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Zu wißen sey hiermit, Daß Wir Burgemeister und Raht beeder Städte Quedlinburgk wegen erbauung unseres Wagehauses mit '''Mst. Martin Langen''' nachbeschriebenes gedungnis eingegangen: Es soll nehmlich derselbe das alte gebäude mit seinen Leuthen ab- und einnehmen, und anstatt deßen ein neues Von 3 Stockwercken auff, 9 fach breit und 10 fach lang bauen, daßelbe oben im Dache mit einem liegenden Stuhl und stehenden Träger wohl verwahren, das unterste Stockwerck gleich Herrn Cämr. Johann Helmich [Hieronymus] Heidfeldens seinem hoch, zweimal wohlverriegelt, auch in demselben forne nach der gaßen Zu eine Stube von 5 fachen breit, und 6.fachen Lang, dabey auch nach dem Hofe eine Kammer nebst einem gange Zum Secret verfertigen, das Dritte seulwerck aber von 5. Ell. hoch führen, das gantze Hauß durch und durch in allen stockwercken mit zween starcken Trägern und ständern versehen, und forne im Dache einen Ärckner von dreyen fachen, darinn die Winde herausgehen soll, machen und zwar solches alles von guten vollständigen, starcken und gesunden Holtze. Fur welches alles wir dem ermelten '''Mst. Martin Langen''', wenn er nicht nur das darzu benöthigte Holtz auf seine Kosten alhier Zur stelle verschaffet, sondern auch daßelbe beschlagen, obbeschriebener maßen verfertiget und mit seinen gesellen und leuthen aufgerichtet, eines vor alles '''hundert und funftzig Thaler nebst andert halb faß bier''' nach und nachzuzahlen [so!] und das verarbeitete Holtz vom richte Platze nach der Waage bringen Zulaßen, nicht minder auch beyden richters fünff gehülffen Zuhalten und Zu lohnen, versprochen und Zugesaget, auch das dabey ausdrucklichen vorbehalten, fals Er solch gebäude nicht wie sichs geziemete, gerichtet haben wurde, '''solchen mangel oder schaden von ihm zu fodern und an dem versprochenen qvanto Zu kürtzen'''. Uhrkuntlich ist dieser Dünge Zettel gedoppelt verfertiget und jedem Theil ein Exemplar ausgestellet worden. So geschehen Quedlinburgk 27.Maij 1690. Burgemeister und Raht beeder Städte Quedlinburgk [Unterschrift:] '''Marten Lange'''
Zu wißen sey hiermit, Daß Wir Burgemeister und Raht beeder Städte Quedlinburgk wegen erbauung unseres Wagehauses mit '''Mst. Martin Langen''' nachbeschriebenes gedungnis eingegangen: Es soll nehmlich derselbe das alte gebäude mit seinen Leuthen ab- und einnehmen, und anstatt deßen ein neues Von 3 Stockwercken auff, 9 fach breit und 10 fach lang bauen, daßelbe oben im Dache mit einem liegenden Stuhl und stehenden Träger wohl verwahren, das unterste Stockwerck gleich Herrn Cämr. Johann Helmich [Hieronymus] Heidfeldens seinem hoch, zweimal wohlverriegelt, auch in demselben forne nach der gaßen Zu eine Stube von 5 fachen breit, und 6.fachen Lang, dabey auch nach dem Hofe eine Kammer nebst einem gange Zum Secret verfertigen, das Dritte seulwerck aber von 5. Ell. hoch führen, das gantze Hauß durch und durch in allen stockwercken mit zween starcken Trägern und ständern versehen, und forne im Dache einen Ärckner von dreyen fachen, darinn die Winde herausgehen soll, machen und zwar solches alles von guten vollständigen, starcken und gesunden Holtze. Fur welches alles wir dem ermelten '''Mst. Martin Langen''', wenn er nicht nur das darzu benöthigte Holtz auf seine Kosten alhier Zur stelle verschaffet, sondern auch daßelbe beschlagen, obbeschriebener maßen verfertiget und mit seinen gesellen und leuthen aufgerichtet, eines vor alles '''hundert und funftzig Thaler nebst andert halb faß bier''' nach und nachzuzahlen [so!] und das verarbeitete Holtz vom richte Platze nach der Waage bringen Zulaßen, nicht minder auch beyden richters fünff gehülffen Zuhalten und Zu lohnen, versprochen und Zugesaget, auch das dabey ausdrucklichen vorbehalten, fals Er solch gebäude nicht wie sichs geziemete, gerichtet haben wurde, '''solchen mangel oder schaden von ihm zu fodern und an dem versprochenen qvanto Zu kürtzen'''. Uhrkuntlich ist dieser Dünge Zettel gedoppelt verfertiget und jedem Theil ein Exemplar ausgestellet worden. So geschehen Quedlinburgk 27.Maij 1690. Burgemeister und Raht beeder Städte Quedlinburgk [Unterschrift:] '''Marten Lange'''


