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Schreibrausch Schneckenpost
Alter: 69 Beiträge: 5 Wohnort: Wuppertal
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08.12.2023 13:41 Verwendung eines Firmennamens im Titel von Schreibrausch
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Mein nächstes möchte ich über die bewegungslehre nach Liebscher und Bracht schreiben: meine eigenen Erfahrungen, Erfahrungen anderer und Reflexionen, vor Allem über die Auswirkungen auf den Geist. Der Buchtitel müsste den Namen Liebscher und Bracht tragen, denn darum geht es ja. Etwa: Liebscher und Bracht - das Yoga für Realisten.
Frage, könnte Liebscher mir das untersagen?
bedürfte es seiner Genehmigung? Oder sollte ich ihn von vornherein mit ins Boot nehmen, zum beispiel indem er das buch vertreibt?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Danke vorab.
_________________ D.H.Ludwig, der Sinnfinder von Schreibrausch. |
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Globo85 Klammeraffe
Alter: 38 Beiträge: 744 Wohnort: Saarland
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08.12.2023 13:53
von Globo85
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Das ist ein rechtlich sensibles Thema, dass ich nicht ohne die professionelle Beratung eines Rechtsanwalts angehen würde.
Liebscher & Bracht Übungen® z.B. scheint eine eingetragene Marke zu sein, die dürftest du m. E. nach also nicht verwenden.
Aber auch bei Liebscher & Bracht alleine sehe ich das sehr kritisch.
Wenn du ein halbwegs positives Fazit ziehst, würde ich einfach Liebscher & Bracht anschreiben und ihnen von deinem Plan berichten und sie mit ins Boot holen. Hätte ja auch ungeahnte Synergie-Werbeeffekte. Das ist wahrscheinlich vielversprechender, wenn du schon eine aussagekräftigte Leseprobe und ein Inhaltsverzeichnis mitschicken kannst.
Alle Angaben ohne Gewähr und noch mal der Rat: Entweder vertraglich was mit dem Rechteinhaber vereinbaren oder konkrete anwaltliche Beratung einholen.
Nicht auf irgendwelche rechtlichen Angaben/Empfehlungen in einem Schriftstellerforum vertrauen (auch nicht auf die von mir gemachten ).
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F.J.G. Bitte keinen Weichspüler verwenden
Alter: 33 Beiträge: 1955 Wohnort: Wurde erfragt
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08.12.2023 14:15
von F.J.G.
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Hallo Schreibrausch,
ich sehe das ganz klar genau wie Globo85.
Die Verwendung von Firmennamen im Titel ist ganz dünnes Eis. Und wenn diese ohne anwaltliche Beratung und/oder ohne Einbeziehung des Rechteinhabers erfolgt, dann grenzt es an ein Himmelfahrtskommando.
Was ich mich eher frage – hast du nicht gerade erst ein Buch herausgebracht, das den Namen "Twitter" im Titel enthält?
Falls du dich für dieses Werk rechtlich beraten lassen hast, müsstest du doch recht genau wissen wie in solchen Fällen der Hase hoppelt.
Also, geh unbedingt den Weg zu einem Anwalt.
Einen Blinddarm lässt du ja auch nicht durch einen Schamanen mit Federschmuck aufm Kopf auskurieren.
LG
Kojote
_________________ Ab sofort erhältlich: Achtung Ungarn! Ein humorvolles Benutzerhandbuch |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2843
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08.12.2023 17:18
von Maunzilla
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Eine Firma ist nicht absolut geschützt, sondern zunächst einmal nur als Bezeichnung für eine im Handelregister eingetragene Einheit. Darüberhinaus könnte sie auch als Handelsmarke eingetragen sein. In diesem Falle kommt es darauf an, für welches Schutzgebiet bzw. Klasse von Waren oder Dienstleistungen die Eintragung gilt.
Sagen wir die Marke Morley® wäre für Zigaretten und Rauchwerwaren eingetragen, nicht aber für Kosmetika, dann könnte dir keiner verbieten, ein Rasierwasser unter dieser Marke zu vertreiben.
Natürlich kann immer noch jeder jeden wegen allem verklagen. Und wenn er genügend Geld, clevere Anwälte und korrupte Richter findet, u.U. auch obsiegen, selbst wenn er nicht im Recht ist. Oder die Prozesse einfach über 20 Jahre ausdehnenen bis einer Partei die Luft ausgeht.
Langer Rede kurzer Sinn: Es wäre u.U. durchaus möglich, daß du das Buch so nennen dürftest, sicherer und zweckmäßiger wäre es aber sich mit den Betreffenden gütlich im Voraus zu einigen.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Schreibrausch Schneckenpost
Alter: 69 Beiträge: 5 Wohnort: Wuppertal
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09.12.2023 14:51 Danke! von Schreibrausch
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Danke, ich werde ein Konzept schreiben und über meinen Trainer an Liebscher herantreten und ihn vielleicht dazu bringen, auf das Buch zu verlinken. Dann wäre es ein Bestseller.
