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Inwieweit hängt Erfolg d. Buches vom Verlag ab?

 
 
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sinner
Leseratte
S


Beiträge: 167



S
Beitrag11.04.2011 15:43

von sinner
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Was macht ihr denn wegen den 80€ Vorschuss so ein Theater?

Recht viel mehr wird es wohl bei anvisierten 300 verkauften Exemplaren nicht sein ...

Also ich hätte nicht die Zeit geschweige denn die Lust das Buch eines unbekannten bei einem Miniverlag erschienen Autors zu lesen bzw. zu kaufen.
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Harald
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Alter: 76
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Wohnort: Schlüchtern


Beitrag11.04.2011 16:19

von Harald
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sinner hat Folgendes geschrieben:
Was macht ihr denn wegen den 80€ Vorschuss so ein Theater?

Recht viel mehr wird es wohl bei anvisierten 300 verkauften Exemplaren nicht sein ...


Ich denke, dass die, die es betrifft, überhaupt keinen Zirkus um einen geringen Vorschuss machen, sondern froh sind, dass ihre vorkostenfrei verlegten Bücher möglichst mehr als nur dreihundert Mal verkauft werden und ein wenig Honorar bringen. Und von denen, die Geld bezahlen, um verlegt zu werden, von denen wird man wohl kaum einen Ton zum Thema Vorschuss hören.
Wer aber in einem Nischenthema schreibt, ist in der Regel auch froh, überhaupt verlegt zu werden, und da hier im Forum der Anteil der sehr erfolgreiche Schriftsteller eher recht klein ist, lol
denke ich, dass diese Diskussion den meisten sonst wo vorbeigeht.

sinner hat Folgendes geschrieben:
Also ich hätte nicht die Zeit geschweige denn die Lust das Buch eines unbekannten bei einem Miniverlag erschienen Autors zu lesen bzw. zu kaufen.


Ich werde mir jetzt wieder ein Buch eines neuen, unbekannten Autors "reinziehen", anhand der Leseprobe weiß ich zumindest, dass er als Schreiber handwerklich gut drauf ist, ganz im Gegensatz zu dir.

Deine ersten beiden Sätze sind stilistisch unter aller Kanone und Kommaregeln sind dir unwichtig - oder sind wir dir so unwichtig, dass du solche Kleinigkeiten als unnötig ansiehst?

Fragende Grüße

Harald


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Harald

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hwg
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Beitrag11.04.2011 17:06

von hwg
Antworten mit Zitat

Unter den in Kleinverlagen erscheinenden Büchern
von mir bislang unbekannten Autoren, finde ich
immer wieder "Perlen", worüber auch
große Verlage, hätten sie diese vorher "gefunden",
durchaus erfreut gewesen wären.

Und gar nicht so selten, findet ein in Kleinverlagen
veröffentlichender Autor dadurch den Sprung in einen
großen Verlag - meistens sehr zum Vorteil beider Vor-
genannten. Der Autor bekommt die Chance eines
höheren Honorars, sollte sich sein Buch besser ver-
kaufen, und der Kleinverleger Geld für die Abtretung
der Rechte am Werk des Autors.
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sinner
Leseratte
S


Beiträge: 167



S
Beitrag11.04.2011 18:25

von sinner
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Danke (Komma) Harry!
Gib mich nicht auf.

Du scheinst ja ein entspannter und locker flockiger Zeitgenosse zu sein.
Das gefällt.

wink
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agu
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Beitrag12.04.2011 09:17

von agu
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Bobbi hat Folgendes geschrieben:
pna hat Folgendes geschrieben:
jetzt hast Du mir schön geschrieben, wie es sein sollte. Meine Frage war aber genauer gemeint: Welcher deutsche Kleinverlag bezahlt an seine Debütanten einen Vorschuss?

Jeder ordentliche Verlag am Markt, ohne Rücksicht auf die "Größe" so er als solcher beim Schriftstellerverband gelistet ist, lieber Peter.


