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Gast
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24.11.2018 11:14
von Gast
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Hallo!
Tjana hat Folgendes geschrieben: | Hallo jaeani,
im öffentlichen Recht bin ich nicht so sehr bewandert, aber um Grabungen auf Privatgrundstücken zu verbieten, müssten schon sehr starke Gründe vorliegen. Ich denke dabei an Instabilität - Einsturzgefahr für Nachbarhäuser oder so. Immer muss es ein Gesetz geben, das jemanden (Nachbarn) oder etwas (Bäume) schützt, sonst darf der Staat das immerhin auch starke Recht "Eigentum" nicht beeinträchtigen.
Vielleicht hilft dir das ja. Vielleicht kannst du irgendeine Gefahr konstruieren? Viel Erfolg! |
Das öffentliche Recht ist geprägt von sogenannten Ermessensentscheidungen. Die zuständige Behörde der Stadt/des Landkreises (das ergibt sich aus den landesrechtlichen Vorschriften) kann im Einzelfall Löcher auf einem privaten Grundstück untersagen, wenn der Eigentümer/Besitzer Zustandsstörer ist. Er ist Zustandsstörer, wenn von der Sache (hier Grundstück) eine Gefahr ausgeht. Es könnten beispielsweise Kinder in die Löcher hineinfallen, weil das Grundstück leicht zugänglich ist.
Berühmter Lehrbuchfall. Ein Starfighter fällt auf mein Grundstück. Die Stadt sagt: Der muss auf ihre Kosten weg. Ich sage, dann bin ich pleite. Wer hat recht? Die Stadt, denn ich bin Zustandsstörer, und ich muss den rechtswidrigen Zustand beseitigen, auch wenn ich mich dabei ruiniere. Das gleiche gilt, wenn ein kontaminiertes (beispielsweise Altöl) Grundstück erworben wird und der Verkäufer wirksam einen Haftungsausschluss vereinbart hat. Ich musss das Altöl auf meine Kosten beseitigen. Bin ich danach pleite, war das halt Pech.
Gruß
attingat
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Kris Eselsohr
Beiträge: 453
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24.11.2018 12:23
von Kris
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Mika hat Folgendes geschrieben: | Hmmm, ich versuchs hier auch mal eben mit meiner Frage, meine beiden Polizeijoker zucken sich im Moment nicht und ich komm ohne diese Info nicht so recht weiter.
Wer WM kennt, weiß ja bereits: Meine Protas sollten ja ein leerstehendes Haus und die Umgebung untersuchen und das protokollieren. Dazu haben sie von der Einsatzleitung bzw ihren Ausbildern zwei Digicams mitbekommen.
Die Fotos haben sie - anfangs - ja auch brav gemacht, danach den Umständen entsprechend eher nicht mehr.
Unabhängig vom Ausgang des Abends geh ich davon aus, dass die Fotos darauf später ausgewertet werden, wenn die ganzen Beweise und alles mögliche der Spurensicherung vorliegen.
Jetzt die Frage: Ist es irgendwie für die Protas (also meine Rekruten) möglich, nach ein paar Wochen an eine Kopie der Fotos zu kommen?
Also auf legale Weise, wenn sie zB einfach danach fragen? Oder braucht man da Connections?
Es geht quasi um Fotos eines Hauses von Innen und Außen.
Einer meiner Protas braucht die jetzt. Kommt er da einfach so dran oder ist sowas von der Obrigkeit dann unter Verschluss - selbst wenn er sie selbst geknipst hat? |
Moin Mika,
bin ja nicht vom Fach, aber ich vermute, dass die Fotos einfach Teil der Ermittlungsakten - und somit für alle Beamten mit generellem Zugriff auf diese Akten zugänglich sind.
Es sei denn, die Führung hätte diese Akte in einem "Giftschrank" eingeschlossen. Aus Gründen.
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3227 Wohnort: Frankenberg/Eder
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25.11.2018 14:58
von Taranisa
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@Mika: Vom reinen Gefühl her: Da er direkt in den Fall involviert ist und die Fotos selbst erstellt hat, dürfte es mMn nur Probleme geben, wenn die anderen ihm aufgrund neuerer Erkenntnisse nicht mehr trauen oder er, je nachdem, wie seine Aufgabe in dem Einsatz angelegt ist, nicht plausibel darlegen kann, warum er eine Kopie benötigt.
