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Die deutsche Buchpreisbindung

 
 
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Theresa87
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Beitrag11.09.2012 22:09
Die deutsche Buchpreisbindung
von Theresa87
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Nachdem wir vor ein paar Wochen eine Diskussion zur Buchpreisbindung hatten (es ging glaube ich um selbstveröffentlichte Ebooks) und mich die ganze Thematik doch noch mal verunsichert hatte, hab ich heute Mittag mit einem Rechtsanwalt des Verbandes deutscher Schriftsteller (ver.di) telefoniert und mich mal erkundigt.

Sachlage bei mir: Eins meiner Bücher ist auf Deutsch erhältlich, als Ebook und als Taschenbuch (Ebook über Amazons KDP Select Programm, Taschenbuch über Amazons amerikanische Tocherfirma CreateSpace).

Das Ebook hat keine ISBN, sondern nur die ASIN von Amazon, die Taschenbuchausgabe eine amerikanische ISBN, ist offiziell in Amerika herausgegeben, wird bei Bestellungen über Amazon.de aber auch in Deutschland gedruckt. Von jedem kamen andere Informationen, das Buchpreisbindungsgesetz war mir auch nicht eindeutig genug ...

Nun ja, was ich dann heute herausgefunden habe, wissen offenbar die wenigsten: Das deutsche Buchpreisbindungsgesetz ist KEIN ZWANG!!! Es unterliegt der deutschen Vertragsfreiheit, d. h. der Verleger darf entscheiden, ob er ein Buch mit oder ohne Buchpreisbindung herausgibt.

Zum Thema Ebooks meinte er, seines Wissens nach gäbe es noch gar keine Buchpreisbindung für Ebooks.

(Alle oben genannten Informationen werden ohne Gewähr weitergegeben und sind keine Rechtsberatung!)

Liebe Grüße,
Theresa


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G.T.
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Beitrag11.09.2012 22:37

von G.T.
Antworten mit Zitat

Guten Abend, Theresa!

Zitat:
Das deutsche Buchpreisbindungsgesetz ist KEIN ZWANG!!! Es unterliegt der deutschen Vertragsfreiheit, d. h. der Verleger darf entscheiden, ob er ein Buch mit oder ohne Buchpreisbindung herausgibt.


Verstehe ich das richtig, dass dieser Aussage zufolge seit Jahrzehnten deutsche Verlage freiwillig eine Preisbindung eingehen, obwohl sie ihr ausweichen könnten?
Also, das klingt für mich nicht sehr plausibel, auch wenn ich den Gesetzestext durchlese: http://www.preisbindungsgesetz.de/content/info/1009-preisbindungsgesetz-deutschland.htm
Da steht:
Zitat:
§ 3 Preisbindung

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.


Zitat:
§ 5 Preisfestsetzung

(1) Wer Bücher verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für Änderungen des Endpreises.

und
Zitat:
§ 9 Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche

(1) Wer den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens verpflichtet.

Dazwischen gibt es natürlich noch ein paar andere Paragraphen, die Ausnahmen bestimmten (z.B. Mängelexemplare, Abgaben an hauseigene Autoren etc.), aber das ändert, wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, nichts daran, dass ein normales Buch zu einem festgelegten Preis vom Verlag vertrieben und zu diesem Preis auch vom Buchhandel weiterverkauft werden MUSS. Nach einer bestimmten Frist dürfen Bücher zwar verramscht werden, aber eben nur nach einer bestimmten Frist.

Wie hat dieser Anwalt seine Aussage denn begründet? Ich möchte sie gerne glauben, aber es erscheint mir so unsinnig, ein Gesetz zu erschaffen, nach dem sich dann die Menschen nach Gutdünken halten oder nicht halten können.
Wenn es im Ermessen der Verleger stünde, ob sie bindende Buchpreise festlegen, hätten wir doch einen ganz anderen Markt mit viel mehr billigen Büchern. Und anders gefragt: Wenn Verlage die Buchpreisbindung ganz offiziell ablehnen können, aus welchem Grunde halten sie sich dann daran?

Gruß!        G.T.

