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Rene Jorde Schneckenpost
Beiträge: 7 Wohnort: Düsseldorf
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11.01.2018 22:22 Buch zum Autorenrecht – Mithilfe durch Ihre Fragen und Anregungen von Rene Jorde
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Hallo zusammen,
mein Name ist René Jorde. Ich bin Rechtsanwalt und schreibe momentan an dem Buch „Recht für Selbstverleger und Autoren“. Es steht unter dem Motto: Verständlichkeit geht vor rechtlichen Details und soll ein praktischer Ratgeber werden. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn ich hier aus erster Hand erfahren könnte, welche rechtlichen Fragen ein Buch für Selbstverleger und Autoren beantworten sollte. Welche Erwartungen haben Sie und welche Themen sollten angesprochen werden?
Ich habe dem Buch bereits eine Struktur gegeben: Es orientiert sich am Ablauf eines Buchprojektes. Also: Von der Buchidee über das Schreiben des Manuskriptes bis hin zur Veröffentlichung und Vermarktung. Entlang dieses „Roten Fadens“ möchte ich zeigen, welche rechtlichen Fallen bei jedem Schritt lauern, wie Sie diese vermeiden können und worauf Sie bei Verträgen mit Verlagen, Agenturen oder Distributoren und beim Marketing (Autorenhomepage, Facebook, Preisaktionen etc.) achten sollten.
Ich freue mich auf Ihre Anregungen.
Vielen Dank!
René Jorde
_________________ Rechtliche Tipps und mehr: Recht-für-Autoren.de |
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Vincent Vice. Eselsohr
Alter: 33 Beiträge: 428 Wohnort: Heute
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12.01.2018 14:44
von Vincent Vice.
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Hallo Rene,
das finde ich spannend! Hier ein paar Rechtsfragen, die mich bei meiner ersten Veröffentlichung beschäftigten:
- Wie schütze ich mein geistiges Urheberrecht?
- Was darf ich von anderen Büchern übernehmen (Figuren, Zitate, etc.)
- Darf ich mein Manuskript an andere Verlage weiter reichen, wenn mein Verlag sich nicht an die Vereinbarung hält (z.B Einhaltungen von Fristen)
- Muss ich Verlagen ehrliche Auskunft darüber geben, wie vielen Verlagen, bzw. Agenturen ich mein Manuskript bereits vorgestellt habe (wird oft gefordert)
Vielleicht ist ja ein Wenig Input für Dein Buch dabei.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg damit!
LG
W
_________________ Wenn der scheiß Berg nicht zum Propheten kommt, fahr ich halt ans Meer. |
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Rene Jorde Schneckenpost
Beiträge: 7 Wohnort: Düsseldorf
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12.01.2018 20:58
von Rene Jorde
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Hallo Vincent Vice,
danke für deine interessanten Rechtsfragen.
An den letzten Punkt (Muss ich Verlagen ehrliche Auskunft darüber geben, wie vielen Verlagen...) habe bisher noch nicht gedacht. Ist rechtlich sehr spannend! In Verlagsverträgen ist mir die verbindliche Aufnahme solcher Auskünfte noch nicht begegnet. Wenn dazu nichts im Vertrag steht, kommt es darauf an, in welchem Zusammenhang und in welcher Form die Auskunft verlangt / erteilt wird. Bei Einsendung des Manuskriptes oder kurz vor Abschluss des Vertrages? Durch einen "Autorenfragebogen" oder formlos per E-Mail?
Viele Grüße
Rene Jorde
_________________ Rechtliche Tipps und mehr: Recht-für-Autoren.de |
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nothingisreal Bücherwurm
Beiträge: 3994 Wohnort: unter einer Brücke
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12.01.2018 21:24
von nothingisreal
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Hallo Rene,
das hört dich sehr spannend an. Ich hab zwar - noch - keine Fragen, aber hier finden sich bestimmt einige, die dir welche nennen könnten.
Du kannst auch in den Rechtsbereich hier gehen. Da werden sehr viele Fragen besprochen, vielleicht findest du die eine oder andere, an die du noch nicht gedacht hast.
Eine der Fragen, die hier oft gefragt werden, neben zitieren, ist, wie viel man in Foren veröffentlichen darf, bevor es als Veröffentlichung gilt.
Jedenfalls viel Spaß beim Schreiben des interessanten Buches.
_________________ "Es gibt drei Regeln, wie man einen Roman schreibt. Unglücklicherweise weiß niemand, wie sie lauten." - William Somerset Maugham |
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Weltenbastler Leseratte
W
Beiträge: 152
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W 12.01.2018 22:19
von Weltenbastler
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Hallo Rene, erstmal willkommen.
Rene Jorde hat Folgendes geschrieben: | An den letzten Punkt (Muss ich Verlagen ehrliche Auskunft darüber geben, wie vielen Verlagen...) habe bisher noch nicht gedacht. Ist rechtlich sehr spannend! In Verlagsverträgen ist mir die verbindliche Aufnahme solcher Auskünfte noch nicht begegnet.
