollte das verbieten wollen? Und wenn ein anderer sagt: "Es war der Winter unseres Mißvergnügens." - bitte wer soll da sagen: "Bitte das darf der nicht!"?

Fix, jetzt hab ich doch darüber nachgedacht - bin aber zum Schluss gekommen, dass das kreative Zitieren Bestandteil der Literatur ist.

lg/Peter
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Merlinor
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Beitrag07.02.2011 23:02

von Merlinor
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pna hat Folgendes geschrieben:
... dass es solche Diskussionen und Denkansätze gibt, scheint zu illustrieren, wie kreutbrav, angepasst und bieder viele schon geworden sind ...


Hm ... mir geht es da gerade ein wenig anders:

Ich selbst bin zur Zeit noch tief beeindruckt und sehr dankbar, dass sich eines unserer Mitglieder die Mühe gemacht hat, in dieser Ausführlichkeit und Tiefe auf die rechtlichen Seiten des Schreibens einzugehen und uns einen derart ausgefeilten Ratgeber an die Seite zu geben.
Da kann ich nur meinen Hut ziehen, denn so etwas auszuarbeiten bedarf einer gründlichen Recherche und großer Sachkenntnis.

@Peter: Wir, die Moderatoren hatten diese Fragen und haben Markus um seine Hilfe gebeten.
Was wir bekommen haben ist wunderbar und um vieles mehr, als wir eigentlich erhoffen konnten.
Danke Markus!

Die "kreuzbraven, biederen Langweiler" sind wir, die Moderatoren, lieber Peter.
Wir machen uns um "so Zeug" halt auch Gedanken ...

LG Merlinor


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Valerie J. Long
Eselsohr


Beiträge: 261



Beitrag07.02.2011 23:19

von Valerie J. Long
Antworten mit Zitat

@pna

Ja - und nein. Kreativ seine Story runterschreiben ohne Zensurschere im Kopf, das ist gut.
Nachher, wenn alles fertig ist, nochmal drüber nachdenken, was man wirklich veröffentlichen will, ist auch gut. Wird das, was ich erdacht habe, auch so ankommen, wie ich es will? Oder bringe ich die falschen Leute auf die falschen Ideen - und auf die richtigen Leute wirkt es auch anders?

Da kann man auch nochmal drüber nachdenken, ob die Story eine bestimmte Liedzeile wirklich braucht, oder auch ohne funktioniert.
 Cool


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Canyamel
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Beitrag08.02.2011 08:57

von Canyamel
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Der juristische Kurzratgeber für Autoren ist klasse. Vielen Dank! Daumen hoch

Ein ganz wichtiger Passus ist für mich, dass  die Würde von natürlichen und juristischen Personen nicht angegriffen werden darf. Ich integriere nämlich gerne reale Menschen und Dinge in meine Werke, weil dadurch alles authentischer wirkt, die Frühstückscerealien sind von Kellog's, die Autos von Mercedes, aus dem Radio dröhnt der neue Song von Britney Spears etc. Ohne die Namen wird ein Text meiner Meinung nach schnell dröge oder leblos. Sie fing an zu weinen, und ich reichte ihr ein Papiertaschentuch. Autsch! Das Ding heißt Kleenex!

Ich denke aber auch, es ist beim Schreiben wichtig, sich nicht zu viel Gedanken um Zensur zu machen. Wir Autoren sind ja nicht nur Unterhalter sondern (auch) Künstler, und Kunst muss bis zu einem gewissen Grad subversiv sein. Dieser Gesellschaft, die unter dem Deckmantel von Freiheit und Demokratie nur zu gerne zwischen Machtdistanz und Gleichmacherei oszilliert und damit den Boden liefert, auf dem so viel mutlose und beliebige Kunst entsteht, sollte von uns Autoren nicht über die Maßen vorauseilender Gehorsam entgegen geworfen werden. Für mich ist die Grenze da, wo ich real existierende Personen verunglimpfe, das will ich nicht. Ich will auch nicht, dass irgendein krankes Gehirn ein Buch von mir als Blaupause nimmt, um schlimme Sachen zu tun. In letzterem Fall schützen die Gesetze ja nicht nur die Gesellschaft, sondern auch uns Autoren. Aber auf der anderen Seite muss man als Schriftsteller eben auch mal auf die Kacke hauen dürfen, Scheren sind da ein Problem, da hat pna völlig Recht.

