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Christof Lais Sperl
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 62
Beiträge: 944
Wohnort: Hangover
Der silberne Roboter


Beitrag17.01.2024 06:38

von Christof Lais Sperl
Antworten mit Zitat

Jeder Selbstverleger muss seine Titel eigentlich der Nationalbibliothek vorlegen.

_________________
Lais
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Arminius
Geschlecht:männlichReißwolf

Alter: 65
Beiträge: 1243
Wohnort: An der Elbe


Beitrag17.01.2024 11:37

von Arminius
Antworten mit Zitat

Heribert Hinrichs schreibt in Uschtrins Ratgeber für AutorInnen:

"Als Selfpublisher können Sie sich über das Thema 'Titelschutz' auf der Website des Börsenblatts informieren (www.boersenverein.de/de/portal/titelschutz/158326 und www.mvb-online.de/files/merkblatt_fuer_titelschutzfragen-februar-2012.pdf). Auszug: "Wer einen schutzfähigen Titel verwendet...verletzt dessen Titelrecht und läuft Gefahr, auf Unterlassung der weiteren Titelverwendung in Anspruch genommen zu werden. Es obliegt dem Verlag...anhand bibliographischen Materials...zu prüfen, ob der Titel bereits von einem anderen Verlag benutzt wird." Dazu ist man auch als Selfpublisher verpflichtet.

Für die Recherche können Anfragen bei der Deutschen Nationalbibliothek (www.dnb.de) oder über den Börsenblatt-Online-Service Titelschutz (www.boersenblatt.net/branchenservice/titelschutz) gestellt werden...

Der Titelschutz entsteht, wenn das Werk erscheint...Titelschutzanzeigen müssen in den branchenüblichen Medien veröffentlicht werden.
Geschützt ist der Titel nicht nach dem Urheberrechtsgesetz, sondern nach dem Markengesetz (§5, §15). Geschützt werden können nur Titel, die geeignet sind, das Werk von einem anderen zu unterscheiden. Das sind vor allem "starke Titel" wie "Das Geheimnis des schwarzen Gladiators". Aber auch "schwache Titel" wie "Der Handwerker" für ein DIY-Buch werden von den Gerichten als schutzfähig anerkannt. Titel, die sich aus dem Werk selbst ergeben ("Das Kolosseum") oder allgemeine Begriffe ("Der Baum") sind nicht schutzfähig. Ist ein schwacher Titel ("Das Parfum") weithin bekannt geworden, erlangt er nachträglich Titelschutz.

Der Titelschutz erlischt, wenn das Werk länger als 5 Jahre bzw. dauerhaft nicht mehr lieferbar ist".


_________________
A mind is like a parachute. It doesn´t work if it is not open (Frank Zappa)
There is more stupidity than hydrogen in the universe, and it has a longer shelf life (Frank Zappa)
Information is not knowledge. Knowledge is not wisdom. Wisdom is not truth. Truth is not beauty. Beauty is not love. Love is not music. Music is the best (Frank Zappa)
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5455
Wohnort: OWL


Beitrag17.01.2024 13:29

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Natürlich sind Titelschutzanzeigen nur vor Erscheinen des Buches sinnvoll. Sonst würde man ja riskieren, daß zwei Tage vorher ein anderer denselben Titel verwendet und Investitionen wie Drucktermine, Covergestaltung usw. obsolet werden.

Außerdem entsteht der Titelschutz bei Erscheinen von selbst und braucht dann nicht mehr extra beansprucht zu werden.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2843



Beitrag17.01.2024 18:22

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Christof Lais Sperl hat Folgendes geschrieben:
Jeder Selbstverleger muss seine Titel eigentlich der Nationalbibliothek vorlegen.


Theoretisch ja, zumindest in der BRD (wie das in anderen Ländern ist, weiß ich nicht. In den meisten ist das wohl eine freiwillige Angelegenheit.)
In der Praxis werden es wohl viele nicht tun, sei es aus Unwissenheit, sei es aus Prinzip. Von daher ist das keine zuverlässige Quelle. Andererseits werden Selbstverleger wohl kaum einen Konkurrenten nach dem Wettbewerbsrecht verklagen. Zumal solche Prozesse teuer und riskant sind, und von keiner privaten Versicherung abgedeckt werden.

Für eine schnelle Recherche reicht auch schon der Amazon-Katalog, weil die Verlage dort ihre Bücher oft schon Monate vor Erscheinen ankündigen.  (Ich habe neulich ein Buch vorbestellt, das erst im August 24 erscheint.) Oder einfach Google fragen, denn normalerweise stehen alle geplanten Neuerscheinungen und lieferbaren Titel auf den Webseiten der Verlage.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5455
Wohnort: OWL


Beitrag17.01.2024 19:16

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Oder einfach Google fragen, denn normalerweise stehen alle geplanten Neuerscheinungen und lieferbaren Titel auf den Webseiten der Verlage.


Aber Vorsicht! Sonst fragt man nach einem Titel, den es noch gar nicht gibt, der wird dann von Google in den Bestand aufgenommen, jemand anders findet ihn und ... zack! nimmt er ihn für sich. Pfiffig Blinzeln
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