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Gunter53 Erklärbär
G Alter: 70 Beiträge: 1 Wohnort: Trier
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G 31.07.2014 11:46 Behandlung von Namen in einer wahren Geschichte von Gunter53
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Liebe Mitautoren,
Ich habe in der Beziehung zu meinen Kindern Schlimmes erlebt. Meine ex-Frau hat sie indoktriniert mit der Folge, dass ich nun keinen Kontakt mehr mit ihnen habe.
Ich habe an die Kinder eine Menge von Briefen geschrieben, die ich nun als Buch veröffentlichen will. Ich glaube es ist eine interessante Geschichte.
Bezüglich von Namen möchte ich gerne folgende Lösung wählen:
1. Namen meiner ex-Frau als "Frau K."
2. Vornamen der Kinder wie sie sind.
3. Namen Dritter, die involviert waren, nur mit Vornahmen oder mit Vornahmen plus Nachnahmen abgekürzt, etwa "Georg M.".
4. Offizielle Personen, Anwälte, etc. mit abgeänderten erfundenen Namen
5. Orte, Strassen, Behörden oder den Arbeitgeber meiner ex-Frau in Klarform.
Könnt Ihr mir helfen? Ich möchte soweit als möglich an der Realität bleiben aber keine Klage auf mich ziehen.
Gunter
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1485
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31.07.2014 13:30
von Fjodor
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Gunter: von dir als Autor kann man auch bei Umbenennungen viele Rückschlüsse auf die Personen ziehen, zuerst natürlich auf Frau und Kinder - es sei denn, auch du greifst zu einem geschlossenen Pseudonym.
Dann sollten auch die Angaben nach Ziffer 4 verfremdet werden.
Je mehr Beachtung das Buch fände (wobei die Marktchancen solcher persönlicher Geschichten, wenn es nicht um Prominente geht, allgemein nicht sehr hoch gehandelt werden), desto größer ist die Gefahr, dass jemand klagt. Klagen kann auch, wer nicht im Recht ist.
Sollte Dein Buch die Chance auf einen größeren Verlag haben, wüde der sinnvollerweise durch seinen Justitiar prüfen, ob Namen etc. ausreichend verfremdet sind und Persönlichkeitsrechte gewahrt sind.
Eine Selbstveröffentlichung und eine Veröffentlichung im Kleinverlag unter einem geschlossenen Pseudonym macht wenig Sinn, denn wer macht dann wie Werbung für Dein Buch und trägt es in die Öffentlichkeit?
LG und alles Gute in Deiner sicher schmerzlichen Situation.
Fjodor
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G.T. Klammeraffe
G Alter: 38 Beiträge: 674
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G 31.07.2014 14:06
von G.T.
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Zitat: | Bezüglich von Namen möchte ich gerne folgende Lösung wählen:
1. Namen meiner ex-Frau als "Frau K."
2. Vornamen der Kinder wie sie sind.
3. Namen Dritter, die involviert waren, nur mit Vornahmen oder mit Vornahmen plus Nachnahmen abgekürzt, etwa "Georg M.".
4. Offizielle Personen, Anwälte, etc. mit abgeänderten erfundenen Namen
5. Orte, Strassen, Behörden oder den Arbeitgeber meiner ex-Frau in Klarform.
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Damit würdest du hundertpro, wenn jemand aus deinem Umfeld, der negativ dargestellt wird, es liest, vor Gericht gestellt werden.
Die Umbenennung von Namen ist bei weitem nicht ausreichend! Seit dem Präzendenzfall um Maxim Billers Roman "Esra" gilt, dass schon wenn ein kleiner Personenumkreis eine Person eindeutig identifizieren kann und diese Person verletzend dargestellt wurde, das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen der Kunstfreiheit des Autors vorzuziehen ist. Im Klartext: Buch vom Markt, saftige Geldstrafe. Und das natürlich auch, wenn eine "Berta" in "Brunhilde" umbenannt wurde.
Das kann auch passieren, wenn das Buch kein Mensch kauft. (Es wirkt vielleicht anders, weil die Fälle mit Bestsellern öffentlich bekannt werden. Wie viele Prozesse um unbekannte Literatur geführt werden, dringt eben nicht zur Öffentlichkeit durch.) Schon wenn deine Ex-Frau das Buch läse und sich erkennen und schlecht dargestellt fühlen würde, könnte sie klagen und würde wahrscheinlich Recht bekommen.
