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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Arbeit eines Ghostwriters einreichen

 
 
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Parker1979
Erklärbär
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Beiträge: 4



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Beitrag30.12.2013 15:51
Arbeit eines Ghostwriters einreichen
von Parker1979
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nach mehreren selbst erstellten Fassungen meines ersten Romans, dessen Geschichte mir sehr am Herzen liegt, wird nun ein Ghostwriter die letzte Fassung schreiben. Fragt nicht, warum, es liegt nicht zuletzt auch an der Zeit, die ich berufsbedingt nicht habe ...

Es handelt sich aus urheberrechtlicher Sicht also dann mindestens um eine abhängige Nachschöpfung; wie jeder weiß, ist das Urheberrecht selbst auch nicht übertragbar.

Meine Frage bezieht sich auf die geplante Einreichung des fertigen Manuskripts bei einem Agenten oder einem Verlag. Muss ich denen sagen, dass mir ein Ghostwriter geholfen hat? Ich zahle ihm etwas mehr und erhalte dafür laut Vertrag mit ihm nämlich sämtliche Nutzungsrechte.
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Maerchenfee
Geschlecht:weiblichLeseratte

Alter: 53
Beiträge: 185
Wohnort: in der Nähe von Nürnberg


Beitrag30.12.2013 16:44

von Maerchenfee
Antworten mit Zitat

Hallo Parker1979,

da hab ich auch mal ne Frage, wie sieht es aus, wenn das Manuskript von einer Agentur genommen und vermittelt wird und der Verlag einen Folgeband möchte, schreibt den dann auch dein Ghostwriter? Oder weitere Projekte?

Agenturen sowie Verlage wollen eigentlich keine "Eintagsfliegen", ein unbekannter Neuling muss häufig erst aufgebaut, zu einer Marke, werden. Oft verdient ein Verlag am ersten Buch eines Debütautoren nichts und erst Folgeprojekte bringen Geld ein, hab ich mir sagen lassen.

Wenn jemand prominet ist und seine Biografie oder was auch immer von einem Ghostwriter schreiben läßt, gelten natürlich andere Regeln, weil wahrscheinlich allein die Fans des Promis einen lukrativen Absatz des Buches garantieren und denen ist meistens wurscht wer genau das aufgeschrieben hat.


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Parker1979
Erklärbär
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Beiträge: 4



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Beitrag30.12.2013 17:10

von Parker1979
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Maerchenfee hat Folgendes geschrieben:
Hallo Parker1979,

da hab ich auch mal ne Frage, wie sieht es aus, wenn das Manuskript von einer Agentur genommen und vermittelt wird und der Verlag einen Folgeband möchte, schreibt den dann auch dein Ghostwriter? Oder weitere Projekte?

Agenturen sowie Verlage wollen eigentlich keine "Eintagsfliegen", ein unbekannter Neuling muss häufig erst aufgebaut, zu einer Marke, werden. Oft verdient ein Verlag am ersten Buch eines Debütautoren nichts und erst Folgeprojekte bringen Geld ein, hab ich mir sagen lassen.

Wenn jemand prominet ist und seine Biografie oder was auch immer von einem Ghostwriter schreiben läßt, gelten natürlich andere Regeln, weil wahrscheinlich allein die Fans des Promis einen lukrativen Absatz des Buches garantieren und denen ist meistens wurscht wer genau das aufgeschrieben hat.


Nicht böse sein, aber bitte beantwortet nur meine Frage. Derartige Überlegungen könnt ihr mir überlassen.
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Jackwrote
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 25
Beiträge: 301



Beitrag30.12.2013 17:14

von Jackwrote
Antworten mit Zitat

Ich kann dir rechtlich gesehen nicht helfen, aber meine Meinung:

Wenn der Roman dir so am Herzen liegt, warum hast du, der Schöpfer, ihn nicht auch beendet? Ist mir unverständlich.

Ich würde den Ghostwriter auf jeden Fall erwähnen (oder ihn vorher fragen und es lassen, wenn er das nicht will).