Edit: Auf einer Seite des Börsenvereins des deutschen Buchhandels (offizieller geht's wohl nicht mehr) ist auch angegeben:
Zitat:
Mit dem Inkrafttreten des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) im Oktober 2002 müssen alle Verlage verbindliche Ladenpreise festsetzen und bekannt geben (§ 5 Abs.1). Verlage dürfen daher nicht für ihre gesamte Verlagsproduktion „unverbindliche Preisempfehlungen“ aussprechen, ganz
auf die Angabe von Bruttopreisen verzichten oder einzelne Neuerscheinungen von der Preisbindung ausnehmen.
[...]
Das BuchPrG zwingt alle Verlage zur Preisbindung von Neuerscheinungen, belässt ihnen aber im Übrigen genügend Flexibilität. So können feste Ladenpreise auch in Zukunft gesenkt oder erhöht werden, wenn die Marktverhältnisse dies erfordern. Wie bisher können Verlage den festen Ladenpreis für ein Buch aufheben und über den Buchhandel oder darauf spezialisierte Vertriebsfirmen „verramschen“. Dies darf allerdings nicht vor Ablauf von 18 Monaten nach Erscheinen des Titels geschehen.

(Quelle: http://www.boersenverein-sasathue.de/de/323753)
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Theresa87
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Beitrag11.09.2012 23:01

von Theresa87
pdf-Datei Antworten mit Zitat

G.T.,

nachdem ich mir deine Zitate durchgelesen habe, frage ich mich gerade auch, ob der Anwalt wirklich wusste, wovon er geredet hat ...

Er hat es so begründet, dass eben auch die Buchpreisbindung der Vertragsfreiheit unterliegt, dass aber eben die meisten Buchgroßhändler keine Bücher ohne Preisbindung ins Sortiment nehmen und die "normalen" Verlage, die auf diese Großhändler angewiesen sind, eben mehr oder weniger keine andere Wahl haben.

Sollte er Unrecht haben und sollte mein deutschsprachiges Taschenbuch doch der Buchpreisbindung unterliegen (obwohl ich das immer noch anzweifle, da es offiziell in Amerika verlegt wird und eine amerikanische ISBN besitzt), dann frage ich mich ehrlich gesagt, wie ich die Buchpreisbindung einhalten sollte ... ich kann bloß den Nettoverkaufspreis selber bestimmen.

Edit: Ich hätte mir den ganzen Stress eigentlich auch sparen können ... mir ist gerade eingefallen, dass CreateSpace als Verleger gelistet ist, also bin ich aus dem Schneider und mein Buch aus der Buchpreisbindung raus (amerikanischer Verleger). Da sollte es dann nun wirklich keinen Unterschied machen, wo das Buch gedruckt wird, da CreateSpace ihren Firmensitz eindeutig in den USA haben.

Weiß jemand, ob der Anwalt wenigstens Recht hatte, dass Ebooks (noch) nicht der Buchpreisbindung unterliegen?

Liebe Grüße,
Theresa (die grad ernsthaft darüber nachdenkt, was mir die ver.di-Mitgliedschaft eigentlich bringt, wenn man sich noch nicht einmal auf deren Anwälte verlassen kann ...)


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Beitrag11.09.2012 23:28

von G.T.
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Zitat:
Weiß jemand, ob der Anwalt wenigstens Recht hatte, dass Ebooks (noch) nicht der Buchpreisbindung unterliegen?

Auch hier hilft die Seite des Börsenvereins des deutschen Buchhandels: http://www.boersenverein.de/de/portal/Preisbindung/158315
Ich zitiere:
Zitat:
Aus gegebenem Anlass: E-Books unterliegen ebenfalls der Preisbindung. Schließlich gilt der feste Ladenpreis laut Buchpreisbindungsgesetz auch für Produkte, die Bücher „reproduzieren oder substituieren“ (Paragraf 2 Abs. 1 Ziff. 3).

Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel. Von der Preisbindung ausgenommen sind:
•Fremdsprachige E-Books
•E-Books, auf welche der Zugriff im Rahmen wissenschaftlicher Datenbanken und aufgrund von Pauschalverträgen gestattet wird
•Einzelne Kapitel oder Ausschnitte von Büchern
•Texte, denen die Anmutung eines Buches fehlt (also ohne Cover, Titelei, Inhaltsverzeichnis etc.)
•E-Books mit Multimedia-Applikationen (mit audio- bzw. audiovisuellen Funktionen, sofern sie die für die Textnutzung von Bedeutung sind).