Auch ich muss hier sagen: Ich kenne keinen einzigen Kleinverlag, der es sich leisten kann, Vorschüsse zu zahlen.
U.a. deshalb fallen Kleinverlage auch nicht ins Beuteraster der Agenturen, sondern diese vermitteln ihre Autoren an große Verlage. Die a) Vorschüsse zahlen und b) aufgrund der größeren Reichweite ihres Vertriebsnetzes auch deutlich höhere Auflagen erzielen.
Denn von den ca. 2000 Exemplaren, die ein Kleinverlag von einem gut laufenden Titel absetzt, kann in der Tat niemand leben - weder der Autor noch der Agent.

Das heißt aber nicht, dass Kleinverlage nicht seriös seien. Sie sind es, und mit DKZ und BoD haben die nicht das Geringste zu tun.
Gerade aufgrund ihres Wettbewerbs-Nachteils, was die Akquise guter Autoren angeht (weil die, sobald sie einigermaßen was vorzuweisen haben, oft in einer Agentur unter Vertrag gehen, um größere Brötchen zu backen), ist es für Debüt-Autoren wiederum leichter, in so einem Verlag überhaupt wahrgenommen zu werden.
Sprich, da kommt man auch ohne Agentur rein.
Deshalb beginnen viele Schriftsteller im Kleinverlag (für den Namen, für Ruhm und Ehre ohne viel Geld, für die Vita, um das Geschäft kennen zu lernen), um bei Erfolg dann die Liga zu wechseln. Denn mit ein oder zwei gut veröffentlichten Büchern bei einem seriösen und namhaften Kleinverlag wird man auch bei Agenten ganz anders wahrgenommen.


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Engelsbrut (2009 Sieben, 2011 LYX) | Engelsjagd (2010 Sieben) | Engelsdämmerung (2012 Sieben)
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Sonnenfänger (2013, Weltbild)
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Antago
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Beiträge: 298



A
Beitrag12.04.2011 13:40

von Antago
Antworten mit Zitat

Hm, kann es sein, dass Ihr aneinander vorbeiredet? Ich habe so den Eindruck, dass das Wort "Vorschuss" nicht bei jedem die gleiche Definition erfährt...

Für mich ist ein Vorschuss ein Geldbetrag, den ein Verlag an einen Autor zahlt im Hinblick auf das Werk, das dieser dann erst erstellen wird.

Im Gegensatz dazu ist eine Garantiezahlung ein Geldbetrag, den ein Verlag an einen Autor zahlt, nachdem dieser das Werk zur Zufriedenheit des Verleges vollendet hat.

Ich denke, dass die Zahlung eines Vorschusses keine Frage der Seriösität ist. Wenn ich einen Verlag hätte, wüßte ich auch nicht, weshalb ich einem unbekannten Neuling Geld in die Hand drücken sollte, damit der mir ein vielleicht brauchbares Buch schreibt.

Wenn das Buch aber fertig ist und ich davon angetan, sehe ich nicht, wieso der Autor kein Garantiehonorar erhalten sollte, auch bei einem Kleinverlag nicht (das Honorar muss natürlich im Bezug zum erwarteten Gesamtgewinn stehen).
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Harald
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Beitrag12.04.2011 14:12

von Harald
Antworten mit Zitat

Antago hat Folgendes geschrieben:
Hm, kann es sein, dass Ihr aneinander vorbeiredet? Ich habe so den Eindruck, dass das Wort "Vorschuss" nicht bei jedem die gleiche Definition erfährt...


Oh nein,

es geht hier schon um den, im Vertrag festgeschriebenen Vorschuss, man sollte es besser Abschlag nennen, der den AutorInnen im Hinblick auf zu erzielende Gewinne im Vorhinein bezahlt wird.

was hier eher der Streitpunkt ist, das ist dei Definition eines Kleinverlages.