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Sie werden fallen, sie werden verachtet werden, sie werden verlieren.
Sie werden ihre dunkle Seite bekämpfen.
Die Menschen werden sie in ihre Herzen schließen, ihnen zujubeln.
Sie wieder fallen lassen. Sie ausschließen, weil sie anders sind.
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WAHRE HELDEN!
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Murmel
Geschlecht:weiblichSchlichter und Stänker

Alter: 68
Beiträge: 6367
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Beitrag30.12.2013 17:50

von Murmel
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Meines Erachten musst du ihn nur nennen, wenn er Ansprüche aufs Urheberrecht stellen kann. Um dies auszuschließen, sollte der Vertrag zwischen dir und dem Ghostwriter hieb- und stichfest sein.
Viel hängt davon hab wie hoch die Schöpfungstiefe des Ghostwriters war. Siehe auch Übersetzer, die, obwohl sie nicht der Urheber des Stoffes waren, durchaus ein Urheberrecht an ihrer Übersetzung haben. Hat dein Ghostwriter sich nur im Sinne eines Lektor betätigt, kann er keine Rechte einklagen.

Allerdings ist Märchenfees Einwand berechtigt und nicht nur der Fairness halber solltest du deine Situation bei der Agentur erwähnen.


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Riccie
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 62
Beiträge: 402
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Beitrag30.12.2013 21:40

von Riccie
Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Frage bezieht sich auf die geplante Einreichung des fertigen Manuskripts bei einem Agenten oder einem Verlag. Muss ich denen sagen, dass mir ein Ghostwriter geholfen hat? Ich zahle ihm etwas mehr und erhalte dafür laut Vertrag mit ihm nämlich sämtliche Nutzungsrechte.


Schließe mich Murmel und Märchenfee an. Selbst wenn der Ghost gut bezahlt ist, ist es der Agentur oder einem Verlag gegenüber zumindest eine Mogelpackung, wenn du nicht offen bekennst, dass die letzte Fassung eine Überarbeitung von einem Profi ist.

Was ist, wenn die Agentur, ein Verlag Überarbeitungen wünscht - wovon du ausgehen musst? Erledigt diese dann auch dein Geistschreiber oder hast du dafür Zeit?

lg Riccie


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Fjodor
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Beiträge: 1485



Beitrag30.12.2013 22:56

von Fjodor
Antworten mit Zitat

Beim Einreichen kannst Du es halten wie Du willst, aber wenn Dir von einer Agentur oder einem Verlag ein Vertrag angeboten wird, solltest du die Verhältnisse auf jeden Fall offenlegen.
Ob sich Dein Ghostwriter "gut" bezahlt fühlen kann, hängt ja davon ab, ob das Manuskript gefragt ist, also Marktwert hat. Sollte er auf die Idee kommen, euern Vertrag anzufechten und seine Urheberschaft geltend zu machen hättest du den Ärger mit ihm UND mit dem Verlag.
In der Regel versichert der Autor, dass sein Text frei von fremden Rechten ist. Diese Erklärung wäre in deinem Fall mit einem gewissen Risiko behaftet.

Andere Argumente, warum man im Geschäftsleben Transparenz anstreben sollte, sind bereits genannt worden.
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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2372
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Beitrag31.12.2013 11:33

von Gerling
Antworten mit Zitat

Parker1979 hat Folgendes geschrieben:
Nicht böse sein, aber bitte beantwortet nur meine Frage. Derartige Überlegungen könnt ihr mir überlassen.


Na ja, wenn Du alles durchdacht hast, dann verstehe ich nicht, warum Du überhaupt noch Fragen hast. Und wenn Du konkrete Antworten haben willst, dann formuliere die Frage doch so, das sie keine Interpretationsmöglichkeiten bietet.
Gehts dir um Ethik? Also in deinem Fall um ein faires Verhalten deinerseits gegenüber dem Ghost und dem Agent/Verlag, oder geht es dir um den rechtlichen Aspekt?
Beide Varianten könnten nämlich zutreffen und haben unterschiedliche Antworten zur Folge. Kann ja sogar sein, dass beide gleichzeitig zutreffen...


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Parker1979
Erklärbär
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Beiträge: 4



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Beitrag31.12.2013 12:56
Was mich freut ...
von Parker1979
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... ist, dass ich hier immer auf neue Denkanstöße gebracht werde. Ihr habt mich auf jeden Fall zum Überlegen gebracht.

Es ist denke ich kein Problem, ein Buch GEMEINSAM mit einem Ghost zu schreiben. Stellen wir uns mal die Produktion eines Films vor, an dem auch viele Menschen arbeiten. Klar ist die Vorstellung, ein Buch ähnlich zu produzieren, erstmal gewöhnungsbedürftig.

