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RECHERCHE Polizei und Recht: Fragen und Antworten


 
 
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Berti_Baum
Reißwolf


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Beitrag10.11.2012 22:31

von Berti_Baum
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Leene hat Folgendes geschrieben:

Hört sich nach Nacheile an. Ich habe leider keinen Direktlink, aber google mal nach "Schengener Durchführungsübereinkommen pdf" und guck' dann Art. 41 - der könnte es treffen. smile Da steht auch, was die nacheilenden Beamten (nicht) dürfen.


Schengener Abkommen hin oder her, aber der Fall von Puetchen klingt absolut nicht nach Nacheile ...


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Leene
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Beitrag10.11.2012 22:39

von Leene
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Berti_Baum hat Folgendes geschrieben:
Schengener Abkommen hin oder her, aber der Fall von Puetchen klingt absolut nicht nach Nacheile ...


Pütchen weiß am Besten, wie ihr Fall aussieht. Wenn sie in Art. 41 des Durchführungsübereinkommens guckt, wird sie wissen, ob Nacheile passt oder nicht. smile Wenn Nacheile nicht zutrifft, wird es "schwieriger", grenzüberschreitend zu ermitteln.
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Berti_Baum
Reißwolf


Beiträge: 1213
Wohnort: Immerheim


Beitrag10.11.2012 23:05

von Berti_Baum
Antworten mit Zitat

Leene hat Folgendes geschrieben:
Berti_Baum hat Folgendes geschrieben:
Schengener Abkommen hin oder her, aber der Fall von Puetchen klingt absolut nicht nach Nacheile ...


Pütchen weiß am Besten, wie ihr Fall aussieht. Wenn sie in Art. 41 des Durchführungsübereinkommens guckt, wird sie wissen, ob Nacheile passt oder nicht. smile Wenn Nacheile nicht zutrifft, wird es "schwieriger", grenzüberschreitend zu ermitteln.


Puetchen hat Folgendes geschrieben:

Italienische Beamte kommen zum "Ermitteln", suchen den Zeugen in Korsika.
Wäre dies in der Praxis möglich?


Was willst du da noch mit Nacheile?


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Leene
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Beitrag10.11.2012 23:51

von Leene
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Berti_Baum hat Folgendes geschrieben:
Was willst du da noch mit Nacheile?


Ächz.  hmm  Nacheile ist eine Möglichkeit, das zu tun, was Pütchen ihre Polizisten tun lassen möchte, und die Voraussetzungen dafür stehen in der Norm. Art 39 ff. sind insgesamt interessant. Vielleicht auch Art. 40, aber hier bedarf es einer Zustimmung des Landes (Stichwort Rechtshilfeersuchen). Ich wollte ihr nur sagen, wo was dazu steht.  Wink

Berti_Baum hat Folgendes geschrieben:
Für angehende Krimiautoren gibt es übrigens ein paar spezielle Foren bzw. Internetseiten, "Das Syndiakt" zum Beispiel.


Du bist der Meinung, dass "Das Syndikat" eine bessere Quelle ist als das Schengener Abkommen (samt Ausführungsübereinkommen). OK.  Cool
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Berti_Baum
Reißwolf


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Beitrag11.11.2012 00:11

von Berti_Baum
Antworten mit Zitat

Leene hat Folgendes geschrieben:
Berti_Baum hat Folgendes geschrieben:
Was willst du da noch mit Nacheile?


Ächz.  hmm  Nacheile ist eine Möglichkeit, das zu tun, was Pütchen ihre Polizisten tun lassen möchte, und die Voraussetzungen dafür stehen in der Norm. Art 39 ff. sind insgesamt interessant. Vielleicht auch Art. 40, aber hier bedarf es einer Zustimmung des Landes (Stichwort Rechtshilfeersuchen). Ich wollte ihr nur sagen, wo was dazu steht.  Wink


Okay, ich weiß zwar immer noch nicht, wo der Zusammenhang zwischen Nacheile und der Vernehmung eines Zeugen besteht und an welcher Stelle das Schengener Abkommen italienischen Polizisten erlauben sollte, in einem fremden Land dahin gehend "zu ermitteln" (egal ob mit oder ohne Ersuchen) aber vielleicht findet Puetchen ja doch etwas dazu.

