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Urheberrrecht / Gemeinfreiheit

 
 
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Rea
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 48
Beiträge: 98
Wohnort: BY


Beitrag14.08.2012 11:03
Urheberrrecht / Gemeinfreiheit
von Rea
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich setze mich momentan mit der Gemeinfreiheit von Texten auseinander und das, was mir nicht einleuchtet, das weiß doch sicher einer von euch, oder?  Wink

Soweit ich das verstanden habe, kann jeder, der sich dazu berufen fühlt, siebzig Jahre nach Ableben des Autors dessen Texte kopieren, umschreiben, etc. - sprich: für sich nutzen, wie es ihm gefällt.
Ausnahme: aus einer Fremdsprache übersetzte Werke, da zählt dann das Sterbedatum des Übersetzers.

Heißt das nun (rein theoretisch), dass ich Texte eines seit entsprechender Zeit verstorbenen Autors z. B. lesen, auf CD pressen und zum Kauf anbieten dürfte? Entstehen so diese ganzen 'Prominente lesen xyz'-Sachen? Interessiert mich wirklich sehr.

Aber kann das wirklich seìn? Es könnte dann ja jeder, der Spaß dran hat, beispielsweise Goethes gesammelte Werke aufnehmen und versuchen, an den Mann zu bringen?! Hab ich da was völlig missverstanden?

Fragende Grüße,
Rea


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MT
Geschlecht:männlichReißwolf

Alter: 52
Beiträge: 1090
Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)


Beitrag14.08.2012 11:22
Re: Urheberrrecht / Gemeinfreiheit
von MT
Antworten mit Zitat

Rea hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich setze mich momentan mit der Gemeinfreiheit von Texten auseinander und das, was mir nicht einleuchtet, das weiß doch sicher einer von euch, oder?  Wink

Soweit ich das verstanden habe, kann jeder, der sich dazu berufen fühlt, siebzig Jahre nach Ableben des Autors dessen Texte kopieren, umschreiben, etc. - sprich: für sich nutzen, wie es ihm gefällt.
Ausnahme: aus einer Fremdsprache übersetzte Werke, da zählt dann das Sterbedatum des Übersetzers.

Heißt das nun (rein theoretisch), dass ich Texte eines seit entsprechender Zeit verstorbenen Autors z. B. lesen, auf CD pressen und zum Kauf anbieten dürfte? Entstehen so diese ganzen 'Prominente lesen xyz'-Sachen? Interessiert mich wirklich sehr.

Aber kann das wirklich seìn? Es könnte dann ja jeder, der Spaß dran hat, beispielsweise Goethes gesammelte Werke aufnehmen und versuchen, an den Mann zu bringen?! Hab ich da was völlig missverstanden?

Fragende Grüße,
Rea

Hi Rea,

die Sache ist recht einfach. Man muss unterscheiden zwischen dem Urheberrecht als solchem (Stammrecht) und etwaig daran bestehenden Nutzungsrechten. Das Stammrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, richtig. Die Nutzungsrechte hingegen können (weit) darüber hinaus bestehen bleiben - etwa bei einem Verlag. So können Goethes Werke keineswegs frei genutzt werden.

LGMT


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Siegfried Lenz
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Rea
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 48
Beiträge: 98
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Beitrag14.08.2012 11:35

von Rea
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Also hab ich`s doch falsch verstanden, da bin ich ja fast froh drüber ... smile

Ich finde im Netz zwar massenhaft Angaben über gemeinfreie Texte, das hat aber ja mit dem Nutzungsrecht etwaiger Verlage scheinbar nichts zu tun.
Das bedeutet, dass eine Genehmigung vom Nutzungsrechteinhaber vorliegen muss, wenn (um beim obigen Beispiel zu bleiben) diverse Gedichtbände o. ä. auf den Markt gebracht werden, richtig?

Anderes Beispiel: Ich kenne jemanden, der sich alte Märchen schnappt und ihnen ein völlig neues Ende verpasst. Finde ich immer total klasse, aber auch wenn die Gebrüder Grimm schon lange genug tot sind, muss das also noch lange nicht heißen, dass deren Märchen einfach umgeschrieben werden dürfen, oder?

Den Todestag eines Autors herauszufinden ist leicht, ob anderweitige Nutzungsrechte bestehen, dagegen schwieriger. Hab mich da bisher noch nicht so mit befasst, beim Schreiben eigener Sachen ist das ja auch nicht wirklich von Bedeutung ... wink

Danke für deine Antwort und liebe Grüße,
Rea


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Rübenach
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Beiträge: 2832



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Beitrag14.08.2012 12:05

von Rübenach
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das stimmt so (glaube ich) nicht.