Also, entweder war das ein komischer Anwalt, oder ihr habt euch vielleicht missverstanden. Kann es sein, dass er vom Preis selber sprach, dass der eben von Verlagen flexibel festgelegt werden kann?
Aber Buchhändler können sich auf jeden Fall nicht einfach entscheiden, ob sie mit oder ohne Preisbindung verkaufen, damit würden sie einen Gesetzesbruch begehen.
Vielleicht redete der Anwalt auch nur von der Preiskalkulation? Da haben sich ja schon gewisse "Spielregeln" eingestellt, ein Taschenbuch eines großen Verlages kostet immer um die 10 Euro und ein normales Hardcover mindestens 15-20 (ganz grob gesagt). Kein Verleger würde ein Hardcover mit 250 Seiten, das nicht außergewöhnlich aufgemacht ist, für 70 Euro verkaufen. Und ein Buchhändler würde ein solches Buch auch nicht in sein Programm aufnehmen, weil er weiß, dass es keiner kauft.
Könnte der Anwalt das gemeint haben? Denn die Preise selber kann jeder Verlag frei festlegen, aber dennoch haben sich mittlerweile Regeln gebildet, die zwar nicht gesetzlich sind, aber doch weniger Spielraum lassen und ohne deren Befolgung man im Großhandel keine oder geringere Chancen hat.

Gruß!       G.T.
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Theresa87
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Beitrag11.09.2012 23:48

von Theresa87
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Na, wenn der Anwalt mich so gründlich missverstanden hat, obwohl ihm doch der Begriff "gesetzliche Buchpreisbindung" geläufig sein sollte (sofern er sich mit der Materie auskennt), dann weiß ich auch nicht ...

Also muss ich jetzt dringend herausfinden, ob ich bei Amazons KDP-Programm als Verleger gelte ... und wenn ja, ob mein deutschsprachiges Buch der Buchpreisbindung unterliegt ... scheiße! Wieder ganz auf Anfang, danke für gar nichts, Herr Anwalt!  Evil or Very Mad

Danke dir, G.T.!!! lol2


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Beitrag12.09.2012 00:00

von G.T.
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De nada!  Wink

Vielleicht hilft dir ja auch dieser Link weiter: http://www.preisbindungsgesetz.de/content/faq/1082-e-book-preisbindung.htm

Mir scheint, dass hier die Buchpreisbindung für alle deutschsprachigen Ebooks gilt, unabhängig davon, von welchem Land aus sie erstellt/vertrieben werden. Denn wie es auf der oben genannten Seite heißt, sind von der Buchpreisbindung bei Ebooks unter anderem "Fremdsprachige Ebooks" ausgenommen, aber nicht Ebooks aus anderen Ländern oder so (zumindest wird dies nicht aufgelistet).
Ist natürlich nur die Interpretation eines Laien, informier dich lieber zu viel als zu wenig.
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Theresa87
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Beitrag12.09.2012 01:28
Meine Auslegung des deutschen Buchpreisbindungsgesetzes
von Theresa87
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke, der Link hilft mir super weiter (viel besser als der Anwalt ... verlass dich auf andere und du bist verlassen Laughing ).

Okay, nachdem ich mir die Gesetzestexte mehrmals durchgelesen habe, glaube ich, endlich Licht am Ende des Tunnels der Verwirrung zu sehen. Ich versuche mich mal an einer Interpretation der Gesetze auf meine Situation zugeschnitten (offen für Kritik und Diskussionen):

Problemfall 1: Englischsprachige Taschenbücher

Zitat:
(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.


Hat sich meines Erachtens erledigt, da sie a) in Amerika verlegt werden und b) auch hauptsächlich für den englischsprachigen Markt gedacht sind. Also keine deutsche Buchpreisbindung.