Leene hat Folgendes geschrieben:
Berti_Baum hat Folgendes geschrieben:
Für angehende Krimiautoren gibt es übrigens ein paar spezielle Foren bzw. Internetseiten, "Das Syndiakt" zum Beispiel.


Du bist der Meinung, dass "Das Syndikat" eine bessere Quelle ist als das Schengener Abkommen (samt Ausführungsübereinkommen). OK.  Cool


Wenn du schon meine Beiträge zitierst, dann bitte im richtigen Kontext. Ich habe weder behauptet, dass "Das Syndikat" für irgendetwas die bessere Quelle ist, noch habe ich "Das Syndikat" in irgendeiner Weise mit dem Schengener Abkommen in Verbindung gebracht.


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Rufina
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Beitrag11.11.2012 00:13

von Rufina
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Nicht streiten, bitte ... Wink

Ich denke, es ist Art.27 des Vertrags von Prüm (Schengen III): Zusammenarbeit auf Ersuchen. Dass das auch in der Praxis gemacht wird, zeigt dieser Artikel: http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/europaeische-urlaubsgebiete-deutsche-polizisten-helfen-touristen_aid_539809.html

Problem ist nur, dass Italien den Vertrag von Prüm nicht unterzeichnet hat Crying or Very sad : http://en.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCm_Convention


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Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. (Douglas Adams)
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Leene
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Beitrag11.11.2012 00:20

von Leene
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Rufina hat Folgendes geschrieben:
Problem ist nur, dass Italien den Vertrag von Prüm nicht unterzeichnet hat Crying or Very sad


Wink

Rufina hat Folgendes geschrieben:
Nicht streiten, bitte ...  


Ne, ne. smile

Sodele, ich geh jetzt in's Bett.
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Pütchen
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Beitrag11.11.2012 07:06

von Pütchen
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Ui, so viel Hilfe love

Ganz vielen lieben Dank, liebe Rufina und liebe Leene, für eure guten Tipps Wohow

Ich wurstle mich da jetzt mal durch smile
Und bestimmt komme ich nochmal auf euch zurück wink

Shocked @Rufina: Natürlich gehört das in die Selbsthilfe - welcher Schwachkopf hat das denn woanders hingestellt? hmm
Da muss ich mal einen kompetenten Moderator bitten, das richtigzustellen lol2
Edit: Hab den Titel auch mal in "Fragen zur Polizeiarbeit" geändert, weil mit Links hat das inzwischen ja nicht mehr viel zu tun^^


@Berti: Leene weiß, worum es in meinem Manuskript geht, das passt.


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Berti_Baum
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Beitrag11.11.2012 12:45

von Berti_Baum
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Puetchen hat Folgendes geschrieben:

@Berti: Leene weiß, worum es in meinem Manuskript geht, das passt.


Na, dann will ich nichts gesagt haben, wahrscheinlich haben wir da aneinander vorbei geredet. Im Übrigen  gibt es die Möglichkeit, dass man sich Ermittler aus einem fremden Land für einen Fall holt, die dann ausschließlich beratende Funktion haben, also keinerlei hoheitliche Aufgaben übernehmen. In deinem Fall würden die französischen Beamten alle polizeilichen Maßnahmen übernehmen und die Italiener stehen nur dabei und geben schlaue Tipps (vereinfacht gesagt).  Wink


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Pütchen
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Beitrag12.11.2012 14:13

von Pütchen
Antworten mit Zitat

@Berti: Ich danke dir smile

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JGuy
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Beitrag15.11.2012 18:24

von JGuy
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Also in Puetchens Fall ist das tatsächlich keine Nacheile. Die greift nur, wenn der Täter auf frischer Tat ins Ausland verfolgt wird und nur bei bestimmten, schweren Straftaten. Auch die Handlungen die für die Polizisten hierbei im Ausland erlaubt sind, sind stark eingeschränkt.

