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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 748
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01.08.2023 21:14
von Eris Ado
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R Rüesch hat Folgendes geschrieben: | Eris Ado hat Folgendes geschrieben: | R Rüesch hat Folgendes geschrieben: |
Sollte der Autor ein Jahr nach der Veröffentlichung sterben, können seine Erben auf 69 Jahre Urheberrecht pochen.
Stirbt er aber 69 Jahre nach der Veröffentlichung, sind es für die Erben noch genau ein Jahr.
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Das ist falsch. In beiden Fällen haben die Erben 70 Jahre. Der Veröffentlichungszeitpunkt ist nicht relevant. Das Todesdatum zählt. |
Bitte die Stelle im Gesetz zeigen, wo es heisst, dass bei neu angetretenem Erben die 70 Jahre wieder beginnen. Bis jetzt haben wir nur gesehen, dass ich das Urheberrecht vererbbar ist. Soweit ich sehe, ist kein Hinweis, dass die Uhr wieder zurück gestellt wird.
Ein Satz wie dieser zum Beispiel: "Wenn Erben ein Urheberrecht antreten, erlischt das Urheberrecht 70 Jahren nach derem Tod." |
Ich habe nie behauptet, dass es eine derartige Gesetzesstelle gibt. Die Uhr wird nicht wieder zurückgestellt. 70 Jahre nach dem Tod des Autors erlischt das Urheberrecht, egal wie oft es vererbt wurde. (In Deutschland. In anderen Ländern gibt es andere Regeln)
Dein obiger Fehler bestand darin, dass Du die 70 Jahre-Frist ab Entstehung des Werkes rechnest. Die Uhr beginnt erst zu ticken, wenn der Autor stirbt.
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R Rüesch Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 78 Wohnort: San Rafael, CA, USA
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01.08.2023 21:27
von R Rüesch
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Bitte um Entschuldigung. Ich habe dies falsch verstanden. Ich habe geglaubt, es funktioniere wie ein Patent.
_________________ Roland |
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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 748
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01.08.2023 21:38
von Eris Ado
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Entschuldigen musst Du dich nicht.
In den USA ist das Copyright anders geregelt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Copyright_law_(Vereinigte_Staaten)
Zitat: | Im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland musste das Copyright bis 1989 in den USA explizit angemeldet werden (US Copyright Act 1909, Chapter 1 Sec. 11) und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyright-Verzeichnis. Inzwischen gilt in den USA für neue Werke ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen (Copyright Term Extension Act). Eine Anmeldung des Copyrights bei der Library of Congress ist für den Erwerb des Rechts nach aktueller Gesetzeslage nicht erforderlich, kann aber zum Beispiel bei der Geltendmachung von Schadensersatz vorteilhaft sein.
Am 28. Oktober 1998 verabschiedete der US-Senat den heftig umstrittenen Digital Millennium Copyright Act, der die Rechte der Copyright-Inhaber stärken soll. Dieser stellt eine Reaktion auf die durch das Internet und andere digitale Technologien immer einfacher gewordene Reproduktion und Verbreitung von Werken dar. |
Da spielt das Datum der Eintragung in das Copyright-Verzeichnis eine Rolle. Aber in Deutschland gilt die 70-Jahre Frist, die mit dem Tod des Autors beginnt. Seine Werke werden dann alle zeitgleich gemeinfrei.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5448 Wohnort: OWL
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01.08.2023 21:47
von Willebroer
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R Rüesch hat Folgendes geschrieben: | Bitte um Entschuldigung. Ich habe dies falsch verstanden. Ich habe geglaubt, es funktioniere wie ein Patent. |
Es gibt tatsächlich diesen Trick, ein Werk oder Produkt als Marke schützen zu lassen. So wie Maggi oder Ikea. Das Patent (oder Gebrauchsmuster) kann man immer wieder verlängern (mit entsprechender Zahlung allerdings) und auch verkaufen, aber es bezieht sich nicht auf das literarische Werk als solches, sondern ein spezielles Design, das als solches unverwechselbar sein muß (zum Beispiel Namen wie Gandalf oder Silmaril). Deshalb dürfte das für Wortzzitate kaum in Frage kommen.
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