Die Geschichte stammt von mir. Mehrere Fassungen stammen von mir. Das Ende der Geschichte stammt von mir. Jetzt, da aus Zeitgründen (und auch wegen mangelndem Handwerk, zugegeben) die Gefahr besteht, die Geschichte gar nicht in eine Endfassung zu bekommen, ist ein Ghost denke ich zu rechtfertigen.

Werde das dem Verlag genau so mitteilen.

Kommt gut rein ins neue Jahr. Und danke.
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hwg
Geschlecht:männlichSchreiberling

Alter: 80
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Beitrag31.12.2013 13:16

von hwg
Antworten mit Zitat

Da ich auch als Ghostwriter arbeite, kann ich aus meiner Sicht dazu nur mitteilen, dass ich "offiziell" überhaupt nicht in Erscheinung trete.
Ich werde vom Autor, der mir den Auftrag gegeben hat, ordentlich bezahlt - und damit hat es sich. Alles andere muss zwischen Autor und Verlag wie auch sonst üblich geregelt werden. Eventuelle weitere Ansprüche, die der Autor infolge Korrekturmaßnahmen an mich stellen sollte, bleiben Verhandlungssache zwischen ihm und mir.
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josephine
Geschlecht:weiblichEselsohr
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Beiträge: 489



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Beitrag31.12.2013 13:56

von josephine
Antworten mit Zitat

Was ich mich gerade frage.
Verlage und Agenturen sind ja normalerweise nicht daran interessiert nur ein Buch eines Autoren auf den Markt zu kriegen, sondern sie wollen einen Neuautoren im Normalfall aufbauen. Wenn du selbst aber (noch?) nicht dazu in der Lage bist, könnte ich da eine Schwierigkeit auf dich zukommen sehen.

lg
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Parker1979
Erklärbär
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Beiträge: 4



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Beitrag31.12.2013 14:29
Gut ...
von Parker1979
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Dann möche ich doch mal Stellung dazu nehmen, wie ich mir das vorstelle, falls (!) der Verlag weitere Projekte von mir möchte.

Ich habe durchaus schon Geschichten veröffentlicht, teils waren das Auftragsarbeiten, sowohl gedruckt als auch als Hörspiel und Hörbuch. Das Talent zum Schreiben möchte ich mir also nicht absprechen.

Geschichten habe ich genug in meinem Kopf, die dramatische Ausarbeitung liegt mir auch. Wie ich diese nun zu einer Geschichte mache, ist eigentlich zweitrangig, aber ich kann mir durchaus vorstellen, öfter auf Ghostwriter zurückzugreifen, um meine (!) Geschichte zu erzählen.

Das Problem ist doch die Bezahlung. Ich habe einen Beruf, mit dem ich mein Geld zum Leben verdiene, und das hat man als Autor in - ich sage mal - 99,9999 % der Fälle eben nicht. Wenn mir ein Verlag irgendwann mal, was ich nicht glaube, dieses Geld gibt, werde ich selbst auch mehr Zeit zum Alles-selber-schreiben haben. Vielleicht.

Ihr müsst verstehen, dass ich von meinen Geschichten so überzeugt bin, dass ich sie einfach "raushaben" möchte. So eitel bin ich nicht, dass ich sage: Geht nur, wenn ich Wort für Wort selber mache. Die Geschichte, letztlich das Thema, steht im Vordergrund.
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Riccie
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Beitrag31.12.2013 14:56

von Riccie
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Verstehe.

Was ich nicht verstehe, Parker, ist, warum schreibst du dann nicht offen mit einem Co-Autor?

Du sagst, es geht dir ganz uneitel nur darum, die guten Geschichten rauszubringen. Dann gäbe es ehrlichere Möglichkeiten, die nicht mit dem was Verlage und Agenten suchen und brauchen, kollidieren.

Als Verlag würde ich vor so einer merkwürdigen Konstellation zurückschrecken. Es ist schlicht nicht erkennbar, was du kannst, und was dein Ghost beigetragen hat. Das wäre mir eine viel zu vage Kiste.

Es sei denn, ihr beide könnt zusammen garantieren, dass termingerecht eine Bearbeitung und weitere Folgen möglich sind.

Eine andere Möglichkeite wäre, wenn du bereits eine so große schreibende Nummer bist, dass dein Name als Magnet wirkt.