Wikipedia schreibt:
Ein Nutzungsrecht wird überflüssig, wenn das Werk gemeinfrei wird. Auch andere als der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechtes dürfen das Werk dann auf diese Art verwerten. Ein Werk wird in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht

anders als mit der Gemeinfreiheit läßt sich die Flut der kostenlosen ebooks (meistens Klassiker) nicht erklären.

Du kannst also eine CD Rea liest Gedichte von Tucholsky oder Goethe oder Trakl herausbringen.

€dit: Was das Umschreiben von Grimms Märchen angeht, da würde ich mir die geringsten Sorgen machen. Die meisten dieser Märchen sind von anderen Autoren und wurden von den Gebr. Grimm bereits umgeschrieben.


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MT
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Beiträge: 1090
Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)


Beitrag14.08.2012 12:28

von MT
Antworten mit Zitat

Rübenach hat Folgendes geschrieben:
das stimmt so (glaube ich) nicht.

Wikipedia schreibt:
Ein Nutzungsrecht wird überflüssig, wenn das Werk gemeinfrei wird. Auch andere als der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechtes dürfen das Werk dann auf diese Art verwerten. Ein Werk wird in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht

anders als mit der Gemeinfreiheit läßt sich die Flut der kostenlosen ebooks (meistens Klassiker) nicht erklären.

Du kannst also eine CD Rea liest Gedichte von Tucholsky oder Goethe oder Trakl herausbringen.

€dit: Was das Umschreiben von Grimms Märchen angeht, da würde ich mir die geringsten Sorgen machen. Die meisten dieser Märchen sind von anderen Autoren und wurden von den Gebr. Grimm bereits umgeschrieben.

Hast Recht! § 64 UrhG ist insoweit (bereits 1995  Embarassed) geändert worden. Auch die Schutzrechte erlöschen. Das Werk wird insgesamt gemeinfrei, mit Ausnahme des Titels, für den Markenrechtsschutz besteht (bzw. bestehen kann).

LGMT


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Siegfried Lenz
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Rea
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Beitrag14.08.2012 12:35

von Rea
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Rübenach hat Folgendes geschrieben:
anders als mit der Gemeinfreiheit läßt sich die Flut der kostenlosen ebooks (meistens Klassiker) nicht erklären.

Deshalb kam ich drauf und hab mal genauer nachgeschaut.

Rübenach hat Folgendes geschrieben:
Du kannst also eine CD Rea liest Gedichte von Tucholsky oder Goethe oder Trakl herausbringen.
Echt jetzt, meinste? Boah, da tun sich ja ungeahnte Möglichkeiten auf, über die ich sicher mal nachdenken werde ...  Wink

Wohne ja sehr ländlich und darf hier in einer bestimmten Position immer wieder mal mal mein Wort an die Öffentlichkeit richten - wird immer sehr wohlwollend aufgenommen, vielleicht lässt sich da was rausschlagen?! Beim nächsten Kerbmarkt oder so.  Laughing

Interessante, interessant - danke!

Rea
(die schließlich seh`n muss, wo sie bleibt, hihihi)


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Rübenach
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Beiträge: 2832



R
Beitrag14.08.2012 20:07

von Rübenach
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Dann bin ich mal auf die Premiere gespannt. Ferien auf dem Bauernhof und Rea liest zum Frühstück Heinrich Heine.
Könnte man glatt ein Forentreffen draus machen.

Aber ernsthaft, ich habe soeben eine Broschüre über das Urheberrecht entdeckt, die man sich für lau saugen kann.

http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/63439/die-buecher-urheberrecht-im-alltag-wissen-und-eigentum

Ist von der Bundeszentrale für politische Bildung, also zumindest offiziös.


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Merlinor
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Beitrag14.08.2012 23:00

von Merlinor
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Hallo Rübenach

Guter Link, danke ...  smile

LG Merlinor


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„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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Rea
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Beiträge: 98
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Beitrag15.08.2012 08:49

von Rea
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Prima, danke, das ist doch mal hilfreich! smile

Kennt jemand das Gutenberg-Projekt? Bin ich gestern drübergestolpert und bin ziemlich beeindruckt, welch Vielfalt an Texten dort für die Allgemeinheit frei verfügbar ist.
Unabhängig von der Möglichkeit, was man als Autor mit gemeinfreier Literatur so alles anstellen könnte, finde ich es genial, dass hier jeder Interessierte direkten Zugang zu bedeutenden Werken hat.
Weltliteratur für's Volk - für lau. Tolles Projekt! Daumen hoch

Liebe Grüße,
Rea


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