In dem Fall von Puetchen würde wohl die italienische Polizei ein Rechtshilfeersuchen an die französischen Behörden stellen. In der Regel erfolgt das über die Justiz und nicht die Polizei direkt.
Das ersuchte Land entscheidet dann, ob die erbetenen Maßnahmen durchgeführt werden und würde sie in der Regel selbst durchführen. Es würden also keine italienischen Polizisten nach Frankreich reisen.


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JGuy
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Beitrag15.11.2012 18:37

von JGuy
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Dann mal zu den Fragen von suntime:

Zitat:
a.) Sonderermittler
Im Fernsehen wird einem oft ein Kommissar als Sonderermittler vorgestellt. Wa sind das für Leute? Leiten die eine Sonderkommission? Sind die mehr oder weniger alleine, oder in einer kleinen Gruppe tätig, oder hängt das mehr vom Ausmaß des Verbrechens ab?

Sonderermittler ist kein festgelegter Begriff und wird zumindest in den Bereichen in die ich Einblick habe, für Polizei gar nicht verwendet.
Sonderermittler werden häufig z.B. von der Regierung eingesetzt, um spezielle Sachverhalte aufzuklären, sind aber normalerweise keine Polizisten. Beispiel: NSU-Affäre.
Ich kann mir vorstellen, dass es sich bei den in den Krimis erwähnten Sonderermittlern eigentlich um Ermittler einer Sonderkommission handelt.
Zitat:
b.) Handschellen
Ich habe gehört, die Zeiten, in denen die Handschellen tatsächlich mit ein wenig Geschick mit einer Haarnadel, Draht etc. geöffnet werden konnten, die sind vorbei. Es soll jetzt wohl etwas massivere Schmuckstücke geben.
Könnte ein Verbrecher auf der Flucht diese mit einem Bolzenschneider knacken?
Klar, jedes Metall kann mit einem entsprechenden Bolzenschneider geknackt werden. Alternativ auch eine Trennscheibe oder ähnliches. Die Gefahr, dass ein geschickter Schloßknacker die Handschellen mit einem Metallstift, der entsprechend gebogen und stabil ist, knacken kann, besteht aber immer noch.
Zitat:
c.) Aktionismus bei Autodiebstahl
Wie schnell wird die Polizei aktiv? Angenommen ein Unbekannter, vor allem der Polizei unbekannt, flüchtet mit einem Polieziwagen, stellt diesen am Bahnhof ab und setzt seine Reise mit dem Zug fort. Würde da groß ermittelt werden, Fingerabdrücke im Wagen genommen, nach DNA Spuren gesucht, ...? Oder wären alle mit weniger Arbeit glücklich, weil der Wagen ja wieder da wäre?

Also wenn ich es richtig verstehe, flüchtet der Täter mit einem Polizeiwagen? Aber eigentlich auch egal, im Fall dass ein unbekannter Täter mit einem Fahrzeug flüchtet und dass es danach aufgefunden wird, würde darin sicherlich eine Spurensuche durchgeführt werden, die auch Fingerabdrücke und DNA einschließen würde. Je nachdem, welche Tat zugrunde liegt und wie der genaue Sachverhalt ist, würde eventuell auch noch größer aufgefahren werden.

Ich hoffe, ich konnte das Ganze ein wenig erleuchten.


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Leene
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Beitrag15.11.2012 18:48

von Leene
Antworten mit Zitat

JGuy hat Folgendes geschrieben:
Die greift nur, wenn der Täter auf frischer Tat ins Ausland verfolgt wird und nur bei bestimmten, schweren Straftaten.