Der Großteil der "Kleinverlage" hat seine Schwierigkeiten, Autoren herkömmlich zu verlegen, da ist die Frage nach einem Vorschuss für die Macher schon glatter Hohn!

LG

Harald


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agu
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Beitrag12.04.2011 14:14

von agu
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ähm nein, ich glaube, wir reden schon im Großen und Ganzen vom gleichen Ding.
Ich stimme Dir aber zu, dass Vorschuss und Garantiehonorar nicht das Gleiche sind (auch wenn man im allgemeinen Sprachgebrauch oft 'Vorschuss' sagt und damit 'Garantiehonorar' meint).


Ein Garantiehonorar ist eine Summe Geldes, die nicht rückzahlbar an den Autor überwiesen wird, unabhängig davon, wie gut das Buch sich dann tatsächlich verkauft. Das nimmt sozusagen das Risiko eines finanziellen Totalversagens vom Autor ein Stück weg, d.h. er hat nicht umsonst gearbeitet, wenn das Buch floppt.
Die Höhe des Garantiehonorars wird bei Vertragsabschluss ausgehandelt. Üblich ist es, dass 50% dieses Garantiehonorars dann auch gleich bei Vertragsunterschrift überwiesen werden --> dies ist technisch gesehen dann der Vorschuss.
Die anderen 50% sind zahlbar entweder bei Abgabe des vollständigen Manuskripts oder bei Erscheinen des Buches. In gewisser Weise handelt es sich selbst hierbei noch um einen Vorschuss, denn der Verlag hat zu diesem Zeitpunkt noch kein einziges Buch verkauft.

Das eine ergibt sich sozusagen aus dem anderen - ohne Garantiehonorar natürlich auch kein Vorschuss!

Sobald die Buchverkäufe nun anlaufen, werden die an den Autor zahlbaren Tantiemen mit dem Garantiehonorar verrechnet, d.h. er erhält solange kein weiteres Geld, bis die Höhe des Garantiehonorars erreicht hat.
Sollten sich darüber hinaus (was man ja mal stark hofft) weitere Exemplare verkaufen, werden hierfür wiederum die Tantiemen gezahlt.



Kleinverlage können aufgrund ihrer finanziellen Struktur (geringe Rücklagen, kleinere Umsatz-Volumina) Garantiehonorare bzw. Vorschlüsse i.d.R. nicht leisten.
Denn wenn die sich bei einem einzigen Titel verkalkulieren, also einen Vorschuss zahlen, und das Ding floppt ... reißt das ihnen ein so großes Loch in die Kriegskasse, dass sie da einfach nicht riskieren können. Und wahrscheinlicher ist es ja, dass man sich bei mehr als einem Titel verhaut.

Deshalb sehen Kleinverlagsverträge meist so aus, dass ganz normal das Honorar in Form von Tantiemen gezahlt wird ... sobald die Menge verkaufter Exemplare ermittelt wurde. Diese Abrechnungen erfolgen (wie auch bei großen Verlagen) normalerweise halbjährlich.


LG, Andrea


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Harald
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Alter: 76
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Beitrag12.04.2011 14:25

von Harald
Antworten mit Zitat

agu hat Folgendes geschrieben:

Deshalb sehen Kleinverlagsverträge meist so aus, dass ganz normal das Honorar in Form von Tantiemen gezahlt wird ... sobald die Menge verkaufter Exemplare ermittelt wurde. Diese Abrechnungen erfolgen (wie auch bei großen Verlagen) normalerweise halbjährlich.


... und bei Anthologien jährlich mit dem netten Zusatz, dass Honorarbeträge unter 10,00 € nicht ausbezahlt, sondern auf das nächste Jahr verrechnet werden ...


