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Cookiemonster Erklärbär
C
Beiträge: 1 Wohnort: Darmstadt
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C 02.09.2014 09:48 Einverständnis zur Nennung realer Personen (Vorlage) von Cookiemonster
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Hallo Leute,
ich habe eine Reise durch Asien unternommen ( www.project-asia.com ).
Diese Reise möchte ich gerne in ein Buch fassen.
Wie kann ich mich rechtlich absichern, dass mir meine (damalige) Freundin keinen Strick dreht? (Was ich nicht glaube, dass sie das vor hat, aber Gutglaube ich bei so was fehl am Platz)
Ich kann mir vorstellen, dass ich Sie dazu bringe mir eine Vereinbarung zu unterschreiben, allerdings frage ich mich was dort drin steht.
Sicherlich kann und werde ich mir im Voraus nicht zusichern lassen können, dass ich alles über sie schreiben darf.
Andererseits frage ich mich, wie ich mir ein fertiges Manuskript von einer darin erwähnten realen Person absegnen lassen kann. Ausdrucken und jede Seite unterschreiben lassen?
Gibts dazu irgendwelche Ideen?
BTW: Ich hab nicht vor meine Ex-Freundin zu denunzieren. Wir waren auf der Reise ein gutes Team.
Grüße,
Jan
PS: Ich weiss, dass es mir nichts nutzt, wenn ich ihren Namen ändere. Schließlich ist eindeutig erkennbar um welche Person es darin geht.
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Ithanea Reißwolf
Alter: 34 Beiträge: 1062
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02.09.2014 10:01
von Ithanea
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Hallo.
Vorsicht, alles nur geraten, ohne rechtliche Hintergrundkenntnis.
Ich kann mir vorstellen, dass du vor der Realisierung mit deiner Exfreundin besprichst, was du planst und womit sie einverstanden ist.
(Da braucht es, so wie ich das sehe, noch keine schriftliche Vereinbarung, denn bevor das Manuskript in irgendwelche anderen Hände gelangt, kannst du schließlich denken und schreiben, was du willst).
Wenn das Manuskript dann fertig ist, könntest du es in dem Stadium, in dem du es zu Verlagen oder Agenturen schickst, ausdrucken, und am Ende von ihr abzeichnen lassen und aufbewahren. Auf einem Vertrag wird auch nicht jede Seite unterschrieben, sondern meist die letzte und trotzdem gelten alle vorigen Seiten auch als abgezeichnet.
Vielleicht könnte da sowas stehen wie
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Angaben über meine Person im vorliegenden Manuskript Arbeitstitel "Abgefahr'n", verfasst von Jan Sowieso, Stand 02.09.2014 veröffentlicht werden dürfen.
Schwierig stelle ich mir aber vor, wie man sicher gehen kann, dass sie mit sämtlichen Änderungen, die vom Verlag z.B. noch vorgenommen werden, auch einverstanden ist. Wobei das eigentlich kein Problem sein dürfte, wenn die Änderungen nicht ihre Person betreffen. Aber, da bin ich, wie gesagt, nicht bewandert genug, das wäre einfach nur meine Idee gewesen. Achja, und wenn du einen Verlag findest, hast du spätestens zu diesem Zeitpunkt jemanden an deiner Seite, der sich genau mit solchen Fragen von Berufs wegen rumschlägt. =)
_________________ Verschrieben. Verzettelt. |
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Belfort Klammeraffe
Beiträge: 641 Wohnort: tief im Herzen
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19.12.2014 12:18
von Belfort
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Soll das denn ein Roman werden (also Belletristik) oder eine Reisebeschreibung, die eher einer Reportage oder einem unterhaltsamen Sachbuch ähnelt?
Bei Romanen gab es den Fall "Esra", ein Buch von Maxim Biller, in dem er die Beziehung zu seiner Exfreundin verarbeitet hat.
Die Exfreundin und deren Mutter haben gegen eine Veröffentlichung geklagt und Recht bekommen - das Buch durfte nicht veröffentlicht werden. Sehr interessant, wenn man das googelt, kann man viel über Persönlichkeitsrechte lernen!
Es gab drei Punkte, die besonders schwer wogen:
1) die absolute Erkennbarkeit der Protagonistin, die (wie das reale Vorbild auch) Filmpreisträgerin und türkischstämmig war
2) die Tatsache, dass Biller nicht nur Reales beschrieben hat, sondern das auch noch mit Fiktivem gemischt hat - und für den Leser war nicht erkennbar, was nun real und was fiktiv war
3) dass die Beschreibungen auch in die Intimsphäre hineinreichten. Es wurde also auch Nacktheit und Erotik beschrieben
Und natürlich warf der Roman kein sonderlich positives Licht auf die Exfreundin und erst recht nicht auf deren Mutter.
Ich finde die Frage aber grundsätzlich interessant, denn ich bin davon überzeugt, dass es gar nicht anders geht, als dass die Erinnerung an Erlebnisse und Personen in Belletristik einfließen.
Die ehemalige Mathelehrerin, die immer alles auf Zetteln notierte, die ihr regelmäßig herunterfielen.
Der Vater, der die Mutter immer auf eine bestimmte, hochnäsige Art zu demütigen pflegte.
Der Exfreund, der alle Frauen immer machohaft "Bunny" nannte.
Der Chef, der seine untergebenen Mitarbeiter morgens immer zu einer Art "Appell" ins Büro bestellt und jeder muss aufzählen, welche Aufgaben er heute zu erledigen gedenkt.
Und so weiter....
Solche Erlebnisse Jahre später in einem total anderen Zusammenhang, Ort, Namen, Branche (im Fall des Chefs) in einen Roman einfließen zu lassen - verletzt das die Persönlichkeitsrechte der Person, die den Autor zu seiner Beschreibung inspiriert hat?
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