Und wenn eine Verfolgung stattfindet, die fortgesetzt werden soll und wenn die zuständigen Behörden nicht schnell genug unterrichtet werden können und, und. Das gibt die zitierte Norm her. Manche bilaterale Abkommen gehen auch noch weiter als Schengen, aber da ist mir zumindest keines in Bezug auf Italien bekannt.  

Zitat:
Rechtshilfeersuchen


Ja. Oder illegal ermitteln.

Puetchen hat Folgendes geschrieben:
Leene weiß, worum es in meinem Manuskript geht


Du Liebe. Vielleicht weiß ich es nicht genug. Schick´s rüber, wenn ich konkret gucken soll.
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JGuy
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Beitrag15.11.2012 19:04

von JGuy
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Und nicht zuletzt für Jenni:

Zitat:
Meine Prota ist Juristin und promoviert im Strafrecht. Ist es "realistisch", dass sie zu Recherchezwecken
- eine Polizeistreife im (legalen) Rotlichtmilieu begleitet

Das ist grundsätzlich möglich. Sie müsste dies beim Ministerium beantragen und es müsste von dort genehmigt werden. Das hatten wir schon öfter mit Richtern und Staatsanwälten.
Zitat:
(tragen die Beamten bei einer solchen Razzia übrigens Uniform?)
Originär zuständig für solche Sachen wäre in der Regel die Kriminalpolizei, also Zivil. Solche größeren Razzien werden aber oft gemeinsam mit der Schutzpolizei (also Uniform) durchgeführt, weil einfach viel Personal gebraucht wird.
Zitat:
- beim Verhör einer Zeugin in einem Tötungsdelikt zuhören darf (gibt es das wirklich - wie bei CSI etc  - dass man durch so ein Fenster von einem Nebenraum aus zuschauen kann?)
Zunächst einmal, was gerne falsch gemacht wird: In Deutschland heißt das nicht Verhör, sondern Vernehmung. Mit Verhör wird mehr so das bezeichnet, bei dem Wasserbecken, glühende Gegenstände u.ä. zum Gebrauch kommen. Das sollte es in Deutschland -hoffentlich auch in Bayern  Rolling Eyes - wohl nicht mehr geben dürfen.
Ansonsten: Wenn die Juristin tatsächlich so eine Art Praktikum bei der Polizei macht und entsprechend überprüft und zur Schweigepflicht verdonnert wurde, darf sie wohl auch Einblick in die Ermittlungen nehmen. Das beinhaltet auch, dass sie bei der Vernehmung zuhören dürfte. Normalerweise gibt es aber keine speziellen "Verhörräume" wie bei CSI mit großen Spiegeln. Das findet in den normalen Büroräumen statt und sie dürfte dann halt dabei sitzen.
Zitat:
- Akteneinsicht in eingestellte Ermittlungen bekommt (die müsste der Beamte ihr nicht einmal geben dürfen, aber er müsste es können; d.h. werden solche Akten bei der Polizei aufbewahrt, wenn es zu keinem Verfahren kommt, oder gehen sie immer zur Staatsanwalt und können nur dort eingestellt werden?)?
Hmm, die Frage ist etwas durcheinander, ich hoffe, ich habe sie richtig verstanden. Wie oben schon erwähnt, dürfte sie je nach Erlaubnis auch Einblick in die Ermittlungen und damit auch in die Akten bekommen. Zumindest unter Aufsicht.
Ermittlungen können nur von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Die Akten gehen also am Ende dorthin und verbleiben auch dort. Bei der Polizei sind allenfalls über eine bestimmte Zeit noch Grunddaten im Computer gespeichert (Datenschutz). Bei größeren Verfahren könnten allerdings noch Kopien der Verfahrensakten bei der Polizei verbleiben, die für spätere Gerichtsverfahren benötigt werden. Aber bei einem eingestellten Verfahren ist das nicht der Fall.
Zitat:
- Bei einer Observation im Zuge einer verdeckten Ermittlung, sind Polizisten da alleine oder zwingend zu mehreren unterwegs? (Wenn kein Zugriff geplant ist.)
Schon aus Sicherheitsgründen ist es Unfug, eine Observation alleine durchzuführen. Allerdings kann es sein, dass bei direkter Verfolgung ein Beamter alleine im Umfeld des Beobachteten  unterwegs ist, weil zwei auffallen würden, wobei andere sich dann aber in der Nähe befinden würden.
Zitat:
- Wie würde man vorgehen, um eine (potentiell minderjährige) Drogentote zur Identifizierung mit der Vermisstendatei abzugleichen? Aufgrund von Fotos? DNA-Test? Also, wie sicher wollte man sein, bevor man die vermeintliche Mutter der Toten damit konfrontiert?
Also irgendwie muss man ja darauf kommen, wer die Tote sein könnte, weil man ja sonst nicht wüsste, wer die Mutter ist.
Es kommt dann halt darauf an, wie sicher oder unsicher diese Information ist und wie dringlich die Identifizierung für die weitere Bearbeitung ist.
Sollte es schnell gehen müssen, wäre der Weg über DNA viel zu langwierig. Dann müsste man schauen, ob man geeignete Lichtbilder hat und entsprechend die vermeintliche Mutter zur Identifizierung heranziehen, auch wenn es für diese belastend wäre.
Diese könnte dann auch gegebenenfalls durch Notfallseelsorger betreut werden.