Ich will dir Können nicht absprechen - aber ich komme selbst aus der schreibenden Zunft und verdiene schon lange damit meinen Lebensunterhalt, aber ich käme nicht mal im Traum darauf, mir einen Ghostwriter zu engagieren. Wenn ich das nicht selbst hinbekomme in einer Fassung die verkaufbar ist, dann lasse ich es oder arbeite dran, bis ich es kann. Hat nichts mit Ehrgeiz, sondern mit Ethik und Ehrlichkeit zu tun.

Das ist doch gerade der Reiz daran, entgrenzend auch anderes zu schreiben - nur so wird - für mich - ein Buch draus.


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Gerling
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Beiträge: 2372
Wohnort: Braunschweig


G
Beitrag31.12.2013 15:00
Re: Gut ...
von Gerling
Antworten mit Zitat

Parker1979 hat Folgendes geschrieben:
Geschichten habe ich genug in meinem Kopf


Das ist ja schon mal etwas.
die dramatische Ausarbeitung liegt mir auch.

Okay...

Wie ich diese nun zu einer Geschichte mache, ist eigentlich zweitrangig


 Shocked Question Question Question Das ist es aber, was einen Schriftsteller von jemanden unterscheidet, der eben nicht schreiben kann.

aber ich kann mir durchaus vorstellen, öfter auf Ghostwriter zurückzugreifen, um meine (!) Geschichte zu erzählen.

Das wirst Du wohl müssen, wenn für dich die Frage, wie du aus deinen Ideen eine Geschichte schreibst, die auch gelesen wird, zweitrangig ist.


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Murmel
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Beitrag31.12.2013 16:58

von Murmel
Antworten mit Zitat

hwg hat Folgendes geschrieben:
Da ich auch als Ghostwriter arbeite, kann ich aus meiner Sicht dazu nur mitteilen, dass ich "offiziell" überhaupt nicht in Erscheinung trete.
Ich werde vom Autor, der mir den Auftrag gegeben hat, ordentlich bezahlt - und damit hat es sich.

Offiziell treten Ghostwriter nur in Erscheinung, wenn sie es wollen. Bei vielen ist aber Stillhalten Bestandteil der Vertragsvereinbarungen, oder? So sehe ich kein Problem bei Midlisttiteln und Flops, aber sehr wohl bei Bestsellern, denn da sollte der Scheinautor durchaus das Honorar für den Ghost nachlegen, damit der Ghost nicht laut "hier" schreit und dann wird es peinlich für den Scheinautor.

Ich habe mit meiner Tochter einen Roman geschrieben und wollte von der Agentur wissen, wie das zu handhaben sei. Sie meinten, sie könnten entweder mit ihr einen eigenen Vertrag machen (Sie ist dann Autor) oder wir arbeiten auf Basis meines Vertrags (Ich bin Autor). Die Frage, wie das mit der Bezahlung geregelt wird, würde auf meine Vereinbarungen mit meiner Tochter geschoben werden. Wie hwg schreibt, sind diese Sache zwischen Autor und Co-Autor/Ghost. Der Verlag und die Agentur haben am liebsten nur einen Vertragspartner.

Anders hingegen sieht die Sache mit der Fairness aus. Es spielen viele Dinge hinein, wie die Länge der voraussichtlichen Zusammenarbeit, Schöpfungstiefe und Wahrscheinlichkeit eines finanziellen Erfolgs.

Wie gesagt, ich würde die Karten offenlegen, zumindest bis hin zum Verlag. Ob man dann die Situation der Öffentlichkeit zu kennen gibt, wird man dann entscheiden müssen.


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hwg
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Wohnort: A 8786 Rottenmann


Beitrag31.12.2013 19:39

von hwg
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Murmel liegt mit seinem Einwand hinsichtlich der Honorarhöhe,
sollte das Buch eine sehr hohen Verkaufserfolg haben,
völlig richtig.

Ein guter Ghostwriter hat zum in der Publikationsöffentlichkeit
stehenden Autor eine oft freundschaftliche Beziehung, sonst
würde er den Auftrag gar nicht annehmen.

Es heißt zwar, Geld kann die beste Freundschaft zerstören -
bei mir ist das glücklicher Weise bisher nicht vorgekommen.
Über ursprüngliche und eventuell nachgebesserte Honorarhöhen
spricht ein - ohnehin sehr diskret agierender - Ghostwriter nicht,
wenn doch, versteht er seine Aufgabe falsch.

Selbstverständlich verhält es sich bei einem Co-Autor völlig
anders, als solcher bin ich allerdings noch nicht in Erscheinung
getreten.
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