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Malaga Klammeraffe
Beiträge: 826
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25.09.2020 10:20 Text bei mehreren Ausschreibungen einreichen? von Malaga
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Hallo miteinander,
ich brüte gerade über der Frage, was passieren würde, wenn man eine Geschichte parallel zu zwei verschiedenen Ausschreibungen einreicht und - o Wunder - ein ironischer Gott will, dass bei beiden die Geschichte angenommen wird?
Bekommt man rechtliche Probleme? Oder hüllt man sich einfach in Schweigen?
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Minerva Nachtfalter
Beiträge: 1150 Wohnort: Sterndal
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25.09.2020 11:15
von Minerva
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Das regelt der Vertrag.
Du müsstest dich entscheiden, wenn beide Wettbewerbausschreiber für einen gewissen Zeitraum die Nutzungsrechte wollen.
Wahrscheinlich ein fiktives Problem, denn der erste, der sich meldet, dem wirst du zusagen. Mit einem Zweiten würdest du Vertragsbruch begehen, weil du die Nutzungsrechte schon dem ersten zugesichert hast.
Wenn aber der zweite z.B. möchte, dass der Beitrag nur auf einer Veranstaltung gelesen wird, könntest du den ersten fragen, ob es in Ordnung ist.
Verschweigen nein. Das fällt dir immer auf die Füße.
Vermutlich eine Vertragsstrafe [EDIT: das können ein paar 1000 Euro sein] und deinem Ruf wird es auch nicht guttun. Stell dir vor, der Verlag würde dir anbieten, ein Buch bei ihm zu veröffentlichen und dann herausfinden, was du gemacht hast ...
Dann hast du dir im Zweifel eine Chance vermasselt, weil du vorher unehrlich gewesen bist.
_________________ ... will alles ganz genau wissen ... |
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Malaga Klammeraffe
Beiträge: 826
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25.09.2020 12:32
von Malaga
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Danke für die Antwort.
Wohl ein Missverständnis, ich dachte nicht daran, dann bei beiden zu veröffentlichen, das wäre ja gaga, es ging mir darum, ob ich gleichzeitig bei beiden anbieten darf. Aber wahrscheinlich ist das kein Problem, da es nur ein Angebot ist, keine endgültige Zusage, vermute ich mal, es steht ja noch ein Vertrag aus.
Aber mal angenommen, zehn Autoren machen das, dann hat der Verleger heftig zu tun! Beliebt macht man sich damit bestimmt nicht.
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Minerva Nachtfalter
Beiträge: 1150 Wohnort: Sterndal
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25.09.2020 12:47
von Minerva
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Na klar, einreichen kannst du es bei beiden.
_________________ ... will alles ganz genau wissen ... |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5448 Wohnort: OWL
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26.09.2020 13:23
von Willebroer
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Malaga hat Folgendes geschrieben: |
Wohl ein Missverständnis, ich dachte nicht daran, dann bei beiden zu veröffentlichen, das wäre ja gaga, es ging mir darum, ob ich gleichzeitig bei beiden anbieten darf. Aber wahrscheinlich ist das kein Problem, da es nur ein Angebot ist, keine endgültige Zusage, vermute ich mal, es steht ja noch ein Vertrag aus. |
Im allgemeinen erkärt man sich durch die Einsendung mit den Bedingungen einverstanden. Bei einer Ausschreibung oder einem Wettbewerb kann das durchaus Vertragscharakter haben, auch wenn man nicht extra was unterschrieben hat. Welche Konsequenzen ein Verstoß hat, wäre eine ganz andere Frage. Eine Vertragsstrafe zum Beispiel müßte ausdrücklich vereinbart werden.
Ob man zum Beispiel eine Bewerbung einfach zurückziehen kann, wenn man eine wirklich gute Story geschrieben hat und beide sie wollen - das ist zumindest zweifelhaft und könnte durchaus zu Rechtsstreitigkeiten führen, evt. wäre man dann schadenersatzpflichtig.