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JGuy
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Beitrag15.11.2012 19:11

von JGuy
Antworten mit Zitat

Leene hat Folgendes geschrieben:
Und wenn eine Verfolgung stattfindet, die fortgesetzt werden soll und wenn die zuständigen Behörden nicht schnell genug unterrichtet werden können und, und. Das gibt die zitierte Norm her. Manche bilaterale Abkommen gehen auch noch weiter als Schengen, aber da ist mir zumindest keines in Bezug auf Italien bekannt.

Aber wie gesagt, es geht hier konkret um Ermittlungen in Sachen eines "Unfalls". Mit Verfolgung hat das gar nichts zu tun.

Zitat:
Ja. Oder illegal ermitteln.

Ja gut, illegal ist natürlich grundsätzlich alles möglich.


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Berti_Baum
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Beitrag15.11.2012 20:13

von Berti_Baum
Antworten mit Zitat

JGuy hat Folgendes geschrieben:

Zitat:
- beim Verhör einer Zeugin in einem Tötungsdelikt zuhören darf (gibt es das wirklich - wie bei CSI etc  - dass man durch so ein Fenster von einem Nebenraum aus zuschauen kann?)


Ansonsten: Wenn die Juristin tatsächlich so eine Art Praktikum bei der Polizei macht und entsprechend überprüft und zur Schweigepflicht verdonnert wurde, darf sie wohl auch Einblick in die Ermittlungen nehmen. Das beinhaltet auch, dass sie bei der Vernehmung zuhören dürfte. Normalerweise gibt es aber keine speziellen "Verhörräume" wie bei CSI mit großen Spiegeln. Das findet in den normalen Büroräumen statt und sie dürfte dann halt dabei sitzen.


Mir ist nicht bekannt, dass es Praktika bei der Mordkommission gibt. Möchte das nicht ausschließen, aber gerade bei Externen (z.B. einer Jurastudentin) halte ich das für ausgeschlossen.

Im Übrigen heißen die Spiegel Einwegspiegel, meist venezianische Spiegel genannt. Diese werden nur zur Täteridentifizierung genutzt. Da aber auch eher selten.


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Beitrag15.11.2012 20:25

von suntime
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Hallo JGuy!