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Harald

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agu
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Beitrag12.04.2011 14:33

von agu
Antworten mit Zitat

Harald hat Folgendes geschrieben:
agu hat Folgendes geschrieben:

Deshalb sehen Kleinverlagsverträge meist so aus, dass ganz normal das Honorar in Form von Tantiemen gezahlt wird ... sobald die Menge verkaufter Exemplare ermittelt wurde. Diese Abrechnungen erfolgen (wie auch bei großen Verlagen) normalerweise halbjährlich.


... und bei Anthologien jährlich mit dem netten Zusatz, dass Honorarbeträge unter 10,00 € nicht ausbezahlt, sondern auf das nächste Jahr verrechnet werden ...


ja genau  Razz


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hwg
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Beitrag12.04.2011 14:52

von hwg
Antworten mit Zitat

Die Beiträge werden immer interessanter.

Von einem vorauseilenden "Garantiehonorar"
habe ich noch nie etwas gelesen oder gehört.
Überlicherweise ist es ein "Einmalhonorar",
unabhängig von Verkaufszahlen.

Ein Vorschuss ist aus meiner Sicht ohnehin
nur möglich, wenn der Vertrag zwischen
Autor und Verlag sicher unter Dach und
Fach ist.

Wer mir anderes fundiert aus eigener Er-
fahrung  mitteilen kann, ist dazu herzlich
eingeladen. Man lernt bekanntlich nie
aus... Laughing
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Murmel
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Beitrag12.04.2011 15:00

von Murmel
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Ist es nicht so, dass ein Vorschuss dazu dient, wenn ein Autor, der schon bei einem Verlag unter Vertrag steht, ein Buch über ein Thema schreiben soll?

Ein Vorschuss ist immer eine Vorleistung für Arbeit, die erst erstellt werden muss.

Ich sehe die Einmalzahlung auch als Honorar für den Verkauf bereits erstellter Ware an. Ich denke, buchhalterisch nennt man in D solche Zahlungen "Einmalzahlung", im Gegensatz zu monatlichen Gehältern oder anderen regelmässigen Auszahlungen.


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Gast







Beitrag12.04.2011 15:03

von Gast
Antworten mit Zitat

Das Einmalhonorar, unabhängig von den Verkaufszahlen, kenne ich wiederum im allgemeinen Gebrauch nicht. (Und finde ich auch nicht so ganz prickelnd, um ehrlich zu sein.) Zur Zahlung, u.a. im Hinblick auf das Garantiehonorar, hilft auch Wikipedia weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Autor#Verg.C3.BCtung_und_Tantiemen (Die letzten beiden Sätze des "Tantiemen-Absatzes". Also so, wie von agu erklärt.)
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agu
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Beitrag12.04.2011 18:07

von agu
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hwg hat Folgendes geschrieben:

Von einem vorauseilenden "Garantiehonorar"
habe ich noch nie etwas gelesen oder gehört.


Das finde ich erstaunlich.
Denn das ist die übliche Vorgehensweise bei so ziemlich fast allen Großverlags-Projekten. Kein professioneller Autor steckt seine Zeit in ein Buchprojekt, bei dem er nicht a) vorher weiß, dass es gedruckt wird (deshalb verkauft man auch mit Expose+Leseprobe) und b)ohne dafür eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bekommen.
Mit 'professionell' meine ich hier Autoren, die einen erheblichen oder sogar ihren gesamten Lebensunterhalt aus dem Schreiben von Büchern finanzieren.

hwg hat Folgendes geschrieben:
Überlicherweise ist es ein "Einmalhonorar",
unabhängig von Verkaufszahlen.

'Einmal-Honorar' hat dagegen für mich eher eine gewisse Anrüchigkeit, denn es bedeutet, dass der Autor keinen Cent mehr bekommt, sollte sich sein Werk über Erwartung gut verkaufen. Ich habe von derlei Verträgen gehört, und die Autoren waren fast immer unglücklich damit.

hwg hat Folgendes geschrieben:

Ein Vorschuss ist aus meiner Sicht ohnehin
nur möglich, wenn der Vertrag zwischen
Autor und Verlag sicher unter Dach und
Fach ist.