Die Mischung macht's halt. Auf jeden Fall ist es unumgänglich, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Was wir im stillen Kämmerlein ausbrüten, ist unsere Sache. Aber sobald wir mit unseren Werken nach draußen gehen, spielen wir einen Ball ins Feld der Gesellschaft und haben eine Verantwortung. Wir sollten die Gesetze als Hilfestellung begreifen, wie weit wir künstlerische Freiheit in diese Verantwortung integrieren, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

LG

Canya


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Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur die langweilige nicht. (Voltaire)
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MosesBob
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Beitrag08.02.2011 09:59

von MosesBob
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Valerie J. Long hat Folgendes geschrieben:
Zum Thema Zitate... das ist ein weites Feld.

(1)
A sagt zu B: "Wenn du James Bond bist, bin ich Donald Duck."
Einerseits sind beide Namen so bekannt, dass sie jeder im Munde führen mag, auf der anderen Seite würde diese Zeile in einem Buch gleich zweimal klauen ... oder?

Geklaut hättest du die Namen, wenn du eine eigene Entenfigur oder einen eigenen Geheimagenten im Dienste Ihrer Majestät erschaffen und ihnen einfach die Namen Donald Duck und James Bond gegeben hättest. So aber verwendest du lediglich die Namen fiktiver Figuren aus dem realen Leben.

Dass die Namen geschützt sind (sind sie das eigentlich, wenn selbst Sherlock Holmes nicht geschützt ist?), heißt ja nicht, dass man sie leugnen muss oder nicht erwähnen darf. Entscheidend ist nur der Zusammenhang der Erwähnung. Da gibt es doch diesen Gassenhauer mit der fleißigen Schlumpfine, die das einzige Weibchen in Schlumpfhausen ist und demnach eine Wahnsinnskondition haben müsste. Wenn du über diese Zustände ein Buch schreiben würdest, würde dir Vater Abraham möglicherweise eigenhändig den Hals umdrehen, will sagen: Vors Gericht zitieren. Auch der Name "Bully" von Michael Herbig ist zum Beispiel nicht geschützt: *klick*

Valerie J. Long hat Folgendes geschrieben:
(2)
Darf mein Protagonist noch "Hasta la vista, Baby" sagen?
Muss ich alle Filmzeilen kennen, um nicht ins Messer zu laufen?
Oder, im musikalischen Fall, was passiert, wenn man eine Liedtextzeile erwischt? "The show must go on."

Das nur mal als Anstoß.

Wenn sowas verboten wäre, wäre das der Tod für die komplette Literaturwelt sowie Film- und Musikindustrie. Von "Hasta la vista Baby" gibt es sogar ein Musikalbum, das den Titel trotz Schwarzenegger tragen darf. Wenn man "The show must go on" nicht schreiben dürfte, ohne dabei gegen irgend ein Recht zu verstoßen, dürfte man auch "Das ist Wahnsinn", "Warum schickst du mich in die Hölle", "Je t'aime", "I love you" und "Ich liebe dich" nicht verwenden. Die Musikindustrie würde uns quasi mundtot machen. Irgend wann dürfte man kein Wort mehr aussprechen, ohne dabei gegen ein Urheberrecht zu verstoßen. Anders sieht es aus, wenn du in deinem Buch einen kompletten Dialogsatz aus "Terminator" verwendest oder eine ganze Strophe von "Show must go on" zitierst - wobei selbst diese zitierte Lied-Strophe kein Vergehen wäre, wenn du schreibst: "Jochen und Ulla waren totale Freddy Mercury Fans, und jeden Morgen, wenn sie aufstanden, sangen sie gemeinsam:

'Show must go on
Inside my heart is breaking
My make-up may be flaking
But my smile still stays on.' "

In diesem Fall hättest du sogar eine Quellenangabe gemacht, indem du auf den Künstler verweist.

Gibt es nicht aktuell auch den Rechtsstreit um den Ausspruch "Nichts reimt sich auf Uschi" von Mario Barth? Ich weiß nicht, wie der aktuelle Stand ist. Aber wenn dieser Ausspruch geschützt werden sollte, dann heißt das ja noch lange nicht, dass in keinem Buch der Welt ein kleines, Gedichte schreibendes Mädchen schmollen darf: "Nichts reimt sich auf Uschi." Dumm ist nur, wenn der Autor das Buch so nennen will.

