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"Und sag nicht, dass sie dich nichts mehr angeht. Der Tag, an dem sie dich nichts mehr angeht, ist der Tag, an dem dir der Sargdeckel ins Gesicht schlägt."


Ratsakten Nr.70 B/C o.J.

Zu wißen sey hiermit, Daß Wir Burgemeister und Raht beeder Städte Quedlinburgk wegen erbauung unseres Wagehauses mit Mst. Martin Langen nachbeschriebenes gedungnis eingegangen: Es soll nehmlich derselbe das alte gebäude mit seinen Leuthen ab- und einnehmen, und anstatt deßen ein neues Von 3 Stockwercken auff, 9 fach breit und 10 fach lang bauen, daßelbe oben im Dache mit einem liegenden Stuhl und stehenden Träger wohl verwahren, das unterste Stockwerck gleich Herrn Cämr. Johann Helmich [Hieronymus] Heidfeldens seinem hoch, zweimal wohlverriegelt, auch in demselben forne nach der gaßen Zu eine Stube von 5 fachen breit, und 6.fachen Lang, dabey auch nach dem Hofe eine Kammer nebst einem gange Zum Secret verfertigen, das Dritte seulwerck aber von 5. Ell. hoch führen, das gantze Hauß durch und durch in allen stockwercken mit zween starcken Trägern und ständern versehen, und forne im Dache einen Ärckner von dreyen fachen, darinn die Winde herausgehen soll, machen und zwar solches alles von guten vollständigen, starcken und gesunden Holtze. Fur welches alles wir dem ermelten Mst. Martin Langen, wenn er nicht nur das darzu benöthigte Holtz auf seine Kosten alhier Zur stelle verschaffet, sondern auch daßelbe beschlagen, obbeschriebener maßen verfertiget und mit seinen gesellen und leuthen aufgerichtet, eines vor alles hundert und funftzig Thaler nebst andert halb faß bier nach und nachzuzahlen [so!] und das verarbeitete Holtz vom richte Platze nach der Waage bringen Zulaßen, nicht minder auch beyden richters fünff gehülffen Zuhalten und Zu lohnen, versprochen und Zugesaget, auch das dabey ausdrucklichen vorbehalten, fals Er solch gebäude nicht wie sichs geziemete, gerichtet haben wurde, solchen mangel oder schaden von ihm zu fodern und an dem versprochenen qvanto Zu kürtzen. Uhrkuntlich ist dieser Dünge Zettel gedoppelt verfertiget und jedem Theil ein Exemplar ausgestellet worden. So geschehen Quedlinburgk 27.Maij 1690. Burgemeister und Raht beeder Städte Quedlinburgk [Unterschrift:] Marten Lange

Aus der Kleiderordnung Quedlinburgs 1682

Es soll sich ein jeder seinem Stande gemäß verhalten und darüber in Kleidung nicht herausbrechen. Bürgermeister, Standes-, Rats- und sowohl geist- als auch weltliche Amtspersonen und Advocaten belangend wird ein jeder derselbigen samt den Seinigen nach vernünftiger Bescheidenheit und unterschiedener Ordnung sich seiner Gebühr zu verhalten wissen, gestalt sie sich selbst andern zum guten Exempel, der Stadt, ihrem Stande und Amte zu Ehren vorstellen und übermäßiger Trachten, sonderlich sammeter Pelze, blonder und anderer kostbaren Perücken - außer was vornehme Officianten und graduirte Personen als Doctores und Licentiaten betrifft - sich äußern, deren Weiber und Töchter aber krauser Haarlocken, Ohrengehänge, ganze Röcke mit Leibstücken auf dem Rücken zugeschnüret, Tabarte, kostbarer Spitzen, ganzer gekneppelter oder ausgenäheten Turen und Halskragen, so wohl guldener als silberner Borten, Accamanten und Spitzen auf die Kleider zu brähmen, Kleinodien, Figuren, geätzete Namen und andere Zierate vorzustecken sich enthalten und außer 5 bis 6 Lot Perlen, welche nach dem Gewichte und nicht nach der Zahl als köstliche runde Perlen verkaufet werden, um den Hals zu tragen, keineswegs aber um die Hand oder kettenweis um die Kragen zu legen, so wenig als die güldenen Ketten zu legen oder mit Goldperlen und dergleichen gestickte und bordierte Schuhe zu brauchen ihnen nich anmaßen sollen.