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Verfassungschutz


 
 
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Dorka
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 69
Beiträge: 391
Wohnort: Allertal


Beitrag23.03.2023 14:31
Verfassungschutz
von Dorka
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Mein neuer Roman beschäftigt sich mit einer fiktiven, rechten, populistischen Partei, der es mit einem aufsehenerregenden Thema gelingt, genug Wählerstimmen für eine Regierungsbildung zu sammeln.

Der Vorsitzende dieser Partei wird Kanzler, verfolgt aber seine eigene Agenda, nämlich die Rechte der Presse und die Unabhängigkeit der Gerichte zu untergraben. Er wurde bereits vor Amtseinsetzung vom Verfassungsschutz beobachtet (Desinformation, Bestechung durch ausländische Staaten, Waffenhandel, Geldwäsche usw.).

Nun die Frage: darf der Verfassungsschutz den amtierenden Kanzler beobachten? Schien mir schwierig, da der VS ja der Regierung berichten muss.
Ich habe den VS angeschrieben, sie antworteten sinngemäß: "Solche Fragen dürfen wir nicht beantworten, nur der Regierung berichten".
Weder die Seiten des VS noch das Verfassungsschutzgesetz sagen etwas darüber, ob es Personen gibt, die per se nicht beobachtet werden dürfen.

Vielleicht hat ja hier jemand einen Einblick in die Befugnisse des VS.

Gruß
Dorka


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Der Schlaf fehlt mir nicht abends, sondern morgens.
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anuphti
Geschlecht:weiblichTrostkeks

Alter: 58
Beiträge: 4320
Wohnort: Isarstrand
DSFo-Sponsor Pokapro 2015


Beitrag23.03.2023 14:57

von anuphti
Antworten mit Zitat

https://www.bundestag.de/resource/blob/578802/7c6dc66866be29554915c2dfe08d0b46/WD-3-315-18-pdf-data.pdf

https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/auftrag/aufsicht-und-kontrolle/aufsicht-und-kontrolle_node.html#:~:text=Die%20Dienst%2D%20und%20Fachaufsicht%20%C3%BCber,f%C3%BCr%20Heimat%20(%20BMI%20)%20aus.


ich habe keine Ahnung, aber ich würde grundsätzlich sagen, ja, er kann beobachtet werden.

Das BfV berichtet ja nicht direkt an den Kanzler, sondern an den Bundestag und ist in ein komplexes Netzwerk von Aufsicht und Kontrollen eingebunden.

Liebe Grüße
Nuff


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Dorka
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 69
Beiträge: 391
Wohnort: Allertal


Beitrag23.03.2023 15:10

von Dorka
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Liebe Nuff,

danke für die Info. Das erste Dokument ist super, weil es meine Frage schon ziemlich gut beleuchtet.

Es wäre also nicht von vornherein verboten, den Kanzler zu beobachten. Erst, wenn entsprechende Berichte aus dem Ausschuss zum Kanzler oder seinen Vertrauten weitergereicht würden, bekäme der VS sicher ein Problem. Mein Plot sieht vor, dass die Ermittlung offiziell eingestellt  und die Ermittlungsgruppe ins Archiv verbannt wird, dort aber über die Ressourcen verfügt, heimlich weiter arbeiten zu können.

Das hilft schon weiter, danke Dir!

Gruß
Dorka


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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
G

Alter: 59
Beiträge: 2371
Wohnort: Braunschweig


G
Beitrag23.03.2023 15:16

von Gerling
Antworten mit Zitat

Bundestagsabgeordnete dürfen beobachtet werden. Hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bzgl. Bodo Ramelow. Müsste dann auch für den Kanzler gelten.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/09/rs20130917_2bvr243610.html

Falls du es noch nicht bedacht hast: Beachte bitte die politische Immunität der Bundestagsabgeordneten. Wenn dein Kanzler zuvor Abgeordenter war bzw ist, dann wird es schwierig, ihn wegen einer Straftat zu belangen. Es sei denn, dass Parlament löst die Immunität auf - wenn er es unterwandert hat, klappt das wohl nicht.


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Dorka
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 69
Beiträge: 391
Wohnort: Allertal


Beitrag23.03.2023 15:22

von Dorka
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke, Gerling

Der Zeitpunkt einer möglichen Anklageerhebung liegt fast gegen Ende der Erzählung. Da geht sowieso alles den Bach runter und die Figur hat ganz andere Probleme ( zu denen sich natürlich die ermittelten Verbrechen noch hinzugesellen).

Aber ich sehe nun schon etwas klarer.
(Ich frage mich nur, warum der VS mir das nicht so geantwortet hat)

Gruß
Dorka


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Günter Wendt
Geschlecht:männlichExposéadler


Beiträge: 2865



Beitrag24.03.2023 16:56
Re: Verfassungschutz
von Günter Wendt
Antworten mit Zitat

Dorka hat Folgendes geschrieben:
Mein neuer Roman beschäftigt sich mit einer fiktiven, rechten, populistischen Partei, der es mit einem aufsehenerregenden Thema gelingt, genug Wählerstimmen für eine Regierungsbildung zu sammeln.

Der Vorsitzende dieser Partei wird Kanzler, verfolgt aber seine eigene Agenda, nämlich die Rechte der Presse und die Unabhängigkeit der Gerichte zu untergraben. Er wurde bereits vor Amtseinsetzung vom Verfassungsschutz beobachtet (Desinformation, Bestechung durch ausländische Staaten, Waffenhandel, Geldwäsche usw.).