Wenn ich mir jetzt so durchlese, was ich hier geschrieben habe, bin ich heilfroh, dass ich mir darüber beim Schreiben keine Gedanken mache. lol


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pna
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Wohnort: Wien, Ottakring


Paterson
Beitrag08.02.2011 10:24

von pna
Antworten mit Zitat

Merlinor hat Folgendes geschrieben:
pna hat Folgendes geschrieben:
... dass es solche Diskussionen und Denkansätze gibt, scheint zu illustrieren, wie kreutbrav, angepasst und bieder viele schon geworden sind ...


Hm ... mir geht es da gerade ein wenig anders:

Ich selbst bin zur Zeit noch tief beeindruckt und sehr dankbar, dass sich eines unserer Mitglieder die Mühe gemacht hat, in dieser Ausführlichkeit und Tiefe auf die rechtlichen Seiten des Schreibens einzugehen und uns einen derart ausgefeilten Ratgeber an die Seite zu geben.
Da kann ich nur meinen Hut ziehen, denn so etwas auszuarbeiten bedarf einer gründlichen Recherche und großer Sachkenntnis.

@Peter: Wir, die Moderatoren hatten diese Fragen und haben Markus um seine Hilfe gebeten.
Was wir bekommen haben ist wunderbar und um vieles mehr, als wir eigentlich erhoffen konnten.
Danke Markus!

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LG Merlinor


Ich stelle nicht in Abrede, dass sich da jemand bewundernstwert viel Arbeit angetan hat und mit dem Ergebnis das Forum bereichert. Ich habe auf Valeries Posting reagiert, nicht auf die grundsätzliche Verfügbarkeit des Ratgebers - da scheinst Du mich mißverstanden zu haben.

Ich habe den Ratgeber überflogen und festgestellt, dass die meisten darin angegebenen rechtlichen Grundlagen zur Gattung "eh klar" gehören. Damit meine ich, dass ein Autor mit einem Mindestmaß an sozialer Kompetenz sich sowieso an die Inhalte des Ratgebers halten würde, ohne den Ratgeber zwingend gelesen zu haben.

Außerdem bin ich nicht davon überzeugt, dass der Autor als Ersteller des Textes, der durch einen Verlag publiziert wurde, haftbar für eventuelle Rechteverletzungen ist. Während man bei einem seriösen Verlag mit Fug und Recht erwarten kann, dass es da juristische Beratung und Absicherung gibt, kann man dies von einem Schriftsteller in keinster Weise verlangen.

Was also meines Erachtens wichtiger wäre als juristische Ratgeber für Schriftsteller zu lesen, wäre, sich soziale Kompetenz zu erarbeiten und so wahrhaftig wie nur irgend möglich zu schreiben. Wer mit Ratgebern aller Couleur am Tisch versucht, einen Roman zu schreiben, wird nie mehr als schaumgebremste Beliebigkeit zustande bringen.

lg/Peter
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MosesBob
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Beitrag08.02.2011 11:20

von MosesBob
pdf-Datei Antworten mit Zitat

pna hat Folgendes geschrieben:
Damit meine ich, dass ein Autor mit einem Mindestmaß an sozialer Kompetenz sich sowieso an die Inhalte des Ratgebers halten würde, ohne den Ratgeber zwingend gelesen zu haben.

Wenn du von sozialer Kompetenz sprichst, dann meinst du wahrscheinlich dasselbe wie ich, wenn ich sage, dass man durch das Lesen von Büchern, Magazinen und Zeitschriften oder durch die Wahrnehmung der darüber hinausgehenden Medienlandschaft ein gewisses Gespür dafür entwickeln sollte, was erlaubt ist, was nicht und wo es brenzlig werden könnte. Der Großteil der Fragen, die hier im Forum beispielsweise zum Thema real existierender Personen, etc. auftauchten, waren entweder Fragen, die durch übervorsichtige Berührungsängste entstanden, oder aber durch explizite Fälle, also Einzelfälle, für die man keine pauschale Antwort geben kann. Das ist sicherlich auch das, was MT damit meint, wenn er schreibt, dass es "stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls" ankommt, und wenn er "Das kommt darauf an" (augenzwinkernd) als typische Juristenantwort anführt. Oder das hier:

MT hat Folgendes geschrieben:
Ein Tipp: In aller Regel spürt der Autor selbst bei Abfassen seiner Zeilen, dass ggf. an bestimmten Fällen Vorsicht geboten sein könnte. Sollte dies der Fall sein, wäre es ratsam, auf den konkreten Fall bezogene rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

