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Luriana Schneckenpost
Alter: 22 Beiträge: 6 Wohnort: Marburg
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22.09.2023 10:19 Buch vor Wettbewerbsende als EBook veröffentlichen? von Luriana
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Heyyyy
ich habe über einen Wettbewerb (YSA23) ein Buch veröffentlicht. Das ist auch super cool, weil Leute das jetzt auch gebunden kaufen können. Allerdings ist das super teuer für die (18€), weshalb ich überlegt habe, das Buch noch als EBook zu veröffentlichen. (Darf ich rechtlich gesehen). Jetzt meine Frage an euch: würdet ihr das vor oder nach dem Wettbewerb machen ? Weil Rangliste ist noch nicht raus.
Und wenn ja, wo sollte ich es veröffentlichen und was muss ich dabei beachten?
Danke schonmal für Antworten!!!
_________________ Ba li la li la. Wenn ich nicht antworte, renne ich wahrscheinlich gerade im Kreis. |
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Struwwelpeter Leseratte
Alter: 30 Beiträge: 157
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22.09.2023 11:08
von Struwwelpeter
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Liebe Luriana,
warum so eilig? Warte doch erst einmal ab, ob du auf dem Ranking bist. Dann lässt es sich besser vermarkten. Geduld ist eine Tugend.
Umschauen, wie du es veröffentlichen willst, kannst du natürlich vorher. Mit E-Books kenne ich mich nicht aus.
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 714
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22.09.2023 11:31
von BrianG
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Weil da auch die Frage steht, was zu beachten ist:
Idealerweise hätte das selbst veröffentlichte Buch zwecks Identifizierbarkeit das gleiche Cover. Hier fangen aber möglicherweise rechtliche Probleme an: Du solltest unbedingt abklären, ob du es überhaupt verwenden darfst bzw. unter welchen Bedingungen das möglich ist?
Auch wenn es von dir selbst stammt, prüfe die Bedingungen, unter denen es aktuell verwendet wird, denn wenn Story.One da exklusive Verwertungsrechte hat, darfst du es auch nicht so ohne weiteres für eine zusätzliche Veröffentlichung nutzen.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 55 Beiträge: 3227 Wohnort: Frankenberg/Eder
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22.09.2023 12:33
von Taranisa
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Aus purer Neugier dort auf die Seite geschaut, da ich ohnehin nicht mehr in die Altersklasse passe. E-Book-VÖ ist ab 2024 geplant, vorher möglich ohne Hinweis auf Story.one. Ein Lektorat erhältst du nicht, für Tipp- oder Rechtschreibfehler bist du selbst verantwortlich. Provision gibt es wohl. Wie viel % und evtl. ab dem wievielten Exemplar fand ich jetzt nicht auf die Schnelle. Ein kostenloses Autorinnen-Exemplar inkl. ISBN erhältst du durch die Teilnahme. Je weiter vorne die Platzierung, desto mehr Sichtbarkeit in den Thalia-Filialen (ab Platz 100 in einer ausgewählten, Platz 1 in allen).
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024 |
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Luriana Schneckenpost
Alter: 22 Beiträge: 6 Wohnort: Marburg
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23.09.2023 16:30
von Luriana
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Heyyy
viiiielen Dank für die Antworten!!!
Also Cover ist von mir und darf ich auch verwenden. Also sollte das kein Problem sein. Aber klar, dann warte ich noch ein bisschen und veröffentliche es dann nach dem Wettbewerb als EBook. Muss nur noch überlegen, wo....
_________________ Ba li la li la. Wenn ich nicht antworte, renne ich wahrscheinlich gerade im Kreis. |
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