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Gast
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13.10.2010 21:53 Fantasy - Reale (tote) Personen. Was muss ich beachten? von Gast
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Hey!
Ich habe eine Idee zu deutschen Fabelwesen und dazu gehören auch zwei Hauptfiguren (zumindest Eine davon nehmen ich), die einmal gelebt haben. Wie man an meinem Namen eigentlich sofort erkennen kann, geht es um die zwei Wolfsmädchen "Amala und Kamala". Da Amala ungefähr 1921 starb und Kamala 1929, muss ich da rechtlich auf etwas achten? Es geht so nicht um die Personen selbst, als ich möchte nicht ihr Leben schreiben.
Aber spiele mit dem Gedanken vllt. so eine Art "Wiedergeburt" daraus zu machen? Ist das erlaubt oder sollte man das eher lassen?
Da man z.B über die beiden kaum etwas weiß, würde ich gerne eine Vorgeschichte dazuerfinden.
Das man Namen nutzen darf, wenn die Person mind. über 80 Jahre tot ist, weiß ich, oder irgendwas war da, so in der Richtung.
Werke von einem Autoren, der seit 80 Jahren tot ist, glaube ich, muss man keine Quellenangabe mehr machen und kein Copyrightzeichen mehr beachten.
Liebe Grüße
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Fräulein Fluch Gänsefüßchen
Alter: 36 Beiträge: 22 Wohnort: Studenten-Wohnheim
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13.10.2010 22:35
von Fräulein Fluch
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Hey Amala,
ich hab da mal das gute, alter Google angeworfen und folgendes gefunden:
Zitat: | Behauptungen über verstorbene
Menschen
Auch verstorbene Menschen haben noch, wenn
auch nur eingeschränkte, Persönlichkeitsrechte. So
dürfen Erzählungen, Berichte oder Taten über
einen Verstorbenen nicht grob entstellt sein. Auch
Beurteilungen über verstorbene Menschen werden
nicht mehr „ganz genau“ gesehen, dürfen aber
nicht die allgemeinen Grenzen der Höflichkeit
und des Respekts überschreiten. Kleinere
Unrichtigkeiten werden hier aber meist
hingenommen.
Die eingeschränkten Persönlichkeitsrechte verstorbener
Menschen erlischen etwa 10 bis 20 Jahre
nach dem Tod der beschriebenen Person. |
http://www.katercom.de/lelivre/downloads/persoenlichkeitsrechtedritterpersoneninbuecher.pdf
das ist der Link zu der PDF-Datei, kannst du dir nochmal genauer durchlesen.
Also so wie ich das verstehe, haben die Personen auch keine eingeschränkten Persönlichkeitsrechte mehr und demnach darf man auch was dazu erfinden.
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Gast
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13.10.2010 23:13
von Gast
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Super, danke!
Ich habe bei Google nämlich nur das mit dem Copyright gefunden, über verstorbene Autoren und ihre Werke.
Es ist ja nicht so, dass ich die Charaktere entstelle, das allein aus Respekt und Moral nicht, aber gut zu wissen, dass man zumindest da dann ein wenig dazu erfinden darf. Danke.
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