Man kann wohl kaum einen juristischen Ratgeber erstellen, der alle Fragen beantwortet. Wäre die Justiz so eindeutig, nicht nur auf diesem Gebiet, dann bräuchte die Welt keine Anwälte. Laughing

Meine Meinung zu solchen Rechtsfragen beim Schreiben ist die:

Wer ein Buch mit juristisch fragwürdigem Inhalt schreibt, weiß das von vornherein. In diesen Fällen ist es unerlässlich, juristischen Rat einzuholen. Juristisch fragwürdige Inhalte sind keine Kavaliersdelikte oder harmlose Zitate aus zum Beispiel Liedern oder Filmen. Juristisch fragwürdig wäre es, um auf mein Beispiel mit den Schlümpfen zurückzukommen, wenn ich ein (satirisches) Buch darüber schreibe, wie Tarzan Schlumpf ein Lianen-Bondage an Schlumpfine vorführt und sie hinterher ordentlich rannimmt. Das würde die vom Urheber eingeimpfte Idee und die Charakteristik dieser beiden Schlümpfe verfremden. Ebenso müsste ich auf der Hut sein, wenn ich als McDonalds-Mitarbeiter ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern und ein Buch darüber schreiben wollte, was in der Küche so alles auf dem Boden und erst hinterher auf dem Burger landet.

Aber was Filmzitate oder die Nennung von (Marken-)Namen angeht, mache ich mir doch beim Schreiben keine Gedanken darüber, wer etwas dagegen haben könnte. Als letzte filternde Instanz steht schlussendlich der Verlag, der entscheidet, ob etwas veröffentlicht wird - und wie es veröffentlicht wird.


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Circum
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Beiträge: 814



Beitrag08.02.2011 14:56

von Circum
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Rechtherzlichen Dank, lieber Markus, für dein Engagement und deine Mühe, uns diese wertvollen Informationen bereitzustellen. smile

Über einen Passus bin ich allerdings gestolpert:

Zitat:
Bei der textlichen Darstellung sexueller Handlungen Minderjähriger (nicht nur von Kindern, sondern auch bei Jugendlichen bis zum Eintritt in die Volljährigkeit – Vollendung des 18. Lebensjahres) ist darüber hinaus erhöhte Vorsicht geboten. Wer pornografische Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist oder sonst in den Markt einführt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 184 b StGB).


Soweit ist mir das schon klar und ich weiß, welchen Zweck diese Regelung verfolgt. Nichtsdestotrotz kommt es, z.B. in Genres wie Drama oder Thriller, oft auch zu sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche, teilweise ohne gleich direkt pornografisch zu werden - eines der bekanntesten Vertreter ist das Werk "Sleepers (Roman)", welches verfilmt wurde. Sicherlich spielt dieser Missbrauch nur eine untergeordnete Rolle in der Handlung - und alles andere wäre auch mehr als fragwürdig. Aber wo ist hier die Grenze? Kommt es auf die Menge an Details an, den Umfang innerhalb der Handlung oder die Wortwahl? Oder darauf, welche Aussage erreicht wird ("Nicht jeder Täter wird erwischt" contra "Jeder Täter kriegt seine verdiente Strafe")? Wenn ein Mensch (ich nenn ihn jetzt mal "Monster", wie im Fall des zehnjährigen Mircos) ein derartiges Verbrechen begeht, könnte ein Buch die Verfolgung, Verhaftung und Verurteilung des Täters beinhalten (Gerechtigkeit eben). Nichtsdestotrotz könnte ein Autor gewisse Ausschnitte schildern wollen, um dem Thema Authentizität zu verleihen. Auch das Schlussplädoyer in "Die Jury" nennt einige ziemlich grausige Details.

Daher frage ich mal provokativ: Wo ist hier die Grenze? Hat sich Lorenzo Carcaterra mit seinem Buch "Sleepers" strafbar gemacht? Es geht hier nicht um die Frage, was (Literatur-)Kunst ist oder ob so etwas in ein Buch gehört. Mich interessiert rein die juristische Sicht der Dinge.
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Murmel
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Beitrag08.02.2011 15:53

von Murmel
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Ich habe in einem Manuskript Auszüge von Originalradioansagen und Zeitungsartikeln verwendet und der amerikanische Verlag hat prompt nach den Urheberrechten gefragt - völlig berechtigt. Ich hatte mir diese allerdings schon vorher geholt.

