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Brechbohne Gänsefüßchen
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Beiträge: 23
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B 26.10.2017 09:20 Welcher Titel? von Brechbohne
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Titelschutz, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen...
Ich habe bereits zwei Bücher veröffentlicht, plane jetzt aber für meine weiteren Werke einen Eigenverlag zu gründen. Ich bin mir allerdings unsicher, welchen Titel ich wählen darf.
Von meinen bisherigen Titeln gibt es mindestens noch ein weiteres Buch von einem anderen Autor und alle, nachdem meine Bücher draußen waren. Für eins meiner nächsten Bücher plante ich eigentlich den Titel "Die Komplizin", wenn ich jetzt aber nachschaue, dann gibt es diesen Titel bereits.
Woran erkenne ich, ob ich ihn dennoch nehmen darf bzw. wieso wurden meine bisherigen Titel auch bereits benutzt? Gilt der Titelschutz nur für die Zeit, in der das Buch noch nicht veröffentlich ist und ist der Titel danach wieder frei? Oder ab wann kann der Titel wieder benutzt werden?
Es geht mir nicht darum, dass ich den Titel schützen will, bis das Buch tatsächlich draußen ist. Ich habe bereits den Börsenverein und Titelschutzanzeiger angeschrieben, aber die haben mich nur auf diesen Titelschutz verwiesen.
Ich hoffe, einer von euch kann mir hier weiterhelfen...
Danke
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Gerling Exposéadler
G Alter: 59 Beiträge: 2371 Wohnort: Braunschweig
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G 26.10.2017 09:39
von Gerling
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http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-titelschutz-beantragen-warum-wo-und-zu-welchen-kosten/
_________________ Die Ewigen (Juni 2018)
Architekt des Bösen - Edition M (Aug 2019)
Tag X - Bookspot Verlag (2020)
Caldera - Bookspot Verlag (März 2021)
Brandmale - Rowohlt Verlag (Okt 2021)
Argusaugen - Rowohlt Verlag (Okt 2021)
Kopfgeld - Rowohlt Verlag (April 2022)
Der Perfektionist - Rowohlt Verlag (Mrz 2023)
Die Schuldigen - Rowohlt Verlag (Mrz 2023)
Der Seelsorger - Rowohlt Verlag (Juli 2023) |
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Beka Exposéadler
Beiträge: 2374
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26.10.2017 09:45
von Beka
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Wenn es den Titel bereits in dieser Form gibt, darfst du ihn nicht verwenden.
Mit einem Zusatz- oder Untertitel vielleicht.
Eventuell hilft dir das hier weiter:
https://www.boersenblatt.net/titelschutz/faq
http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-titelschutz-beantragen-warum-wo-und-zu-welchen-kosten/
_________________ *Die Sehnsucht der Albatrosse*
*Das Geheimnis des Nordsterns*
*Die Tochter der Toskana*
*Das Gutshaus in der Toskana*
*Sterne über der Toskana*
*Der Himmel über Amerika - Rebekkas Weg*
*Der Himmel über Amerika - Esthers Entscheidung*
*Der Himmel über Amerika - Leahs Traum*
*Anita Garibaldi - Ein Leben für die Freiheit*
*Bergleuchten* |
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Gast
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26.10.2017 13:57 Eigenverlag von Gast
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Hallo Brechbohne,
offtopic: deinesgleichen hab ich als Kind geschnippelt bis Daumen blutig.
Betreffs Titel bin ich keine Fachfrau und kann nur vermuten: Wenn ein Buch tatsächlich nach VÖ deines Werkes denselben Titel trägt, hat jemand nicht aufgepasst. Frage mich sowieso, wie bei der Unzahl heutzutage noch immer freie Titel gefunden werden sollen, auch mit Unterzeile und/oder Zusatz. Vielleicht kann es zu Überschneidungen kommen? Aber das wissen Fachleute doch auch ...
In deinem Posting ist mir der "Eigenverlag" aufgefallen. Ich gehe davon aus, dass du dir das sehr gut überlegt und viel Erfahrung gesammelt hast seit dem Thread, in dem du dich zu recht wunderst über Mindesthonorare von bis zu 250 € für die Lesung eines unbekannten Autoren (m/w). Trotzdem möchte ich anmerken: Ich kenne zwei Leute, die im Eigenverlag ihr Werk vertreiben wollten. Einer war Journalist mit guten Verbindungen, einer klug und eigensinnig. Beide haben jetzt den Keller voll Pappkartons stehen und sind froh, dass sie den Verlag wieder aufgegeben haben.
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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26.10.2017 22:57
von Nina C
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... gilt der Titelschutz nicht „nur“ fünf Jahre nach der letzen Auflage? Ich meine so etwas gelesen zu haben, bin aber auch alles Andere als ein Experte. Und ebenfalls an der Antwort interessiert. Zu einem meiner Wahltitel gibt es bereits drei Bücher (alles Verlagspublikationen), die allerdings alle älter sind (das letzte 2012, dann weiter zurück). Ich kann mir also nicht vorstellen, dass der Titelschutz für alle Ewigkeiten gilt. Liege ich da richtig?
Liebe Grüße,
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Brechbohne Gänsefüßchen
B
Beiträge: 23
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B 27.10.2017 09:08
von Brechbohne
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Ja, es ist wohl wirklich ein Thema, bei dem viele im Dunkeln stochern. Ich werde meine Titel wohl mit einem zusätzlichen Satz befüllen, sodass sie nicht verwechselt werden können. Alle sonstigen Alternativen, die ich mir überlegt habe, gibt es nämlich auch schon. Ich sehe es ähnlich wie Du, emr, bald kann es keine "freien" Titel mehr geben und meine bisherigen waren ja eigentlich auch schon vergeben...
Was den Eigenverlag angeht, habe ich mir viele Gedanken gemacht. Meine bisherigen Bücher sind über Kleinverlage herausgekommen, sodass ich für Homepage, Werbung, Lesungen etc. komplett alleine aufkommen musste. Was jetzt noch hinzukommt, sind Lektorat, Vertrieb und eben die einzelnen Verlagsaufgaben wie Meldung im VLB, ISBN etc. Ich habe zwei freiberufliche Lektorinnen im Bekantenkreis, arbeite nebenbei im kaufmänischen Bereich (bin also gezwungen rechnen zu können ) und das Wichtigste: ich habe Leser Ich habe jedes meiner bisherigen Bücher zwei Jahre beworben und in dieser Zeit im Schnitt um die 20 Lesungen gehalten. Die Nachfrage ist bei mir sehr groß und ich werde jetzt auch beim Einkaufen permanent angesprochen, wann es denn endlich Nachschub gibt. Natürlich ist es alles zeitaufreibend und man darf nicht davon ausgehen, dass man sich eine goldene Nase verdient, aber ich denke, in meinem Fall darf ich es mich ruhig trauen.
Vielen Dank für Eure Anregungen!
LG
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