Problemfall 2: Englischsprachige Ebooks

siehe oben

Soweit die einfachen Fälle ...  Rolling Eyes

Problemfall 3: Deutschsprachige Taschenbücher, in Amerika verlegt (amerikanischer Verlag)

Nur insofern relevant, als sie in Deutschland verkauft werden, und dann gilt

Zitat:
§ 5 Preisfestsetzung

(1) Wer Bücher verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für Änderungen des Endpreises.

(2) Wer Bücher importiert, darf zur Festsetzung des Endpreises den vom Verleger des Verlagsstaates für Deutschland empfohlenen Letztabnehmerpreis einschließlich der in Deutschland jeweils geltenden Mehrwertsteuer nicht unterschreiten. Hat der Verleger keinen Preis für Deutschland empfohlen, so darf der Importeur zur Festsetzung des Endpreises den für den Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Nettopreis des Verlegers für Endabnehmer zuzüglich der in Deutschland jeweils geltenden Mehrwertsteuer nicht unterschreiten.


Mit eigenen Worten:

Wenn Amazon.de diese Bücher verkauft, ist Amazon der Importeur und verantwortlich für die Festsetzung und Einhaltung eines Endpreises gemäß §5 Abs. (1) und (2) BPBG.

Wenn ich diese Bücher bei meinem Verlag bestelle und dann in Deutschland weiterverkaufe, handle ich als Importeur und muss einen Endpreis gemäß §5 Abs. (1) und (2) BPBG festlegen und einhalten, der allerdings (wie auch Amazon.des Preis) den für Deutschland empfohlenen Verkaufspreis zzgl. deutscher MwSt. nicht unterschreiten darf. Anscheinend kann mich aber niemand daran hindern, einen anderen Preis als andere Importeure festzusetzen, solange ich den Mindestpreis nicht unterschreite.

Mit anderen Worten: Das BPBG setzt zwar hier einen Mindestpreis, aber keinen einheitlichen Endverkaufspreis durch, da jeder Importeur für sich entscheiden darf (allerdings dann bis 18 Monate nach Ersterscheinen des Buches an diesen Preis gebunden ist).

Question Was mir allerdings noch nicht klar ist: Wie verhält es sich hier, wenn ich die Bücher nicht vom Verlag kaufe (also selber importiere), sondern bei Amazon.de bestelle und dann weiterverkaufe? Dass ich Amazon.des Preis nicht unterschreiten darf, ist mir klar. Aber muss ich die Bücher zum exakt gleichen Preis weiterverkaufen, oder darf ich den Preis auch hier selbst festlegen? Und muss "mein" Weiterverkaufspreis immer der gleiche sein? (dann müsste ich nämlich anfangen, eine Einkommensspalte mit der Überschrift "Spenden" einzuführen, da mir manche Käufer freiwillig und ungefragt mehr Geld in die Hand drücken ...  Embarassed ) Question

Fazit für Problemfall 3: Ich importiere keine deutschsprachigen Bücher mehr selbst und darf den für Deutschland empfohlenen Nettoverkaufspreis für 18 Monate nach Erscheinen nicht verändern. Was ich für die anderen Länder festsetze, ist hier nicht relevant. Und je nachdem, wie die Antwort auf meine Unklarheit lautet, werde ich eventuell auch darauf verzichten, meine deutschsprachigen Taschenbücher überhaupt innerhalb Deutschlands selbst weiterzuverkaufen ...

Problemfall 4: Deutschsprachige Ebooks

4 a) über Amazon KDP (ich bin Verleger)

Da Ebooks laut BPBG genau wie gedruckte Bücher zu behandeln sind, unterliegen meine deutschsprachigen Ebooks bei KDP dem BPBG. Da ich allerdings bei KDP nur die Möglichkeit habe, den Nettoverkaufspreis festzulegen, und Amazon dann automatisch die jeweils gültige MwSt. draufpackt, setze ich den NVkP fest und darf ihn in den ersten 18 Monaten nach Erscheinen auch nicht ändern. Ich darf also z. B. keine kostenlosen Promotionen über Amazon laufen lassen. Darüber hinaus hat KDP es in den AGB, dass sie Marketing etc. eigenständig gestalten dürfen, soweit kein örtliches Recht verletzt wird. Sollte Amazon also ohne mein Zutun die Buchpreisbindung verletzen, ist Amazon auch Schuld.

