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Greenhorn Schneckenpost
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Beiträge: 14
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G 12.06.2012 21:18 Regionaler Krimi - reale Örtlichkeiten, was beachten? von Greenhorn
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Hallo zusammen,
ich habe gerade mein erstes Buch, einen regionalen Krimi, fertig gestellt. Das Manuskript liegt fix und fertig vor mir, bereit, die Reise zu einem Verlag anzutreten.
Aber: Gott sei Dank habe ich dieses Forum gefunden. Völlig unbedarft, also tatsächlich wie ein Greenhorn, habe ich natürlich tatsächlich existierende Städe, Örtlichkeiten etc. verwendet, wie es sich für einen regionalen Krimi eben gehört. Nun plagen mich aber Zeifel, ob ich auch die Polizeidienststelle explizit aufführen darf, z.B. Polizeidirektion xy. Erschwerend kommt hinzu, dass sich ein Großteil der Story in dieser Polizeidirektion abspielt und natürlich auch die Polizeibeamten, die dort beschäftigt sind, beschrieben werden, z.B. der Leiter der Dienststelle.
Reicht es, wenn ich schreibe, dass die Handlung und die Namen und Charaktere der Personen frei erfunden sind oder muss ich aus der Polizeidirektion xy die Polizeidirektion zz machen? Was angesichts eines regionalen Krimis natürlich ziemlich blöde wäre.
Es grüßt
das Greenhorn
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KeTam Ungeduld
Alter: 49 Beiträge: 4947
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12.06.2012 21:31
von KeTam
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Hallo Greenhorn,
ich habe es so gelöst, dass ich die Polizeidienststelle, dies bei mir auch gibt, nicht mit Adresse usw. benenne, aber so beschreibe, dass jeder der sie kennt, weiß was ich meine...
Allerdings ist das bei mir nur eine kleine Passage, ansonsten spielt die Polizei keine Rolle.
Ich telefoniere ja gerne mit der LKA-Pressestelle.
Die sind da sehr nett und plaudern gerne über alles, was du wissen willst.
Ich habe da schon sehr gute Infos bekommen und mir wurde gesagt, dass Anfragen von Schriftstellern häufig vorkommen.
Toll, das dein Manuskript schon fertig ist, so weit wäre ich gerne auch schon...
Lg,KeTam.
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Berti_Baum Reißwolf
Beiträge: 1213 Wohnort: Immerheim
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14.06.2012 01:31 Re: Regionaler Krimi - reale Örtlichkeiten, was beachten? von Berti_Baum
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Greenhorn hat Folgendes geschrieben: | Völlig unbedarft, also tatsächlich wie ein Greenhorn, habe ich natürlich tatsächlich existierende Städe, Örtlichkeiten etc. verwendet, wie es sich für einen regionalen Krimi eben gehört. Nun plagen mich aber Zeifel, ob ich auch die Polizeidienststelle explizit aufführen darf, z.B. Polizeidirektion xy. Erschwerend kommt hinzu, dass sich ein Großteil der Story in dieser Polizeidirektion abspielt und natürlich auch die Polizeibeamten, die dort beschäftigt sind, beschrieben werden, z.B. der Leiter der Dienststelle. |
Vorweg: Ich bin dahingehend kein Rechtsexperte aber ...
Bei Gebäuden, die sich im Privatbesitz brauchst du die Zustimmung des Eigentümers. Bei öffentlichen Gebäuden darfst du die Namen verwenden.
Die Personen, die z.B. in der Polizeibehörde arbeiten, kannst du natürlich nicht einfach in deinen Roman einbinden, weil das unter das Persönlichkeitsrecht fällt.
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Greenhorn Schneckenpost
G
Beiträge: 14
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Gladiolia Gänsefüßchen
G
Beiträge: 47
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Beka Exposéadler
Beiträge: 2374
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14.06.2012 09:10
von Beka
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Nele Neuhaus hat es so gelöst, dass ihre Ermittler zwar bei der Kripo Hofheim arbeiten (die es gibt) aber in einer Abteilung, die es nicht gibt.
Und sie nennt die Adresse nicht.
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KeTam Ungeduld
Alter: 49 Beiträge: 4947
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14.06.2012 09:56
von KeTam
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Greenhorn hat Folgendes geschrieben: |
Ach ja, einem Verlag habe ich in einem Anflug von Größenwahn schon mein Manuskript schon per Mail geschickt. Kam nun die Antwort, dass es nach einer ersten Sichtung, die positiv ausgefallen ist, an das Eingangslektorat weitergeleitet wurde, wo es nun intensiv geprüft wird. |
Hallo Greenhorn,
das ist ja super! Drücke dir die Daumen!
Lg,KeTam.