Nichts anderes habe ich behauptet. Die Honorarvereinbarung ist Teil des Vertrags, Auszahlungsmodi sind oft prozentual an Stichdaten wie Vertragsunterzeichnung, Manuskriptabgabe, Erscheinungsdatum gebunden.


Wohlgemerkt, wir reden hier von GROSSEN Verlagen.
Nicht von Kleinverlagen.

Schöne Grüße,
Andrea


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Harald
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Beitrag12.04.2011 19:05

von Harald
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Dieser "Vorschuss" kann sich übrigens im fünfstelligen Bereich bewegen, wenn Verlag und Autor - und der muss dann noch nicht mal sehr bekannt sein, sondern im Verlag schon exzellente Arbeit abgeliefert haben - an ein Projekt herangehen, das den Autor monatelang fest bindet, auch und grade, wenn Recherchen nötig sind.

Einfache Rechnung:

Ohne Vorschuss kein Manuskript,
ohne Manuskript kein Buch,
ohne Buch keine Einnahmen für den Verlag,
also ist ein Vorschuss zwingend notwendig.

(Ich würde hier übrigens von Aufwandsentschädigung reden.)


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Harald

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Murmel
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Beitrag12.04.2011 19:31

von Murmel
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Bedeutet Einmalhonorar in Österreich daselbe wie Einmalzahlung in D? Der Begriff Einmalzahlung hat nichts mit weiterer Erfolgsbeteiligung zu tun, sondern setzt nur den vorher ausgeteilten Geldbetrag von den kommenden buchhalterisch ab. So bekomme ich in meinem Job monatliches Gehalt und einen Bonus als Einmalzahlung, d.h. er tritt nur einmal auf.

Oder ist Einmalhonorar wieder etwas anderes?

Wie dem auch sei, der Grossverlag kauft dir die Rechte an deinem Buch ab, am besten mit einer vereinbarten Einmalzahlung plus einer Erfolgsbeteiligung und noch besser ist es, wenn der Verlag so viel von dir hält, dass er dir sogar einen Vorschuss für kommende Bücher gibt.


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Merlinor
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Beitrag12.04.2011 21:29

von Merlinor
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Hallo Leute

Es ist so, wie agu weiter oben dargelegt hat.

Diese vertraglich zu vereinbarende Zahlung nennt sich landläufig "Vorschuss", und stellt genau genommen eine nicht rückzahlbare Abschlagszahlung auf die erwarteten Tantiemen dar.
Sie ist Teil üblicher Verlagsverträge mit üblichen Verlagen ab einer bestimmten wirtschaftlichen Größe und Ernsthaftigkeit.   

Sie wird vom Verlag normalerweise in zwei Schritten ausgezahlt: Ein erster Teil bei Vertragsabschluss, ein weiterer Teil bei Abgabe des fertigen Manuskripts bzw. bei Drucklegung oder Erscheinen des Buches.

Das gesamte Volumen dieser Zahlungen wird dann mit den aus den tatsächlichen Verkäufen zu errechnenden und im Vertrag festgelegten Tantiemen des Autors verrechnet.
Sobald diese Summe erreicht ist, hat der Autor Anrecht auf Auszahlung weiterer Beträge in Höhe der dann auflaufenden zusätzlichen Tantiemen.

Die genauen Modalitäten sind jeweils verhandelbar und hängen unter anderem davon ab, ob der Verlag einem bewährten Autor bereits Geld auszahlen will, bevor dieser das Manuskript tatsächlich fertiggestellt hat oder nicht. Üblich ist das allerdings nicht.
Einem Neuautor wird der Verlag eine erste Tranche einer derartigen Garantiesumme im Normalfall frühestens nach Abgabe der endgültig lektorierten Fassung eines Textes auszahlen.