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Stefanie Reißwolf
Beiträge: 1735
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26.09.2020 13:27
von Stefanie
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Mal abgesehen davon ist es respektlos gegenüber den Juroren, die sich durch zig bis hunderte von Geschichten arbeiten müssen und sich für die Geschichte bei den anderen einsetzen, wenn man hinterher sagte, hey, sorry, die hast du umsonst gelesen.
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V.K.B. [Error C7: not in list]
Alter: 51 Beiträge: 6155 Wohnort: Nullraum
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26.09.2020 16:08
von V.K.B.
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Man sollte, wenn man das unbedingt machen will, bei der Einreichung fairerweise dazu sagen, dass man die Geschichte auch noch woanders einreicht und das erste Angebot annimmt. Das kann aber natürlich auch nach hinten losgehen, wenn beide die Einreichung deshalb ablehnen. Ich würde sagen, du fährst wahrscheinlich besser, wenn du dich für eine der beiden Ausschreibungen entscheidest und nur da einreichst.
_________________ Hang the cosmic muse!
Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills … |
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3227 Wohnort: Frankenberg/Eder
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26.09.2020 17:14
von Taranisa
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Ich schließe mich, Willebroer, Stefanie und V.K.B. an, was das Rechtliche und das faire Verhalten ggü. der Juroren betrifft.
Schaue, bei welchem Ausschreibungsthema die Geschichte besser passen würde / du dir die größeren Chancen ausrechnest. Vielleicht fällt dir mit der Grundidee der KG noch eine Geschichte ein, die du zum zweiten Wettbewerb schicken kannst.
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024 |
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Malaga Klammeraffe
Beiträge: 826
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26.09.2020 18:34
von Malaga
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Hallo miteinander und vielen Dank.
Stimmt, ich stimme ja durch Einreichung meiner Geschichte der Veröffentlichung zu, steht meist (oder immer?) in den Ausschreibungsbedingungen.
Also geht rechtlich eh nicht. Und man könnte sich unabhängig von expliziten Bedingungen Ärger einhandeln.
Über die moralische Seite muss ich noch brüten. Oder diskutieren.
Außerdem ist die eine der beiden Ausschreibungen eh arbeitsaufwändig.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2834
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28.09.2020 05:13
von Maunzilla
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Der Passus, daß du automatisch der Veröffentlichung zustimmst, ist unwirksam, da im Gegenzug der Veranstalter sich nicht verpflichtet, jeden eingereichten Beitrag auch zu veröffentlichen. Hier liegt ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Solche Klauseln sind sittenwidrig. Du kannst also immer noch selber entscheiden, ob du letztlich die Erlaubnis zum Abdruck gibst oder nicht.
Ich frage mich aber, ob das überhaupt ein tatsächliches Problem ist. Schließlich sind Wettbewerbe im Allgemeinen themengebunden. Es wäre schon ein großer Zufall, wenn genau zur gleichen Zeit zwei Wettbewerbe mit dem selben Thema stattfänden.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2832
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R 28.09.2020 06:49
von Rübenach
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | Der Passus, daß du automatisch der Veröffentlichung zustimmst, ist unwirksam, da im Gegenzug der Veranstalter sich nicht verpflichtet, jeden eingereichten Beitrag auch zu veröffentlichen. Hier liegt ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Solche Klauseln sind sittenwidrig. Du kannst also immer noch selber entscheiden, ob du letztlich die Erlaubnis zum Abdruck gibst oder nicht.
Ich frage mich aber, ob das überhaupt ein tatsächliches Problem ist. Schließlich sind Wettbewerbe im Allgemeinen themengebunden. Es wäre schon ein großer Zufall, wenn genau zur gleichen Zeit zwei Wettbewerbe mit dem selben Thema stattfänden. |
Bist du sicher? Meiner Meinung nach stimmst du automatisch der Veröffentlichung zu, wenn du einen Text unter Bezugnahme auf eine Ausschreibung einsendest, selbst dann, wenn es keinen diesbezüglichen Passus in den Teilnahmebedingungen gibt.