Nun die Frage: darf der Verfassungsschutz den amtierenden Kanzler beobachten? Schien mir schwierig, da der VS ja der Regierung berichten muss.
Ich habe den VS angeschrieben, sie antworteten sinngemäß: "Solche Fragen dürfen wir nicht beantworten, nur der Regierung berichten".
Weder die Seiten des VS noch das Verfassungsschutzgesetz sagen etwas darüber, ob es Personen gibt, die per se nicht beobachtet werden dürfen.

Vielleicht hat ja hier jemand einen Einblick in die Befugnisse des VS.

Gruß
Dorka


Wenn du den Verfassungsschutz fragst „ darf der Verfassungsschutz den amtierenden Kanzler beobachten?“ und der antwortet dann mit „ Solche Fragen dürfen wir nicht beantworten, nur der Regierung berichten", hat der VS dir die Frage doch beantwortet. Die Antwort ist „Ja“. Nur, dass sie dir das nicht sagen darf, sondern nur der Regierung gegenüber darüber informieren.
Denn wenn der VS es nicht dürfte, dann wäre die Antwort ein eindeutiges „Nein“ gewesen mit seitenlanger Begründung.

Außerdem wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.
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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
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Alter: 59
Beiträge: 2371
Wohnort: Braunschweig


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Beitrag24.03.2023 22:07
Re: Verfassungschutz
von Gerling
Antworten mit Zitat

Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:


Außerdem wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.


Da hätte ich gerne Quellen, die das belegen.


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Günter Wendt
Geschlecht:männlichExposéadler


Beiträge: 2865



Beitrag24.03.2023 22:19
Re: Verfassungschutz
von Günter Wendt
Antworten mit Zitat

Gerling hat Folgendes geschrieben:
Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:


Außerdem wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.


Da hätte ich gerne Quellen, die das belegen.


Ich bitte dich! Das kannst du alles googeln.

Aber gut. Ich helfe gerne.

Eine gute chronologische Auflistung:

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-116531.html
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Günter Wendt
Geschlecht:männlichExposéadler


Beiträge: 2865



Beitrag24.03.2023 22:20
Re: Verfassungschutz
von Günter Wendt
Antworten mit Zitat

Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
Gerling hat Folgendes geschrieben:
Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:


Außerdem wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.


Da hätte ich gerne Quellen, die das belegen.


Ich bitte dich! Das kannst du alles googeln.

Aber gut. Ich helfe gerne.

Eine gute chronologische Auflistung:

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Zitat
„ 3. Januar 2000 - Die Bonner Staatsanwaltschaft eröffnet ein Ermittlungsverfahren gegen Kohl wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil seiner Partei.“
Zitat Ende
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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
G

Alter: 59
Beiträge: 2371
Wohnort: Braunschweig


G
Beitrag25.03.2023 07:39
Re: Verfassungschutz
von Gerling
Antworten mit Zitat

Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
Gerling hat Folgendes geschrieben:
Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:


Außerdem wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.


Da hätte ich gerne Quellen, die das belegen.


Ich bitte dich! Das kannst du alles googeln.

Aber gut. Ich helfe gerne.

Eine gute chronologische Auflistung:

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-116531.html


Überaus freundlich, danke. Und totaler Blödsinn.

1: Als gegen Kohl ermittelt wurde, war er nicht mehr im Amt. Also war er Ex-Kanzler. Das ist keine Wortklauberei, sondern ein gewaltiger Unterschied.

2: Du schreibst: Es wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.
Diese Satzgestaltung suggeriert, dass es sich um mehrere Bundeskanzler handelte. Als „Quelle „ benennst du nur einen. Und der war da schon zwei Jahre nicht mehr im Amt.


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Beitrag25.03.2023 09:21
Re: Verfassungschutz
von Günter Wendt
Antworten mit Zitat

Gerling hat Folgendes geschrieben:
Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
Gerling hat Folgendes geschrieben:
Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:


Außerdem wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.


Da hätte ich gerne Quellen, die das belegen.


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Aber gut. Ich helfe gerne.

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Überaus freundlich, danke. Und totaler Blödsinn.

1: Als gegen Kohl ermittelt wurde, war er nicht mehr im Amt. Also war er Ex-Kanzler. Das ist keine Wortklauberei, sondern ein gewaltiger Unterschied.

2: Du schreibst: Es wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.
Diese Satzgestaltung suggeriert, dass es sich um mehrere Bundeskanzler handelte. Als „Quelle „ benennst du nur einen. Und der war da schon zwei Jahre nicht mehr im Amt.


Dann suche dir deine eigene Quellen.
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Beitrag25.03.2023 12:56
Re: Verfassungschutz
von Gerling
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
Gerling hat Folgendes geschrieben:
Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
Gerling hat Folgendes geschrieben:
Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:


Außerdem wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.


Da hätte ich gerne Quellen, die das belegen.


Ich bitte dich! Das kannst du alles googeln.

Aber gut. Ich helfe gerne.

Eine gute chronologische Auflistung:

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-116531.html


Überaus freundlich, danke. Und totaler Blödsinn.

1: Als gegen Kohl ermittelt wurde, war er nicht mehr im Amt. Also war er Ex-Kanzler. Das ist keine Wortklauberei, sondern ein gewaltiger Unterschied.

2: Du schreibst: Es wurde schon häufig polizeilich gegen Bundeskanzler in der Vergangenheit ermittelt.
Diese Satzgestaltung suggeriert, dass es sich um mehrere Bundeskanzler handelte. Als „Quelle „ benennst du nur einen. Und der war da schon zwei Jahre nicht mehr im Amt.


Dann suche dir deine eigene Quellen.


Das ist das Problem. Die gibt es nämlich nicht. Weil  dein Beitrag schlicht falsch war.


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