Könnte er ggf. nach dem Fotografieren die Digitalfotos heimlich auf seinen PC / Laptop kopiert haben?
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024 |
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Mika Schachtelkönig
Alter: 42 Beiträge: 1046 Wohnort: NRW
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25.11.2018 15:57
von Mika
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Hey ihr zwei,
danke für eure Ansichten. Hab jetzt zwischenzeitlich meine beiden Polizeijoker erreichen können und von beiden gehört, dass die "legale Beschaffung" schwer bis unmöglich ist, weil "Studis" in dem Fall nur sehr begrenzten Zugang haben.
Soll heißen: Selbst wenn er die Bilder selbst gemacht hat (und zum kopieren gab es keinerlei Gelegenheit in der Nacht), sind die danach nur noch für die Ermittlungskommission einsehbar.
ABER... das ist umso besser für mich.
Kommt mir ergo sehr gelegen, einfach kann ja jeder. Hehe.
_________________ "If you don't know it's impossible it's easier to do."
- Neil Gaiman |
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6367 Wohnort: USA
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25.11.2018 16:16
von Murmel
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Ich denke, (auch wenn du schon Antworten hast), dass das sehr von der Definition "studies" abhinge. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Studis, die noch keinerlei Anbindung an die Körperschaft haben, in ein willkürlich gewähltes Haus hineinlässt, um Beweise zu fotografieren. Sprich, das Training findet auf einem der Schule angeschlossenen Gelände statt.
Da sehe ich eher einen Disconnect zur Realität.
_________________
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Mika Schachtelkönig
Alter: 42 Beiträge: 1046 Wohnort: NRW
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25.11.2018 18:37
von Mika
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Murmel hat Folgendes geschrieben: | Ich denke, (auch wenn du schon Antworten hast), dass das sehr von der Definition "studies" abhinge. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Studis, die noch keinerlei Anbindung an die Körperschaft haben, in ein willkürlich gewähltes Haus hineinlässt, um Beweise zu fotografieren. Sprich, das Training findet auf einem der Schule angeschlossenen Gelände statt.
Da sehe ich eher einen Disconnect zur Realität. |
Hm.
Dazu müsste ich jetzt den Plot von "Wonders Macht" erklären (und da das Buch bereits draußen ist, kann ich den auch nicht mehr ändern ), das würde hier auch jetzt den Rahmen sprengen und hat mit meiner Frage auch nicht so viel zu tun.
Es sind ja weder komplette Anfänger, noch ist das Haus willkürlich gewählt und es handelt sich auch nicht um Beweise - das ist jetzt einfach ziemlich unmöglich kurzzufassen (und letztendlich auch völlig egal, weil ohnehin Fiktion - ich lehne mich da nur immer ganz gerne halbwegs an der Realität an, bevor es zu sehr abweicht).
Da es sich auch nicht einmal um die normale "Polizei" handelt, sondern quasi komplett neu erfunden ist, kann ich das ohnehin drehen und formen, wie ich will.
Ich wollte jetzt in erster Linie wissen, wie das so im Normalfall ist, damit ich es dann "biegen" kann. ^^
Und da wurde mir gesagt, dass die Anwärter je nachdem eben nur sehr begrenzten Zugriff auf solche Einsatz-Infos haben und eine Beschaffung solcher Fotos (selbst wenn selbst erstellt) quasi nur auf Umwegen möglich ist. Will heißen: illegal. Und das gibt Ärger unter Umständen.
Das wollt ich hören.
_________________ "If you don't know it's impossible it's easier to do."
- Neil Gaiman |
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Pütchen Weltenbummler
Moderatorin
Beiträge: 10312 NaNoWriMo: 40788 Wohnort: Im Ländle
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16.12.2018 22:33
von Pütchen
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Frage:
Wenn ein Mittdreißiger (stark übergewichtig) an Herzversagen stirbt und seine Mutter keine Obduktion wünscht, kann der Freund des Verstorbenen trotzdem die Polizei bitten, eine Obduktion anzuweisen, wenn er Fremdverschulden vermutet?
Der Tote (ein Computerspezialist) hatte etwas für den Freund recherchiert.
Da die Polizei jedoch nicht wissen soll, dass der Freund im Geheimen ermittelt, möchte er der Polizei gegenüber nicht konkret werden.
Wie viel Handhabe braucht die Polizei in diesem Fall, um selbst Ermittlungen anzustreben? Würde vielleicht auch ein anonymer Hinweis ausreichen?