== Aus der Kleiderordnung Quedlinburgs 1682 ==
== Historische Straßennamen aus Quedlinburg ==


Es soll sich ein jeder seinem Stande gemäß verhalten und darüber in Kleidung nicht herausbrechen. Bürgermeister, Standes-, Rats- und sowohl geist- als auch weltliche Amtspersonen und Advocaten belangend  wird ein jeder derselbigen samt den Seinigen nach vernünftiger Bescheidenheit und unterschiedener Ordnung sich seiner Gebühr zu verhalten wissen, gestalt sie sich selbst andern zum guten Exempel, der Stadt, ihrem Stande und Amte zu Ehren vorstellen und übermäßiger Trachten, sonderlich sammeter Pelze, blonder und anderer kostbaren Perücken - außer was vornehme Officianten und graduirte Personen als Doctores und Licentiaten betrifft - sich äußern, deren Weiber und Töchter aber krauser Haarlocken, Ohrengehänge, ganze Röcke mit Leibstücken auf dem Rücken zugeschnüret, Tabarte, kostbarer Spitzen, ganzer gekneppelter oder ausgenäheten Turen und Halskragen, so wohl guldener als silberner Borten, Accamanten und Spitzen auf die Kleider zu brähmen, Kleinodien, Figuren, geätzete Namen und andere Zierate vorzustecken sich enthalten und außer 5 bis 6 Lot Perlen, welche nach dem Gewichte und nicht nach der Zahl als köstliche runde Perlen verkaufet werden, um den Hals zu tragen, keineswegs aber um die Hand oder kettenweis um die Kragen zu legen, so wenig als die güldenen Ketten zu legen oder mit Goldperlen und dergleichen gestickte und bordierte Schuhe zu brauchen ihnen nich anmaßen sollen.
Im ältesten Stadtbuche sind aus dem ersten Jahrzehnte des 14. Jahrhunderts folgende Straßennamen aus der Altstadt verzeichnet:


'''Apud forum''' (am Markte), '''alta platea''' (Hohe Straße, auch schon 1284), '''curia Marslinge''' (Marschlinger Hof), '''iuxta cimiterium''' (beim Benedikti-Kirchhofe), '''oppeme Sling''', '''pons lapideus''' (Steinbrücke, auch schon 1229), '''vinea''' (Weingarten), '''nova villa''' (Neuendorf), '''arta platea''' (Schmale Straße), '''lata platea''' (Breite Straße, auch 1306), '''platea hirci''' (Bockstraße), '''surda platea''' (Taube Straße), '''semita''' (Stieg), '''Pulna''' (Pölle, auch schon 1233). Aus der Neustadt werden, wahrscheinlich erst nach 1330, folgende genannt: '''retro scolas''' (Hinter den Schulen), '''Nobbe''' (auch 1350), '''Ordingendor''', '''Pöllekendor'''.
Zu den ältesten in Quedlinburg vorkommenden Straßennamen gehört Gröpern (d.i. "in den Gröpern, Töpferstraße), in der lateinischen Übersetzung '''juxta figulos''' 1233. 1314 werden zwei Höfe in '''platea figulorum''' genannt. 1351 erscheint in niederdeutscher Form '''de Gropere to Quedelingborch''', 1480 in heutiger Laitgebung "in Gröpern". "In den Nyen Groperen" 1468 wird eine nördlicher gelegene Häuseranlage sein gegenüber den "Alden Gropern" 1485.
Von sonstigen Straßennamen bringen die Quedlinburger Urkunden aus der Altstadt noch '''Mummendal''' 1335, '''Klink''' 1403, '''Schenkenstrate''' 1452 und aus der Neustadt '''Steinweg''' 1301, '''Balstrate''' 1415 und '''Weberstraße''' 1493. Diese Jahreszahlen bezeichnen überall das erste Vorkommen. Aus Ratsrechnungen und Kirchenbüchern sind des Weiteren anzuführen: '''Damm''' 1460, '''Tittenplatz''' 1480, '''in den Fischern''' 1488, '''Word''' 1488, '''Joddenstrate''' 1503, '''in der Helle''' 1520, '''up dem Schilde''' 1520, '''in den Steinen''' 1520 (zwischen der Breiten und Schmalen Straße), '''Goldstraße''' 1538, '''Münchenstraße''' (= Breite Straße) 1572, '''ufm Grase''' 1586, '''Plan''' 1591, '''in der Peterschlippe''' 1591, '''Korßenerstraße''' (d.i. Kürschnerstraße mit 9 oder 11 Häusern in der Neustadt vor der Langen Brücke) 1591, '''Kaplanei''' 1599, '''Ütschengasse''' 1628, '''Stubgasse''' 1629, '''Altetopf''' 1639, '''Unterm Birnbaum''' 1650.
(aus Kleemann "Quedlinburgische Geschichte, Band 2 - Kulturgeschichtliche Bilder aus Quedlinburgs Vergangenheit", Selbstverlag des Quedlinburger Magistrats, 1922)