4 b) über Smashwords (mit amerikanischer ISBN ist Smashwords als Verleger gelistet; Sitz in Amerika)

Smashwords bietet Ebooks auf der eigenen Webseite und über verschiedene andere Anbieter (z. B. Appple) an. Scheinbar scheinen eine amerikanische ISBN und ein amerikanischer Verleger bei deutschsprachigen Büchern egal zu sein, sobald die Bücher in Deutschland verkauft werden. Analog zu Problemfall 3 müsste aber auch hier gelten, dass jeder Anbieter = Importeur seinen eigenen Endverkaufspreis festsetzen kann, der bloß den Mindestpreis (empfohlener VkP für Deutschland inkl. MwSt.) nicht unterschreiten darf. Heißt für mich: Da ich keine VkP für unterschiedliche Länder festsetzen kann und der von mir festgesetzte Preis grundsätzlich erst einmal für die Smashwords-Webseite gilt und den anderen Anbietern entsprechend mit den restlichen Buchdaten mitgeteilt wird, scheine ich hier frei agieren zu können. Diejenigen, die mit dem BPBG zu tun haben, sind die Anbieter, die meine Ebooks in Deutschland verfügbar machen.

4 c) Sowohl KDP als auch Smashwords (mit ISBN)

Hier wird es jetzt schwierig, denn:

Zitat:
4. Kann es mehrere Preise für unterschiedliche Formate geben?

Nein. Ein E-Book hat einen festen Preis, unabhängig vom Ausgabeformat. Auch gibt es keine unterschiedlichen Preise für unterschiedliche Händler. Das E-Book muss bei Amazon genauso viel kosten wie im Apple-Store. Gibt ein Händler bestimmte Preisschwellen vor, (z.B. die 99– Preise von Apple), so kann der Verlag den Preis entsprechend festsetzen. Der Preis muss dann aber für alle Anbieter gelten. Verlangen unterschiedliche Anbieter die Einhaltung unterschied-licher Preisschwellen, muss sich der Verlag für einen entscheiden.


Da Amazon.de in dem Sinne ein Händler ist (s. o.), der ein Ebook eines deutschen Verlegers (ich) anbietet, die anderen Anbieter aber Importeure eines amerikanischen Ebooks (über Smashwords) wären, das Ebook allerdings das gleiche ist ... ähm ja.

Ich denke, dass ich in diesem Fall meine Pflicht getan habe, wenn ich sowohl als (deutsche) Verlegerin als auch über Smashwords (=amerikanischer Verleger) den gleichen Netto-Listenpreis festsetze und für 18 Monate ab Ersterscheinen nicht verändere, da nur Amazon.de als Händler im o. g. Sinne gelten dürfte, während die anderen Anbieter nach wie vor als Importeure agieren und damit einen eigenen Endverkaufspreis oberhalb des empfohlenen Verkaufspreises festsetzen dürfen.

Bei allen drei Situationen unter 4 gehe ich davon aus, dass sich das BPBG nur auf in Deutschland verkaufte deutschsprachige Ebooks beziehen kann, da Deutschland keine Rechtsgewalt über andere Länder hat und das BPBG eben nur in Deutschland gilt.

Quellen der Zitate:
http://www.preisbindungsgesetz.de/content/info/1009-preisbindungsgesetz-deutschland.htm
http://www.preisbindungsgesetz.de/content/faq/1082-e-book-preisbindung.htm

Die Hervorhebung des Wortes "importiert" ist von mir.


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Theresa87
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Beitrag12.09.2012 01:38

von Theresa87
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In Kurz:

Über meine englischsprachigen Bücher muss ich mir überhaupt keine Sorgen machen (also am besten nur noch auf Englisch schreiben Laughing ).