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Guerillero Eselsohr
Beiträge: 410 Wohnort: In einem kleinen Dorf
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14.06.2012 13:47
von Guerillero
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Warum fragst Du uns und nicht die betroffene Polizei? Wir können nur juristische Mutmaßungen anstellen. Meine eigene Erfahrung mit derartigen Problemen hat mir gezeigt, dass nichts einfacher ist, als Personen und Institutionen mit derartigen Problemen anzugehen. Erstens neigt der Mensch nun mal zur Eitelkeit und die Aussicht, in einem Roman eine Statistenrolle zu bekommen reizt viele. Zum Anderen bekommt man so eine verbindliche Auskunft darüber, wie es sich rechtlich im Einzelfall verhält. Lehnt der Dienststellenleiter konkrete Nennung in einem Buch ab, dann dürfte es ratsam sein, sich daran zu halten. Stimmt er dem zu - z.B. in einer schriftlichen Einverständniserklärung, die ein künftiger Verlag sicherlich auch vorgelegt bekommen möchte - dann dürfte alles in Butter sein.
Weiter sagt mir meine Erfahrung zu diesem Thema, dass so angesprochene Personen sich häufig geradezu in Hilfsbereitschaft überschlagen und Dir so Einblicke in deren Metier ermöglichen, die Dir bisher völlig verwehrt waren.
Bei Recherchen zu Romanen wurde ich zum Beispiel von dem Direktor eines Airports, dem eines Großmarktes und dem eines der größte Friedhöfe Deutschlands persönlich zu einem Rundgang mit ausführlichen Erklärungen eingeladen. (Nein, es wurde kein Roman über einen Flugzeugabsturz! )
Fazit und Tipp an Dich: Es gibt nichts effektiveres, als andere Menschen in seine Arbeit einzubeziehen und niemand kann Fragen besser beantworten als die, die diese betreffen. Nur Mut, es tut wirklich nicht weh!
Liebe Grüße
Guerillero
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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6411 Wohnort: 50189 Elsdorf
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14.06.2012 13:51
von Ralphie
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Also, die Polizeidirektion darfst du nennen, aber Vorsicht bei den Namen.
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Greenhorn Schneckenpost
G
Beiträge: 14
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Berti_Baum Reißwolf
Beiträge: 1213 Wohnort: Immerheim
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22.06.2012 06:51
von Berti_Baum
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Greenhorn hat Folgendes geschrieben: | So, mal ein kurzes Update hier. Ich hatte ja auf jeden Fall vor, mit dem Dienstellenleiter zu reden, allerdings wollte ich im Vorfeld gerne ein paar rechtliche Infos haben. Aus dem einfachen Grund, weil ich selbst Angehörige dieser Dienststelle bin und deshalb nicht ganz unbedarft in das Gespräch gehen wollte. Das Okay habe ich, jetzt brauche ich nur noch einen Verlag
Exposé und Leseprobe werden gerade fleissig verschickt.
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Was denn? Du arbeitest selbst in der PD und du darfst die Namen der Beamten benutzen?
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Greenhorn Schneckenpost
G
Beiträge: 14
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Franz Erklärbär
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Beiträge: 4
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Berti_Baum Reißwolf
Beiträge: 1213 Wohnort: Immerheim
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24.10.2012 01:11 Re: Selbes Problem mit einem Internat von Berti_Baum
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Franz hat Folgendes geschrieben: | Wichtiger Hinweis: Das Internat ist eine Einrichtung der Kirche also in meinen Augen eine öffentliche Einrichtung. |
Nein. Das Internat gehört einem kirchlichen Träger und nicht einem "staatlichen Träger". Mit öffentlichen Einrichtungen - also, die du jederzeit in deinem Roman benennen darfst - sind Gebäude, Institutionen etc. gemeint, die dem Staat angegliedert sind.
Es stimmt natürlich, dass man Kirchen eine gewisse Öffentlichkeit zuspricht. Schau mal im Internet unter "Körperschaft des öffentlichen Rechts" nach. Dort nehmen Kirchen (vor allem evangelische und katholische) in Dtl. eine Sonderstellung ein.
Franz hat Folgendes geschrieben: | Hier im Thema wird auch erwähnt man solte eine Polizeidienststelle nicht nennen. |
Natürlich darfst du die Polizeidienststelle namentlich benennen.
_________________ Der Junge, der Glück brachte (Jugendbuch/2013)
Das Mädchen, das Hoffnung brachte (Jugendbuch/ November 2014)
Tod und tiefer Fall (Thriller/18. Mai 2015)
Rache und roter Schnee (Thriller/Oktober 2015)
Blut und böser Mann (Thriller/März 2016)
Asche und alter Zorn (Thriller/August 2016)
Ein kleines Verbrechen (Thriller/Dezember 2016)
Blinde Krähen (Thriller/März 2017) |
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Gast
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26.08.2022 21:29
von Gast
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