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Autor |
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iholt Erklärbär
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Beiträge: 1
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I 26.10.2023 21:13 Verlag stellt Arbeit ein - was beachten? von iholt
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Grüß euch,
Das Verlag, bei dem mein Buch derzeit verlegt ist, stellt in Kürze seine Arbeit ein. Die Verlegerin hat mir das mitgeteilt und mir angeboten, die Rest-Exemplare (3 Stück, es war eine sehr kleine Auflage) zu erwerben.
Da ich mir die Möglichkeit offenhalten möchte, meine Texte in Zukunft einem anderen Verlag anzubieten. bin ich dabei, ein Schreiben aufzusetzen, um das gewährte Urheberrecht an den Verlag zu widerrufen.
Der Verlags-Vertrag selbst regelt den Fall, dass der Verlag die Arbeit einstellt, nicht. Der Vertrag war ein Mustervertrag von der IG Autorinnen und Autoren (siehe hier).
Ich habe mir eine Rechterückruf-Vorlage hergenommen und entsprechend angepasst.
Gilt es etwas, was ich zusätzlich beachten muss, wenn ich die Rechte beim Verlag widerrufen möchte?
Macht es zudem Sinn, den gesamten Verlagsvertrag aufzulösen oder löst sich der quasi mit Verlagsende sowieso auf?
Danke für jegliche Rückmeldung
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5457 Wohnort: OWL
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26.10.2023 23:46
von Willebroer
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Soweit ich weiß, erlöschen die Rechte für den Verlag, wenn das Buch als "nicht mehr lieferbar" gilt. Das dürfte hier der Fall sein. Es sei denn, es wäre im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Aber selbst dann kann ja ein Verlag, der nicht mehr existiert, kein Rechteinhaber sein. Es sei denn, er hat die Rechte an einen anderen Verlag weitergegeben, was aber nicht ohne deine Zustimmung gehen dürfte.
Soweit meine erste Einschätzung.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2843
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27.10.2023 04:14
von Maunzilla
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Wenn der Verlag nicht mehr existiert, kann er den Vertrag auch nicht mehr erfüllen.
Dennoch ist es ratsam, sich schriftlich abzusichern. Entweder setzt du ein entsprechendes Schriftstück auf, oder bittest die Verlegerin darum, dir zu bestätigen, ab welchem Datum alle Rechte wieder zurückfallen. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Es sollten alle Rechte zurückgegeben werden, bzw. der Vertrag aufgelöst. Dann besteht kein Zweifel oder Unklarheit, ob irgendwelche Nebenabsprachen villeicht noch länger gälten.
Und für alle anderen gilt: Im Verlagsvertrag unbedingt auch regeln, was passiert, wenn der Verlag liquidiert, verkauft wird oder in Konkurs geht. Man hat in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht; besser wäre es aber zu vereinbaren, daß die Rechte automatisch an den Autor zurückfallen. Dann spart man sich Schriftwechsel mit Konkursverwaltern, Erben o.ä., die man u.U. erst ausfindig machen müßte.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 55 Beiträge: 3227 Wohnort: Frankenberg/Eder
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27.10.2023 08:19
von Taranisa
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"Normalerweise" sollte der Aufhebungsvertrag seitens des Verlags erfolgen. Ein Verlag, bei dem eine Kurzgeschichte von mir in einer Anthologie erschienen war, sandte einen solchen Aufhebungsvertrag, bei dem alle Rechte zurückgegeben werden, im Rahmen seiner Auflösung automatisch zu.
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024 |
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MissClara Klammeraffe
Beiträge: 666
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27.10.2023 09:58 Re: Verlag stellt Arbeit ein - was beachten? von MissClara
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iholt hat Folgendes geschrieben: |
Da ich mir die Möglichkeit offenhalten möchte, meine Texte in Zukunft einem anderen Verlag anzubieten. bin ich dabei, ein Schreiben aufzusetzen, um das gewährte Urheberrecht an den Verlag zu widerrufen.
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Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, das lag die ganze Zeit bei dir. Ich würde auf die Wortwahl achten. In deinem Fall geht es wohl eher um die Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte, die nach Schließung des Verlages an dich zurück gehen sollen.
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