_________________ D.H.Ludwig, der Sinnfinder von Schreibrausch. |
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R Rüesch Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 79 Wohnort: San Rafael, CA, USA
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09.12.2023 19:29
von R Rüesch
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Im Titel: Liebscher und Bracht - das Yoga für Realisten sehe ich eigentlich keine Probleme.
Es ist der Inhalt der Probleme machen könnte. Sind Deine Ideen radikal anders und basieren nur auf die Urgedanken dieser Theorie?
Einige leichte Änderungen und die Herren Liebscher und Bracht würden ganz bestimmt ihren Anwalt anrufen.
_________________ Roland |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5457 Wohnort: OWL
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10.12.2023 01:00
von Willebroer
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Es gibt durchaus kritische Bücher über bestimmte Firmen/Konzerne, die nicht sehr schmeichelhaft sind. Da wurde bestimmt nicht vorher die Erlaubnis eingeholt.
Wenn Markennamen allgemein bekannt und gebräuchlich sind, wie zum Beispiel Mercedes, Opel, Bertelsmann, Shell, dann darf man sie auch benutzen. Sonst könnten ja die Warentester und Rezensionenschreiber gleich einpacken. Und wo wären wohl die Enthüllungsbücher von Günter Wallraff gelandet?
Wenn man allerdings im Rahmen eines Erfahrungsberichtes die Techniken selber beschreibt und diese durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt sind - dann sieht es etwas anders aus.
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Babella Klammeraffe
Alter: 61 Beiträge: 890
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10.12.2023 09:30
von Babella
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Willebroer hat Folgendes geschrieben: |
Wenn man allerdings im Rahmen eines Erfahrungsberichtes die Techniken selber beschreibt und diese durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt sind - dann sieht es etwas anders aus. |
... ja, dann liefert man cleveren Geschäftsleuten wie eben Liebscher und Bracht kostenlose Werbung. Viel interessanter wäre tatsächlich eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Leuten, die vorgeben, alles besser zu wissen als die Fachwelt.
Das ist vom Anspruch her schon so vermessen, dass ich einen weiten Bogen um die beiden mache.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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10.12.2023 10:24 Re: Verwendung eines Firmennamens im Titel von Günter Wendt
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Schreibrausch hat Folgendes geschrieben: | Mein nächstes möchte ich über die bewegungslehre nach Liebscher und Bracht schreiben: meine eigenen Erfahrungen, Erfahrungen anderer und Reflexionen, vor Allem über die Auswirkungen auf den Geist. Der Buchtitel müsste den Namen Liebscher und Bracht tragen, denn darum geht es ja. Etwa: Liebscher und Bracht - das Yoga für Realisten.
Frage, könnte Liebscher mir das untersagen?
bedürfte es seiner Genehmigung? Oder sollte ich ihn von vornherein mit ins Boot nehmen, zum beispiel indem er das buch vertreibt?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Danke vorab. |
Wenn es Techniken sind, die so im Sprachgebrauch verwendet werden, darfst du das. Beispiel „Alexander-Technik“.
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Dyrnberg Klammeraffe
Beiträge: 569 Wohnort: Wien
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10.12.2023 11:33
von Dyrnberg
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Ich verstehe nicht ganz: Kritisierst Du dieses "Konzept"? Denn Kritik an diesem Ansatz gibt es ja zur Genüge, siehe zum Beispiel: https://www.derstandard.at/story/2000145205504/was-es-mit-den-anti-schmerz-versprechungen-von-liebscher-bracht
Dann wäre es ja quasi ein journalistisches Aufklärungsbuch. Da müsste man doch den Namen auch im Titel verwenden dürfen. Wallraff hat ja auch "Bild" im Titel seines berühmten Buches gehabt.
Aber wenn Du deren Lehre glaubst und gut findest und darüber ein Buch schreibst... wird es eventuell tricky. Denn die Typen wollen ja selber damit Geld verdienen, nehme ich an. Wieso sollten sie dein Buch "absegnen" oder gut finden?
_________________ Ein Roadtrip durch die Philosophie: "Die Nacht der Fragen und der Morgen danach" (Roman) |
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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10.12.2023 13:26 Re: Danke! von Günter Wendt
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Schreibrausch hat Folgendes geschrieben: | Danke, ich werde ein Konzept schreiben und über meinen Trainer an Liebscher herantreten und ihn vielleicht dazu bringen, auf das Buch zu verlinken. Dann wäre es ein Bestseller. |
Es kommt darauf an was du mit deinem Buch bezweckst, welches Ziel zu damit verfolgst. Willst du die beiden loben oder zerreißen? Willst du auf deren Grundlage etwas Neues vorstellen? Deine persönlichen Erfahrungen damit kundtun?
Wie Dyrnberg es erwähnt hat, kommt es auf deine Absicht an.
Auch solltest du Zitate von denen sparsam und mit Quelle erwähnen.
Prinzipiell spricht natürlich nichts dagegen geschützte Marken etc. zu verwenden. Solange es nicht das Werk dominiert. Es ist doch so, dass ein Imbus-Schlüssel, genauso wie das Material Styropor geschützte Titel/Markennamen sind, die allerdings in den allgemeinen Sprachgebrauch Einzug gehalten haben.
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