Und selbst ein großer Verlag kann nicht für alles garantieren. Wenn Körpermerkmale oder bestimmte Situationen beschrieben werden, kannst letztlich nur du als Autor wissen, was davon wahr ist oder nicht. Eine endgültige Sicherheit kann dir auch ein Verlag nicht geben, aber wertvolle Unterstützung und Beistand. Ein Verlag würde aber wahrscheinlich ein Buch, das offensichtlich ein persönliches Schicksal erzählt, in die Rechte anderer Menschen eingreift und dabei sämtliche Orte und Personen benennt, gar nicht erst verlegen. Da lohnt sich ja der Aufwand nicht, das ganze rechtlich abzusichern. Da musst du als Autor ordentlich in Vorleistung gehen.
Auch ein Pseudonym ist da letztlich nur ein kleines Hilfsmittel, es sichert in keiner Weise ab. Wenn du Personen erkennbar und diffamierend beschreibst, tut es nichts zur Sache, ob auf dem Umschlag "Lieschen Müller" steht.
Namen müssen (!) allesamt, ausnahmslos abgeändert werden. Du bewegst dich auf einem sehr schmalen Grat, denn du schreibst über ein eigenes Erlebnis, und wenn dann auch noch die Namen deiner Kinder auftauchen, ist für dein komplettes soziales Umfeld, das deiner Kinder und das deiner Frau die Geschichte offensichtlich.
Fiktionalisier das Ganze, und zwar nicht zu knapp. Es würde sich sogar anbieten, aus der ganzen Geschichte einen "Roman" zu machen. Du kannst die Briefe ja verwenden (wenn nicht Kopien davon etwa bei deiner Ex-Frau rumliegen), aber du könntest sie einem fiktionalen Vater zuschreiben, dessen soziales Umfeld, dessen Biographie du grundlegend änderst. Die Kinder in Alter, Aussehen, sozialem Umfeld etc. auch grundlegend ändern, ebenso alle anderen Personen. Orte unbegingt ändern, die können auch zur Identifizierung von Personen beitragen. Schon gar nicht Straßennamen nennen!
Diese schlimme Geschichte kannst du doch auch mit etwas Distanz schreiben, das tut für den Leser keinen Abbruch (verbessert vielleicht sogar die Geschichte, weil du gezwungen bist, das ganze etwas distanzierter durchzugehen und zu überarbeiten) und gibt dir rechtliche Sicherheit.
Dein jetziger Plan ist auf jeden Fall, wenn ich's mal frei heraus schreiben darf, gefährlich. Mit den paar Abkürzungen, die du vorhast, ist rein gar nichts gewonnen, da kannst du auch gleich sämtliche Namen ausschreiben und ein Photo der Beteiligten aufs Cover packen.
Mach dich nicht unglücklich, sondern zück die Feder und überarbeite kräftig.
Ein Lektüretipp von mir, damit du einen Einruck davon bekommen kannst, wie solche Fälle vor Gericht verhandelt werden und wo die Grenze zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht gezogen wird:
http://www.amazon.de/Fall-Esra-Gericht-Grenzen-Literaturfreiheit-ebook/dp/B006FRG4PM/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1406808361&sr=8-1&keywords=der+fall+esra
Da ist ein leicht zu lesender Essay, der einen guten Überblick über den Verlauf dieses Präzedenzfalles gibt und die Begründungen für die Urteile offenlegt, was bei der eigenen Arbeit sicher hilfreich sein kann.
Lies dich unbedingt in die Materie ein, wenn du wirklich etwas derart Privates zum Stoff eines Buches machen willst.
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BirgitJ Klammeraffe
Beiträge: 650 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
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02.08.2014 15:33
von BirgitJ
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Moin,
mit juristischen Ratschlägen zu diesem Fall halte ich mich bedeckt. Veröffentlichst du dein Buch über einen Verlag, wird der sich Gedanken darüber machen, was und wie viel verfremdet werden muss. Willst du es selbst veröffentlichen, würde ich mir zuvor andere, ähnliche Bücher anschauen, wie es da gehandhabt wurde. Vielleicht gibt es Hinweise im Impressum. Auf die Schnelle fällt mir nur "Nicht ohne meine Tochter" ein, auch wenn das schon jahrzehntealt ist. Der iranische Ex-Mann kommt in dem Buch sicher nicht so gut weg. Wie wurde das gehandhabt. Oder nimm Bücher von deutschen Autoren, da gibt es mit Sicherheit was.
Bringt das alles nichts, bleibt dir nur, dir fachlich versierten Rat bei einem im Persönlichkeitsrechten erfahrenen Anwalt zu holen oder was zu riskieren.
Beste Grüße BirgitJ
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