Dies gilt für alle etwas größeren Verlage, die eine ordentliche Finanzausstattung und eine wirtschaftlich tragfähige Vertriebsstruktur aufweisen.

Nun zu den Kleinverlagen:

Ich tue mir leider etwas schwer mit der Definition des Begriffes "Kleinverlag" in dieser Diskussion.
Grundsätzlich sollten derartige Vorschusszahlungen nämlich auch von kleinen Verlagen zu erwarten sein.
Auch die sollten ein vernünftiges Vertriebskonzept entwickeln und sich auf den Markt nur dann wagen, wenn sie das auch finanziell durchstehen können.
Insofern verstehe ich Bobbis Bedenken durchaus.

Allerdings ist sicher nichts gegen kleine idealistische Verlage einzuwenden, die nicht alle an das Verlagswesen zu stellenden Forderungen erfüllen können, da es ihnen an der finanziellen Grundausstattung und nötigen Größe mangelt..
Die werden daher keine Garantiehonorare auszahlen können, gehen aber immerhin wenigstens das Risiko ein, die Kosten für die Vorbereitung, Produktion und den Vertrieb eines Buches selbst zu tragen und nicht den Autoren anzulasten.

In manchen Nischen ist so ein Konzept vermutlich das einzige, das sich wirtschaftlich überhaupt darstellen lässt.
Ich könnte mir vorstellen, dass etwas Derartiges durchaus auch auf das Segment zutrifft, in welchem pna schreibt.
Dort werden sicher keine sehr großen Auflagen umgesetzt und entsprechend knapp muss kalkuliert werden.

Dagegen ist auch nichts zu sagen, so lange die Grenzen zur Verlagsdienstleistung nicht zu weit überschritten werden, denn eines muss klar sein: Ohne Garantiezahlungen erhöht sich das wirtschaftliche Risiko der Autoren enorm.

Man muss sich daher schon darüber im Klaren sein, dass solche Verlage oftmals hart auf dem Grat zwischen Verlagsdienstleistung und Verlag balancieren, denn nicht selten lagern sie auch sehr weite Teile der eigentlich von ihnen zu erbringenden Vertriebsanstrengungen auf den Autor aus, da sie selbst über keine ausreichend entwickelte Vertriebsstruktur und entsprechende Leistungskraft verfügen.
Dann sind sie wohl doch eher als Verlagsdienstleister zu bezeichnen, denn als wirkliche Verlage - auch wenn ihnen dieser Titel rein rechtlich natürlich zusteht.
Noch kennt das Gesetz im Verlagswesen ja keine eindeutigen Unterscheidungen und Definitionen ...

LG Merlinor


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„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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Harald
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Beitrag12.04.2011 23:28

von Harald
Antworten mit Zitat

Merlinor hat Folgendes geschrieben:
... Die werden daher keine Garantiehonorare auszahlen können, gehen aber immerhin wenigstens das Risiko ein, die Kosten für die Vorbereitung, Produktion und den Vertrieb eines Buches selbst zu tragen und nicht den Autoren anzulasten.


Ich denke, dass man vor jedem Verlag, der dies seinen Autoren bietet, den Hut ziehen sollte, nicht wenige kämpfen mit dieser Einstellung ums Überleben und sind in meinen Augen sehr wichtig, da sie AutorInnen einen risikofreien Einstieg in die Schriftstellerei bieten.

Merlinor hat Folgendes geschrieben:
In manchen Nischen ist so ein Konzept vermutlich das einzige, das sich wirtschaftlich überhaupt darstellen lässt.
Ich könnte mir vorstellen, dass etwas Derartiges durchaus auch auf das Segment zutrifft, in welchem pna schreibt.
Dort werden sich sicher keine sehr großen Auflagen umgesetzt und entsprechend knapp muss kalkuliert werden.


