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Hera Klit Eselsohr
Alter: 61 Beiträge: 447
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04.06.2023 10:14
von Hera Klit
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Die Lust des Opfers scheint dir völlig unbekannt zu sein.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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04.06.2023 14:05
von Günter Wendt
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Hera Klit hat Folgendes geschrieben: | Die Lust des Opfers scheint dir völlig unbekannt zu sein. |
Stimmt.
Wenn’s ums Sterben geht bin ich nicht gerne Opfer.
Ansonsten verarbeite ich es fiktiv in Thrillern.
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Hera Klit Eselsohr
Alter: 61 Beiträge: 447
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04.06.2023 14:38
von Hera Klit
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Er bittet ihn doch aus Gründen der eigenen Lustgewinnung ihn umzubringen, nicht weil er depressiv und lebensüberdrüssig ist.
Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.
Natürlich ist das extrem und auch paradox, denn wenn man tot ist
fühlt man womöglich gar nichts mehr.
Aber die Sehnsucht nach vollkommenem überwältigt werden, schaltet solcherlei rationalen Gedanken aus und dann ist es zu spät.
Dies kommt erwiesenermaßen vor. Es hat die Züge eines Unfalls.
Eines Lustunfalls eben.
Es ist dann nicht mehr der kleine Tod, sondern der große.
Liebe Grüße
Hera
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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04.06.2023 16:13
von Günter Wendt
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Hera Klit hat Folgendes geschrieben: | Er bittet ihn doch aus Gründen der eigenen Lustgewinnung ihn umzubringen, nicht weil er depressiv und lebensüberdrüssig ist. |
Mord bleibt Mord. Auch wenn mir jemand sehr viel Geld bieten würde, ihn oder sie wegen des Lustgewinns zu töten, würde ich es nicht machen. Mit oder ohne Gegenleistung bleibt es Mord und kein „Unfall“.
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Hera Klit Eselsohr
Alter: 61 Beiträge: 447
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04.06.2023 16:45
von Hera Klit
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Darum geht es hier doch gar nicht, sondern nur um die Motive des Opfers. Die habe ich versucht transparent zu machen.
Was das rechtlich für Konsequenzen hat für den Täter, das interessiert mich nicht.
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Arminius Reißwolf
Alter: 65 Beiträge: 1236 Wohnort: An der Elbe
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04.06.2023 16:48
von Arminius
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Mord bleibt Mord. Auch wenn mir jemand sehr viel Geld bieten würde, ihn oder sie wegen des Lustgewinns zu töten, würde ich es nicht machen. Mit oder ohne Gegenleistung bleibt es Mord und kein „Unfall“. |
Wer bewusst und gewollt tötet, macht sich zunächst einmal des Totschlags strafbar. Tötet man darüber hinaus aus besonders niedrigen Beweggründen (Habgier) oder auf besonders verwerfliche Art und Weise (Heimtücke), dann wird aus dem Totschlag ein Mord.
Was hier besprochen wird, ist Tötung auf Verlangen.
_________________ A mind is like a parachute. It doesn´t work if it is not open (Frank Zappa)
There is more stupidity than hydrogen in the universe, and it has a longer shelf life (Frank Zappa)
Information is not knowledge. Knowledge is not wisdom. Wisdom is not truth. Truth is not beauty. Beauty is not love. Love is not music. Music is the best (Frank Zappa) |
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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 747
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04.06.2023 17:09
von Eris Ado
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Arminius hat Folgendes geschrieben: | Was hier besprochen wird, ist Tötung auf Verlangen. |
Das kommt auf die Umstände an. Der "Kannibale von Rotenburg" wurde erst wegen Totschlags und nachdem das Urteil aufgehoben wurde, wegen Mordes verurteilt.
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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 747
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04.06.2023 17:17
von Eris Ado
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Wenn Herr X einen Herrn Y zwingt „los bring mich um, sonst …“ ist X Täter und Y das Opfer. |
Das ist im wirklichen Leben kaum machbar. Schließlich muss Herr X ab einem bestimmten Zeitpunkt die Kontrolle abgeben. Da könnte sich Herr Y entziehen.
Das ist eher Thrillerstoff. Herr X schnallt Herrn Y eine Bombe um, die mit einem Gerät verbunden ist, das Herrn Xs Vitalfunktionen überwacht. Die Bombe geht dann hoch, wenn Herr X in 60 Minuten noch am Leben ist.
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Arminius Reißwolf
Alter: 65 Beiträge: 1236 Wohnort: An der Elbe
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04.06.2023 17:20
von Arminius
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Eris Ado hat Folgendes geschrieben: | Arminius hat Folgendes geschrieben: | Was hier besprochen wird, ist Tötung auf Verlangen. |
Das kommt auf die Umstände an. Der "Kannibale von Rotenburg" wurde erst wegen Totschlags und nachdem das Urteil aufgehoben wurde, wegen Mordes verurteilt. |
Dieser Mann hatte aktiv und bewusst nach Menschen gesucht, die sich von ihm töten lassen wollen. Er wurde also nicht einfach gefragt. Diesen Umstand der erhöhten Schuldhaftigkeit hat erst die zweite Instanz gewürdigt.
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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 747
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04.06.2023 17:29
von Eris Ado
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Arminius hat Folgendes geschrieben: | Dieser Mann hatte aktiv und bewusst nach Menschen gesucht, die sich von ihm töten lassen wollen. Er wurde also nicht einfach gefragt. Diesen Umstand der erhöhten Schuldhaftigkeit hat erst die zweite Instanz gewürdigt. |
Das war nicht der Grund. Der Grund für die Mordverurteilung war, dass ihm die zweite Instanz unterstellte, dass die Tötung zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes erfolgte.
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Arminius Reißwolf
Alter: 65 Beiträge: 1236 Wohnort: An der Elbe
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04.06.2023 17:38
von Arminius
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Eris Ado hat Folgendes geschrieben: | Der Grund für die Mordverurteilung war, dass ihm die zweite Instanz unterstellte, dass die Tötung zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes erfolgte. |
Stimmt. Aber das hängt ja mit dem aktiven Suchen nach einem Opfer zusammen. Wäre er lediglich vom Opfer gebeten oder aufgefordert worden und hätte es getan, wäre es "nur" Tötung auf Verlangen und somit Totschlag gewesen.
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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 747
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04.06.2023 17:44
von Eris Ado
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Arminius hat Folgendes geschrieben: | Aber das hängt ja mit dem aktiven Suchen nach einem Opfer zusammen. Wäre er lediglich vom Opfer gebeten oder aufgefordert worden und hätte es getan, wäre es "nur" Tötung auf Verlangen und somit Totschlag gewesen. |
Glaube ich nicht. Er hätte sich dem Anliegen ja entziehen können. Wer einen anderen absichtlich tötet, hat schon ein Interesse an der Tötung oder an der Leiche.
Wichtiger ist es, wie das Gericht die Zurechnungsfähigkeit dessen einschätzt, der getötet werden will.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2865
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04.06.2023 21:33
von Günter Wendt
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Wie man es dreht und wendet: es ist strafbar. Und Menschen sollten andere Menschen aus welchen Gründen auch immer niemals töten. Auch nicht wegen eines Lustgewinns oder auf Verlangen.
Notwehr ist etwas anderes.
Stirbt jemand bei Sexspielen ist das absolut kein Unfall. Fahrlässige Tötung. Punkt.
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