Für die deutschsprachigen Bücher gilt: Einfach den festgelegten Nettoverkaufspreis innerhalb der ersten 18 Monate nicht verändern, keine Promo-Aktionen (außer auf der amerikanischen Smashwords-Seite, da es dann Deutschland nicht betrifft) mit Preissenkungen durchführen, bei gleichzeitigem Ebookverkauf über KDP und Smashwords auf beiden Seiten den gleichen Verkaufspreis festlegen und Taschenbücher, die ich selber innerhalb Deutschlands weiterverkaufe, zum gleichen Preis verkaufen wie Amazon. Und in Zukunft meine EÜR um die Einnahmenrubrik "Spenden für die arme Autorin" erweitern ...  Rolling Eyes

Wow, ich habe es tatsächlich geschafft, den halben Roman von gerade in ein paar kurzen Sätzen zusammenzufassen ... Shocked

(Ich hoffe, ihr konntet meinen Ausführungen folgen; mir ist durch die genaue Textinterpretation Einiges klar geworden.)


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Theresa87
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Beitrag13.09.2012 17:40

von Theresa87
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Okay, hier ist ein Artikel, dessen Link mir gerade in der Diskussion um die Buchpreisbindung in einer Facebook-Gruppe geschickt wurde. Darin heißt es u. a., dass die Preisbindung für 18 Monate nicht bedeutet, dass der Verleger den Preis nicht ändern darf; er muss ihn lediglich für alle Händler ändern.

http://www.literaturcafe.de/vorsicht-e-book-falle-preisbindungsgesetz-gilt-auch-fuer-selbstverleger/

Eure Meinungen hierzu?


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alexx
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Beitrag30.09.2012 07:44

von alexx
Antworten mit Zitat

Geht es da mehr darum, dass nicht die eine Buchhandelskette das gleiche Buch um 20 Cent billiger anbietet? Das wäre das einzige, was mir einleuchten würde an der Buchpreisbindung.

lg, Alexx
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ELsa
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Beitrag30.09.2012 11:45

von ELsa
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Theresa87 hat Folgendes geschrieben:


Also muss ich jetzt dringend herausfinden, ob ich bei Amazons KDP-Programm als Verleger gelte ... und wenn ja, ob mein deutschsprachiges Buch der Buchpreisbindung unterliegt ... scheiße! Wieder ganz auf Anfang, danke für gar nichts, Herr Anwalt!  Evil or Very Mad

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Du giltst als Verleger, wenn du selbst ebooks verlegst. Und Amazon z.B. passt deinen Buchpreis an, wenn das Buch auf anderen Plattformen einen anderen Preis aufweist.

Soviel zur Preisbindung bei ebooks.

Kompliziert wirst es dann, wenn du dein Buch auch bei KOBO hast, wo es automatisch hinkommt, wenn du bei einem Distributor wie smashwords verlegst, denn die nehmen den täglichen Dollarkurs, also der Europreis änderts sich dauernd.

Das ist alles sehr doof, da du dann deine Preise ständig kontrollieren musst, damit sie auf allen Plattformen gleich sind.

LG
ELsa


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Theresa87
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Beitrag30.09.2012 23:51

von Theresa87
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Elsa, ich kann bei Amazon ja auch festlegen, dass der Ebook-Preis sich automatisch am Dollarpreis orientiert, und auf beiden Plattformen den gleichen Dollarpreis festlegen. Damit müsste ich meine Schuld als Verleger getan haben, denke ich.

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ralfindu
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R
Beitrag09.10.2012 22:04

von ralfindu
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Hallo,
ich habe mich gerade erst hier angemeldet.
Ich schreibe schon länger und möchte mein aktuelles Werk vermarkten. Entweder über einen Verlag oder über beispielsweise epubli. Jetzt habe ich diesen Fred hier gelesen und mir stellt sich die Frage, ob ich überhaupt über mein geistiges Eigentum bestimmen darf oder ob auch hier eine ominöse selbsternannte Institution (wie so oft in diesem Land) mir Vorschriften und Vorgaben machen darf oder muss. Wenn ich mein Buch via epubli zu einem Preis X veröffentliche, erhalte ich ja automatisch eine IBAN. Dazu hätte ich zwei Fragen und es wäre sehr nett, wenn ihr mir diese beantworten könntet/würdet.
Ist es möglich ein Buch erst komplett inkl. Cover und allem zu Erstellen, hierbei eine IBAN zu erhalten und dieses Buch dann an Verlage als Probe versenden oder kann ein Buch nur einmal eine IBAN zugeteilt bekommen und ich bin damit sozusagen mit dem Printservice (in meinem Fall habe ich mich eben mir epubli beschäftigt) auf Lebenszeit verheiratet?
Muss ich mich an irgendwelche gesetzlichen Vorgaben halten, wenn ich ein Buch veröffentliche? Ich spreche hier nicht von den allgemein gültigen moralischen Aspekten, es geht mir also nicht um das Inhaltliche, sondern um das Drumherum.
In unserem schönen Land muss man ja für jede Tätigkeit irgend einem Verein zugehörig sein, als Handwerker - der Handwerkskammer, als Gewerbetreibender - den IHK Verbrechern und so weiter. Bin ich als Autor auch gezwungen in irgendeine Kaste oder Kammer aufgenommen zu werden um hier mit netten Zwangsgebühren belegt zu werden?