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Verlage möchten bestimmt wissen, ob Teile des Manuskripts bereits veröffentlicht wurden. Zumal sich ein Verlag auch absichern will, weil ein Autor bereits Nutzungsrechte an andere übertragen haben könnte.Die können zeitlich begrenzt sein und deren Verwertung so exklusiv, dass über Lizenzen und Verträge ganz klar geregelt sein sollte, ob und wie ein Autor zum Beispiel an Filmrechten beteiligt wäre.
Es gibt auch Verlage, die Interesse an Büchern von self publishern haben und dem Autor einen Vertrag anbieten und sein Buch mit ins Programm aufnehmen würden.
In dem Fall würde der Self publisher den Verlag informieren, wann mögliche Exklusivrechte über KDP ablaufen. Der Autor also wieder über seine vollen Nutzungsrechte verfügt.
Als Rechtsanwalt wirst Du hier sehr spannende Themen und Fragen finden.
http://www.dsfo.de/fo/viewforum.php?f=223
Was mich persönlich sehr interessieren würde, wie Du die Klausel "Alle in diesem Buch (oder Film) geschilderten Handlungen und Personen sind frei erfunden.
Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären zufällig und nicht beabsichtigt", beurteilst.
In einer Dokumentation meine ich mal von einem Juristen gehört zu haben, dass die bekannte Formulierung in Filmen und Büchern keine rechtliche Relevanz hätte,
weil es ein Freibrief für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten wäre. Was sagst du dazu?
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Jessy89 Schneckenpost
Alter: 34 Beiträge: 13 Wohnort: Köln
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13.01.2018 14:09
von Jessy89
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Hallo Herr Rechtsanwalt,
vielleicht können Sie in Ihrem Buch auch erklären, warum Anwälte so viel Geld mit Abmahnungen verdienen! Ein ehemaliger Studienkollege von mir hat nämlich so eine Abmahnung bekommen. Für zwei Zeichnungen, die er in seiner Doktorarbeit verwendet hat, sollte über 1000 Euro zahlen. Das finde ich ehrlich gesagt unverschämt. Das können Studenten und Berufsanfänger sich nicht leisten!
Gruß
Jessy
_________________ LG Jessy |
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Rene Jorde Schneckenpost
Beiträge: 7 Wohnort: Düsseldorf
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13.01.2018 17:44
von Rene Jorde
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Hallo Jessy,
Abmahnungen sind in der Tat eine unangenehme Sache und können teuer werden. Ich verstehe daher Ihren Ärger. Mein Buch soll aber dabei helfen, Abmahnungen zu vermeiden. Was Ihrem Studienkollegen passiert ist, hätte nicht sein müssen. Außerdem hat der Verlag wohl auch nicht aufgepasst. In den meisten Verlagsverträgen wird die Haftung aber auf die Autoren abgewälzt. Daher musste Ihr Kollege wohl in den sauren Apfel beißen.
Übrigens, bei über 1.000 Euro für zwei Zeichnungen vermute ich, dass darin auch der Schadensersatz für den Zeichner enthalten ist.
Viele Grüße
Rene Jorde
_________________ Rechtliche Tipps und mehr: Recht-für-Autoren.de |
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Nordlicht Waldschrätin
Beiträge: 3755
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13.01.2018 18:33
von Nordlicht
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Ich würde vorschlagen, vielleicht einen Thread zum Input-Sammeln in diesem Unterforum zu eröffnen: http://www.dsfo.de/fo/viewforum.php?f=223
Denn auf den roten Teppich hier werfen nicht so viele Leute ein Auge.
_________________ If I waited for perfection, I would never write a word - Margaret Atwood |
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Mara Leseratte
Beiträge: 141 Wohnort: Linz/Donau
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13.01.2018 20:25
von Mara
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Hallo Rene,
das finde ich eine prima Idee. Toll wäre es auch, wenn es ein Kapitel mit der Rechtslage in Österreich und der Schweizzu den wichtigsten Punkten gäbe.
Viele Grüße aus Österreich!
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Rene Jorde Schneckenpost
Beiträge: 7 Wohnort: Düsseldorf
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13.01.2018 21:46
von Rene Jorde
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Hallo Nordlicht,
vielen Dank für den Hinweis. Der Thread ist jetzt umgezogen:
http://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?p=1182653#1182653
Da passt er besser hin. Die Forum-Software hatte mich leider "gezwungen", meinen ersten Beitrag auf den "Roten Teppich" zu bringen.
_________________ Rechtliche Tipps und mehr: Recht-für-Autoren.de |
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Rene Jorde Schneckenpost
Beiträge: 7 Wohnort: Düsseldorf
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13.01.2018 22:22
von Rene Jorde
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Weltenbastler und Mara, schaut bitte in den neuen Thread.
_________________ Rechtliche Tipps und mehr: Recht-für-Autoren.de |
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