In Deutschland kommt ein Vertrag durch die Abgabe eines Angebots und die Annahme dieses Angebots zustande. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschehen. Die spannende Frage ist, welche der von den Beteiligten vorgenommenen Handlungen Angebot und welche Annahme ist.
Die Ausschreibung ist (analog zur Speisekarte in einem Restaurant) die Aufforderung, ein rechtlich verbindliches Angebot abzugeben. Mit der Einreichung gibt der Autor (konkludent) ein Angebot ab, welches der Verlag/Herausgeber annimmt oder auch ablehnt.
Wichtig: Sowohl Angebot als auch Annahme sind empfangsbedürftige Willenserklärungen, das heißt: Ein Vertrag kommt erst in dem Moment zustande, in dem der Verlag/Herausgeber dem Autor mitteilt, dass er den Text in die Anthologie/Zeitschrift aufnehmen wird und der Autor dies zur Kenntnis genommen hat (haben müsste). Diese Mitteilung kann sowohl schriftlich, mündlich als auch konkludent durch Zusendung der Korrekturfahne oder des Belegexemplars erfolgen.
Für die Ausgangsfrage bedeutet das: Natürlich kannst du eine Geschichte bei mehreren Ausschreibungen einreichen. Nur solltest du, falls du eine Zusage bekommen hast, deinen Text bei allen anderen Ausschreibungen zurückziehen. (Nennt sich Widerruf des Angebots). Letzteres gilt zumindest dann, wenn jemand die Rechte an deinem Text exklusiv haben möchte. Ich handhabe das in der Regel so: Exklusivrechte an meinem Text bekommt nur jemand, der auch Honorar bezahlt.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Minerva Nachtfalter
Beiträge: 1150 Wohnort: Sterndal
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28.09.2020 11:20
von Minerva
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Tatsächlich gibt es zurzeit 2 Wettbewerbe mit gleichem Thema, im Fantasybereich nicht so unüblich. Genauso kann eine Geschichte auch in 2 Themen passen.
In Ausschreibungen steht nicht explizit, dass man seine Texte nirgends anders einreichen darf. Sicher sind die Argumente der Fairness nachvollziehbar, da die Textprüfer sich die Zeit nehmen, jede Geschichte zu lesen (obwohl ich, wäre ich Prüfer, spätestens nach einer Seite entscheiden würde, ob ich überhaupt weiterlese )
Zudem wäre es in der Realität ausgesprochen unwahrscheinlich, dass man tatsächlich bei beiden gewinnt. Fakt ist, dass bei Wettbewerben für z.B. Anthologien die Teilnehmerzahl oft zwischen 400 bis 800 liegt. Die rein mathematische Wahrscheinlichkeit (ungeachtet von Qualität und Juryvorlieben) bei sagen wir mal 10 Gewinnern, für beide genommen zu werden, liegt unter 1 Promille. Selbst wenn man eine fiktive Qualitätsquote einrechnen würde, wäre die Wahrscheinlichkeit nur ein paar Prozent.
Wenn man also einen Text hat, von dem man überzeugt ist, spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, ihn auch bei 2 Wettbewerben einzureichen. Da in der Regel einer der Wettbewerbe zuerst informieren wird, kann man bei Erfolg sofort absagen und den Text zurückziehen. Es ist ein Wettbewerb, kein Arbeits- oder Kaufvertrag (bei deinen man aber genauso ein Rücktrittsrecht hat).
Muss jeder selber entscheiden, aber ein rechtliches Problem sehe ich da null.
_________________ ... will alles ganz genau wissen ... |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5448 Wohnort: OWL
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28.09.2020 11:41
von Willebroer
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Deshalb werden wir wahrscheinlich nie erfahren, wie in dem Fall ein Gericht entscheiden würde*. Ansatzpunkte für Streitigkeiten gäbe es bei dieser Konstellation jedenfalls genug.
* und die nächste Instanz, und die nächste Instanz ...
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