Es wäre super nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, ich habe wirklich keine Ahnung über diese Dinge.


vielen Dank im Voraus

liebe Grüße an euch alle

Ralf
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suntime
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Beiträge: 433



S
Beitrag10.10.2012 10:30

von suntime
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Hallo ralfindu,

herzlich willkommen hier im Forum.

Zunächst einmal:
Was du mit deiner eigenen Kraft geschrieben hast, darüber kannst du selbstverständlich frei verfügen. Allerdings nur grundsätzlich, da der Staat die Einhaltung von ein paar Spielregeln wünscht. Manche Freiheiten gibst du dabei auch freiwillig ab – beispielsweise beim Unterschreiben eines Vertrages bei einem Verlag. Der Staat hat im Grunde nur die Spielregeln für die Buchpreisbindung und natürlich die Versteuerung deiner Einnahmen festgelegt.

Eine ISBN (nicht IBAN) kannst du für dein Buch unschwer auch selbst erwerben, ebenso wie den zugehörigen Strichcode. Ob du diese verwendest, oder für alle Zeiten in der Schublade verbannst, ist deine Sache. Wenn ein Verlag seine eigene ISBN verwenden will, dann kann und macht er das, auch wenn du bereits selbst eine ISBN erworben hast. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich vermute, dass du deine ISBN dann abmelden musst, was bedeutet, dass dein Buch unter dieser ISBN nicht mehr verfügbar ist.

Natürlich solltest du dir im Klaren sein, was du möchtest. Dein Werk als Printmedium oder/und als eBook. Bei einem Verlag macht sich der Verlag darüber deine Gedanken. Als Selbstverleger nimmt dir diese Gedanken natürlich keiner ab.

Für einen Selbstvertrieb beispielsweise als eBook bei Amazon brauchst du z.B. gar keine ISBN. Für den Selbstvertrieb als eBook bei Apple oder libreka hingegen schon.

Soweit erst einmal von mir.
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Harald
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Alter: 76
Beiträge: 5104
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Beitrag10.10.2012 11:08

von Harald
Antworten mit Zitat

Hallo ralfindu

du kannst dir bei jedem Druckdienstleister, sprich bei jeder Druckerei, ein Buch selbst erstellen (lassen), ohne irgendwelche ISBN, IBAN und Preisangaben, ob eines, eine Handvoll oder Dutzende, ob du sie nur (an Verlage)weitergeben, verschenken oder Verkaufen möchtest, auch da redet dir niemand hinein, lediglich das Finanzamt möchte da evtl. Einnahmen kennenlernen ...

Epubli tritt als Verlag , hauptsächlich füt "Selfpublishing", auf, bei einer richtigen Verlegung solltest du ein wenig suchen ...

Druckereien - mit Kalkulstionsprogrammen - findest du im net, so z. B. "Winterworks", "Buchfabrik Halle" und weitere ...



 Wink


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Harald

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ralfindu
Erklärbär
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Beiträge: 2
Wohnort: Duisburg


R
Beitrag10.10.2012 16:21

von ralfindu
Antworten mit Zitat

Hallo Harald,
ganz lieben Dank für deine Auskünfte. Gibt mir jetzt ein wenig Sicherheit.

nochmals lieben Dank, ich hoffe mich bei anderen Fragen nochmals hier melden zu dürfen

liebe Grüße aus Duisburg


ralf
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