Ganz lieben Dank für eure Hilfe im Voraus!
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"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3227 Wohnort: Frankenberg/Eder
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17.12.2018 10:41
von Taranisa
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Ohne eine 100%ige Gewährleistung auf meine Antwort geben zu können:
Jeder Leichnam wird von dem Arzt, der den Totenschein ausstellt, gründlich untersucht - sollte zumindest so sein. Meist das der Hausarzt, dem evtl. eher etwas Ungewöhnliches auffallen sollte.
Wenn dieser den Verdacht auf Fremdverschulden hegt, schaltet er die Polizei ein. Sollte die Mutter eine Obduktion ihres Sohnes verweigern, würde sie in Verdacht geraten, etwas mit der Todesursache zu tun zu haben.
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024 |
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Pütchen Weltenbummler
Moderatorin
Beiträge: 10312 NaNoWriMo: 40788 Wohnort: Im Ländle
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17.12.2018 15:06
von Pütchen
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Ich danke dir, Taranisa
Wenn der Arzt jetzt keinen Verdacht gehegt hat.
Und die Mutter als Verdächtige außen vor ist.
Was passiert in dem Fall, wenn ein Freund anregt, eine Obduktion zu veranlassen? Wie konkret muss er seinen Verdacht bei der Polizei angeben, bis diese (bzw. der Staatsanwalt) die Obduktion veranlassen?
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"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8667 Wohnort: Bayern
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17.12.2018 15:55
von Merlinor
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Hallo Pütchen
Na ja, er muss schon nachvollziehbare Gründe für seinen Vorschlag angeben, eine Obduktion durchzuführen. Die müssen gewichtig genug sein, einen Staatsanwalt zu überzeugen, diese von Amts wegen zu veranlassen. Deinem Protagonisten muss allerdings klar sein, dass die Polizei im Laufe ihrer Ermittlungen dann mit großer Wahrscheinlichkeit aufdecken wird, dass sein verstorbener Freund für ihn ermittelt hat, zumindest, wenn sich daraus ein Motiv für einen Mord ergeben könnte.
Wenn er glaubt, er könne sich selbst aus den Untersuchungen heraushalten, indem er diese Tatsache verschweigt (weil sie zum Beispiel nicht tatrelevant ist und deshalb in den Ermittlungen nicht zwingend eine Rolle spielen muss), dann kann er zu einer Falschaussage greifen, um polizeiliche Ermittlungen zu veranlassen. Dann genügt es auszusagen, der Freund hätte ihm von der Befürchtung erzählt, er könne wegen eines nicht näher präzisierten Grundes Opfer eines Mordanschlages werden. Da der Freund tot ist, kann dem Protagonisten kaum nachgewiesen werden, dass er sich dieses "Gespräch" nur ausgedacht hat. Ob der Staatsanwalt sich darauf einlassen wird, hängt allerdings davon ab, wie "überzeugend" Dein Protagonist von diesem angeblichen Gespräch berichtet.
Ob die von dem Verstorbenen für Deinen Protagonisten durchgeführten Ermittlungen aber in einer Morduntersuchung überhaupt unentdeckt bleiben können, das ist meiner Meinung nach sehr fraglich. Deshalb tut er meines Erachtens nach besser daran, der Polizei gleich davon zu erzählen.
Eng wird es für den Protagonisten definitiv, wenn sich die zu seinen Gunsten durchgeführten Ermittlungen seines verstorbenen Freundes am Ende als Tatmotiv erweisen sollten. Dann könnte die Polizei ihm unangenehme Fragen stellen, wegen einer möglichen Behinderung von Ermittlungen. Aber selbst dann wird es wohl schwer sein, ihm eine vorsätzliche Falschaussage nachzuweisen, weil dieses fiktive Gespräch ja in keiner Form bezeugt werden kann. Allerdings mag ihn der Versuch, die Ermittlungen seines Freundes zu vertuschen, am Ende selbst in den Kreis der Tatverdächtigen bringen.
So sehe zumindest ich die Sache. Schwer einzuschätzen ist, ab wann ein Staatsanwalt bei solchen Aussagen tätig wird. Der muss ja davon überzeugt sein, dass ein ernsthafter und begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Aber da es sich hier um einen fiktiven Fall handelt, liegt es in Deiner Hand als Autorin, diese Dinge zu richten.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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J 08.01.2019 18:10
von JanaC
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Ich bin ganz neu und habe eine dringende Frage: Kann man ein Handy orten, wenn es beispielsweise in Holland eingeschaltet ist? Darf die Polizei es von Deutschland überhaupt? Ich bin da echt überfragt und hoffe auf Hilfe.