== Aus dem Innungsbrief der Quedlinburger Bader von 1665 ==
== Aus dem Innungsbrief der Quedlinburger Bader von 1665 ==

Version vom 15. April 2009, 11:48 Uhr

"Und sag nicht, dass sie dich nichts mehr angeht. Der Tag, an dem sie dich nichts mehr angeht, ist der Tag, an dem dir der Sargdeckel ins Gesicht schlägt."


Ratsakten Nr.70 B/C o.J.

Zu wißen sey hiermit, Daß Wir Burgemeister und Raht beeder Städte Quedlinburgk wegen erbauung unseres Wagehauses mit Mst. Martin Langen nachbeschriebenes gedungnis eingegangen: Es soll nehmlich derselbe das alte gebäude mit seinen Leuthen ab- und einnehmen, und anstatt deßen ein neues Von 3 Stockwercken auff, 9 fach breit und 10 fach lang bauen, daßelbe oben im Dache mit einem liegenden Stuhl und stehenden Träger wohl verwahren, das unterste Stockwerck gleich Herrn Cämr. Johann Helmich [Hieronymus] Heidfeldens seinem hoch, zweimal wohlverriegelt, auch in demselben forne nach der gaßen Zu eine Stube von 5 fachen breit, und 6.fachen Lang, dabey auch nach dem Hofe eine Kammer nebst einem gange Zum Secret verfertigen, das Dritte seulwerck aber von 5. Ell. hoch führen, das gantze Hauß durch und durch in allen stockwercken mit zween starcken Trägern und ständern versehen, und forne im Dache einen Ärckner von dreyen fachen, darinn die Winde herausgehen soll, machen und zwar solches alles von guten vollständigen, starcken und gesunden Holtze. Fur welches alles wir dem ermelten Mst. Martin Langen, wenn er nicht nur das darzu benöthigte Holtz auf seine Kosten alhier Zur stelle verschaffet, sondern auch daßelbe beschlagen, obbeschriebener maßen verfertiget und mit seinen gesellen und leuthen aufgerichtet, eines vor alles hundert und funftzig Thaler nebst andert halb faß bier nach und nachzuzahlen [so!] und das verarbeitete Holtz vom richte Platze nach der Waage bringen Zulaßen, nicht minder auch beyden richters fünff gehülffen Zuhalten und Zu lohnen, versprochen und Zugesaget, auch das dabey ausdrucklichen vorbehalten, fals Er solch gebäude nicht wie sichs geziemete, gerichtet haben wurde, solchen mangel oder schaden von ihm zu fodern und an dem versprochenen qvanto Zu kürtzen. Uhrkuntlich ist dieser Dünge Zettel gedoppelt verfertiget und jedem Theil ein Exemplar ausgestellet worden. So geschehen Quedlinburgk 27.Maij 1690. Burgemeister und Raht beeder Städte Quedlinburgk [Unterschrift:] Marten Lange

Historische Straßennamen aus Quedlinburg

Im ältesten Stadtbuche sind aus dem ersten Jahrzehnte des 14. Jahrhunderts folgende Straßennamen aus der Altstadt verzeichnet:

Apud forum (am Markte), alta platea (Hohe Straße, auch schon 1284), curia Marslinge (Marschlinger Hof), iuxta cimiterium (beim Benedikti-Kirchhofe), oppeme Sling, pons lapideus (Steinbrücke, auch schon 1229), vinea (Weingarten), nova villa (Neuendorf), arta platea (Schmale Straße), lata platea (Breite Straße, auch 1306), platea hirci (Bockstraße), surda platea (Taube Straße), semita (Stieg), Pulna (Pölle, auch schon 1233). Aus der Neustadt werden, wahrscheinlich erst nach 1330, folgende genannt: retro scolas (Hinter den Schulen), Nobbe (auch 1350), Ordingendor, Pöllekendor.

Zu den ältesten in Quedlinburg vorkommenden Straßennamen gehört Gröpern (d.i. "in den Gröpern, Töpferstraße), in der lateinischen Übersetzung juxta figulos 1233. 1314 werden zwei Höfe in platea figulorum genannt. 1351 erscheint in niederdeutscher Form de Gropere to Quedelingborch, 1480 in heutiger Laitgebung "in Gröpern". "In den Nyen Groperen" 1468 wird eine nördlicher gelegene Häuseranlage sein gegenüber den "Alden Gropern" 1485.

Von sonstigen Straßennamen bringen die Quedlinburger Urkunden aus der Altstadt noch Mummendal 1335, Klink 1403, Schenkenstrate 1452 und aus der Neustadt Steinweg 1301, Balstrate 1415 und Weberstraße 1493. Diese Jahreszahlen bezeichnen überall das erste Vorkommen. Aus Ratsrechnungen und Kirchenbüchern sind des Weiteren anzuführen: Damm 1460, Tittenplatz 1480, in den Fischern 1488, Word 1488, Joddenstrate 1503, in der Helle 1520, up dem Schilde 1520, in den Steinen 1520 (zwischen der Breiten und Schmalen Straße), Goldstraße 1538, Münchenstraße (= Breite Straße) 1572, ufm Grase 1586, Plan 1591, in der Peterschlippe 1591, Korßenerstraße (d.i. Kürschnerstraße mit 9 oder 11 Häusern in der Neustadt vor der Langen Brücke) 1591, Kaplanei 1599, Ütschengasse 1628, Stubgasse 1629, Altetopf 1639, Unterm Birnbaum 1650.

(aus Kleemann "Quedlinburgische Geschichte, Band 2 - Kulturgeschichtliche Bilder aus Quedlinburgs Vergangenheit", Selbstverlag des Quedlinburger Magistrats, 1922)

Aus dem Innungsbrief der Quedlinburger Bader von 1665

1) Es soll jedweder Meister der Bader, so in unsern Städten und Vorstädten wohnt, zu Erhaltung guter Ordnung, Aufnehmung der Innung, wie allhier alten Herkommens, Stangen, Schild und Becken auszuhängen (darmit jedermann sehen und wissen möge, daß daselbsten eine Badestube sei) befugt sein

9) Pfuscher, Störer und Eisenknechte ("unzünftige" Bader) sollen durchaus nicht gelitten werden; da sich einer herfür tun würde, wie bishero geschehen, und das Hausbaden sich zu gebrauchen unterstünde, oder ein Meister dieselben befordern würde, soll er in der hohen Obrigkeit willkürlichen Strafe sein und die Kleider vor der Badstuben durch der Obrigkeit Diener, wie vor diesem geschehen, hinweg genommen werden

14) Würde einer bei versammleter Innung an Essen und Trinken so viel zu sich nehmen, daß er es unhöflich wieder von sich geben oder sich sonsten gröblich hielte, der soll der Innung 12 Groschen Strafe geben, es sei Meister, Geselle oder ein Fremder

15) Wer ein Glas zerbricht oder ohne Urlaub vom Tische läuft oder mit der Hand trotzig darauf schlägt oder einen Lügen straft oder ein Knüppichen vorschlägt (sich über jemanden lustig macht), der soll allemal das Glas bezahlen und 6 Groschen Strafe geben

20) Es soll kein Meister, Geselle oder Lehrjunge auf den Sonntag oder Werktag, außer den Sonnabend, mit dem Badehute und bloßen Beinen auf der Gassen gehen bei Strafe sechs gute Groschen