In der Regel kümmert sich dein Verlag um die Einholung der Druckrechte und der sagt dir auch, was geht und was nicht.

'Hasta a la vista' und 'the show must go on' sind in ihren Ursprungsländern normaler Sprachgebrauch, da kann sich keiner die Urheberrechte mehr geben lassen, und von daher ist es Unsinn, sich über ihre Verwendung Gedanken zu machen. Hat sich Freddy Mercury ja auch nicht, denn sonst hätte er 'the show must go on' gar nicht verwenden dürfen.


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Beitrag08.02.2011 16:24

von MT
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Moin zusammen,

ich danke Euch zunächst vielmals für die netten Worte zum Leitfaden.

Moses hat es bereits gesagt: Er soll offen gestaltet werden. Und wie ich mit Freuden sehe, geschieht dies hier auch gerade.

Ich werde noch heute eine erste Ergänzung des Leitfadens an das Mod-Team schicken. Hierbei wird es noch einmal eingehend um die Frage gehen:

Wie viel Pornografie/Gewaltdarstellung darf ich in einer fiktionalen Erzählung verwenden?

Die Rechtsprechung hat sich hiermit immer mal wieder befasst, vor allem der Bundesgerichtshof zu Henry Millers Opus Pistorum und das Bundesverfassungsgericht zu den Tagebüchern der Josefine Mutzenbacher. In beiden Fällen ist sehr gut zu erkennen, dass die Grenzen zwischen (erlaubter) Kunst und (nicht erlaubter) Pornografie/Gewaltdarstellung fließend sind. Zugleich wird aber auch sehr deutlich, dass - vor allem - das Bundesverfassungsgericht die Grenzen der Kunstfreiheit sehr weit fasst (was auch daran deutlich wird, dass beide genannten Werke als Kunst angesehen worden sind, obschon sie hinsichtlich der Darstellungen von Pornografie äußerst weit gehen!).

Fortsetzung folgt.

LGMT


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MT
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Beitrag08.02.2011 16:30

von MT
Antworten mit Zitat

pna hat Folgendes geschrieben:
Außerdem bin ich nicht davon überzeugt, dass der Autor als Ersteller des Textes, der durch einen Verlag publiziert wurde, haftbar für eventuelle Rechteverletzungen ist. Während man bei einem seriösen Verlag mit Fug und Recht erwarten kann, dass es da juristische Beratung und Absicherung gibt, kann man dies von einem Schriftsteller in keinster Weise verlangen.

Verzeih, lieber Peter, aber das ist rechtlicher Unsinn. Der Autor ist Urheber des Werks. Er haftet - ggf. neben dem Verlag - genauso. Selbstverständlich kann (und wird) auch vom Autor eine rechtliche Absicherung erwartet.

LGMT


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Beitrag08.02.2011 16:31

von MosesBob
pdf-Datei Antworten mit Zitat

MT hat Folgendes geschrieben:
Die Rechtsprechung hat sich hiermit immer mal wieder befasst, vor allem der Bundesgerichtshof zu Henry Millers Opus Pistorum und das Bundesverfassungsgericht zu den Tagebüchern der Josefine Mutzenbacher.

... und wer Henry Millers "Opus Pistorum" gelesen hat, der kann sich eigentlich kaum noch vorstellen, dass es irgend etwas geben soll, das nicht erlaubt ist. Very Happy


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Beitrag08.02.2011 16:33

von MT
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Circum hat Folgendes geschrieben:
Daher frage ich mal provokativ: Wo ist hier die Grenze? Hat sich Lorenzo Carcaterra mit seinem Buch "Sleepers" strafbar gemacht? Es geht hier nicht um die Frage, was (Literatur-)Kunst ist oder ob so etwas in ein Buch gehört. Mich interessiert rein die juristische Sicht der Dinge.


Dazu, lieber Circum, kommt die Ergänzung im Leitfaden. Ich hoffe, Deine Frage wird dort beantwortet.

LGMT


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Beitrag08.02.2011 16:37

von MT
Antworten mit Zitat

Murmel hat Folgendes geschrieben:
'Hasta a la vista' und 'the show must go on' sind in ihren Ursprungsländern normaler Sprachgebrauch, da kann sich keiner die Urheberrechte mehr geben lassen

Korrekt. Ein Urheberrecht kann an solchen "Alltagsaussprüchen" nicht entstehen.

Etwas anderes übrigens kann für Aphorismen gelten.

LGMT


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Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.

Siegfried Lenz
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