_________________ Liebe Grüße
JanaC |
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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16.01.2019 04:12
von Nina C
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Meiner Meinung nach müsste man es unabhängig vom Land orten können (sofern es Netz hat oder irgendeinen Service nutzt, der über einen Satelliten läuft). Die Polizei darf das in Deutschland nur mit Gerichtsbeschluss. Sie kann ja vorher auch schlecht wissen, wo sich das Handy aufhält, also ist das Land erst einmal egal. Wenn darüber hinaus aber irgendetwas passieren soll, muss sie die dortigen Kollegen um Amtshilfe bitten.
Angabe ohne Gewähr
Liebe Grüße,
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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Lapidar Exposéadler
Alter: 61 Beiträge: 2699 Wohnort: in der Diaspora
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31.01.2019 16:49
von Lapidar
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hier steht noch ein bisschen genauereshttps://www.rettungsdienst.de/tipps-wissen/erste-hilfe-notruf-ortung-ueber-das-smartphone-54314
_________________ "Dem Bruder des Schwagers seine Schwester und von der der Onkel dessen Nichte Bogenschützin Lapidar" Kiara
If you can't say something nice... don't say anything at all. Anonym. |
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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J 03.02.2019 13:03
von JanaC
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Das ist ja auch eine interessante Seite, lieben Dank.
_________________ Liebe Grüße
JanaC |
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tanja47 Eselsohr
T
Beiträge: 223
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JanaC Wortedrechsler
J Alter: 63 Beiträge: 53 Wohnort: Niedersachsen
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J 08.02.2019 14:38
von JanaC
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Dankeschön, solche Infos kann ich gut gebrauchen.
_________________ Liebe Grüße
JanaC |
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Ralphie Forenonkel
Alter: 71 Beiträge: 6413 Wohnort: 50189 Elsdorf
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08.02.2019 15:16
von Ralphie
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Pütchen hat Folgendes geschrieben: | Ich danke dir, Taranisa
Wenn der Arzt jetzt keinen Verdacht gehegt hat.
Und die Mutter als Verdächtige außen vor ist.
Was passiert in dem Fall, wenn ein Freund anregt, eine Obduktion zu veranlassen? Wie konkret muss er seinen Verdacht bei der Polizei angeben, bis diese (bzw. der Staatsanwalt) die Obduktion veranlassen? |
Ein Freund wird wohl keine Okduktion veranlassen können.
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Pütchen Weltenbummler
Moderatorin
Beiträge: 10312 NaNoWriMo: 40788 Wohnort: Im Ländle
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09.02.2019 15:37
von Pütchen
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Ralphie
Oh, wie schön, dich zu lesen! Ganz liebe Grüße auch von Moses, der gerade bei mir ist!
Vielen lieben Dank dir!
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"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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13.02.2019 04:15
von Nina C
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Naja, selbst veranlassen kann der Freund vielleicht keine Obduktion, aber er kann der Polizei ja relevante Hinweise geben, die wiederum für diese ausreichen, um ein ... wie schimpft sich das so schön? ... Todesermittlungsverfahren einzuleiten. Inklusive Obduktion.
Liebe Grüße,
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Pütchen Weltenbummler
Moderatorin
Beiträge: 10312 NaNoWriMo: 40788 Wohnort: Im Ländle
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13.02.2019 17:56
von Pütchen
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Dankeschön, liebe Nina!
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"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)
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Ron Swanson Klammeraffe
Alter: 33 Beiträge: 802 NaNoWriMo: 4094 Wohnort: Gütersloh
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21.04.2019 21:52
von Ron Swanson
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Hallo ihr Lieben.
Kennt sich jemand mit Verhaftungen in den USA aus?
Wie läuft so eine Verhaftung ab, wenn beispielsweise ein Lehrer Drogenschmuggel/Knderpornografie/Waffenhandel o.ä. vorgeworfen wird?
Die Rücken da wahrscheinlich mit unzählen Leuten an, die schwer bewaffnet sind.
Werden den "Tätern" dann ebenfalls ihre Rechte verlesen?
Wie lange dauert sowas wohl?
Spricht die Polizei direkt danach mit den Schülern?
LG Ron
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