Danke für deine Info. Hat mir sehr geholfen.
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JGuy
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Beitrag15.11.2012 20:45

von JGuy
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Berti_Baum hat Folgendes geschrieben:
Mir ist nicht bekannt, dass es Praktika bei der Mordkommission gibt. Möchte das nicht ausschließen, aber gerade bei Externen (z.B. einer Jurastudentin) halte ich das für ausgeschlossen.

Ich schrieb ja auch eine "Art Praktikum". Das würde in der Regel wohl als Hospitation bezeichnet und welche Bereiche der Polizei beobachtet werden könnten, hinge wohl von der Vereinbarung ab. In dem Fall der angefragt wurde, hieß es ja, dass es sich um eine fertige Juristin handelt, die promoviert und keine Studentin. Es käme natürlich vermutlich auch darauf an, in welchem Bereich sie tätig ist.


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Beitrag16.11.2012 06:35

von Pütchen
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Danke, JGuy, du Guter smile extra

@Leene: Ja, dir wird das nicht erspart bleiben Laughing
Muss gerade noch ein bisschen bügeln, dann bin ich wohl soweit ...


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Beitrag16.11.2012 10:11
Wie bezeichnet man die Polizisten als solche (aus BKA-Sicht)
von Ilja
Antworten mit Zitat

Hi there,
vor allem JGuy,

habe soeben diesen tollen Thread entdeckt und eine etwas banalere Frage:

In meinem Buch ermittelt das BKA, begeht einen Tatort und versichert sich dann bei der anschließenden Befragung der Nachbarn der Hilfe "normaler" Polizeibeamter.

Jetzt die Frage, wie bezeichnen denn BKAler generell die Polizei, wenn es etwa heisst, nehmen sie ein paar Beamte der XY mit - die sagen ja sicher nicht Polizei - heisst das  SchuPo oder wie ist die offizielle Bezeichnung für die normale Polizei und deren Beamte innerhalb des Polizeiapparats in Deutschland?

LG aus Malta

Ilja
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Berti_Baum
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Beitrag16.11.2012 11:45
Re: Wie bezeichnet man die Polizisten als solche (aus BKA-Si
von Berti_Baum
Antworten mit Zitat

Ilja hat Folgendes geschrieben:


In meinem Buch ermittelt das BKA, begeht einen Tatort und versichert sich dann bei der anschließenden Befragung der Nachbarn der Hilfe "normaler" Polizeibeamter.

Jetzt die Frage, wie bezeichnen denn BKAler generell die Polizei, wenn es etwa heisst, nehmen sie ein paar Beamte der XY mit - die sagen ja sicher nicht Polizei - heisst das  SchuPo oder wie ist die offizielle Bezeichnung für die normale Polizei und deren Beamte innerhalb des Polizeiapparats in Deutschland?


Sie werden wohl sagen: "Ihr nehmt ein paar Kollegen der Landespolizei mit."

Alternativ : die Kollegen aus [Bundesland] oder die Kollegen der Direktion XY

Um was für ein Delikt handelt es sich denn?


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Beitrag16.11.2012 11:52
Re: Wie bezeichnet man die Polizisten als solche (aus BKA-Si
von Ilja
Antworten mit Zitat

Berti_Baum hat Folgendes geschrieben:
  

Sie werden wohl sagen: "Ihr nehmt ein paar Kollegen der Landespolizei mit."

Alternativ : die Kollegen aus [Bundesland] oder die Kollegen der Direktion XY

Um was für ein Delikt handelt es sich denn?


Merci! Delikt ist ein Mord, der aber internationale Tragweite hat, daher ermittelt das BKA. Tatort selbst ist jedoch nach wie vor von der Polizei abgesperrt und daher entsteht die Situation, dass der leitende Ermittler einen seiner Leute anweist, sich für die Befragung der Nachbarschaft der Hilfe einiger Kollegen der Landespolizei (klingt kalsse) zu versichern.
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