So lange diese knappen Kalkulationen sich nicht auf die Honorarhöhe und Autorenrabatte auswirken, so lange werden Schriftsteller, diese Chance ergreifen - und frohen Mutes auf Vorschüsse verzichten. Für Neueinsteiger, Nischenschreiber/Sachbuchverfasser ist es wichtig, veröffentlicht zu werden, ohne etwas zu zahlen und mit der Gewissheit, ab dem ersten Buch Einnahmen (Honorar oder Autorenrabatt) zu haben



Merlinor hat Folgendes geschrieben:
Dagegen ist auch nichts zu sagen, so lange die Grenzen zur Verlagsdienstleistung nicht zu weit überschritten werden, denn eines muss klar sein: Ohne Garantiezahlungen erhöht sich das wirtschaftliche Risiko der Autoren enorm.

Widerspruch!
Autoren, die zu solchen Verlagen kommen, ob gezielt, da sie wissen, dass man im Großverlag mit dem eigenen Genre (bei mir Lyrik) keine Chance hat, oder abgeblitzt sind und nun hier ihre Chance zur Veröffentlichung bekommen, sie sind hochzufrieden, überhaupt eine Chance zu bekommen, mit ihrer "Schreiberei" Geld zu machen - und dies, ohne vorher zahlen zu müssen!

Merlinor hat Folgendes geschrieben:
Man muss sich daher schon darüber im Klaren sein, dass solche Verlage oftmals hart auf dem Grat zwischen Verlagsdienstleistung und Verlag balancieren, denn nicht selten lagern sie auch sehr weite Teile der eigentlich von ihnen zu erbringenden Vertriebsanstrengungen auf den Autor aus, da sie selbst über keine ausreichend entwickelte Vertriebsstruktur und entsprechende Leistungskraft verfügen.


Dies, lieber Freund, ist schon harter Tobak gegenüber Leuten - ich kenne inzwischen einige persönlich - die mit Leib und Seele hinter ihren Kleinverlagen stehen, einen Großteil ihrer Freizeit, die andere Leute, die auch einem Hauptberuf nachgehen, im Biergarten, mit der Familie, im Theater, in der Kneipe und ...

... verbringen, opfern, damit AutorInnen ihren Traum verwirklichen können!

Und dabei diesen AutorInnen von Anfang an Honorare bezahlen!

Merlinor hat Folgendes geschrieben:
Dann sind sie wohl doch eher als Verlagsdienstleister zu bezeichnen, denn als wirkliche Verlage - auch wenn ihnen dieser Titel rein rechtlich natürlich zusteht.


Da es die ganze Zeit um Kleinverlage ging, die vorkostenfrei für ihre AutorInnen verlegen und von denen Gelder nur zu den AutorInnen fließen, kann ich über diesen Satz nur den Kopf schütteln!

Denn wenn die nicht mehr ihre Leistungen anbieten, dann stürzen noch mehr bedauernswerte Opfer in den großen Hirschgraben!

LG

Harald


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Beitrag15.04.2011 11:07

von hwg
Antworten mit Zitat

Mit einem der Verlage für die ich regelmäßig schreibe, habe ich das
"Einmalhonorar" vereinbart. Da die Auflagenhöhe stets die gleiche
Größenordnung hat und offenbar auch verkauft wird, erübrigt sich
die halbjährliche Abrechnung und ich bekomme den Betrag sofort
nach dem Andruck überwiesen. Das ist aber wohl eine Ausnahme-
regelung, auch deshalb, weil ich den Verleger persönlich gut kenne.
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agu
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Beitrag15.04.2011 17:36

von agu
Antworten mit Zitat

hwg hat Folgendes geschrieben:
Das ist aber wohl eine Ausnahme-
regelung, auch deshalb, weil ich den Verleger persönlich gut kenne.


Ja, das vermute ich auch.
Denn üblich ist das in der Tat nicht.

LG, Andrea


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